Reifenplatzer - Gewährleistung?

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    • Reifenplatzer - Gewährleistung?

      Mir ist letzte Woche bei Tempo 110 km/h auf der Autobahn mit einem lauten "Peng" der linke Vorderreifen geplatzt. Wie verhält es sich in so einem Fall mit der Gewährleistung (der Wagen ist 2 Monate alt)? Ich würde ja erwarten, dass die Reifen ebenfalls der gesetzlichen Gewährleistung unterliegen und der Hersteller in den ersten 6 Monaten die Beweislast trägt. Das Autohaus, zu dem der Wagen geschleppt wurde, hat gleich gesagt "Bei Reifen gilt die Gewährleistung nicht, da Sie ja selbst den Schaden verursacht haben könnten". Insofern musste ich die Rechnung zunächst einmal bezahlen (inkl. Leihwagen).

      Da der Reifenschaden nicht an der Lauffläche, sondern an der Seite (in Richtung Radmitte) entstanden ist, bin ich eigentlich der Meinung, dass der Hersteller Schuld ist (Materialfehler).

      Hat jemand diesbezüglich schon Erfahrungen sammeln dürfen? An wen müsste man sich bei VW wenden, wenn sich das Autohaus unkooperativ verhält?

      Hier mal ein paar Fotos von dem Reifen:

      - 13.03.2018 Abholung beim Händler
      - 29.09.2017 Bestellung
    • Ich würde mich (evtl. parallel zu VW) an den Reifenhersteller wenden.
      Es grüßt Martin vom westlichen Ende des Bodensee.
      ---
      e-Golf seit 01.03.18 und i-MiEV seit Juni 16.
      Erneuerbare-Energien-Fan und Kraftwerksbetreiber (3 PV-Anlagen mit insgesamt 22kWp)

      "Viele kleine Leute an vielen kleinen Orten, die viele kleine Schritte tun, können das Gesicht der Welt verändern." (afrikanisches Sprichwort)
    • Nighteye schrieb:

      Das ist bitter,
      sorry kann dir keinen Rat geben, aber darf ich fragen ob die Felge heil geblieben ist?!
      Da es zum Glück der Vorderreifen war, konnte ich ohne große Lenkbewegung den Wagen auf den Pannenstreifen lenken, insofern ist die Felge immer auf dem Reifengummi gelaufen. Ich konnte keine Kratzer oder andere Schäden entdecken und auch das Autohaus meinte, dass die Felge ok ist. Wobei ich im Moment das Gefühl habe, dass der Wagen minimal zur Seite zieht. Aus diesem Grund werde ich die Spur nächste Woche nochmal vermessen lassen.

      Übrigens, je langsamer der Wagen wurde, um so heftiger war der Wagen am schaukeln. Kurz vor dem Stillstand dachte ich, das wars, Achsbruch ... war zum Glück nicht so.
      - 13.03.2018 Abholung beim Händler
      - 29.09.2017 Bestellung
    • Da hst Du ja noch Glück im Unglück gehabt, dass Dir nichts passiert ist :thumbup:
      Es grüßt Martin vom westlichen Ende des Bodensee.
      ---
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    • Zitat von ADAC-Seite:
      " ....
      Wenn ein Reifendefekt auftritt, der vermutlich auf einen
      Herstellungsfehler zurückzuführen ist, sollte der Reifen über den
      Fachhandel an den Hersteller zur Reklamation eingereicht werden. Wird
      die Reklamation anerkannt, erstattet der Reifenhersteller je nach der
      Restprofiltiefe des Reifens einen Teil des Reifenpreises.


      Wird die Reklamation mit einer unzutreffenden Begründung abgelehnt,
      besteht die Möglichkeit, von einem anderen Reifenhersteller kostenlos
      eine Kontrollprüfung durchführen zu lassen. Tritt durch den Reifendefekt
      auch ein Schaden am Fahrzeug oder sogar Personenschaden auf, kommen die
      gesetzlichen Regelungen der Produzentenhaftung zum Tragen. Wegen der
      komplexen juristischen Probleme empfiehlt es sich, in diesen Fällen
      einen Anwalt einzuschalten. ...."
      Es grüßt Martin vom westlichen Ende des Bodensee.
      ---
      e-Golf seit 01.03.18 und i-MiEV seit Juni 16.
      Erneuerbare-Energien-Fan und Kraftwerksbetreiber (3 PV-Anlagen mit insgesamt 22kWp)

      "Viele kleine Leute an vielen kleinen Orten, die viele kleine Schritte tun, können das Gesicht der Welt verändern." (afrikanisches Sprichwort)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von MartinKH () aus folgendem Grund: Leerzeile entfernt, von denen ich nicht weiß, wo die herkamen.

