Ladesäulenblockierer abschleppen lassen möglich?

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    • Deswege meinte ich ja auch einen netten Brief. Radau mache hilft nicht weiter, aber klar Position beziehen und den Adressaten zu einem Perspektivenwechsel verhelfen: "Was würden Sie machen, wenn jemand die einzige Tankstelle im Umkreis blockieren würde?"
      Es grüßt Martin vom westlichen Ende des Bodensee.
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      e-Golf seit 01.03.18 und i-MiEV seit Juni 16.
      Erneuerbare-Energien-Fan und Kraftwerksbetreiber (3 PV-Anlagen mit insgesamt 22kWp)

      "Viele kleine Leute an vielen kleinen Orten, die viele kleine Schritte tun, können das Gesicht der Welt verändern." (afrikanisches Sprichwort)
    • Ladesäulenblockierer abschleppen lassen möglich?

      ride the lightning schrieb:


      Der Tarif in Heilbronn liegt bei 10 €. Auch für das Blockieren der Säule. Der Kommunalknecht meinte, dass abschleppen unverhältnismäßig sei.

      Genau dies ist das Problem. Falschparker vor Säulen müssen konsequent abgeschleppt werden. Nur dies erzeugt die Notwendige Rücksicht. Dasselbe sollte auch für Behindertenparkplätze gelten.

      ride the lightning schrieb:


      Ich bin da nach wie vor anderer Meinung. Aus dem Gespräch heraus war zu entnehmen, dass er, um es wohlwollend auszudrücken, der E-Mobilität skeptisch gegenüber steht.

      Und? Seine persönliche Meinung darf er ja haben, hat aber nicht mit dem Problem zu tun. Er ist hier eher Teil des Problems.

      Ich wünsche mir hier schon länger eine ziemlich eindeutige, staatliche Regelung. Die überall gilt. Dann braucht man solche Diskussion gar nicht mehr führen.
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      2x GO-eCharger - 9,6kWp PV mit 11.5kWh RCT-Power Akku - Überschuss-Laderegelung via IP-Symcon Haussteuerung
    • Also hier in Berlin ist das Parken auf Behinderten- und Elektroparkplätzen ein Regelfall der Umsetzung. Soll heißen, es muss keine Behinderung vorliegen, es kann sofort abgeschleppt werden.
      Die 10 Euro Verwarnungsgeld empfinde ich als Witz, wie eigentlich fast alle Verwarnungsgelder in Deutschland.
      Nett grüßend,
      Norman


      Alle Menschen sind schlau. Die einen vorher, die anderen hinterher.
    • In (Nord)Bayern wird auch nicht abgeschleppt. Hier wird nur abgeschleppt, wenn Rettungswege blockiert sind. Die Leute nehmen sogar die Knöllchen im absoluten Halteverbot in Kauf, weil es eh kaum einer kontrolliert. Bei mir auf Arbeit hab ich in den letzten 5 Monaten erst 1x den Ordnungsdienst gesehen.
      e-Golf MJ15 ab 16.02.15
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    • So sah es letztens bei mir aus...
      Ich habe das dann mal bei der Stadt auf Facebook gepostet, gab einige Reaktionen, aber kein zufriedenstellendes Ergebnis.
      Es war Stadtfest und die Kühlwagen stehen da schon seit "100" Jahren wenn das Fest ist.
      Es wurde nur versäumt, der ENBW Bescheid zu sagen, dass sie die Ladesäulen als "unbrauchbar" markieren sollen, in den 4 Tagen.

      ich hatte auch überlegt, die Polizei zu rufen und sie abschleppen zu lassen, direkt zu mir nach Hause ;)
      Bilder
      • Blockierte_Ladesaeule.jpg

        149,82 kB, 800×600, 17 mal angesehen
      Am 7.12.17 bestellt, voraussichtliche Abholung in KW22 -> KW46 -> KW43. (Seit 10.09. Mietwagen vom :-D) Wurde in KW42/43 gebaut und soll demnächst zum Händler kommen... -> 14.11.2018 angekommen, beim Abladen kaputt gemacht, aber am 19.11. hatte ich ihn dann endlich ;) - Die ersten 10.000km sind problemlos geschafft
    • Nach meiner Erfahrung vom Freitag, 19.07.2019 habe ich mir erlaubt gegenüber der Amtsleiterin per E-Mail meine Ansichten zum Thema "Ladesäulen blockieren" zu äußern. Hier die Antwort:

      "Sehr geehrter Herr ...,

      vielen Dank für Ihre E mail vom 01.08.2019. Ich habe Ihr Anliegen überprüfen lassen.

