Wie wäre es mit einer "Probefahrmöglichkeit-Börse"?

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    • Wie wäre es mit einer "Probefahrmöglichkeit-Börse"?

      Beim lesen verschiedener Threads fiel mir auf, daß es zahlreiche Kommentare, Fragen und Diskussionen zum Thema "Probefahrt" gab. Mir kam dann eine Idee: wie wäre es, wenn wir hier über das Forum eine Art Börse anbieten in dem sich Interessierte und Vorführ-Willige treffen können? Mir ist noch nicht ganz klar wie das funktionieren kann aber ...
      - Interessierte könnten sich (nach Anmeldung im Forum) eintragen unter Angabe in welchem Großraum man eine Probe/Vorführ-Möglichkeit sucht ... Details wegen Datenschutz usw. dann evtl. per PN/e-Mail austauschen
      - Forumsmitglieder könnten (ggf. über ein Flag im Profil) solche Möglichkeiten anbieten
      -
      ... nur mal so eine Idee ... was meint ihr? :s66:
      Gruß, Jürgen (ab 11/17)
      "Die Dauer um von A nach B zu kommen, wird von Strecke und Durchschnittsgeschwindigkeit bestimmt, NICHT von der Höchstgeschwindigkeit."
    • Hi Jürgen!

      Ich bin da etwas vorsichtig. Jeder Techniker der bei mir auf dem Stellwerk war durfte auch fahren, aber bei ganz fremden ist mir ein wenig unsicher.
      Bei mir ist der Vorteil, ich kann einen Händler nennen, der einen eGof auf den Betrieb zugelassen hat und so recht gut Probefahrten anbieten kann.

      Sprich, als Vermittler kann ich mir das sehr gut vorstellen. Evtl. lass ich mir von dem auch noch ein paar Vistitenkarten auf der Rückseite stempeln.
      Gruß,
      Burkhard
      24.03.21 ID.4 Tech bestellt, mangangrau/schwarz mit allen Extras, unverb. Liefertermin Juli21 Oktoberr21
      01.04.21 Auftragsbestätigung erhalten.
      06.10.21 FIN im Portal sichtbar
      08.10.21 Termin buchbar
      24.10.21 Abholung in der Autostadt. 17.10. wäre möglich gewesen.
      Wallbox Keba P30 c-Serie mit RFID + IFEU Ladebox (Phoenix Contact). PV E3DC S10, 9,1kWp, 9,2kwh Speicher, SolarCharge
      VCDS, VCP und OBD11
    • Grundsätzlich würde ich eine solche Börse gut finden. Es ist halt die Frage hier werden Privatfahrzeuge ausgeliehen, und jeder hat andere Versicherungsbedingungen.

      Schwierigkeiten gibt es auch entsprechende Händler mit "Vorführ eGolf" zu finden, viele bedienen sich aus dem VW Fahrzeugpool und diese sind entsprechend ausgebucht.

      Hier wäre doch eine Liste der Händler nicht schlecht diese könnten wird doch als User dieses Forums für die Interessierten zusammentragen.
      Gruß Dieter
      seit 10.02.2015. über 136.000 km mit dem eGolf...….
      seit 02.11.2020 über 20.000 km mit dem ID.3 1st Max

      Wir waren dabei! e-Golf Treffen am Bodensee Oktober 2016 ,in Moers Oktober 2017, Hann.Münden September 2018 und Hann.Münden September 2019, Heilbronn September 2020, Hann.Münden Oktober 2021
    • Händler mit eigenem eGolf: HdG Automobile, Am Emsdeich 50, 26789 Leer, 0491-4542320
      24.03.21 ID.4 Tech bestellt, mangangrau/schwarz mit allen Extras, unverb. Liefertermin Juli21 Oktoberr21
      01.04.21 Auftragsbestätigung erhalten.
      06.10.21 FIN im Portal sichtbar
      08.10.21 Termin buchbar
      24.10.21 Abholung in der Autostadt. 17.10. wäre möglich gewesen.
      Wallbox Keba P30 c-Serie mit RFID + IFEU Ladebox (Phoenix Contact). PV E3DC S10, 9,1kWp, 9,2kwh Speicher, SolarCharge
      VCDS, VCP und OBD11
    • Ich persönlich würde bei so etwas nicht mitmachen. Auch wenn ich sehr gerne anderen Leuten das Auto zeige, das Risiko möchte ich nicht auf mich nehmen. Auch wenn die Versicherung andere Fahrer beinhalten würde, bin trotzdem ich derjenige der das restliche Leben im Fall eines Unfalls eine Versicherungsprämie bezahlen muss, die doppelt so teuer sein kann wie ohne diesen Unfall. JEDES Jahr des restlichen Lebens!
      Gruß,
      Stephan

      Kraft macht keinen Lärm, sie ist da und wirkt. - Albert Schweitzer
    • Wenn dann nur wenn es eine Möglichkeit gäbe gegen Bezahlung eine solche Rückstufung zu vermeiden, die dann vom Fahrer bezahlt werden müsste. Und Vorsicht: ein Rabattretter hilft da auch nicht. Wenn ich den einmal in Anspruch nehmen kann, dann zahle ich trotzdem drauf wenn er von einem anderen Fahrer verbraucht wurde und ich selbst einmal einen Schaden verursache.