    • MartinKH schrieb:

      Zitat von ADAC-Seite:
      " ....
      Wenn ein Reifendefekt auftritt, der vermutlich auf einen
      Herstellungsfehler zurückzuführen ist, sollte der Reifen über den
      Fachhandel an den Hersteller zur Reklamation eingereicht werden. Wird
      die Reklamation anerkannt, erstattet der Reifenhersteller je nach der
      Restprofiltiefe des Reifens einen Teil des Reifenpreises.


      Wird die Reklamation mit einer unzutreffenden Begründung abgelehnt,
      besteht die Möglichkeit, von einem anderen Reifenhersteller kostenlos
      eine Kontrollprüfung durchführen zu lassen. Tritt durch den Reifendefekt
      auch ein Schaden am Fahrzeug oder sogar Personenschaden auf, kommen die
      gesetzlichen Regelungen der Produzentenhaftung zum Tragen. Wegen der
      komplexen juristischen Probleme empfiehlt es sich, in diesen Fällen
      einen Anwalt einzuschalten. ...."
      Vielen Dank für die Info! Zum Glück habe ich nachträglich dort noch angerufen und den Reifen beiseite legen lassen :) . Wobei ich aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung eigentlich zuerst VW in der Pflicht sehe ... Aber es schadet ja nicht mehrgleisig zu fahren :D .
      - 13.03.2018 Abholung beim Händler
      - 29.09.2017 Bestellung
    • zemo schrieb:

      Das Autohaus, zu dem der Wagen geschleppt wurde, hat gleich gesagt "Bei Reifen gilt die Gewährleistung nicht, da Sie ja selbst den Schaden verursacht haben könnten". Insofern musste ich die Rechnung zunächst einmal bezahlen (inkl. Leihwagen).
      Wäre das denn nicht ein Fall für die Mobilitätsgarantie gewesen und ein Leihwagen über VW? Ist Abschleppen dort nicht enthalten? Leihwagen über die 30 Tage pro Jahr?
      Das Schadenbild hätte ich in den Bereich "Messerstich" eingeordnet aber Du bist ja gefahren.
      Gruß
      Rüdiger
    • crewal schrieb:

      Wäre das denn nicht ein Fall für die Mobilitätsgarantie gewesen und ein Leihwagen über VW? Ist Abschleppen dort nicht enthalten? Leihwagen über die 30 Tage pro Jahr?
      [...]
      Der Leihwagen wird wohl darüber laufen. Ich werde die 30 Tage eh nicht nutzen. Der Leihwagen (Golf 7 Verbrenner mit DSG) hat mir gezeigt, dass ich keinen Verbrenner mehr fahren will :D .
      - 13.03.2018 Abholung beim Händler
      - 29.09.2017 Bestellung
    • Welchen Reifendruck hast/hattest du zur Zeit des Reifenplatzers? Meine Originalerstausrüsterreifen habe ich stets mit dem Druck entsprechend der "MAX" Beschriftung bewegt (ca. 3.4-3.5 Bar). Alles was nicht drüber und nicht unterhalb von 2.1 Bar ist, sollte der Reifen meiner Meinung nach locker wegstecken.
      Mit e-Golf Model 2016 in Betrieb seit 28.12.2015 am 1. e-Golf Treffen am Bodensee, am 2. in Moers und am 3. in Hann. Münden dabei gewesen :thumbup: :musicextrem:
    • Hallo zemo,

      im Motorradforum gab es diesbezüglich auch mal Probleme. Die Reifen wurden an die Reifenhersteller geschickt und diese haben das dann geprüft.
      z.T. gabs Ersatz und teilweise wurde auf Schaden durch den Fahrer erkannt.
      Also Reifen zum Reifenhersteller und dort reklamieren.
      Gruß
      Peter



