BAFA - zweiter Teil

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    • BAFA - zweiter Teil

      huhu,

      ich möchte die Unterlagen einreichen zwecks Auszahlung.
      Nun stehen dort vier Dinge, die ich einreichen muss:
      - Rechnung
      - Zulassung I
      - Zulassung II
      - Antragstellerunterlage

      Was meinen die mit Letzterem??? Die Unterlagen noch einmal, die ich schon eingereicht habe beim ersten Schritt?
      Das Antwortschreiben? Irgendwas zu mir (dem Antragsteller)?

      Können die nicht normales Deutsch verwenden?

      Ach ja ... und die Prüfziffer der FIN ist die einzelne Zahl, die hinter der FIN im Schein steht, oder?

      :hmm:
      Sonnige Grüße – Martin
      -------
      eGolf: 07.12.2018 – 50.000 km
      • ID.4 1st Max: 17.03.2023
      • 5. eAuto-Treffen Heilbronn 2020
      • 6. eAuto-Treffen H.Münden 2021
      • 7. eAuto-Treffen Mühbrook 2022
    • OK ... Eben doch noch eine junge (?) Dame erreicht beim BAFA, die sagte auch kurz und knapp "brauchen Sie nicht" ...
      Na dann ... :)
      Sonnige Grüße – Martin
      -------
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      • 7. eAuto-Treffen Mühbrook 2022
    • marv schrieb:

      erledigt ...
      Hi Martin, hat ja inzwischen geklappt aber nur der Vollständigkeit halber, weil ich genau über denselben Punkt gestolpert bin: in dem Auswahlfenster kann man die Dokumente, die man schickt klassifizieren bzw. versieht sie mit einem Tag. D.h. wenn Du z.B. (nochmal) etwas einreichen sollst ( z.B. eine Antragstellerunterlage), kannst Du die durch Auswahl von "Antragstellerunterlage" taggen. Die Liste ist also insgesamt "nur" eine Auflistung aller möglichen Dokument-Arten. :klugorange:
      Gruß, Jürgen (ab 11/17)
      "Die Dauer um von A nach B zu kommen, wird von Strecke und Durchschnittsgeschwindigkeit bestimmt, NICHT von der Höchstgeschwindigkeit."
    • BAFA-Zuwendugsbescheid

      Heute habe ich den positiven Zuwendungsbescheid bekommen.Es ist mir aber nicht ganz klar wie es weiter geht bzw. nach dem ich bzw. Händler Fahrzeug zulassen wird soll ich:

      2.Stufe-Verwendungsnachweisverfahren durchführen.
      Hochladen von:

      Fahrzeugrechnung
      Fahrzeugschein
      Fahrzeugbrief

      Ich gehe davon aus noch Kontoverbindung damit die wissen wer das Geld bekommen soll.

      OK,soweit so gut.

      Das Hochladen ,bekomme ich wieder eine mail mit Verwendungsnachweiserklärung die ich ausdrucken muss,unterschreiben und wieder hochladen.

      Was bedeutet aber Verwendungsnachweiserklärung?
      Es iritiert mich sehr das Beamtendeutsch.
    • ElektroGolf schrieb:

      Was bedeutet aber Verwendungsnachweiserklärung?
      Es iritiert mich sehr das Beamtendeutsch.
      Das erklärt das Wort doch schon! Du erklärst das das Fahrzeug im Sinne der BAFA-Förderung verwendet wird. Also das du zum Personenkreis gehörst der förderberechtigt ist und das Fahrzeug min. 6 Monate auf dich zugelassen bleibt. Dazu bestätigst du das du alle Unterlagen (Brief, Fahrzweugschein und Rechnung) eingereicht hast.

      Lass das ganze doch deinen Händler machen, der müsste doch wissen wie es richtig geht. Meiner hat bisher alles in die Wege geleitet und gestern kam der Zuwendungsbescheid...
    • Marco schrieb:

      ElektroGolf schrieb:

      Was bedeutet aber Verwendungsnachweiserklärung?
      Es iritiert mich sehr das Beamtendeutsch.
      Das erklärt das Wort doch schon! Du erklärst das das Fahrzeug im Sinne der BAFA-Förderung verwendet wird. Also das du zum Personenkreis gehörst der förderberechtigt ist und das Fahrzeug min. 6 Monate auf dich zugelassen bleibt. Dazu bestätigst du das du alle Unterlagen (Brief, Fahrzweugschein und Rechnung) eingereicht hast.
      Lass das ganze doch deinen Händler machen, der müsste doch wissen wie es richtig geht. Meiner hat bisher alles in die Wege geleitet und gestern kam der Zuwendungsbescheid...
      Positiven Zuwendungsbescheid habe ich auch Gestern bekommen.Mich hat nur immer wieder das Wort Verwendungsnachweiserklärung irritiert!
    • Hallo,

      den BAFA Antrag erst nach dem anmelden?

      Mein Verkäufer, ist sehr nett, aber noch desinteressierter als nett.
      Deswegen kann ich ihm wenig vertrauen, wenn es mit Arbeit für ihn verbunden ist. Er erinnert mich an Schweizer Zollbeamte und ihr
      Empathie-Bewusstsein, aber immer sehr nett.

      Kurze Frage; wer macht den BAFA Antrag? Er sagt, sie hätten sowas noch nicht für den Kunden gemacht...... Kundenthema.
      Ist das so? Da müssen ja noch etliche Dateianhänge mit geschickt werden.

      Mein Golf steht jetzt schon ewig irgendwo.....


      Danke
      Gruß
      Sinan
      Sammle erst die Fakten, dann kannst du sie verdrehen, wie es dir passt.
      Marc Twain

      VW T5, Golf GTD, Porsche 993, Alfetta GTV, TR6, Pagode 230SL..... Ducatissssssss :thumbsup: bleiben alle da
    • Sinan schrieb:

      Kurze Frage; wer macht den BAFA Antrag?
      Den musst du machen .
      Geht online, irgendwie.

      bafa.de/DE/Energie/Energieeffi…ektromobilitaet_node.html
      Gruß Bernhard

      Wir waren dabei ! eGolf Treffen am Bodensee 2016, in Moers 2017, in Ha.-Mü. 2018, 2019, 2021, Heilbronn 2020, 2022 und 2023, Rutesheim 2021, Mühbrook 2022.
      ID. Buzz ab 05. 2023, eGolf ab 03.2015
    • Sinan schrieb:

      Mein Verkäufer, ist sehr nett, aber noch desinteressierter als nett.

      Deswegen kann ich ihm wenig vertrauen, wenn es mit Arbeit für ihn verbunden ist. Er erinnert mich an Schweizer Zollbeamte und ihr Empathie-Bewusstsein, aber immer sehr nett.
      :rofl: Ja, genau so isses.
      Selbst online machen. Bafa akzeptiert als Einreichung für die 1. Stufe den Scan der "verbindlichen Bestellung", sofern darin der Basispreis ohne SA (brutto langt) und die Nachlässe des Herstellers im Einzelnen genannt sind, idealerweise ausdrücklich der Herstelleranteil an der Prämie.
      e-Golf seit 03/2020