Umweltbonus - Zeit bis zur Auszahlung

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    • Ich hatte doch gestern tatsächlich den Zuwendungsbescheid über die zusätzlichen 1000€ im Briefkasten. Den ursprünglichen Antrag hatte ich (noch nach zweistufigem Verfahren und für 2000€) Ende letzten Jahres gestellt. Dass es so lange gedauert hat, ist aber hauptsächlich meine Schuld, erst habe ich mir mit dem Nachreichen der Dokumente für die weiteren 1000€ recht viel Zeit gelassen und dann auch noch den Überweisungsbeleg vergessen, das waren zusammen bestimmt zwei Monate. Aber: Was lange währt landet letztendlich trotzdem in Form von 3000€ auf meinem Konto. Danke BAFA und VW!
    • Unseren eUp! hatten wir Ende Okt. 2019 bestellt und Anfang Juli 2020 in WOB abgeholt.

      Wir haben den BAFA Antrag am 1. Aug. gestellt. Vor 2 Wochen wurde ich unruhig, weil meine Vorgangsnummer auf der Statusseite der BAFA unbekannt war. Offenbar gibt es zwei unterschiedliche Nummern: eine für den Upload der Dokumente (auch ID genannt) und eine, die erst vergeben wird, wenn die Bearbeitung läuft.

      Ich habe dann angerufen. Wartezeit etwa 30 Minuten. Mir wurde versichert, dass der Antrag und die Dokumente vorliegen. Wir müssten bald dran kommen. Jetzt, 2 Wochen später, warten wir (un)geduldig weiter.

      Entsprechend anderer Beiträge sind 10 Wochen wohl ein realistischer Wert, und da sind wir jetzt.

      Die Nachzahlung der 1000,- € plus MwSt. von VW haben wir zeitnah nach Zulassung bekommen.
      e-Up! in Honey Yellow bestellt Ende Oktober 2019
      Status am 24.06.2020: Produktion gestartet
      Status am 03.07.2020: auf dem Transportweg
      Abgeholt in WOB am 09.07.2020
      BAFA Antrag gestellt am 01.08.2020
      Zuwendungsbescheid am 16.10.2020
      Geldeingang am 31.10.2020
    • Ich habe gerade eben den Antrag für meinen ID.3 hoffentlich erfolgreich gestellt. An der ein oder anderen Stelle kommt man schon ins Schwitzen.
      Bewährt hat sich mein PDF-Tool (Drawboard PDF) mit dem man die Unterschrift (per Stift) in das "Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben"-Dokument machen kann. Ohne ausdrucken hochgeladen. Und jetzt heißt es: warten :blush:
      Gruß, Jürgen (ab 11/17)
      "Die Dauer um von A nach B zu kommen, wird von Strecke und Durchschnittsgeschwindigkeit bestimmt, NICHT von der Höchstgeschwindigkeit."
    • Ich habe meinen Antrag damals noch im alten Verfahren gestellt und einen Zuwendungsbescheid über damals noch 2000 Euro erhalten. Den Antrag hatte ich Ende Dezember gestellt, im Feb. kam dann der Bescheid über 2000 EUR. Mittlerweile sind aus den ehemals 2000 aber (theoretisch) 6000 geworden, da 1000 EUR + MwSt. zusätzlich von VW und im Juni zugelassen. Im Juni habe ich dann auch alle Unterlagen eingereicht... Also im Portal hochgeladen, dann das Schreiben digital unterzeichnet und ebenfalls hochgeladen... Dann kam lange Zeit nichts, bis Mitte/Ende August. Dann hatte ich endlich ein Schreiben im Briefkasten - ich mich total gefreut. Und was war? Man teilte mir im Schreiben mit, dass angeblich Unterlagen fehlen würden... Und zwar das Schreiben, was ich digital unterschrieben und definitiv hochgeladen habe. Ich hatte sogar noch die Bestätigung ausgedruckt, dort werden die Dateien ja auch benannt, die man hochgeladen hat bzw. hatte ich auch die Eingangsbestätigung ausgedruckt.

