Mir ist letzte Woche bei Tempo 110 km/h auf der Autobahn mit einem lauten "Peng" der linke Vorderreifen geplatzt. Wie verhält es sich in so einem Fall mit der Gewährleistung (der Wagen ist 2 Monate alt)? Ich würde ja erwarten, dass die Reifen ebenfalls der gesetzlichen Gewährleistung unterliegen und der Hersteller in den ersten 6 Monaten die Beweislast trägt. Das Autohaus, zu dem der Wagen geschleppt wurde, hat gleich gesagt "Bei Reifen gilt die Gewährleistung nicht, da Sie ja selbst den Schaden verursacht haben könnten". Insofern musste ich die Rechnung zunächst einmal bezahlen (inkl. Leihwagen).
Da der Reifenschaden nicht an der Lauffläche, sondern an der Seite (in Richtung Radmitte) entstanden ist, bin ich eigentlich der Meinung, dass der Hersteller Schuld ist (Materialfehler).
Hat jemand diesbezüglich schon Erfahrungen sammeln dürfen? An wen müsste man sich bei VW wenden, wenn sich das Autohaus unkooperativ verhält?
Hier mal ein paar Fotos von dem Reifen:
Da der Reifenschaden nicht an der Lauffläche, sondern an der Seite (in Richtung Radmitte) entstanden ist, bin ich eigentlich der Meinung, dass der Hersteller Schuld ist (Materialfehler).
Hat jemand diesbezüglich schon Erfahrungen sammeln dürfen? An wen müsste man sich bei VW wenden, wenn sich das Autohaus unkooperativ verhält?
Hier mal ein paar Fotos von dem Reifen:
- 13.03.2018 Abholung beim Händler
- 29.09.2017 Bestellung
- 29.09.2017 Bestellung