Problem mit einem VW Händler

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    • Problem mit einem VW Händler

      Hallo zusammen,

      wir aktuell leider ein Problem mit unserem VW Händler

      Folgendes ist passiert:
      Wir haben vor ca. 3 Wochen unseren eGolf bestellt und einen Leasing Vertrag unterschrieben.
      Soweit alles gut. Jetzt kam der Händler auf uns zu und sagte, der Leasing Vertrag würde so nicht durchgehen.
      Er hätte da einen Fehler gemacht und ein von ihm gewährter Rabatt würde nicht gelten und wir sollen nun über 10% mehr bezahlen.
      Natürlich könnten wie auch vom Vertag zurücktreten...

      Wir wollen aber nicht zurücktreten, daher meine Frage.
      Kann der VW Händler das einfach machen? Oder ist der Vertrag gültig, da es sich um einen Fehler von seiner Seite handelt?

      Danke für eure Hilfe,
      Stefan
      eCar - Charging and Routing

      iOS: Hier lang...
    • Der Händler ist ja nicht der Leasinggeber.
      Ich habe bisher immer eine Bestätigung von VW bekommen, dass der Vertrag angenommen wurde.
      Ein paar Mal wurden Extras geändert, weil es die Zusammenstellung nicht mehr wie bestellt gab.
      Aber 10% sind heftig, das kommt mir schon sehr merkwürdig vor.
      Gruß Bernhard

      Wir waren dabei ! eGolf Treffen am Bodensee 2016, in Moers 2017, in Ha.-Mü. 2018, 2019, 2021, Heilbronn 2020, 2022 und 2023, Rutesheim 2021, Mühbrook 2022.
      ID. Buzz ab 05. 2023, eGolf ab 03.2015
    • Stefan,
      meinungsmäßig wirst du hier alle auf deiner Seite haben. Ich bin gefühlt auch der Meinung, dass geht so nicht. Da es sich aber schon um eine "gewisse Summe" handelt, würde ich dir raten, gehe lieber zu einem Anwalt und lass dich dort beraten. Da bist du auf der sicheren Seite.
      Du wirst schlecht zum Händler gehen können und sagen, "die im Forum sind auch alle der Meinung das..."
      Aber ein Schreiben vom Rechtsanwalt, der deine Interessen vertritt, ist schon etwas anderes.
      Was ich an deiner Stelle aber auf keinen Fall machen würde, ist vom Vertrag zurücktreten. Noch hast du die besseren Argumente (nämlich schriftlich) in deiner Hand.
      Nett grüßend,
      Norman


      Alle Menschen sind schlau. Die einen vorher, die anderen hinterher.
    • Urkman schrieb:

      und ein von ihm gewährter Rabatt würde nicht gelten
      Stefan um welchen Rabatt handelt es sich denn ?
      Was hast du denn sonst noch für andere Rabatte/Aktionen bekommen ?
      Kannst du den Listenpreis und den Verkaufspreis mal bitte angeben.
      Dann können wir sehen ob er sich wirklich verrechnet hat.
      Gruß Bernhard

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    • Hm, nach 3 Wochen? Das kommt mir eher lang vor, für die Ablehnung eines Leasing-Vertrages.

      Als wir unseren Leasingvertrag abgeschlossen haben hat der Händler alle Daten in sein System eingegeben, das hat dann zwei oder drei Minuten drauf rumgekaut (und dabei wohl online die Bonitätsprüfung gemacht), und dann war alles gegessen.
      Gruß, Daniel

      Unser Blog zur Elektromobilität, e-Golf und Ioniq: 1.21-gigawatt.net

      Immer einen Besuch wert, jeden 1. Samstag im Monat: Elektro-Stammtisch OWL
    • Selbst die neue Rate finde ich bei 25.000 km ok.
      Der Leasingrechner von VW zeigt da andere Werte an. Siehe Bild.
      Es muss also doch noch irgendwo ein Rabatt versteckt sein.

      Gruß Bernhard

      Wir waren dabei ! eGolf Treffen am Bodensee 2016, in Moers 2017, in Ha.-Mü. 2018, 2019, 2021, Heilbronn 2020, 2022 und 2023, Rutesheim 2021, Mühbrook 2022.
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    • Ich hatte einen ähnlichen Fall vor ca. 3 Monaten mit einem großen VW Zentrum in Unterfranken, da wurde mir auch eine (weder im Kleingedruckten, Fußnoten noch sonstwo im Angebot) nicht näher spezifizierte Aktionsprämie in das Angebot eingerechnet. Mehrfach hatte ich schriftlich und mündlich darauf hingewiesen, dass ich keinen Altdiesel gem. Verschrottungsaktion zurückgeben kann. Ja ja alles ok. Das Angebot war persönlich (personalisiert) und auch nicht unverbindlich/freibleibend ausgewiesen, also nach meinem Rechtsempfinden "verbindlich". Dann wollte ich bestellen und bat um Ausfertigung der Bestellunterlagen. Kurze Zeit später rief man mich an und trat vom Angebot zurück, man hätte sich verrechnet. Ich ließ diesen Fall - unabhängig davon, dass ich ohnehin bei solchen Machenschaften nicht bestelle - von einem ADAC Vertragssyndikus prüfen. Und der meinte, sei zwar ärgerlich, aber rechtlich gedeckt, weil ich das Angebot noch nicht schriftlich angenommen hatte (eine mündliche/mailmäßige Zusage meinerseits erschien ihm nicht ausreichend).
      Bei Dir scheint die Sache ja einen Schritt weiter zu sein, d.h. Bestellung wurde schriftlich verbindlich/ausgelöst. Kommt aber letztlich auf die AGB an, die Du mit der Bestellung unterschrieben hat, ob der Vertrag wirklich erst zustande kommt, wenn VW die Bestellung schriftlich angenommen und damit bestätigt hat.
      Gruss Christian

      1. e-Golf 300 (seit 04/2018) Schnee, Höhenmeter, Rom, Kroatien...alles kein Problem
      2. e-tron 55 (ab 04/2022)


      PV 14,4 kWp Nulleinspeisung (Fronius Symo/Ohm-/Wattpilot), +26qm Solar th.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von christech ()

    • Urkman schrieb:

      Ich habe übrigens die alte Bestellung storniert und heute bei einem anderen VW Händler neu bestellt.
      Glückwunsch... hätte ich auch so gemacht. Da fehlt dann irgendwie das Vertrauen...
      Vg Amigolinos
      Grüße
      Die Amigolinos (Christine und Peter)
      ______________________________________________________
      Bei uns kommt der Strom vom Dach 14 KWP oder von ENTEGA -
      3. e-Golf Treffen am 28. und 29.09. 2018 in Hann. Münden – wir waren dabei!
      Seit dem 25.11.2017 e-Golf 300 Details