      Also habe ich da angerufen. Nach dem 20. Mal kam ich auch endlich in die Warteschlange.... Nach weiteren 10 Minuten war eine freundliche Frau am Telefon, der ich den Sachverhalt auch erklärt habe. Sie schaute rein und was war? Ich hätte angeblich dort, wo ich dieses Schreiben hätte hochladen sollen meinen Fahrzeugschein hochgeladen! Ich hab echt gedacht die will mich verarschen... Ich weiß ganz genau was ich hochgeladen habe, weil ich die Schreiben alle entsprechend benannt habe und das eine Schreiben ja schon vom Bafa entsprechend benannt wurde: EMOVN-FV.pdf. Ich habe mehrfach versucht ihr das darzulegen, aber sie wisch nicht davon ab... Auf meine Frage, ob denn der Rest okay wäre, meinte sie ja... Ich habe da irgendwie Zweifel...

      Allein das man 2 Monate gebraucht hat um mir das mitzuteilen, finde ich echt spitze... Also habe ich zähneknirschend aufgegeben und das Schreiben nochmal hochgeladen... Man gab mir eine Frist bis zum 24.09. Das Schreiben habe ich also am selben Tag hochgeladen irgendwann Mitte/Ende August. Seitdem kam nichts mehr, wahrscheinlich habe ich mich damit wieder in der Warteschleife ganz hinten angestellt... Ich schaue jeden Tag frustriert in meinen Briefkasten und bin mir nach der Erfahrung nicht mal sicher, ob es dieses Mal denn erfolgreich war und ich wirklich die 6000 EUR erhalte... Anscheinend bin ich wohl eine Ausnahme, weil so eine Story habe ich noch von keinem gelesen... Naja, abwarten und Tee trinken...
      Seit 09.06.20 stolzer Besitzer eines e-Golf in PureWhite
      Ausstattung: Alles bis auf Leder, 17 Zoll und Airbags hinten
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      Bestellt: 07.10.19
      Produktion begonnen: 07.05.20
      Produktion abgeschlossen: 20.05.20
      Abholung: 09.06.20 in Dresden
    • Muss dir kurz die Hoffnung nehmen:
      Du hast im Dezember den Antrag gestellt, daher kannst du nur maximal 3000 € Förderung bekommen. Selbst wenn ein Fahrzeug im Juni, also nach der neuen Regelung, zugelassen wurde. Lies dich dazu mal ein, ist etwas nervig. Ich hab alternativ einfach ein zweiten Antrag gestellt, da ich zum ersten lediglich die Bestellung hochgeladen habe. Auf der späteren Rechnung steht jedoch ein anderes Bestelldatum, hoffe das mir das letztlich nützt. Ob der Händler den Fehler absichtlich gemacht hat weiß ich nicht. Wenn Das nicht durchgeht kann ich immer noch den ersten Antrag, der erst im Januar ausläuft, weiter verfolgen.
      Meine Konfig: Fahrassi+/WP/Winterpaket/AID/Frontscheibe Infrarot/Seitenscheiben dunkel/
      Hinweis: Meine Beiträge werden häufig diktiert und enthalten gegebenenfalls Fehler.
    • Jetzt bin ich etwas verwirrt! Ich dachte, ausschlaggebend für die Prämie wäre lediglich das Zulassungsdatum? Hieß es nicht damals noch, dass der erhöhte Beitrag für alle Fahrzeuge gilt, auch rückwirkend, die nach dem 04.06. zugelassen wurden? Auf der Seite vom Bafa heißt es:

      BMWi schrieb:

      Die neuen seit Februar 2020 geltenden Fördersätze sind rückwirkend für alle Fahrzeuge anwendbar, die nach dem 4. November 2019 zugelassen wurden, der Stichtag ist also der 5. November 2019. Der erhöhte Bundesanteil (Innovationsprämie) gilt für Fahrzeuge, die ab 4. Juni 2020 zugelassen wurden und für die der Antrag auf Förderung bis zum 31.12.2021 gestellt wird.
      "Und für die der Antrag auf Förderung bis zum 31.12.2021 gestellt wird." das klingt halt irgendwie nicht ganz eindeutig, weil es kein "ab", sondern nur ein "bis" Datum gibt.

