Gerade eben lese ich im Thread Ersatzmobilität, dass diese ab dem Tag der Erstzulassung gilt. Spontan fiel(en) mir dazu folgende Frage(n) ein:
Da der e-Golf ja bereits vor der Abholung zugelassen wird, kann ich da nicht schon die Ersatzmobilität nutzen, um den Golf in WOB abzuholen?
Und geht das vielleicht sogar als Einwegmiete (also nur hinfahren und in WOB direkt abgeben)?
Hat das vielleicht sogar schon jemand gemacht?
Hintergrund ist, dass ich voraussichtlich Winterreifen zur Abholung werde mitbringen müssen. Einzige Möglickeit. die mir bisher einfiel, war ein Mietwagen, am liebsten in Einwegmiete, um auch auf der Rückfahrt mit meiner Frau gemeinsam in einem Auto zu sitzen.
Da der e-Golf ja bereits vor der Abholung zugelassen wird, kann ich da nicht schon die Ersatzmobilität nutzen, um den Golf in WOB abzuholen?
Und geht das vielleicht sogar als Einwegmiete (also nur hinfahren und in WOB direkt abgeben)?
Hat das vielleicht sogar schon jemand gemacht?
Hintergrund ist, dass ich voraussichtlich Winterreifen zur Abholung werde mitbringen müssen. Einzige Möglickeit. die mir bisher einfiel, war ein Mietwagen, am liebsten in Einwegmiete, um auch auf der Rückfahrt mit meiner Frau gemeinsam in einem Auto zu sitzen.
Gruß, Karsten
seit 30.11.2018 elektrisch unterwegs, mittlerweile mit e-Golf Nummer zwei
Zusätzlich im Haushalt: VW e-Up, BMW i3 60 Ah,Tesla Model3, Renault Megane e-Tech
seit 30.11.2018 elektrisch unterwegs, mittlerweile mit e-Golf Nummer zwei
Zusätzlich im Haushalt: VW e-Up, BMW i3 60 Ah,