§ 18 Abs. 5 Satz 2 StVO
DeJure schrieb:
(5) 1Auf Autobahnen darf innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 50 km/h gefahren werden. 2Auf
ihnen sowie außerhalb geschlossener Ortschaften auf Kraftfahrstraßen
mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige
bauliche Einrichtungen getrennt sind, beträgt die zulässige
Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen
1. für
a) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen,
b) Personenkraftwagen mit Anhänger, Lastkraftwagen mit Anhänger, Wohnmobile mit Anhänger und Zugmaschinen mit Anhänger sowie
c) Kraftomnibusse ohne Anhänger oder mit Gepäckanhänger
80 km/h,
Grüße,
Tobias
e-Golf MJ 2018 bestellt am 29.9.2017, Abholung in DDKW 3/2018 31.1.18;
BAFA Zusage am 20.1.2018, BAFA Stufe 2 26.1.2018, BAFA Auszahlung 5.2.2018;
Konfiguration: VDRWLSAH
Tobias
e-Golf MJ 2018 bestellt am 29.9.2017, Abholung in DD
BAFA Zusage am 20.1.2018, BAFA Stufe 2 26.1.2018, BAFA Auszahlung 5.2.2018;
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