      Edit: Okay. mittlerweile scheint man da wohl schon weiter zu sein und du hast (leider) wohl recht mit deiner Aussage. Verdammt. Hätte ich den Antrag wohl besser nicht vorzeitig stellen sollen...
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    • only_electric schrieb:

      Muss dir kurz die Hoffnung nehmen:
      Du hast im Dezember den Antrag gestellt, daher kannst du nur maximal 3000 € Förderung bekommen. Selbst wenn ein Fahrzeug im Juni, also nach der neuen Regelung, zugelassen wurde. Lies dich dazu mal ein, ist etwas nervig. Ich hab alternativ einfach ein zweiten Antrag gestellt, da ich zum ersten lediglich die Bestellung hochgeladen habe. Auf der späteren Rechnung steht jedoch ein anderes Bestelldatum, hoffe das mir das letztlich nützt. Ob der Händler den Fehler absichtlich gemacht hat weiß ich nicht. Wenn Das nicht durchgeht kann ich immer noch den ersten Antrag, der erst im Januar ausläuft, weiter verfolgen.
      Moment, das bedeutet, dass ich, weil ich den Antrag schon im Dezember gestellt habe, das Auto aber erst im Juli gekommen ist und angemeldet wurde und dann auch erst der zweite Teil des Antrags eingereicht wurde, nur die 3000€ vom Staat bekomme? 8|

      Du hast nicht zufällig einen genaueren Link dazu?
    • Es gab wohl bei GE jemanden, dem die 3000 Euro bestätigt wurden, obwohl er die Kriterien für 6000 erfüllt. Bis auf die Sache mit dem Antrag halt. Mehr konnte ich auch nicht finden. Ich ging auch bisher davon aus, dass hier nur das Datum der Zulassung entscheidend ist und die nach Prüfung der Sachlage dann auch die 6000 EUR genehmigen. Ansonsten macht irgendwie das Datum rückwirkend (rein für die Zulassung) keinen Sinn. Aber es ist wohl so, dass Umweltprämie ungleich Innovationsprämie ist und man das eine aber auch nicht beantragen kann, wenn man bereits das andere beantragt hat (Dubletten sind nicht zulässig). Man kann also alle Kriterien erfüllen, aber kriegt trotzdem nicht mehr...
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      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von TheVisitorX ()

    • Genau so ist es. Indem Fall sind die die Dummen, die früh beantragt haben. Die genauen Förderrichtlinien geben darüber Aufschluss. Stichwort Dublettenprüfung und bestehender Antrag. Das ist halt auch Deutschland.
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    • Hmmh, auch ich habe den Antrag für unseren e-Up frühzeitig im Februar 2020 ausgefüllt, verstehen kann ich aber die Diskussion hier nicht wirklich....

      Die Bafa schreibt dazu auf ihren Seiten:

      Sie haben Ihren Antrag vor dem 18. Februar 2020, 16:00 Uhr gestellt? Dann sind Sie in einem zweistufigen Verfahren und hier richtig!

      und weiter:


      Höhe der Fördersätze und Ablauf des Verfahrens


      Zulassung ab dem 04.06.2020

      Fahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 erstmalig zugelassen werden erhalten eine Innovationsprämie, bei der der bisherige Bundesanteil am Umweltbonus verdoppelt wird und der Herstelleranteil unverändert bleibt.
      Nicht erfasst hiervon ist der Bundesanteil in der Fassung der Förderrichtlinie vom 28. Mai 2019 (= 2.000 Euro für Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge bzw. 1.500 Euro für von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge).
      Die Verdopplung des Bundesanteils (Innovationsprämie) erfolgt ausschließlich, wenn der Herstelleranteil in den Fördersätzen der aktuell geltenden Richtlinie gewährt wurde.
      Bitte beachten Sie, dass ausschließlich der erstgestellte Antrag maßgeblich ist und bearbeitet wird. Sollten Sie diesen ersten Antrag stornieren, wäre ein erneuter Antrag für dasselbe Fahrzeug als Dublette abzulehnen.

