STÄDTE KÖNNEN FAHRVERBOTE VERHÄNGEN

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    • Leipziger Bundesverwaltungsgericht urteilt: Weg für Diesel-Fahrverbote ist frei

      Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Damit ist der Weg frei für Fahrverbote in deutschen Städten.

      Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht hat über die Rechtmäßigkeit von Diesel-Fahrverboten in deutschen Städten entschieden. Das Urteil lautet: Fahrverbote sind möglich.
      Das Gericht hält Fahrverbote nach geltendem Recht nämlich für grundsätzlich zulässig. Die beklagten Städte Düsseldorf und Stuttgart müssten aber ihre Luftreinhaltepläne auf Verhältnismäßigkeit prüfen, so das Urteil. Revisionen gegen Urteile der Vorinstanzen wurden zurückgewiesen.

      Das Urteil sieht zudem Übergangsfristen und eine phasenweise Einführung von Fahrverboten vor. In Stuttgart seien Fahrverbote nicht vor dem 1. September 2018 möglich. Außerdem solle es Ausnahmeregelungen etwa für Handwerker geben. Es gebe aber keine finanzielle Ausgleichspflicht. "Gewisse Wertverluste sind hinzunehmen", sagte der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher. Die zuständigen Landesbehörden hätten es in der Hand, einen "Flickenteppich" zu verhindern.

      Die Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf hatten entschieden, Luftreinhaltepläne müssten verschärft werden - dabei seien auch Fahrverbote in Betracht zu ziehen. Die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen argumentierten dagegen, es brauche eine neue bundesweite Rechtsgrundlage. Diese Auffassung wiesen die Richter in Leipzig nun zurück.
      Deutschland hat wegen der Luftverschmutzung in Städten auch Ärger mit der EU. Die EU-Kommission hatte die bisherigen Anstrengungen für bessere Luft als nicht ausreicheichend kritisiert und die schnellstmögliche Einhaltung der Grenzwerte gefordert - andernfalls droht eine Klage gegen Deutschland beim EuGH.

      Das Stuttgarter Gericht hatte Fahrverbote für Dieselautos dabei als "effektivste" Maßnahme bezeichnet. Das Düsseldorfer Gericht urteilte, Fahrverbote müssten "ernstlich geprüft" werden. Die Bundesländer wiederum argumentieren, es gebe Rechtsunsicherheiten, und es fehle eine bundesweit einheitliche Regelung.
      Am Wochenende war bekannt geworden, dass die Bundesregierung noch in diesem Jahr über die Straßenverkehrsordnung eine neue Rechtsgrundlage für Kommunen schaffen will, um Fahrverbote für einzelne Straßen zu erlassen. Die Städte fordern stattdessen eine bundesweit einheitliche Regelung wie eine "blaue Plakette" für relativ saubere Autos, mit der Fahrverbote sich auch einfacher kontrollieren ließen. Die Bundesregierung lehnt die Einführung einer solchen Plakette bisher ab.

      VDA meint, es wäre auch anders gegangen
      VDA-Präsident Wissmann hatte wenige Stunden vor der Urteilsverkündung noch betont, die ambitionierten Vorgaben zur Luftqualität in den deutschen Städten könnten auch ohne Fahrverbote erreicht werden. Die Frage der Luftqualität werde sich mittelfristig lösen, wenn mehr Fahrzeuge mit neuen Abgasstandards in die Fuhrparks kommen.
      Düsseldorfer Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) sieht auf seine Stadt durch die drohenden Fahrverbote eine nahezu unlösbare Aufgabe zukommen. "Das wird ein dramatischer administrativer Aufwand, einzelne Straßenzüge für bestimmte Diesel-Fahrzeuge zu sperren. Man muss sich nur den Schilderwald vorstellen", sagte das Stadtoberhaupt am Dienstag vor dem Entscheid des Leipziger Bundesverwaltungsgericht dem TV-Sender phoenix.