      Noch dazu kommt, dass man bei einem Rabattretter nicht wirklich den Rabatt gerettet bekommt, sondern nur bei dem Versicherer bei dem man gerade ist nicht zurück gestuft wird, im Zentralregister aber trotzdem. Das heißt sobald man mal den Versicherer wechseln will oder muss, zahlt man als hätte man den Rabattretter nie gehabt.

      Übers Leben gerechnet kostet ein Schaden tausende Euro, das ist viel schlimmer als man denkt. Und nicht wirklich zu berechnen, da man ja nicht weiß in welcher Klasse die Fahrzeuge sein werden die man in Zukunft versichern will. Wenn man mit dem aktuellen Fahrzeug rechnet, kann es zukünftig nochmal um Faktor 3 teurer sein.
      Gruß,
      Stephan

      Kraft macht keinen Lärm, sie ist da und wirkt. - Albert Schweitzer
    • Hm, also ich sehe das wie jede Probefahrt z.B. eines Gebrauchtwagen beim Privatverkauf. Scheinbar wissen das auch viele nicht. Wenn ich einen Gebrauchtwagen zur Probe fahre, mache ich das automatisch (per Gesetz) auf meine Kappe. Sprich wenn ein Unfall passiert muss ich für alles aufkommen. Für die Kosten des anderen, die Kosten am gefahrene Fahrzeug, für die Rückstufung usw. Je nachdem ob eine Vollkasko besteht oder nicht. Oder ob ich überhaupt eingeschlossen bin als versicherter Fahrer.

      Es sei denn eventuell es wäre etwas mit dem Fahrzeug was den Unfall verursacht hat, z.B. defekte Bremsen. Da könnte sich die Sache wieder umdrehen.
    • Ich habe schon zweimal Bekannte fahren lassen, einmal im Tausch gegen einen Ioniq. Hab mir nichts dabei gedacht. Jetzt bin ich befangen ?(
      Aber bei jemand, den ich kenne, würde ich es wieder so machen.
      Es grüßt Martin vom westlichen Ende des Bodensee.
      ---
      e-Golf seit 01.03.18 und i-MiEV seit Juni 16.
      Erneuerbare-Energien-Fan und Kraftwerksbetreiber (3 PV-Anlagen mit insgesamt 22kWp)

      "Viele kleine Leute an vielen kleinen Orten, die viele kleine Schritte tun, können das Gesicht der Welt verändern." (afrikanisches Sprichwort)
    • Tut mir leid dass ich vielleicht Illusionen zerstört habe :huh:

      Aber ich glaube nicht dass man als Fahrer bei eine Probefahrt haftbar ist über eine gewisse Selbstbeteiligung hinaus. Genau dafür gibt es ja Haftpflichtversicherungen. Und der langjährige Schaden durch Rückstufung kann überhaupt nicht beziffert werden, weil man ja nicht weiß was man in Zukunft für Fahrzeuge und Typklassen haben wird.

      Wenn ich jetzt z.B. nur eine Teilkasko Versicherung hätte und der Probefahrer einen Totalschaden verursacht, dann glaube ich kaum dass der mir 35.000 Euro bezahlt. Und wenn er durch einen dummen Umstand einen Millionenschaden verursacht, wird auch nicht er bezahlen wird, sondern meine Haftpflichtversicherung.

      Ich bin 18 Jahre ohne Schaden gefahren, dann bin ich rückwärts gegen ein Auto gefahren was ich nicht gesehen habe weil es genau in dem Moment hinter mich gefahren ist als ich vom rechten in den linken Außenspiegel geschaut habe. Ich war also Schuld, man sah nichts am geschädigten Auto, der Geschädigte ging nicht auf mein Angebot ein ohne Versicherung einen höheren Betrag direkt von mir zu nehmen oder in eine freie Werkstatt zu gehen um keine große Rechnung zu generieren. Nun gut, das ist sein Recht, da kann ich nichts machen. Meine Versicherung hat dann 1200 Euro Euro an seine Vertragswerkstatt bezahlt. Dann hatte ich die Wahl: Rückstufung und dadurch jedes Jahr 300 Euro mehr Versicherungsprämie, oder die 1200 selbst bezahlen.

      Mein Fazit aus der Geschichte: Versicherungen verdienen fast immer. Sogar an Unfällen wo sie zahlen müssen. Dass sie wirklich mal drauf zahlen, muss der zu regulierende Schaden schon sehr weit 4-stellig sein. Anderenfalls ist man immer der Angeschmierte. Selbst wenn man fast 20 Jahre nur gezahlt hat.