      Ich gehe also nach wie vor davon aus, das zwar das Antragsverfahren anders abzuwickeln ist, das aber keinen Einfluss auf die auszuzahlende Prämie, von in meinen Fall 6100 Euro vom Bund, haben wird.
      Voraussetzung dafür ist allerdings, das der Hersteller tatsächlich die 3000 Euro + Mwst. zahlt.
      LG Michael

      ID 3 "City" seit dem 24.08.2021
      e-Up! seit Dezember 2020
    • Hallo, wo kann ich das nachlesen... komme durch den ganzen Formalismus nicht mehr durch... hatte auch schon ende Januar beantragt :/

      habe es genauso wie Skatas verstanden...
      Gruß
      Manuel


      Sommer: Ronal R62 blue 7,5x18 mit Michelin Primacy 4 225/40 R18 92Y
      Winter: Astana mit Pirelli Cinturato Winter XL 205/55 R16 94H (muss ich noch kaufen)
      eGolf bestellt am 22.11.19
      Lieferung Mai => KW21 => KW20 => KW22 => KW21 => (Corona) KW23 => KW26 => KW28 => KW27 => KW25 fertig und transportiert => KW28 (09.07.2020) in Wolfsburg abgeholt
    • Umweltprämie ungleich Innovationsprämie. Du hast bereits einen Antrag zu alten Bedingungen gestellt, damit ist dein Anspruch abgegolten. Möchtest du jetzt die Innovationsprämie beantragen steht dort ausdrücklich, dass du bestätigst, keinen weiteren Förderantrag auf Gewährung öffentlicher Mittel gestellt hast und das es sogar strafbar wäre. Ergo, 3.100 Euro ist aktuell das Maximum.

      Du erfüllst zwar die Voraussetzungen bezüglich der Anmeldung des Fahrzeugs, aber du hast bereits gegen eine Grundbedingungen verstoßen, welche mir so auch nicht klar war. Dazu kommt: Es wird darauf hingewiesen, dass wenn du den alten Antrag stornierst jeder weitere Antrag als Dublette ebenfalls storniert wird. Damit will man wohl sicherstellen, dass man nicht maximiert.

      Ob man jetzt einfach einen weiteren Antrag stellt, da FIN und Rechnung ja noch nicht bekannt waren, mag ich bezweifeln. Behörden sind zwar langsam, aber Antragssysteme auf Dubletten zu prüfen (Adresse, IBAN etc. gleich) wird schnell dazu führen, dass die dem auf der Spur kommen. Dann müsste man zumindest belegen, dass es zwei unterschiedliche Bestellungen sind, was schwierig wird, weil du das nicht belegen kannst. Eine Lösung stand heute habe ich noch nicht. Vielleicht lohnt sich ein eigener Thread für all jene, die bereits nach alten Regeln einen Antrag gestellt haben.

      Hier noch weiteres Lesefutter:

      (Fett: Hervorhebung von mir, Kursiv: Anmerkungen von mir)
      Fahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 erstmalig zugelassen werden erhalten eine Innovationsprämie, bei der der bisherige Bundesanteil am Umweltbonus verdoppelt wird und der Herstelleranteil unverändert bleibt.

      Nicht erfasst hiervon ist der Bundesanteil in der Fassung der Förderrichtlinie vom 28. Mai 2019 (= 2.000 Euro für Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge bzw. 1.500 Euro für von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge).Nicht erfasst heißt doch, dass diejenigen, die nach der Fassung der Förderrichtlinie vom 28. Mai 2019 einen Antrag gestellt haben eben nur die 2.000 bzw. 3.000 Euro bekommen

      Die Verdopplung des Bundesanteils (Innovationsprämie) erfolgt ausschließlich, wenn der Herstelleranteil in den Fördersätzen der aktuell geltenden Richtlinie gewährt wurde.

      Bitte beachten Sie, dass ausschließlich der erstgestellte Antrag maßgeblich ist und bearbeitet wird. Sollten Sie diesen ersten Antrag stornieren, wäre ein erneuter Antrag für dasselbe Fahrzeug als Dublette abzulehnen.
      Warum die Unterscheidung das der Erstantrag maßgeblich ist?

