Elektro E-Kick Scooter für die "letzten Meilen" zwischen Ladesäule und Zielort

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    • Elektro E-Kick Scooter für die "letzten Meilen" zwischen Ladesäule und Zielort

      Es ist tatsächlich kein Kinderspielzeug ( geht bis 100KG Fahrergewicht). Fährt bis zu 25km/h mit einer realen Reichweite von 20km. Wiegt 12 KG und passt in den E-Golf Kofferraum. Smartphone Anbindung via Bluetooth, Wegfahrsperre und Akkustandsabfrage via Smartphone ( innerhalb der Bluetooth Reichweite )...


      de-de.segway.com/products/ninebot-by-segway-kickscooter-es2
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      VG

      Dirk

      E-GOLF seit dem 21.10.17
    • Die Gesetzeslage ist so, das der E Kick Scooter von SEGWAY aktuell nicht der STVO entspricht. Du kannst den E-scooter allerdings nachrüsten, bzw. einen mit STVO kaufen mit einem entsprechender Moped Kennzeichen nebst Versicherung...

      Bsp: hier
      scooterhelden.de/62-e-scooter-mit-zulassung

      Meiner hat lediglich Beleuchtung / Bremslicht. Er funktioniert eigentlich wie ein E-bike, anschieben und rechts am Drehregler STROM geben und links bremsen --> der Scooter rekuperiert dann. Du kannst im Smartphone auch den Speedlimiter auf 6 km/h einstellen.
      VG

      Dirk

      E-GOLF seit dem 21.10.17
    • An den Ausstellungen versichern jeweils alle Verkäufer sämtlicher Marken, dass es kein rechtliches Problem mit ihren Gefährten gibt (auf der Strasse), in den Zeitungen sind die Meldungen der Polizei aber anderer Meinung. Ich befürchte ja, dass in diesem Teil der Gesetzeslage im Streitfall teure Richter Recht geben oder nehmen. Hausintern nennen wir die Trittbretter mit Lenker und viel zu kleinen Rädern "Schrottinet" abgeleitet von "Trottinet" und der Tatsache, dass man sich damit selbst gut schrotten kann beim unvorsichtigen überfahren von bereits sehr kleinen Hindernissen. :ill:
      Ich mag mich noch erinnern als die Meldungen durch die Zeitungen gingen, dass Kickboards auf der Strasse verboten seien (damals war in der Schweiz die Velovignette noch vorgeschrieben). :s05:
      Wenn ich mir allerdings vorstelle, dass ein Schnelllader irgendwo am Stadtrand im Industriegebiet steht und naturgemäss kein Klo in der Nähe, könnte so ein kleines Ding schon nützlich sein, aber mit Mopedkennzeichen sieht das Ding dann wieder merkwürdig aus... 8)
      Mit e-Golf Model 2016 in Betrieb seit 28.12.2015 am 1. e-Golf Treffen am Bodensee, am 2. in Moers und am 3. in Hann. Münden dabei gewesen :thumbup: :musicextrem:
    • Die Helmpflicht für Elektrisch unterstützte Fahrräder über 25 km/h ist trotz Mofa Kennzeichenpflicht in der Schweiz noch nicht gekommen. Dort ist auch noch ein gewisser "Grauraum" betreffend Fahrverbote für Mofas: ein ausgeschaltetes Mofa entspricht vor dem Gesetz einem Fahrrad. Mit dem (Benzin)Mofa fährt keiner pedalend durchs Fahrverbot, mit den Flyern und anderen "Stromfahrrädern" kümmert sich niemand ums Verbot egal welche Farbe das Kennzeichen hat...
      Mit Helmtragen habe ich keine Probleme, das ist meiner "Frisur" ziemlich schnuppe. :D
      Mit e-Golf Model 2016 in Betrieb seit 28.12.2015 am 1. e-Golf Treffen am Bodensee, am 2. in Moers und am 3. in Hann. Münden dabei gewesen :thumbup: :musicextrem:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Adi ()

    • Kermit schrieb:

      Mit Modepkennzeichen kommt ja auch die Pflicht einen Helm zu tragen, das sieht dann noch merkwürdiger aus.
      Das ist die gleiche Situation mit einem Sport Pedelec / E-Bike die über 25 km/h fahren können. Die unterliegen dann auch der Versicherungspflicht und Helmpflicht. Das Versicherungskennzeichen ( = Mopedkennzeichen) haben viele, einen Helm / oder Fahrradhelm wenige.

      Ich benutze den E-Scooter mit Fahrradhelm, fahre auf dem Radweg ( sofern vorhanden) und auf der Strasse. Bin aber auch nicht in der Stadt auf dicht befahrenen Straßen unterwegs.
      VG

      Dirk

      E-GOLF seit dem 21.10.17
    • In Deutschland verzögert sich die "offizielle" Zulassung. In Wien sind offensichtlich bereits drei Unternehmen aktiv die E- Scooter verleihen ..


      und in Deutschland wiehert noch der Amtsschimmel :(

      vgl. giga.de/extra/mobility/news/le…strassenzulassung-termin/
      .....

      Update vom 03.12.2018 Die schlechte Nachricht zuerst: Wir müssen etwas länger warten, als zunächst angekündigt. Aus einer Zulassung für Elektrokleinstfahrzeuge im Zeitraum „Ende 2018 oder spätestens Anfang 2019“ wird nichts, wie das Verkehrsministerium (BMVI) mitteilt. Es dürfte nun ziemlich sicher 2019 werden, denn es werden noch Rückmeldungen aus der Länder- und Verbändeanhörung ausgewertet, danach muss der Entwurf zur EU-Kommission und schließlich noch durch den Bundesrat. Die gute Nachricht: Nachdem der bisherige Entwurf als „Überregulierung“ kritisiert wurde, könnte dieser nun an einigen Stellen gelockert werden. So soll laut Informationen des „Spiegel“ die Blinker-Regelung wegfallen – dann würden Handzeichen wie beim Radfahren genügen. Zudem könnte nun doch eine Sondergenehmigung für Elektro-Skateboards („Elektro-Fahrzeuge ohne Lenkstange“) in Kraft treten – diese wären dann zumindest für einen zweijährigen Testzeitraum erlaubt.