      Hinzu kämen zahlreiche Ausnahmegenehmigungen für Einsatzfahrzeuge und Pflegedienste. "Und vollziehen lässt sich das Ganze auch nicht. Denn man sieht den Fahrzeugen nicht an, ob sie zugelassen sind oder nicht, so lange es die Blaue Plakette nicht gibt", sagte Geisel weiter. Bei jedem Fahrzeug müssten die Papiere überprüft werden.
      Der Düsseldorfer Oberbürgermeister sieht klar die Bundesregierung und die Automobilindustrie in der Pflicht: "Wir sind dafür nicht verantwortlich", betonte Geisel. "Würden die Fahrzeuge das halten, was sie versprochen haben, dann würde es das ganze Problem nicht geben." Weitere Reaktionen auf das Urteil lesen Sie hier

      Wo nun Fahrverbote drohen
      In insgesamt 37 deutschen Städten sind die Grenzwerte für Stickoxide deutlich überschritten.
      In diesen Städten drohen nun Fahrverbote, um die Grenzwerte schnellstmöglich wieder einzuhalten.
      Hier geht's zur Deutschlandkarte der Städte, in denen Fahrverbote drohen.
      Konkret wurde über die Städte Stuttgart und Düsseldorf verhandelt. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe. Sie hatte auf deutlich überhöhte Stickoxid-Werte verwiesen und Maßnahmen zur Luftreinhaltung gefordert. Ursache für die überhöhten Stickoxidwerte sind nach Studien des Umweltbundesamt Diesel-Fahrzeuge. (ree)

      Quelle: automobilwoche.de
      Gruß
      Uwe
    • Dann habe ich ja alles richtig gemacht :pleasantry:
      Sitzen im Zug nach Dresden. Wozu wohl?
      :search:
      Es grüßt Martin vom westlichen Ende des Bodensee.
      ---
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    • Was das für Hersteller und Autofahrer bedeutet: Die wichtigsten Fragen und Anworten zum Fahrverbots-Urteil

      Diesel-Fahrverbote für bessere Luft in Städten sind grundsätzlich zulässig, müssen jedoch verhältnismäßig sein. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Dienstag Klarheit im Kampf gegen zu schmutzige Luft in Städten geschaffen. Vor allem die Bundesregierung und die Autoindustrie sind nun gefordert.

      Was hat Leipzig geurteilt?
      Das Bundesverwaltungsgericht hält Diesel-Fahrverbote für bessere Luft in Städten nach geltendem Recht für grundsätzlich zulässig - auch ohne eine bundeseinheitliche Regelung wie eine "blaue Plakette". In den jeweiligen Luftreinhalteplänen muss jedoch die Verhältnismäßigkeit einer solchen Maßnahme geprüft werden - sprich: mit Übergangsfristen etwa sollen mögliche Nachteile für Dieselfahrer abgemildert werden. Außerdem sollen Ausnahmeregelungen geprüft werden, damit zum Beispiel Handwerker noch Kunden beliefern können.
      Die Bundesrichter urteilten, zwar lasse das Bundesrecht "zonen- wie streckenbezogene" Fahrverbote speziell für Diesel eigentlich nicht zu. Das EU-Recht verpflichte aber dazu, dass Grenzwerte schnellstmöglich eingehalten werden. Deswegen seien Fahrverbote zulässig, wenn sie sich als die "einzig geeignete Maßnahme" erweisen, um die Grenzwerte schnellstmöglich einzuhalten. (Lesen Sie hier: Das Urteil im Wortlaut)

      Was bedeutet das für die beklagten Städte Düsseldorf und Stuttgart?
      Bei dem Verfahren in Leipzig ging es konkret um Luftreinhaltepläne in Düsseldorf und Stuttgart. Diese müssen nun so geändert werden, dass die Grenzwerte schnellstmöglich eingehalten werden. In Stuttgart muss eine phasenweise Einführung von Verkehrsverboten geprüft werden. In einer ersten Stufe sind nur ältere Fahrzeuge betroffen - etwa bis zur Abgasnorm Euro 4. Um die Verhältnismäßigkeit herzustellen, dürfen aber jüngere Euro-5-Fahrzeuge nicht vor dem 1. September 2019 mit Verkehrsverboten belegt werden. Zu Düsseldorf urteilte das Gericht, die Behörden hätten Fahrverbote ernsthaft in den Blick zu nehmen.
      Zugleich gab das Gericht noch einen Ausweg vor: Die betroffenen Kommunen müssten darstellen, wie sich die Überschreitung der Grenzwerte entwickelt hat. Sollte sich die Luft verbessert haben, könnten Fahrverboten vermieden werden.