      In der aktuellen Förderrichtlinie heißt es:
      Der Erwerb des Fahrzeugs beim Fahrzeughändler muss am 18. Mai 2016 oder später erfolgt sein. Als maßgebliches Erwerbsdatum gilt der Abschluss eines Kauf- bzw. Leasingvertrags. Die mit der Förderrichtlinie vom 13. Februar 2020 (BAnz AT 18.02.2020 B2) geänderten Fördersätze gelten fort und nur für solche Fahrzeuge, die nach dem 4. November 2019 erstmalig zugelassen wurden.
      Was ja auch auf Fahrzeuge zutrifft die erst jetzt geliefert und zugelassen werden.
      Seit dem 19. Februar 2020 werden Förderungen nach der Richtlinie in der Fassung vom 28. Mai 2019 nur noch ausgezahlt, sofern die Antragstellung bis zum 18. August 2020 erfolgt.
      Der Antrag wurde ja bereits von vielen im Januar bzw. Frühjahr 2020 gestellt, also tritft der Passus zu, dass der Antrag bis zum 18. August erfolgen musste um nach der alten Richtlinie die 2.000 Euro bzw. 3.000 Euro (nach Nachweis) zu erhalten


      Die genannten Fahrzeuge erhalten eine Innovationsprämie, bei der der im Folgenden jeweils genannte Bundesanteil am Umweltbonus verdoppelt wird und der Herstelleranteil unverändert bleibt. Nicht erfasst hiervon ist der Bundesanteil in der Fassung der Förderrichtlinie vom 28. Mai 2019.
      und
      Bei mehreren Anträgen für ein und dasselbe Fahrzeug ist allein der erste Antrag maßgebend.
      Verstehe ich so, dass diejenigen, die nach alter Regelung beantragt haben nicht vom doppelten Umweltbonus (ergo Innovationsprämie) profitieren. Der Erstantrag ist maßgebend.

      Bitte korrigiere mich wenn du davon ausgehst, dass bei Einreichung der Nachweise zu einem Altantrag nach der Förderrichtlinie vom 28. Mai 2019 automatisch die 6.000 Euro erwartest. Ich lese das nirgendwo raus, denn die alten Förderrichtlinien gelten ja weiter und werden nicht außer Kraft gesetzt, sonst könnten die sich die verschiedenen Nachweissysteme doch einfach sparen.
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    • only_electric schrieb:

      "Nicht erfasst hiervon ist der Bundesanteil in der Fassung der Förderrichtlinie vom 28. Mai 2019 (= 2.000 Euro für Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge bzw. 1.500 Euro für von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge).Nicht erfasst heißt doch, dass diejenigen, die nach der Fassung der Förderrichtlinie vom 28. Mai 2019 einen Antrag gestellt haben eben nur die 2.000 bzw. 3.000 Euro bekommen"
      Naja, zumindest die Passage ist ja erklärbar, denn dem ist ja auch so, weil Anrecht auf die Innovationsprämie haben ja nur die, die auch mindestens die 3000 EUR + MwSt. vom Hersteller erhalten haben! Die selben Kriterien galten ja auch bei der Erhöhung auf 3000 Euro. Jetzt ist halt die Frage, wie das bei denen ist, bei denen VW zusätzlich die 1000 EURO ausbezahlt hat, was ja bei vielen der Fall war. Die anderen Passagen machen da allerdings wenig Hoffnung...
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      Bestellt: 07.10.19
      Produktion begonnen: 07.05.20
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      Abholung: 09.06.20 in Dresden
    • Wer will kann ja mal bei der Bafa anrufen. Ich hab es über mehrere Tage hinweg versucht, und irgendwann entnervt aufgegeben.

      wie gesagt man kann relativ viel interpretieren, ich gehe aber davon aus dass meine Interpretation soweit stimmt (auch wenn es mir nicht gefällt). Denn die Parallelen Beantragungsprozesse machen überhaupt keinen Sinn, würde nur noch die aktuelle Richtlinie gelten.
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    • Ausschlaggebend für die Erhöhung der BAfa-Prämie auf 6000 Euro ist, das der Hersteller auch die 3000 Euro + Mwst. einräumt und schriftlich bestätigt.
      VW hat das nach meiner Kenntnis auch immer getan, das haben hier auch schon etliche Käufer nachvollzogen und bekommen, auch solche die Ihren eGolf bereits im November bestellt haben.