      Ich werde weiterhin Leute aus dem Verwandten und Bekanntenkreis Probe fahren lassen denen ich vertraue. Auch jeder sonstige Interessent darf gerne ne Runde mit fahren, dann werde ich aber selbst fahren.

      Es seidenn es gibt tatsächlich eine Versicherungsoption die einen Schaden für mich wirklich ausschließt. Würde mich wirklich interessieren ob es da etwas praktikables und bezahlbares gibt.
      Gruß,
      Stephan

      Kraft macht keinen Lärm, sie ist da und wirkt. - Albert Schweitzer
    • ChristianW schrieb:

      Hm, also ich sehe das wie jede Probefahrt z.B. eines Gebrauchtwagen beim Privatverkauf. Scheinbar wissen das auch viele nicht. Wenn ich einen Gebrauchtwagen zur Probe fahre, mache ich das automatisch (per Gesetz) auf meine Kappe. Sprich wenn ein Unfall passiert muss ich für alles aufkommen. Für die Kosten des anderen, die Kosten am gefahrene Fahrzeug, für die Rückstufung usw. Je nachdem ob eine Vollkasko besteht oder nicht. Oder ob ich überhaupt eingeschlossen bin als versicherter Fahrer.
      ....
      Interressant :thinking:
      Weißt du zufällig das Gesetz in dem das so steht?
      Grüße aus dem Kraichgau
      Martin :)

      e-Golfer von 15.03.18 bis 12.05.22 (Modelljahr 2018, "300er", Leasing)
      ID.3 Pure Performance seit 12.05.22 (Leasing 30 Monate)
      ID.3 Move bestellt am 22.03.24

      Wallbox: Keba P30c
      PV seit 30.04.21 (12kWp, WR Fronius Symo, Speicher Tesla Powerwall 2)
    • Wie? Das du dafür bezahlen musst wenn du etwas von wem anderen kaputt machst? Öh, ok. Ich such mal danach.

      *edit*

      So also ich würde wohl den Paragraphen 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches heranziehen:

      Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
      § 823 Schadensersatzpflicht


      (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

      Quelle: gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html
    • In meiner Hausratversicherung ist eine Klausel integriert gemäss welcher die Versicherung Schäden bei gelegentlicher kostenloser benutzung fremder Fahrzeuge übernimmt. (Ist auf Probefahrten ausgelegt, deshalb gelegentlich und nicht regelmässig).
      Was das benutzen fremder Fahrzeuge im Ausland (ausgenommen Mietfahrzeuge) betrifft, sieht die Gesetzeslage wiederum etwas speziell aus...
      Jedenfalls hat es in näherer Umgebung meines Wohnortes zur Zeit mindestens einen e-Golf mit Händlerschild für Probefahrten. Das Gespräch betreffend Praxiserfahrung könnte ich ja dann trotzdem übernehmen.
      Mit e-Golf Model 2016 in Betrieb seit 28.12.2015 am 1. e-Golf Treffen am Bodensee, am 2. in Moers und am 3. in Hann. Münden dabei gewesen :thumbup: :musicextrem:
    • bei probefahrten beim Gebrauchtwagen Verkauf habe ich immer ein Formular unterzeichnen lassen, mit dem Passus das ein Unfall zum Kauf verpflichtet. Die vordrucke gab es mal beim ADAC.
      Ich bezweifel aber das dies bei einer Interessenten Probefahrt durchsetzbar ist.
      e-Golf MJ15 ab 16.02.15
      e-Golf MJ18 ab 22.01.18
      e-Golf MJ18 ab 02.03.18
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    • Früher hieß es: "Freundin, Motorrad und Gitarre werden nicht verliehen" so habe ich es immer gehalten. Auch später dann mit dem Auto.

      Ich denke wir können das im Freundes- oder auch Bekanntenkreis (je nach persönlicher Definition) halten wie wir wollen, aber wenn wir eine Art "Probefahrtvermittlung" organisieren, entlasten wir nur die Händler, diese machen aber den Reibach.

      Lifli
      Es ist besser, schweigend für einen Idiot gehalten zu werden, als den Mund aufzumachen und zu beweisen, das man einer ist !
    • Die KFZ Versicherung würde ja greifen (vorausgesetzt sie ist nicht auf bestimmte Fahrer limitiert), aber den Ärger, die Rennerei, und auch schon die Folgekosten durch Hochstufung etc. sind trotzdem dein Problem.

      Auf Events o.ä. halte ich es daher lieber so: Mitfahrten biete ich gerne an, einen Fremden ans Steuer lassen - nein.
      Gruß, Daniel

      Unser Blog zur Elektromobilität, e-Golf und Ioniq: 1.21-gigawatt.net

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