ACC Funktionen - gibt es eine Erklärung

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    • Maverick78 schrieb:

      Korrekt, das ist ein weitverbreiteter Irrtum. Genau das angeblich an Autobahnauffahrten das Tempolimit auch aufgehoben sei.
      Ok, ich fahre also auf die Autobahn ein und denke mir .... mmmh, ok vielleicht Tempo 70? Also fahre ich die ganze Zeit Tempo 70 bis mal ein Schild kommt? Das ist ja der Ober-Witz! Gilt das auch z.B. auf einer Bundesstraße? Fahre ich da nach dem Einbiegen nur noch 50 weil es ja sein könnte, daß es ein Schild gibt, das ich zwar nie gesehen habe, aber an das ich mich trotzdem halten soll? Merkwürdig :s05:
      Gruß, Jürgen (ab 11/17)
      "Die Dauer um von A nach B zu kommen, wird von Strecke und Durchschnittsgeschwindigkeit bestimmt, NICHT von der Höchstgeschwindigkeit."
    • Die Regelung gilt immer für die gleiche Straße. Wenn du irgendwo abbiegst ist das eine neue Straße, wenn da kein Schild steht gilt die Regelgeschwindigkeit.
      Die einzigstens Ausnahmen sind Termpolimits mit Zusatzzeichen z.b. 500m oder Zusatzschildern, wie Baustelle und Ampel. Nach dieser "Gefahrenzone" ist das Limit aufgehoben.
      e-Golf MJ15 ab 16.02.15
      e-Golf MJ18 ab 22.01.18
      e-Golf MJ18 ab 02.03.18
      e-Tron MJ20 ab 14.05.21

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    • Maverick78 schrieb:

      Die Regelung gilt immer für die gleiche Straße. Wenn du irgendwo abbiegst ist das eine neue Straße, wenn da kein Schild steht gilt die Regelgeschwindigkeit.
      Die einzigstens Ausnahmen sind Termpolimits mit Zusatzzeichen z.b. 500m oder Zusatzschildern, wie Baustelle und Ampel. Nach dieser "Gefahrenzone" ist das Limit aufgehoben.
      Das kann die VZE auch nicht, Tempolimits mit der Einschränkung gefährliche Kurve. Das bleibt dann, aber es ist ja auch nur ein Assistenzsystem.
      Grüße,
      Tobias

      e-Golf MJ 2018 bestellt am 29.9.2017, Abholung in DD KW 3/2018 31.1.18;
      BAFA Zusage am 20.1.2018, BAFA Stufe 2 26.1.2018, BAFA Auszahlung 5.2.2018;
      Konfiguration: VDRWLSAH
    • Ja das stimmt. Habe hier einige AMpeln mit 70er Begrenzung. Zeigt stur weiter 70. Leider fahren dort fast alle Autofahrer stur weiter 70 hinter den Ampeln, weil sie die Beschilderung nicht verstehen.
      Ich finde die Österreichische Regelung besser. Da muss alles explizit aufgehoben werden. Deswegen steht am Ortsausgang immer das Aufhebungsschild.
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    • Hm, irgendwie merkwürdig. Ich bin mir ziemlich sicher dass die Regelung in D vor 40 Jahren als ich meinen Führerschein machte die war dass eine Kreuzung die Begrenzung aufhebt. Das entspricht doch dem gesunden Menschenverstand. Denn, wie schon geschrieben, wie soll denn ein von der Seite auf die begrenzte Strasse Auffahrender wissen welche Begrenzung gilt wenn sie denn nicht wiederholt wird ? Klarheit im deutschen Schilderwald ist gefragt. Mit der österreichischen Lösung könnte ich leben, dann stehen halt noch ein paar mehr Schilder am Straßenrand...

      LG

      Christian
      e-Golf 300 12/2017 ... 08/2022 - Wallbox Mennekes AMTRON Xtra 11 C2 - ID.3 Pro kings red metallic seit 6.12.2022
    • Ja nicht alles was vor 40 Jahren so war, muss heute noch bestand haben. Mit dem Wissen von vor 40 Jahren könnte ich heute meinen Job nicht machen. Fortbildung ist das A und O das gilt auch im Straßenverkehr. Man stelle sich mal die Abgasnormen von vor 40 Jahren heute in einer Großstadt vor.
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    • Hey coole Erklärung. Jetzt versteh ich auch warum mir manche Verkehrsschilder unbekannt vorkommen. Die gab's vermutlich vor 40 Jahren noch nicht. Ich glaub ich such mal nach einem Kurs zur Nachschulung... :)

