e-Golf_70794 schrieb:
Und jetzt noch einmal die ultimative Frage: Ich fahre auf eine Autobahn auf. In der Auffahrt wird die Höchstgeschwindigkeit nicht durch ein Schild limitiert. Auf der Autobahn steht nach der Auffahrt auch kein Schild....
"Erstens gilt das Tempolimit über eine Kreuzung oder Einmündung hinaus,(...) . Zweitens ist die Autobahnauffahrt keine Einmündung (...)"
Hä? Wat denn nu?
Rechtlich betrachtet gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung trotzdem, auch wenn man an der Auffahrt auffährt und dort kein Schild zu sehen ist. In der Rechtsprechung wird dann wieder der Grundsatz der Orts(un)kundigkeit angewandt.
Gruß, Karsten
seit 30.11.2018 elektrisch unterwegs, mittlerweile mit e-Golf Nummer zwei
Zusätzlich im Haushalt: VW e-Up, BMW i3 60 Ah,Tesla Model3, Renault Megane e-Tech
seit 30.11.2018 elektrisch unterwegs, mittlerweile mit e-Golf Nummer zwei
Zusätzlich im Haushalt: VW e-Up, BMW i3 60 Ah,