      In meinem Fall ( in der Bestellung sind nur 2000 Euro ausgewiesen ), muss der Hersteller mir also weitere 1000 Euro + Mwst erstatten....
      LG Michael

      ID 3 "City" seit dem 24.08.2021
      e-Up! seit Dezember 2020
    • Nicht das Bestelldatum ist von Interesse sondern der Beantragungszeitpunkt der Förderung.

      Schau mal bei Going Electric dort findest du zahlreiche User die alle nur 3000 € bekommen haben. Und die haben ebenfalls ihr Fahrzeug nach dem 2. Juni zugelassen.

      So lange also hier niemand bestätigt, dass er den Antrag im Frühling gestellt hat und das Fahrzeug erst nach Inkrafttreten der neuen Richtlinie zugelassen hat, so lange bezweifle ich die Aussage.

      In meinem Bescheid aus März diesen Jahres wird ja auch darauf hingewiesen, dass ich den erhöhten Betrag von 3000 € bekomme, wenn ich die extra Zahlung durch den Hersteller nachweisen kann. Und selbst dort stand schon, dass es keinen Rechtsanspruch darauf gibt.


      In meinem Fall ( in der Bestellung sind nur 2000 Euro ausgewiesen ), muss der Hersteller mir also weitere 1000 Euro + Mwst erstatten....
      Richtig damit du die 3000 € bekommst. 3000 vom Hersteller und 3000 vom Staat. ;)
      die 6000 € sind wiederum andere Beantragungsprozess. Wie gesagt, mich hat das ganze auch total verwirrt und auch überrascht
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    • Hallo E-Golf und e- Up Fahrer

      Hat VW den Nachschlag 1000€ + Steuer von sich aus bezahlt oder hat dein Händler ihn beantragt?
      Ich habe den E-Golf auch Ende Oktober 2019 bestellt und im 17 Juni 2020 abgeholt. Mein Händler erzählt mir immer, dass VW nichts nachträglich zahlt. Kann mir jemand per PN Händlernamen senden, um mich dann persönlich mit Händler in Verbindung setzen wie das Procedere ist.
      Vielleicht schreibt mich auch ein Händler an, der weiß wie es geht.
      Gruß aus dem Münsterland
      Uranograu, FAP, CCS, WP, RfK, Winterpaket AID etc
      Bestellt Oktober 2019
      Abholung 17.06.20 in WOB
      BAFA Antrag 28.06.20
      Bescheid 04.09.20
      Auszahlung 07.09.20 :D
    • Bei Abholung der Unterlagen/Papiere habe ich von meinem Händler eine Bestätigung erhalten, die ich als Nachweis beim BAFA einreichen kann sowie ein weiteres Schreiben, welches ich unterschreiben musste, wo ich zusichere, den Betrag erhalten zu haben. Angewiesen wird das ganze vom Händler, der überweist das Geld im Auftrag von VW auf das Konto (PrivatLeasing). Zumindest war das bei mir so. Darum kümmern musste ich mich nicht, das passierte automatisch bzw. mein Händler kam von selbst damit. War allerdings vorher schon darüber informiert.

      Anbei mal wie das Ganze nachher aussieht:

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    • PV e Golf schrieb:

      Hallo E-Golf und e- Up Fahrer

      Hat VW den Nachschlag 1000€ + Steuer von sich aus bezahlt oder hat dein Händler ihn beantragt?
      Ich habe den E-Golf auch Ende Oktober 2019 bestellt und im 17 Juni 2020 abgeholt. Mein Händler erzählt mir immer, dass VW nichts nachträglich zahlt. Kann mir jemand per PN Händlernamen senden, um mich dann persönlich mit Händler in Verbindung setzen wie das Procedere ist.
      Vielleicht schreibt mich auch ein Händler an, der weiß wie es geht.
      Gruß aus dem Münsterland
      Das kann ich mir gar nicht vorstellen, ein Händler noch fauler als meiner, Respekt.
      100% werden die 1000,-€ netto ausbezahlt und den Bankauszug darfst du auch an die BAFA uploaden.....
      Sammle erst die Fakten, dann kannst du sie verdrehen, wie es dir passt.
      Marc Twain

      VW T5, Golf GTD, Porsche 993, Alfetta GTV, TR6, Pagode 230SL..... Ducatissssssss :thumbsup: bleiben alle da