      E-Scooter in Deutschland: Höchstens 20 km/h und eine Versicherungsplakette

      Elektro-Autos, Elektro-Fahrräder (E-Bikes, Pedelecs), Elektro-Roller rollen bereits auf deutschen Straßen und jetzt kommen endlich auch E-Scooter („Kick-Scooter“) dazu. Voraussetzung ist die „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen (PLEVs) am Straßenverkehr“, die laut Angaben des Verkehrsministeriums „Ende 2018 oder spätestens Anfang 2019“ unter Dach und Fach gebracht werden soll.
      Diese Bedingungen werden für E-Scooter in Deutschland zukünftig bundeseinheitlich gelten:
      • E-Scooter dürfen höchstens 20 Kilometer pro Stunde fahren.
      • Sie gehören auf den Radweg. Wenn kein Radweg vorhanden ist, muss man auf die Straße ausweichen. Gehwege sind für E-Scooter nicht erlaubt.
      • Eine Lenk- oder Haltestange, zwei voneinander unabhängigen Bremsen, nach vorne und nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger (also Blinker) sowie eine helltönenden Glocke gehören zur Pflichtausstattung.
      • Versicherungspflicht: E-Scooter benötigen eine Versicherungsplakette (wie bei Mofas und kleinen Motorroller).
      • Der Fahrer muss mindestens 15 Jahre alt sein und einen Mofa-Führerschein oder eine andere Fahrerlaubnis besitzen.
      • Eine Helmpflicht besteht nicht.
      Mindestens eine Sache steht noch zur Debatte: Rechtlich würden E-Tretroller mit Kraftfahrzeugen gleichgestellt und wären deswegen im öffentlichen Personennahverkehr verboten. Dagegen protestiert der TÜV-Verband: „Eine Mitnahme in Bussen, S-Bahnen, Straßenbahnen und Zügen sollte aber grundsätzlich möglich sein.“
      Befürworter der E-Scooter fordern schon lange eine Zulassung, die elektrischen Tretroller könnten einen wichtigen Teil zur Verkehrswende und zum Umweltschutz beitragen. „Der Postbote soll künftig mit dem Elektro-Scooter um die Ecke kommen,“ so Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) im Interview im April.
      Bis die neuen Regeln in Kraft treten, bleiben die neuartigen Fortbewegungsmittel aber noch illegal: Wer aktuell damit im Park oder auf dem Radweg eine Runde dreht, dem kann die Polizei den Roller (noch) abnehmen und zudem eine Strafe aufbrummen. Übrigens: Auch wenn die E-Scooter bald erlaubt sind – die anderen kleinen Elektrofahrzeuge wie Elektro-Skateboards bleiben vorerst weiter verboten.

      ......
      VG

      Dirk

      E-GOLF seit dem 21.10.17
    • An der diesjährigen OLMA hatte es einen Stand, welcher sein Kleinelektrogefährt zum Aktionspreis feilbot. In den Unterlagen stand fett und deutlich, dass die Gefährte eine Europaweite Zulassung (inkl. Schweiz) haben. Als ich mit den Unterlagen etwas weiter beim Stand der Polizei auftauchte, waren die sich ziemlich sicher, dass die angebotenen Gefährte auf den öffentlichen Strassen illegal seien.

      Beim diesjährigen Mobilitätstag mit vielfältigen Probefahrtmöglichkeiten von Elektroautos/Motorrädern/Fahrrädern in Kägiswil hatte die dortige Polizei einen Stand aufgestellt mit Unterlagen zu diesem Thema (was erlaubt und was verboten ist).
      Mir scheint tatsächlich, da ist noch nicht das letzte Wort geschrieben.
      Mit e-Golf Model 2016 in Betrieb seit 28.12.2015 am 1. e-Golf Treffen am Bodensee, am 2. in Moers und am 3. in Hann. Münden dabei gewesen :thumbup: :musicextrem:
    • Meinem E Scooter ( ES2 von Ninebot ) fehlt eigentlich nur ein Rückspiegel ( Haltestange / Licht / Rücklicht ...) Werde wohl rechts und links nach ein "CAT eye" anbringen (vgl. Bild).

      ebike-news.de/segway-ninebot-es2-test/178400/

      Gerade gesehen, Ninebot hat auch noch was für die Kategorie E Kart. Definitiv nicht für den Straßenverkehr. Aber macht bestimmt Spass.

      Bilder
      • Bildschirmfoto 2018-12-26 um 18.51.03.png

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      VG

      Dirk

      E-GOLF seit dem 21.10.17
    • dirk schrieb:

      Meinem E Scooter ( ES2 von Ninebot ) fehlt eigentlich nur ein Rückspiegel ( Haltestange / Licht / Rücklicht ...) Werde wohl rechts und links nach ein "CAT eye" anbringen (vgl. Bild).

      ebike-news.de/segway-ninebot-es2-test/178400/
      Hallo Dirk,
      das reicht leider nicht.... Das Teil braucht auch noch eine Zulassung und die wird vermutlich NICHT nachträglich erteilt.
      Speziell das mit den 20km/h macht mir Kopfzerbrechen, denn das bedeutet dass alle üblichen Verdächtigen hier extra für den deutschen Markt ihre Roller anpassen müssten...

      Gruß
      Peter