Parken an e-Ladepunkten

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    • Parken an e-Ladepunkten

      Ich hab da mal was vorbereitet.
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      De Bergische Jung Wolfgang
      WBL

      Alle sagten: das geht nicht.
      Dann kam einer, der wusste das nicht, und hat´s einfach gemacht.

      Nur Verrückte hier...
      Komm Einhorn wir gehen!

      e-Golf300 seit 22.06.2018
      aktueller km-Stand: 113.606 km am 28.10.2021
      Verbrauch 13,0 kWh im Schnitt langfristig
      die blaue eLise
      Volkswagen Code VKDCJJS7
      Modell-Jahr 2018
      Außenfarbe Atlantic BlueMetallic
      Innenfarbe Puregrey/Titanschwarz/Schwarz/Perlgrau
    • Bezieht es sich auf einen konkreten Parkplatz? Falls nein ist es leider nicht hilfreich, da bei der Beschilderung in deutschland ein heilloses Chaos herscht. Falls ja fehlt die Angabe wofür es denn gilt.

      Und auch ein Plugin Hybrid hat ein E-Kennzeichen, UND einen Verbrennungsmotor, UND hat auch ein berechtigtes Interesse Ladesäulen zu benutzen.

      Und was ist ein e-Mobil Parkplatz? Der Parkplatz vor einer Ladesäule? Oder z.B. jeder öffentlich bewirtschaftete Parkplatz in Paderborn, wo Elektroautos auch parken dürfen - kostenfrei. Generell ist der die Beizeichnung "Parkplatz" für die Stellplätze vor einer Ladesäule irreführend, da die in der Regel zum Laden und nicht Parken gedacht sind. Ja, es gibt Grenzfälle (Destination Charger, Park&Ride...), aber generell sollte man da LADEN und nicht parken.

      Wenn das ganze als Hinweiszettel für Verbrenner gedacht ist die Ladesäulen zuparken gibt es knackige Hinweiszettel, im GE Forum gibts ettliche Beispiele. Kurz und knapp mit wenigen Sätzen darauf hinweisen das derjenige falsch parkt und eine Ladesäule blockiert. Keine Romane :)
      Gruß, Daniel

      Unser Blog zur Elektromobilität, e-Golf und Ioniq: 1.21-gigawatt.net

      Immer einen Besuch wert, jeden 1. Samstag im Monat: Elektro-Stammtisch OWL
    • Mimikri schrieb:

      acurus schrieb:

      Und auch ein Plugin Hybrid hat ein E-Kennzeichen,
      Nicht unbedingt. Das "E" auf den Kennzeichen ist freiwillig...zumindest in BW :klugorange:
      Ist es in ganz Deutschland, aber wer drauf verzichtet ist selber schuld (oder war zu früh dran, und hatte nen e-Auto bevor es das e-Kennzeichen gab, oder hat nen Golf 2 Citystromer der mit H Kennzeichen billiger ist als mit E...) :)
      Gruß, Daniel

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    • Und damit es konstruktiv bleibt: Das Beispiel hier finde ich gut:

      cdn.goingelectric.de/forum/resources/file/47831


      Kurz und knackig, nicht oberlehrerhaft und nicht agressiv (wie es leider viele andere Hinweiszettel sind, ich meine damit aber ausdrücklich nicht den von @WBL!)


      Edit: hier noch die genaue Quelle: goingelectric.de/forum/ladesae…lit=hinweiszettel#p637647
      Gruß, Daniel

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    • Da mir den Zettel bisher keiner um die Ohren haut, finde ich den noch immer ganz gut, zumal der von ge mit dem absoluten Halteverbot so auch nicht fraglos richtig ist; da die Clowns in Berlin ja immer arg mit sich beschäftigt sind, wird die rechtliche Grauzone "e-Mobilität" noch lange weiterleben.
      Es wäre ja fast eine Sensation, wenn da plötzlich juristisch klare Regeln aufgestellt würden.
      Den Hamburgen gilt mein kompletter Neid.
      De Bergische Jung Wolfgang
      WBL

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    • jhg schrieb:

      Was ist denn in Hamburg so toll?
      Regeln, die nicht passen und dafür sorgen dass die E-Mobilität eher eingeschränkt wird?
      Nach allem was ich weiß,
      hat die Verkehrsbehöde klare Regeln (Landesrecht) erlassen und handelt auch danach und das zum Vorteil der e-Mobilisten.
      Man möge mich korrigieren.
      De Bergische Jung Wolfgang
      WBL

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    • Mimikri schrieb:

      acurus schrieb:

