E-Golf, welcher FI-Schutzschalter ist in der Zuleitung zur CEE rot 16 A Dose, zum Betrieb eines 3-phasigen ICCB, beim e-Golf wirklich nötig

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    • acurus schrieb:

      Es ist egal ob "für den e-Golf" oder für sonst wen. Die VDE schreibt eine Gleichstromfehlererkennung vor. Egal ob das Ladegerät (Ziegel, Wallbox, whatever) direkt fest angeschlossen ist oder an einer CEE Dose hängt. Damit ist die Diskussion eigentlich durch, denn im Schadensfall wird sich die Versicherung im Zweifelsfall darauf berufen.

      Schön auch hier erklärt: goingelectric.de/wiki/Normgere…ung_von_Ladeinfrastruktur


      Hmmmm :klugorange: :P
      Gruß, Daniel

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      Immer einen Besuch wert, jeden 1. Samstag im Monat: Elektro-Stammtisch OWL
    • Zum einen ist das die Fassung aus 2012, ich meine es gäb eine aus 2016 aus der ich zitierte.

      Zum anderen: in deinem Zitat steht ja das der Typ B nötig ist wenn nicht sicher ist dass die Wallbox Gleichstronfehler erkennt. Wenn das sichergestellt ist reicht ei. FI Typ A.
      Gruß, Daniel

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    • acurus schrieb:

      Zum anderen: in deinem Zitat steht ja das der Typ B nötig ist wenn nicht sicher ist dass die Wallbox Gleichstronfehler erkennt. Wenn das sichergestellt ist reicht ei. FI Typ A.
      Dann müßte der Original-Ladeknochen (ICCB), der mit dem e-Golf kommt, die Gleichstromfehler-Erkennung ja drin haben?
      Gruß, Jürgen (ab 11/17)
      "Die Dauer um von A nach B zu kommen, wird von Strecke und Durchschnittsgeschwindigkeit bestimmt, NICHT von der Höchstgeschwindigkeit."
    • Aus der Bedienungsanleitung :


      Fehlerstromschutz
      Das Fahrzeug verfügt über eine Schutzvorkehrung gegen Gleichstrom-Fehlerstrom (DC-Fehlerstrom). Dadurch wird verhindert, dass DC-Fehlerströme, die beim Laden entstehen können, über das Ladekabel in die Elektroinstallation des Hauses fließen und die Funktionsfähigkeit eines Fehlerstromschutzschalters (in Deutschland z. B. FI-Schutzschalter Typ A) während des Ladens beeinträchtigen kann.



      So gesehen braucht der e-Golf keinen A-EV- oder B-Typ FI/RCD-Schutz
      Gruß
      Uwe
    • Von der GE Seite zu dem Thema :

      Da in Deutschland die aktuelle DIN VDE Norm auch einen Schutz vor glatten Gleichfehlerströmen beim Laden von Elektroautos vorsieht muss beim Errichten von neuen Ladepunkten der Elektriker darauf achten. Entweder muss dieser Zusatzschutz bereits in die Ladelösung eingebaut sein, oder der Elektriker muss zusätzlich einen normkonformen Gleichfehlerstromschutz verbauen. Ob das Sinnvoll ist, ist natürlich eine andere Frage. Beim einphasigen Laden sind glatte Gleichfehlerströme physikalisch unmöglich. Beim dreiphasigen Laden mit den üblicherweise galvanisch getrennten Ladern (Ausnahme: Renault ZOE) sind glatte Gleichfehlerströme erst bei zwei gleichzeitigen Fehlern möglich.


      Hier ist die Rede von neuen Ladepunkten, eine bestehende Steckdose oder CCE-Setcker wären kein neuer Ladepunkt...
      und beim einphasigen Laden (Ladeknochen) ist das eh kein Thema.
      Gruß
      Uwe
    • boschinger schrieb:

      Aus der Bedienungsanleitung :


      Fehlerstromschutz
      Das Fahrzeug verfügt über eine Schutzvorkehrung gegen Gleichstrom-Fehlerstrom (DC-Fehlerstrom). Dadurch wird verhindert, dass DC-Fehlerströme, die beim Laden entstehen können, über das Ladekabel in die Elektroinstallation des Hauses fließen und die Funktionsfähigkeit eines Fehlerstromschutzschalters (in Deutschland z. B. FI-Schutzschalter Typ A) während des Ladens beeinträchtigen kann.



      So gesehen braucht der e-Golf keinen A-EV- oder B-Typ FI/RCD-Schutz
      Aber da man nicht garantieren kann das für alle Fahrzeuge gilt... an dem Punkt waren wir schon :)
      Gruß, Daniel

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    • Bei mir tanken nur e-Golfe und andere Fahrzeuge mit eingebautem Gleich-fehlerstromschutz :grumble: , oder halt einphasig wenn jemand in Not ist. :search:
      Es grüßt Martin vom westlichen Ende des Bodensee.
      ---
      e-Golf seit 01.03.18 und i-MiEV seit Juni 16.
      Erneuerbare-Energien-Fan und Kraftwerksbetreiber (3 PV-Anlagen mit insgesamt 22kWp)

      "Viele kleine Leute an vielen kleinen Orten, die viele kleine Schritte tun, können das Gesicht der Welt verändern." (afrikanisches Sprichwort)
    • Fahrspass2018 schrieb:

      Hallo Daniel,

      wenn an meine Wallbox nur der eGolf kommt ist eine Gleichstromfehlererkennung doch nicht nötig - oder?