      Der Städtische Vollzugsdienst wird auch weiterhin den von Ihnen angesprochenen Bereich der Ladesäule der ZEAG im Rahmen der personellen Möglichkeiten kontrollieren und Falschparker konsequent zur Anzeige bringen.
      Dies kann jedoch nur im Rahmen der bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen erfolgen. Der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog sieht für das verbotene Parken vor E-Ladesäulen ein Verwarnungsgeld i.H.v. 10 Euro vor. An diese Vorgaben sind unserer Vollzugsdienstmitarbeiter in der Ausübung ihrer Tätigkeit vor Ort gebunden; unabhängig davon, ob die Höhe des Verwarnungsgeldes als ausreichend betrachtet wird.

      Das Abschleppen von Kraftfahrzeugen kommt nur bei schwerwiegenden Verstößen im Straßenverkehr in Betracht, so z.B. bei unzulässigem Parken in Brandschutzzonen. Letztendlich entscheidet der Vollzugsdienst konkret im jeweiligen Einzelfall, ob eine Abschleppmaßnahme als verhältnismäßig (insbesondere hinsichtlich der Schwere und Dauer des Verstoßes) einzustufen und das betreffende Fahrzeug abzuschleppen ist. Unserem rechtmäßigen Handeln wird diese individuelle Einzelfallprüfung zwingend zugrunde gelegt.

      Mit freundlichen Grüßen

      ...

      Amtsleiterin

      Stadt Heilbronn"

      Ich frag mich aufgrund Eurer Aussagen ja schon, ob kommunale Vollzugsbeamte in Berlin oder Hamburg da ihre Kompetenzen permanent überschreiten, oder ob die Verantwortlichen der Stadt Heilbronn nicht die nötige Motivation aufbringen möchten.
      Gruß, Dominik

      e-Golf in White-Silver Metallic
      Bestellt am 21.10.2017, produziert am 22.08.2018, abgeholt in WOB am 29.10.2018

      5. Internationales e-Golf-Treffen 2020 in Heilbronn.
    • Polizeigesetze sind - in diesem ärgerlichen Fall: leider - Ländersache, und da können sich die von Hamburg, Berlin und Baden-Württemberg in den entscheidenden Nuancen, wie mit Verstößen im ruhenden Verkehr verfahren wird, durchaus unterscheiden. :grumble:
      Viele Grüße
      Norbert
      ____________________________________
      02/2021 - VW ID.3 Pro Max | E-Autobiografie


      Teilnehmer e-Golf-Treffen MO (2017), HMÜ (2018/2019/2021)
      , HN (2020), Mühbrook (2022)
    • dirk schrieb:

      Die Amtsleiterin spricht aber von ..... bundeseinheitliche Bußgeldkatalog sieht für das verbotene Parken vor E-Ladesäulen ein Verwarnungsgeld i.H.v. 10 Euro vor. ... ?(
      Vermutlich weil des diesen Tatbestand gar nicht gibt. Fällt wohl unter Falschparken, und das fängt bei 10€ an und geht bis 35€.....
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    • Einerseits gibt's in der STVO keine Ladesäulen. Das ist schon oft hier diskutiert worden.