      Und auch ein Plugin Hybrid hat ein E-Kennzeichen,
      Nicht unbedingt. Das "E" auf den Kennzeichen ist freiwillig...zumindest in BW :klugorange:
      :klugorange: ... und bei beiden ist das E nur auf Antrag zu erhalten :klugorange:
      :klugorange: ... und nur mit dem E ist man offiziell autorisiert auf den entsprechenden Plätzen zu stehen, um zu laden :klugorange:

      Jetzt warte ich auf den ersten Fall, wo das Kabel am Fahrzeug steckt, um zu laden, das E auf dem Kennzeichen fehlt und ... :grumble:
      abgeschleppt wird?
      Verwarngeld kassiert wird?

      t.b.c.
      De Bergische Jung Wolfgang
      WBL

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    • Hallo Zusammen

      Vor vier Wochen hatte ich ein unschönes Erlebnis. Um 23.45 kam ich an eine Ladestation mit 3 Parkplätzen. Der E Golf hatte noch 3% also war laden angesagt. Ich fahre auf die Ladestation zu: alle drei Plätze mit Benziner zugeparkt. Alles Herren. Also habe ich mit Hupen mal alle geweckt und entsprechend hässige Reaktionen auf mich geladen. Ich habe die erzürnten Herren auf Distanz gehalten, mein Mobiltelefon gezückt und eine Aufnahme vorgeteuscht.

      Darauf wurde die Herren wach. Ich sagte Ihnen ich zahle für diese Parkplatz ob Sie die Reservation nicht gesehen hätten. Aggressive Haltung war die Antwort.
      Ich habe diese ganz cool gesagt mit dem Mobiltelefon in der Hand sie hätte die Wahl, ich lösche das Bild und Sie machen Platz oder ich drücke auf senden und das Bild landet bei der Polizei.

      Wow so schnell waren noch keine PW vom Parkplatz runter.

      Gruss Peter
      Honda E

      Seit 13.10.2021
    • WBL schrieb:

      und nur mit dem E ist man offiziell autorisiert auf den entsprechenden Plätzen zu stehen, um zu laden
      Nach meiner Kenntnis gibt es laut StVo im Moment "nur" dieses Zeichen:


      Außerdem gibt es neuere Rechtsprechung, die Zusatzschilder "unwirksam" erklärt z.B: anwalt.de/rechtstipps/pkw-auf-…arkt-bussgeld_076601.html
      Ich kenne mich hier nicht wirklich aus, aber nach ein bisschen googeln ist mir nicht (mehr) klar welche Beschilderung denn nun welche Gültigkeit hat.
      Gruß, Jürgen (ab 11/17)
      "Die Dauer um von A nach B zu kommen, wird von Strecke und Durchschnittsgeschwindigkeit bestimmt, NICHT von der Höchstgeschwindigkeit."
    • Bearbeiten
      und die Kombinationen
      und alle sind rechtswirksam
      De Bergische Jung Wolfgang
      WBL

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    • WBL schrieb:


      Jetzt warte ich auf den ersten Fall, wo das Kabel am Fahrzeug steckt, um zu laden, das E auf dem Kennzeichen fehlt und ... :grumble:
      abgeschleppt wird?
      Verwarngeld kassiert wird?

      t.b.c.

      Gabs alles schon, und ehrlich gesagt: mit recht. Woher soll die Polizei oder das Ordnungsamt wissen ob ein Auto berechtigt ist oder nicht. Ein Kabel ist ein Indiz, aber nicht ausreichend. Und nicht immer sinnvoll, oder steckst du auf einem normalen Parkplatz der für Elektroautos kostenlos ist das Kabel an und lässt das andere Ende auf dem Boden liegen?

      Es braucht eine einheitliche Kennzeichnung unabhängig vom Automodell, und da ist das E Kennzeichen richtig.


      Ob PHEVs das Kennzeichen verdient haben steht auf einem anderen Blatt.
      Gruß, Daniel

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    • Keine Schilder? Ich meine doch.

      Das blaue Schild ist einfach ein Hinweisschild - ok

      Aber dann kann man auch dort noch ein absolutes Halteverbot (Nr. 283) hin bauen und darunter das weiße Schild "außer" E-Fahrzeuge (Nr. 1010-66). Oder "E-Fahrzeuge frei".

      Bin der Meinung, man muss nicht unbedingt weitere Schilder erfinden, wenn es mit vorhandenen Regeln auch so erfüllt werden kann.
      Viele Grüße Jürgen

      Happy elektrisch seit 19.11.18 :D
      Seit 31.12.2013 Model Y Besitzer.