      LG

      Christian

      PS: nicht jede Änderung muss eine Verbesserung sein...
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    • ChristianZ schrieb:

      PS: nicht jede Änderung muss eine Verbesserung sein...
      Das hat nie einer behauptet. Früher war eh alles besser. ;)

      Beste Beispiel ist eigentlich der grüne Pfeil. Ich bin damit aufgewachsen, den gibt es jetzt seit 28 Jahren auch in der BRD, es gibt heute noch Menschen die es nicht verstehen. ;(
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    • Es gibt auch viele die Kreisverkehre nicht verstehen. Gell da muss man vor dem Einfahren anhalten auch wenn keiner kommt ? Oder beim Einfahren blinken und dafür nicht mehr beim Ausfahren...

      Hab mich nochmal etwas umgeschaut wegen der Aufhebung von Geschwindigkeitsbegrenzungen an Kreuzungen. Scheinbar ist die Rechtslage zwiespältig. Sicher scheint zu sein, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung an einer Kreuzung nicht automatisch aufgehoben wird. Unklar wird's für denjenigen, der von der Seite auf die begrenzte Strasse einbiegt. Scheinbar kann der "ortskundige" Fahrer für eine Geschwindigkeitsüberschreitung belangt werden während der "ortsunkundige" Fahrer Glück haben kann...

      Wie so oft in der Juristerei gibt es nicht die alleinige Auslegung. Gefunden bei schadenfixblog.de/geschwindigk…fhebung-nach-kreuzungen/:

      Grundsätzlich verlangt der für Verkehrszeichen geltende Sichtbarkeitsgrundsatz, dass alle Streckenvorschriftszeichen hinter jeder Kreuzung und Einmündung wiederholt werden. Allerdings gilt dies nur für den Einbiegevorgang (so u.a. OLG Hamm Beschluss vom 5. Juli 2001 – 2 S Oowi 524/01).


      Ein Streckenverbot endet folglich nicht automatisch an der nächsten Kreuzung oder Einmündung, sondern grundsätzlich erst, wenn es durch ein dafür vorgesehenes Aufhebungszeichen aufgehoben wird.


      Damit wird jedoch klar zum Ausdruck gebracht, dass es nicht zwingend ist, hinter jeder Einmündung oder Kreuzung Verkehrszeichen zu wiederholen. Anders hatte dies das Landgericht Bonn im Rahmen eines Zivilverfahrens nach einem Verkehrsunfall gesehen (Urteil vom 15. Mai 2003 – 2 O 567/02).

      Hiernach gelte eine Beschränkung der innerörtlich zulässigen Geschwindigkeit durch das Verkehrszeichen 274 zur StVO auch für den Geradeausverkehr nur bis zur nächsten Straßeneinmündung, sofern nicht das Verkehrszeichen nach der Einmündung wiederholt oder die Geschwindigkeitsbeschränkung anderweitig angeordnet wird.

      Und zur Auffrischung für die älteren Semester (wie mich) sei das hier zur Lektüre empfohlen: Aufhebung Streckenverbot


      Sieht wohl so aus: prinzipiell sollte die Geschwindigkeitsbegrenzung durch eine Wiederholung nach einer Kreuzung bestätigt werden. Dies ist aber keine verpflichtende Vorgabe für die Verwaltung weswegen man durch das Fehlen einer Wiederholung nicht auf eine Aufhebung schliessen darf. Für Einbiegende sieht das teilweise anders aus sofern sie ortsunkundig sind.


      Ist doch ganz einfach... :ironie:


      LG


      Christian
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    • Ich finde es bescheuert, aber dann habe ich jetzt was dazugelernt ... :pardon:
      Es grüßt Martin vom westlichen Ende des Bodensee.
      ---
      e-Golf seit 01.03.18 und i-MiEV seit Juni 16.
      Erneuerbare-Energien-Fan und Kraftwerksbetreiber (3 PV-Anlagen mit insgesamt 22kWp)

      "Viele kleine Leute an vielen kleinen Orten, die viele kleine Schritte tun, können das Gesicht der Welt verändern." (afrikanisches Sprichwort)
    • Maverick78 schrieb:

      Die Regelung gilt immer für die gleiche Straße. Wenn du irgendwo abbiegst ist das eine neue Straße, wenn da kein Schild steht gilt die Regelgeschwindigkeit.

      Maverick78 schrieb:

      Korrekt, das ist ein weitverbreiteter Irrtum. Genau das angeblich an Autobahnauffahrten das Tempolimit auch aufgehoben sei.

