Bei mir waren die schwarzen Kappen auch dabei
Die Schraube mit Diebstahlschutz ist auch da
Die Schraube mit Diebstahlschutz ist auch da
Gruß
Helmut
Helmut
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Hummelbrummel schrieb:
Ich habe mittlerweile auch auf die Sommerreifen gewechselt (orig. Bereifung/Felgen ab Werk). Meine Hoffnung, dass die Reifengeräusche dann (merklich) geringer werden, hat sich leider nicht erfüllt!
Maverick78 schrieb:
freigegeben ist beides nicht. Muss beides vom TÜV eingetragen werden.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Maverick78 schrieb:
Die ABE ersetzt die Eintragung. Aber aufpassen, in vielen ABE steht im Kleingedruckten etwas über werksseitig eingetragene Reifengrößen.
EDIT: hab das Gutachten zu deiner Felge gelesen, wie geschrieben Seite 7
EDIT2: Die ABE gilt nur für den "alten" e-Golf mit 190km. Du darfst also bei TÜV vorstellig werden, mit etwas Glück aber nur ein kleiner 19.3erWird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Herr K schrieb:
werde ich halt nochmal beim TÜV vorbeischauen und nochmal nachfragen
Maverick78 schrieb:
das ist Quatsch Rüdiger