      bestellt 11.08.2017
      AB 22.08.2017
      E-Golf 300 vom 30.11.17 bis 31.08.2020 57.000km
      Polestar 2 von 01.09.2020 - 05.2021 7.500km
      IONIQ5 P45 ab 16.06.2021
    • sieht ganz nach einem Materialfehler aus, da wo der Reifen zusammengefügt worden ist bei der Produktion ist der Reifen gerissen. Das war mein erstes Gefühl als ich den Geschwindigkeitsindexbuchstaben Q gesehen habe. Max 160KmH
      Find ich schon sehr knapp bemessen, reicht aber aus. Ich denke aber besonders mit dem hohen Gewicht und den hohen Reifendrücken müssen diese Reifen schon Höchstleistungen abnehmen. Eine Autobahnabfahrt mit 90KmH zu nehmen ist dank des tiefen Schwerpunktes kein Problem für den Golf. -für die Reifen vielleicht eine zu große Belastung.
    • Meiner Meinung nach musst du dich in dem Fall ganz klar an VW wenden, denn mit denen hast du deinen Kaufvertrag und damit auch die gesetzliche Gewährleistung. Der Fall beim ADAC beschrieben ist für separat gekaufte Reifen.

      Wenn VW sich quer stellt, dann kannst du immer noch zum Reifenhersteller. Aber der wird maximal Ersatz liefern und keinen neuen Reifen bezahlen, erwarte ich.

      Und für mich sieht das Fehlerbild ganz klar nach Produktionsfehler aus und kein Eigenverschulden.
    • erazor85 schrieb:

      Meiner Meinung nach musst du dich in dem Fall ganz klar an VW wenden

      zemo schrieb:

      Ich hatte dem Autohaus gesagt, dass die den Reifen an den Hersteller zwecks Gutachten einschicken sollen.

      Ich denke, daß innerhalb der Gewährleistungs/Garantie-Frist ausschließlich VW deine Anlaufstelle ist. Die Annahme begründet sich auf folgende Überlegung: wenn z.B. das Discover Pro ausgefallen wäre, dann würdest Du ja auch nicht einen eventuell defekten Kondensator an den Hersteller einsenden müssen oder VW auffordern diesen einzuschicken. Ich würde das Fahrzeug beim Vertrags-Händler auf den Hof stellen und alles andere ist Sache von VW. Oder täusche ich mich da?
      Gruß, Jürgen (ab 11/17)
      "Die Dauer um von A nach B zu kommen, wird von Strecke und Durchschnittsgeschwindigkeit bestimmt, NICHT von der Höchstgeschwindigkeit."
    • Mimikri schrieb:

      ...
      Ich denke, daß innerhalb der Gewährleistungs/Garantie-Frist ausschließlich VW deine Anlaufstelle ist....
      Richtig. Das Vertragsverhältnis für das gesamte Auto ist zemo ja mit VW eingegangen, also ist auch VW der Ansprechpartner.
      VW kann aber natürlich selbst den Reifen an den Hersteller schicken, um prüfen zu lassen, ob der Schaden unter die Gewährleistung fällt. Für den Kunden (zemo) bleibt aber trotzdem VW Ansprechpartner.
      Gruß, Karsten

      seit 30.11.2018 elektrisch unterwegs, mittlerweile mit e-Golf Nummer zwei :love:
      Zusätzlich im Haushalt: VW e-Up, BMW i3 60 Ah, Tesla Model3, Renault Megane e-Tech
    • Das VW der Ansprechpartner in puncto Gewährleistung ist, ist klar. Ich sehe das Autohaus in diesem Fall eher als Erfüllungsgehilfen, da der Reifen ja dort liegt und ich ja auch sicherstellen musste, dass der nicht entsorgt wird. Die Alternative wäre ja sonst gewesen den Reifen abzuholen und per Post an VW zu schicken :fie: . Wenn das Ergebnis vorliegt (und hoffentlich meine Meinung stützt), dann geht es mit VW weiter.
      - 13.03.2018 Abholung beim Händler
      - 29.09.2017 Bestellung