      Ok, jetzt bin ich völlig verwirrt. Also nochmal für mich als etwas Langsameren: ich habe auf einer Autobahn eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf z.B. 80. Diese erstreckt sich über eine Anschlußstelle. Ich fahre über diese Anschlußstelle auf die Autobahn und kann von der bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkung nichts wissen. Also müsste in diesem Fall gleich nach der Auffahrt wieder ein Tempo 80 Schild kommen, da es für mich ja eine "neue" Straße ist... sonst gelten ja unterschiedliche Geschwindigkeitsbeschränkungen je nachdem woher man kommt??? ?(

      ChristianZ schrieb:

      Sieht wohl so aus: prinzipiell sollte die Geschwindigkeitsbegrenzung durch eine Wiederholung nach einer Kreuzung bestätigt werden. Dies ist aber keine verpflichtende Vorgabe für die Verwaltung weswegen man durch das Fehlen einer Wiederholung nicht auf eine Aufhebung schliessen darf. Für Einbiegende sieht das teilweise anders aus sofern sie ortsunkundig sind.
      Ich schließe ja nicht aufgrund der Tatsache, daß eine Wiederholung fehlt auf "kein Tempolimit", sondern aufgrund der Tatsache, daß es (aus meiner Sicht als Auffahrender) kein Schild gibt.

      Was bedeutet "ortskundig"? Ich wohne in der Nähe der Autobahn und fahre so gut wie nie auf die Autobahn. Bin ich dann "ortskundig"?
      Gruß, Jürgen (ab 11/17)
      "Die Dauer um von A nach B zu kommen, wird von Strecke und Durchschnittsgeschwindigkeit bestimmt, NICHT von der Höchstgeschwindigkeit."
    • Korrekt. Da du aber nicht wissen kannst ob auf der Aufahrt auch ein Schild stand musst du 80 beibehalten.
      Wenn da kein Schild steht und schneller fährst und dann geblitzt wirst, bist du als ortsansässiger mit einem Bußgeld dran, als ortsunkundiger kommst du davon ;)

      Verwirrung komplett? Regeln müssen halt nicht immer logisch sein ;)
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    • Maverick78 schrieb:

      Da du aber nicht wissen kannst ob auf der Aufahrt auch ein Schild stand musst du 80 beibehalten.
      Ah, halt, nicht, daß wir uns missverstehen. Ich meine den Fall, daß auf der Autobahn Tempo 80 gilt!
      Gruß, Jürgen (ab 11/17)
      "Die Dauer um von A nach B zu kommen, wird von Strecke und Durchschnittsgeschwindigkeit bestimmt, NICHT von der Höchstgeschwindigkeit."
    • Ich glaube ein Seite gefunden zu haben auf der die Gültigkeit von Verboten / Geboten gut erklärt wird.
      Einfach ist das Thema jedenfalls nicht.
      De Bergische Jung Wolfgang
      WBL

      Alle sagten: das geht nicht.
      Dann kam einer, der wusste das nicht, und hat´s einfach gemacht.

      Nur Verrückte hier...
      Komm Einhorn wir gehen!

      e-Golf300 seit 22.06.2018
      aktueller km-Stand: 113.606 km am 28.10.2021
      Verbrauch 13,0 kWh im Schnitt langfristig
      die blaue eLise
      Volkswagen Code VKDCJJS7
      Modell-Jahr 2018
      Außenfarbe Atlantic BlueMetallic
      Innenfarbe Puregrey/Titanschwarz/Schwarz/Perlgrau
    • Dieser Abschnitt auf der Seite hat mir am besten gefallen:


      Alles verstanden? Die ultimative Prüfungsfrage zum Abschluss




      Folgende Verkehrszeichen kommen in gewissen Abständen nacheinander:


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      Und jetzt noch einmal die ultimative Frage: Ich fahre auf eine Autobahn auf. In der Auffahrt wird die Höchstgeschwindigkeit nicht durch ein Schild limitiert. Auf der Autobahn steht nach der Auffahrt auch kein Schild. Ich beschleunige auf 120 km/h, und werde geblitzt. Im Knöllchen steht, ich hätte nur maximal 100 km/h fahren dürfen. Und nun? Das kann doch nur mit einem Freispruch enden.

      So schön die Bemühungen um ein Durchforsten des Schilderwalds sind, so eindeutig sollte das sein, was übrig gelassen wird. Auch das könnte zu einer Entlastung unserer Gerichtsbarkeit beitragen.
      Viele Grüße
      Norbert
      ____________________________________
      02/2021 - VW ID.3 Pro Max | E-Autobiografie


      Teilnehmer e-Golf-Treffen MO (2017), HMÜ (2018/2019/2021)
      , HN (2020), Mühbrook (2022)