      Was bedeutet das Urteil für Dieselfahrer?
      Die Unsicherheit dürfte steigen. Zwar schränkten die Bundesrichter ein: Verkehrsverbote würden nur für einen Bruchteil des Streckennetzes in Deutschland in Betracht kommen. Es sei auch nicht davon auszugehen, dass zeitlich versetzt eingeführte Verkehrsverbote zu einem Zusammenbruch des Gebrauchtwagenmarktes führten. Das Urteil sagt aber zugleich: Es gibt es keine finanzielle Ausgleichspflicht für Dieselautos, die im Falle von Fahrverboten an Wert verlieren könnten. "Gewisse Wertverluste sind hinzunehmen", betonte der Senatsvorsitzende Andreas Korbmacher.

      Welche Folgen hat das Urteil für andere Städte?
      Auch wenn das Bundesgericht konkret nur über die beiden Fälle in NRW und Baden-Württemberg geurteilt hat - die Entscheidung hat eine deutschlandweite Signalwirkung. Für jede Stadt, in der Grenzwerte überschritten werden, ist es nun generell möglich, Fahrverbote für ältere Diesel als Option in den jeweiligen Luftreinhalteplan aufzunehmen. Die entscheidende Frage ist: können Fahrverbote mit anderen Maßnahmen verhindert werden? Es gibt keinen Automatismus. Falls es dazu kommt, könnten Fahrverbote zeitlich auf bestimmte Strecken und Stadtzonen begrenzt sein. In rund 70 deutschen Städten werden die Grenzwerte für Stickoxide, die als gesundheitsschädlich gelten, nicht eingehalten. Diesel gelten als ein Hauptverursacher. (Sehen Sie hier: Deutschlandkarte: Städte, in denen Fahrverbote drohen)

      Was bedeutet das Urteil für die Autohersteller?
      Für die Dieseltechnologie ist der Dienstag ein "schwarzer Tag" - und damit für die deutsche Autoindustrie, die lange auf den Diesel gesetzt hat. Deren Image ist wegen des Abgasskandals ohnehin ramponiert, die Diesel-Neuzulassungen sind seit Monaten auf Talfahrt. Ins Zentrum rücken dürfte nun die Frage: wie können Dieselautos technisch am wirksamsten nachgerüstet werden? Reichen Software-Updates aus, oder sind aufwendigere Umbauten direkt am Motor notwendig? Aber wer zahlt diese möglichen Hardware-Nachrüstungen am Ende, die pro Fahrzeug Schätzungen zufolge zwischen 1500 und 2000 Euro kosten - der Steuerzahler, die Hersteller oder beide? (Lesen Sie hier: VDA: "Reine Luft auf ohne Fahrverbote zu erreichen")

      Wie reagiert die Bundesregierung?
      Die geschäftsführende Bundesregierung betonte: Fahrverbote sollen vermieden werden. Das Milliardenprogramm "Saubere Luft" für Kommunen beginne zu wirken. Dabei geht es etwa um eine bessere Taktung des ÖPNV oder die Umrüstung von Bussen. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) rechnet nur mit begrenzten Folgen des Urteils. Viele betroffene Städte hätten nicht so große Überschreitungen der Grenzwerte.
      Nach dem Urteil dürfte aber nicht nur eine breite politische Debatte über technische Nachrüstungen einsetzen - sondern auch über die Einführung einer "blauen Plakette". Umweltverbände, aber auch Länder fordern sie seit langem. Damit wären Unterscheidungen möglich, ein "Flickenteppich" vieler unterschiedlicher Regeln könne verhindert werden. Die Bundesregierung lehnt eine solche Plakette bisher ab. (Lesen Sie hier: Reaktionen aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft auf das Fahrverbote-Urteil (Von Andreas Hoenig und André Jahnke, dpa)

      Quelle: automobilwoche.de
      Gruß
      Uwe
    • Im Ausland z.B. Italien wird das Fahrverbot ohne Schilder ganz pragmatisch gehandhabt: z.B. mit einer Barriere, einem Polizisten, der den Verkehr ableitet etc. Und 130.000 (!!) neue Schilder plus 100 neue Verwaltungsmitarbeiter für Ausnahmeregelungen (beide Zahlen heute genannt in der Presse für München) brauchen die auch nicht.
      Gruss Christian

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