      Wenn ich die Einträge zum eGolf richtig verstanden habe, können doch gar keine Gleichströme beim eGolf entstehen.

      Gruß, Dirk
      Da ich an meine Schutzkontaktsteckdosen zuhause auch nur schutzisiolierte Geräte (also ohne Schutzleiter) anschließe - darf ich deswegen auf eine Verlegung eines Schutzleiters im Haus verzichten? Nein - Zweileiter Hausnetze sind nicht (mehr) zulässig. Punkt. Ende der Diskussion.
      Leit', seid's mir net bös', aber müssen wir hier Vorschriften diskuitieren, die schlaue Leute zur Sicherheitserhöhung erlassen haben? Es war gewiss nicht die Fehlerstromschutzschalterindustrie, die hier Lobbyarbeit geleistet hat. Wer 30k€ für ein Auto ausgibt, hat auch die 200€ für den RCD Typ B. Bei mir sitzt er in der Verteilung und sichert nur die Garagenstromkreise ab.
      Gruss Christian

      1. e-Golf 300 (seit 04/2018) Schnee, Höhenmeter, Rom, Kroatien...alles kein Problem
      2. e-tron 55 (ab 04/2022)


      PV 14,4 kWp Nulleinspeisung (Fronius Symo/Ohm-/Wattpilot), +26qm Solar th.
    • Prinzipiell kann man zuhause machen was man will. Allerdings ist man dann auch vollumfänglich für die Konsequenzen verantwortlich. Wenn der Ehepartner oder das Kind dann mal zu dem Besuch sagt "klar kannst Du Deine Zoe hier eben laden" und dabei kommt es zu Personen- und/oder Sachschaden, musst Du komplett dafür aufkommen (Deine Versicherung wird sich dann vermutlich auch querstellen).

      Das ist auch der Grund, warum sich der Elektriker streng an die VDE Vorschriften hält, da er sonst keine Rückendeckung durch die Berufsgenossenschaft bzw. Versicherung hat.

      Ich würde auf jeden Fall einen Gleichstromschutz verbauen (entweder zentral oder in der Wallbox). In 10 Jahren hast Du das Detail vielleicht vergessen und schließt doch mal einen problematischen Verbraucher an.
      - 13.03.2018 Abholung beim Händler
      - 29.09.2017 Bestellung
    • christech schrieb:

      Zweileiter Hausnetze sind nicht (mehr) zulässig.
      Das ist so nicht richtig. Für bestehende (Zweileiter/klassische Nullung) Installationen besteht Bestandschutz. Erweiterungen sind aber nicht zulässig.
      Gruß, Jürgen (ab 11/17)
      "Die Dauer um von A nach B zu kommen, wird von Strecke und Durchschnittsgeschwindigkeit bestimmt, NICHT von der Höchstgeschwindigkeit."
    • christech schrieb:

      Zweileiter Hausnetze sind nicht (mehr) zulässig. Punkt. Ende der Diskussion.
      Noch einmal die ergänzende Rückfrage eines völligem Elektro Laien:

      Bezieht sich Dein Ende der Diskussion nur auf die Zweileiter Hausnetze?

      Ich nehme an, dass es für zulässige Dreileiter Hausnetze mit Schutzschalter keine weitere Aufrüstpflicht oder sonstige Notwendigkeit gibt.

      Gruß
      Rüdiger
    • Für (fast) alle Elektroanlagen gibt es Bestandsschutz, wenn daran nichts verändert wird. Letzeres ist immer der Fall, wenn man eine festinstallierte Wallbox an die Bestandsanlage anschliessen lässt. Dann muss zumindest der Teil, der im Zusammenhang dieser Wallbox steht, auf den aktuellen Stand gehoben werden. Pauschal kann man aber den Umfang nicht sagen, das kann von einer einfachen zusätzlichen Leitung bis zum Umbau der Zähleranlage reichen.
      Ohne Gewähr: bei einer existierenden Dreileiteranlage (mit grün-gelbem PE) dürfte es bis auf z.B. eine Leitungsanpassung (Querschnitt) zumindest keine größeren Umbauten geben. Was aber zusätzliche Absicherungen, evtl. höhere Hausanschlussleistungen etc. anbelangt, kann man das nur mit einer Vorort-Besichtigung durch einen im Versorgungsgebiet konzessionierten Elektriker sagen. Die TAB (Technische Anschlussbedingungen) unterscheiden sich teilweise zwischen den Bundesländern/Übertragungsnetzbetreibern. Aus "Fernempfehlungen" halte ich mich raus.
      Gruss Christian

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    • Ich muss meine Frage ergänzen ohne notwendige Fernempfehlung, da Tipps sehr schnell daneben liegen können:

      Muss ich, wenn ich nur über die normale Schuko und dem mitgeliefertem Kabel auflade, etwas Zusätzliches einbauen (3-adrig und Fi vorhanden).

      Gruß
      Rüdiger
    • Normale Schuko plus Ladeknochen erfordert keine Maßnahmen - eigentlich. Nur den Strom sollte die Steckdose und die vorgeschaltete Leitung samt Sicherung abkönnen. Probeweise kannst Du vorab einen 2 kW Heizlüfter an die angedachte Steckdose anschließen, das sollte über mehrere Stunden ohne Sicherung auslösen und Kokeln in der Steckdose funktionieren. Auch die FI/RCD Typ B DIskussion erübrigt sich in diesem Fall, ein FI/RCD Typ A ist ausreichend.
      Gruss Christian

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