      ABER - wie sieht diese Säule vor Ort aus? Wenn die klug waren, hängt ein Parkverbot Schild drüber + ein Schild darunter "außer e-Fahrzeuge" oder "außer e-Fahrzeuge beim Laden".
      Wenn einer im Parkverbot parkt, da gibt es die bekannten Tarife..
      Viele Grüße Jürgen

      Happy elektrisch seit 19.11.18 :D
      Seit 31.12.2013 Model Y Besitzer.
    • Guckst Du hier:

      goingelectric.de/stromtankstel…fenmarkt-Hafenmarkt/7915/

      Die ersten beiden Bilder sind aktuell und beschreiben die tagtägliche Situation ganz gut. Meine Frau läuft da auf dem Weg zur Arbeit jeden Tag vorbei.
      Gruß, Dominik

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      Bestellt am 21.10.2017, produziert am 22.08.2018, abgeholt in WOB am 29.10.2018

      5. Internationales e-Golf-Treffen 2020 in Heilbronn.
    • @ride the lightning: Da fehlt das Halteverbot! Nur dann wird das was. Gebotsschilder werden immer nur als Vorschlag angesehen.
      Es grüßt Martin vom westlichen Ende des Bodensee.
      ---
      e-Golf seit 01.03.18 und i-MiEV seit Juni 16.
      Erneuerbare-Energien-Fan und Kraftwerksbetreiber (3 PV-Anlagen mit insgesamt 22kWp)

      "Viele kleine Leute an vielen kleinen Orten, die viele kleine Schritte tun, können das Gesicht der Welt verändern." (afrikanisches Sprichwort)
    • Die Bodenmarkierung fehlt... Auf den ersten schnellen Blick seh ich da ein Parkplatzschild, wer kann denn heutzutage noch lesen und interessiert sich für die unteren Schilder? :pardon:
      Mit e-Golf Model 2016 in Betrieb seit 28.12.2015 am 1. e-Golf Treffen am Bodensee, am 2. in Moers und am 3. in Hann. Münden dabei gewesen :thumbup: :musicextrem:
    • Nur der Vollständigkeit halber. Es gibt zu diesem Thema sogar einen Leitfaden für Kommunen in Baden-Württemberg. Ich find den ganz spannend und hab ihn auch der Frau Amtsleiterin zukommen lassen.

      Für die PDF-Datei guckst Du hier:

      google.de/url?sa=t&rct=j&q=&es…Vaw0CnlIF2vVQ-_7vYm1w2TR9
      Gruß, Dominik

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      5. Internationales e-Golf-Treffen 2020 in Heilbronn.
    • ride the lightning schrieb:

      Nur der Vollständigkeit halber. Es gibt zu diesem Thema sogar einen Leitfaden für Kommunen in Baden-Württemberg. Ich find den ganz spannend und hab ihn auch der Frau Amtsleiterin zukommen lassen.

      Für die PDF-Datei guckst Du hier:

      google.de/url?sa=t&rct=j&q=&es…Vaw0CnlIF2vVQ-_7vYm1w2TR9
      Sehr interessant finde ich den Hinweis im Leitfaden, dass bei einer Negativbeschilderung (Halteverbot mit Ausnahme Elektrofahrzeuge) nur rechtssicher abgeschleppt werden kann, wenn eine eindeutige Verkehrsbehinderung vorliegt, was wohl selten der Fall ist. Bei einer Positivbeschilderung (blaues P mit Vermerk für e-Fahrzeuge) können Autos ohne E-Kennzeichen jederzeit rechtssicher abgeschleppt werden. Das Empfinden der meisten "Falschparker" ist von der Eindringlichkeit der Kennzeichnung glaube ich genau anders herum.

      Hier in Essen ist an manchen Ladesäulen gar keine Beschilderung vorhanden, was aber gerade an einigen Säulen nachgeholt wurde und hoffentlich auch weiter fortgeführt wird. Wenn Beschilderung da ist, ist es in der Regel Positivbeschilderung. Ich habe beim Ordnungsamt angefragt, wie mit Falschparkern an ordnungsgemäß ausgeschilderten Ladeplätzen verfahren wird und ich habe die Rückmeldung erhalten, dass hier sofort abgeschleppt wird. Wobei das Ordnungsamt (aus eigener Beobachtung heraus) eher selten selbst aktiv wird, sondern erst auf Anregung von außen reagiert.
      Gruß, Karsten

      seit 30.11.2018 elektrisch unterwegs, mittlerweile mit e-Golf Nummer zwei :love:
      Zusätzlich im Haushalt: VW e-Up, BMW i3 60 Ah, Tesla Model3, Renault Megane e-Tech