Hallo liebe e-golfer
nachdem ich mich die letzten Tage / Wochen mit dem Thema Wallbox beschäftigt habe, kontaktierte ich heute Morgen die zuständige Hausverwaltung bezüglich der Montage einer Wallbox in der Tiefgarage meiner Eigentumswohnung (Bj. 2017).
Nach einem kurzen Telefonat wurden zwei grundlegende Dinge für das Bauvorhaben eingewandt.
1. Absprache mit den anderen Eigentümern bei der nächsten Eigentümerversammlung. --> Das war mir bereits bewusst und macht auch Sinn!
2. Laut aussage der Hausverwaltung, wird scheinbar eine Genehmigung des Energieversorgers sowie der Stadt benötigt !!!
Mein Plan ist es eine 11Kw Wallbox zu montieren, welche über eine CEE 16 A Zuleitung versorgt wird. Abrechnung soll über den Stromzähler laufen der auch den Strom der Wohnung zählt.
Wallbox wird natürlich von einem entsprechenden Elektriker montiert sowie in Betrieb genommen.
Über eine zusätzliche Genehmigungen war/ist mir nichts bekannt und würde aus meiner Sicht erst bei Leistungen 22Kw+ Sinn machen, falls sich jemand einen privaten DC-Charger zulegen möchte.
Diese Leistung könnte ja dann gut und gerne den Stromverbrauch des gesamten Hauses kurzfristig übersteigen, was ggf. bei alten Wohnbauten zur Problemen führen könnte.
Jedoch sehe ich 11Kw bei einem Neubau als sehr unkritisch.... (Auch wenn der E-Golf nur 7.4Kw kann wäre die Wallbox dafür ja ausgelegt).
Ist jemanden etwas von einer solchen Genehmigung bei dieser Leistung bekannt ?
Gruß
Sven
nachdem ich mich die letzten Tage / Wochen mit dem Thema Wallbox beschäftigt habe, kontaktierte ich heute Morgen die zuständige Hausverwaltung bezüglich der Montage einer Wallbox in der Tiefgarage meiner Eigentumswohnung (Bj. 2017).
Nach einem kurzen Telefonat wurden zwei grundlegende Dinge für das Bauvorhaben eingewandt.
1. Absprache mit den anderen Eigentümern bei der nächsten Eigentümerversammlung. --> Das war mir bereits bewusst und macht auch Sinn!
2. Laut aussage der Hausverwaltung, wird scheinbar eine Genehmigung des Energieversorgers sowie der Stadt benötigt !!!
Mein Plan ist es eine 11Kw Wallbox zu montieren, welche über eine CEE 16 A Zuleitung versorgt wird. Abrechnung soll über den Stromzähler laufen der auch den Strom der Wohnung zählt.
Wallbox wird natürlich von einem entsprechenden Elektriker montiert sowie in Betrieb genommen.
Über eine zusätzliche Genehmigungen war/ist mir nichts bekannt und würde aus meiner Sicht erst bei Leistungen 22Kw+ Sinn machen, falls sich jemand einen privaten DC-Charger zulegen möchte.
Diese Leistung könnte ja dann gut und gerne den Stromverbrauch des gesamten Hauses kurzfristig übersteigen, was ggf. bei alten Wohnbauten zur Problemen führen könnte.
Jedoch sehe ich 11Kw bei einem Neubau als sehr unkritisch.... (Auch wenn der E-Golf nur 7.4Kw kann wäre die Wallbox dafür ja ausgelegt).
Ist jemanden etwas von einer solchen Genehmigung bei dieser Leistung bekannt ?
Gruß
Sven