ACC Funktionen - gibt es eine Erklärung

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    • e-Golf_70794 schrieb:


      Und jetzt noch einmal die ultimative Frage: Ich fahre auf eine Autobahn auf. In der Auffahrt wird die Höchstgeschwindigkeit nicht durch ein Schild limitiert. Auf der Autobahn steht nach der Auffahrt auch kein Schild....
      Da ist die einzige Schwachstelle der Seite, dieser Punkt wird nicht ausreichend geklärt. Im Gegenteil, da wird sich selbst sogar widersprochen:
      "Erstens gilt das Tempolimit über eine Kreuzung oder Einmündung hinaus,(...) . Zweitens ist die Autobahnauffahrt keine Einmündung (...)"
      Hä? Wat denn nu?

      Rechtlich betrachtet gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung trotzdem, auch wenn man an der Auffahrt auffährt und dort kein Schild zu sehen ist. In der Rechtsprechung wird dann wieder der Grundsatz der Orts(un)kundigkeit angewandt.
      Gruß, Karsten

      seit 30.11.2018 elektrisch unterwegs, mittlerweile mit e-Golf Nummer zwei :love:
      Zusätzlich im Haushalt: VW e-Up, BMW i3 60 Ah, Tesla Model3, Renault Megane e-Tech
    • Netsrak schrieb:

      auch wenn man an der Auffahrt auffährt und dort kein Schild zu sehen ist
      Die Fälle werden wohl sehr selten sein. Meine Vermutung.
      Gruß Bernhard

      Wir waren dabei ! eGolf Treffen am Bodensee 2016, in Moers 2017, in Ha.-Mü. 2018, 2019, 2021, Heilbronn 2020, 2022 und 2023, Rutesheim 2021, Mühbrook 2022.
      ID. Buzz ab 05. 2023, eGolf ab 03.2015
    • Das spannendste finde ich immer, wenn mitten im Ort eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben wird, dass er teilweis auf Tempo 100 zurück fällt... Das ist mir schon ein paar mal aufgefallen, dass ich plötzlich mitten im Ort 100 "fahren darf" :D
      e-Golf Bestelldatum: KW51.2017
      Lieferdatum: 7. Mai 2018

      Config(volkswagen.at): ZWSTRU

      Fest: KEBA Wallbox 97.924 KeContact P30 c-series
      Mobil: go-eCharger
    • Früher war die Axenstrasse noch mit 80 zu befahren (heute eine einzige lange Baustelle mit max. 60). Wer allerdings von Brunnen her auffuhr und nicht durch den Mositunnel, kam aus dem 60er Bereich eingefahren. Viele (Touristen) fuhren dann die ganze Strecke bis Sisikon mit max. 60 km/h und beinahe die ganze Strecke herrscht Überholverbot und teilweise noch doppelte Sicherheitslinie dazu... :cursing:
      In der anderen Richtung (Mositunnel Richtung Norden) wird die Geschwindigkeit von den Ortsüblichen 80 zuerst auf 100 erhöht, dann wird es Zweispurig und dann kommt das offizielle Autobahn-Schild (welches die Max. Geschwindigkeit 120 vorgibt) ohne dass da eine Geschwindigkeit draufsteht...
      Zur Theorieprüfung gab es noch Bilder auf welchen man die max. erlaubte Geschwindigkeit angeben musste. Mitlerweile sind aber viele Abschnitte auf 60 limitiert, welche früher noch 80 waren... :s05:
      In der Schweiz gilt übrigens: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, selbst wenn ein Geschwindigkeitsbegrenzungsschild z.B. von Schnee oder Gebüsch verdeckt ist. :klugorange:

      bausi2k schrieb:

      Das spannendste finde ich immer, wenn mitten im Ort eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben wird, dass er teilweis auf Tempo 100 zurück fällt... Das ist mir schon ein paar mal aufgefallen, dass ich plötzlich mitten im Ort 100 "fahren darf" :D
      Ich kenne etliche Beisiele an denen mit vielen Fahrzeugen nicht auf die Max. Geschwindigkeit beschleunigt werden kann, bevor wieder eine niedrige Geschwindigkeit gilt, weil die Strecke dazwischen zu kurz ist (eine Ortschaft fertig und die nächste in Sicht). ;)
      Mit e-Golf Model 2016 in Betrieb seit 28.12.2015 am 1. e-Golf Treffen am Bodensee, am 2. in Moers und am 3. in Hann. Münden dabei gewesen :thumbup: :musicextrem:
    • Adi schrieb:

      offizielle Autobahn-Schild (welches die Max. Geschwindigkeit 120 vorgibt) ohne dass da eine Geschwindigkeit draufsteht...
      Na ja, das ist ja schon dadurch "angezeigt", daß auf der Autobahn generell Tempo 120 gilt. Wird im Navi jedes Mal brav dargestellt, wenn ich über die Grenze zu euch rüber komme. :D

      Das mit der Unwissenheit ist hier meines Wissen genau dasselbe. Wobei für mich als Laie nach wie vor unverständlich ist, wieso ich für etwas bestraft werden kann, von dem ich nichts weiß...oder wissen konnte.

      P.S: Aktuelle Fälle in der Autobranche zeigen, daß man nicht immer bestraft wird, wenn man etwas weiß... :ironie:
      Gruß, Jürgen (ab 11/17)
      "Die Dauer um von A nach B zu kommen, wird von Strecke und Durchschnittsgeschwindigkeit bestimmt, NICHT von der Höchstgeschwindigkeit."
    • Mimikri schrieb:

      ...wieso ich für etwas bestraft werden kann, von dem ich nichts weiß...oder wissen konnte...
      Genau da liegt der Unterschied. Für etwas, das Du nicht wissen KONNTEST, wirst Du in der Regel auch nicht bestraft.
      Wie weiter oben: Fehlt ein Schild und Du bist nicht ortskundig, gehst Du in der Regel straffrei aus.

      Es gilt immer der Grundsatz: Es ist egal, ob Du von einem Verbot/Gebot wusstest oder nicht. Hättest Du von davon wissen können, wirst Du bestraft ("Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"). Konntest Du es nicht wissen, hast Du eine gute Chance, nicht bestraft zu werden.

      Das gilt für D. Ich bin mir nicht sicher, denke aber dass die Rechtsprechung in A/CH ähnlich ist.
      Gruß, Karsten

      seit 30.11.2018 elektrisch unterwegs, mittlerweile mit e-Golf Nummer zwei :love:
      Zusätzlich im Haushalt: VW e-Up, BMW i3 60 Ah, Tesla Model3, Renault Megane e-Tech
    • Netsrak schrieb:

      Es gilt immer der Grundsatz: Es ist egal, ob Du von einem Verbot/Gebot wusstest oder nicht. Hättest Du von davon wissen können, wirst Du bestraft ("Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"). Konntest Du es nicht wissen, hast Du eine gute Chance, nicht bestraft zu werden.
      Da musste ich erst 60 werden, bis mir das jemand mal nachvollziehbar erklärt. Danke Karsten! :thumbup:
      Gruß, Jürgen (ab 11/17)
      "Die Dauer um von A nach B zu kommen, wird von Strecke und Durchschnittsgeschwindigkeit bestimmt, NICHT von der Höchstgeschwindigkeit."