Wallbox genehmigungspflichtig ?

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    • ride the lightning schrieb:

      Gilt die genannte Thematik eigentlich nur bei fest installierten Wallboxen, oder auch für mobile wie den Juice Booster 2? Wie mach ich es da mit der Abnahme durch den Elektriker, wenn ich ja eigentlich gar nix zum installieren hab?
      Das ist doch ein weiterer Vorteil des JB2 - der darf doch überall angeschlossen werden wo der passende Stecker vorhanden ist! :D
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      Gruss Aragon / Rene
      Mein black-Sioux wurde KW43 2014 produziert also VFL (Vor-Face-Lift) oder 190
      Zusätzlich golden-Arrow ab 16.11.2021 Polestar2 AWD

      Ich war dabei ! e-Golf-Treffen eins am Bodensee / zwei in Moers / drei und vier in Hann Münden / fünf in Heilbronn / sechs in Mühbrook - weil es so schön war // aber schön waren auch die vielen kleinen Treffen!!! :thumbup:
    • Die Frage ist aber durchaus berechtigt: wenn ich statt einer festen Verdrahtung einfach eine CEE (16A oder 32 A rot) Dose und Stecker verwende? Muß ich dann nichts anmelden/genehmigen? In den Unterlagen des Netzbetreibers Netze BW ist darüber nichts zu finden bzw. es sieht so aus, als ob die Anschlußart keinen Unterschied macht???
      Gruß, Jürgen (ab 11/17)
      "Die Dauer um von A nach B zu kommen, wird von Strecke und Durchschnittsgeschwindigkeit bestimmt, NICHT von der Höchstgeschwindigkeit."
    • Mimikri schrieb:

      Die "elektrische Genehmigung" betreffend will die Netze BW (EnBW): "Ladeeinrichtungen ab einer Anschlussleistung größer 4,6 kVA (20A) sind anmeldepflichtig." Das heißt klar, daß die meisten Wallboxen genehmigt werden müssen.
      Anmeldepflichtig ist nicht gleichbedeutend mit genehmigungspflichtig.
      Nett grüßend,
      Norman


      Alle Menschen sind schlau. Die einen vorher, die anderen hinterher.
    • Mimikri schrieb:

      In den Unterlagen des Netzbetreibers Netze BW ist darüber nichts zu finden bzw. es sieht so aus, als ob die Anschlußart keinen Unterschied macht???
      Ich kann ja mal heute nachfragen, bzw. den Vertreter von Netze BW bitten hier im Forum die Fragen zu beantworten, schließlich betreiben die zusammen mit Stuttgarter Netze eine Flotte von >50 e-Gölfen.
      Gruß Dieter
      seit 10.02.2015. über 136.000 km mit dem eGolf...….
      seit 02.11.2020 über 20.000 km mit dem ID.3 1st Max

      Wir waren dabei! e-Golf Treffen am Bodensee Oktober 2016 ,in Moers Oktober 2017, Hann.Münden September 2018 und Hann.Münden September 2019, Heilbronn September 2020, Hann.Münden Oktober 2021
    • JimKnopf schrieb:

      Und nochmals der Hinweis: der eGolf zieht bei nur einer Phase auch 32A! Wenn die Wallbox es freigibt. Ich gehe davon aus, dass 11kW Wallboxen maximal 16A freigeben, bin mir aber nicht sicher.
      Gruß,
      Burkhard
      Hallo Burkhard,
      es erfolgt ein Kommunikation über die CP/PP Pins im Typ 2 Stecker. Mit Pilotkontakt CP wird eine Rechteckspannung ausgesendet, das Puls/Pausenverhältnis zeigt dem Auto den maximal zulässigen Strom an. :klugorange:

      Grüße
      Andreas
    • Mimikri schrieb:

      Die Frage ist aber durchaus berechtigt: wenn ich statt einer festen Verdrahtung einfach eine CEE (16A oder 32 A rot) Dose und Stecker verwende? Muß ich dann nichts anmelden/genehmigen? In den Unterlagen des Netzbetreibers Netze BW ist darüber nichts zu finden bzw. es sieht so aus, als ob die Anschlußart keinen Unterschied macht???
      Eine CEE32 ist genauso genehmigungspflichtig weil >11kW
      e-Golf MJ15 ab 16.02.15
      e-Golf MJ18 ab 22.01.18
      e-Golf MJ18 ab 02.03.18
      e-Tron MJ20 ab 14.05.21

      26kW PV+15kWh Speicher

      Jetzt Smart Strom verbrauchen!
    • Matthias hat Recht. Wenn die Elektroinstallation ordnungsgmäß vorgenommen wurde, hat der Elektriker bei der Verlegung der CEE32 Dose bereits die Meldung an den Netzbetreiber vorgenommen. Bei mir in der Garage hat er (2015) eine CEE16 = 11kW installiert, weil ich schon damals mit einem e-Auto liebäugelte. Abgesichert ist unser Haus (ZFH) mit 3x63A = 45kW, wobei mit Höhermeldung 3x100A = 75kW möglich wären.
      Gruss Christian

      1. e-Golf 300 (seit 04/2018) Schnee, Höhenmeter, Rom, Kroatien...alles kein Problem
      2. e-tron 55 (ab 04/2022)


      PV 14,4 kWp Nulleinspeisung (Fronius Symo/Ohm-/Wattpilot), +26qm Solar th.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von christech ()

    • ringpfeil schrieb:

      JimKnopf schrieb:

      Und nochmals der Hinweis: der eGolf zieht bei nur einer Phase auch 32A! Wenn die Wallbox es freigibt. Ich gehe davon aus, dass 11kW Wallboxen maximal 16A freigeben, bin mir aber nicht sicher.
      Gruß,
      Burkhard
      Hallo Burkhard,es erfolgt ein Kommunikation über die CP/PP Pins im Typ 2 Stecker. Mit Pilotkontakt CP wird eine Rechteckspannung ausgesendet, das Puls/Pausenverhältnis zeigt dem Auto den maximal zulässigen Strom an. :klugorange:

      Grüße
      Andreas
      Hi Andreas!
      Das ist mir durchaus bekannt, ich habe auch schon mal den genauen Ablauf beschrieben.
      Ich weiß aber nicht, ob ein 11kW Lader maximal 16A zulässt, oder ob da nach Anzahl der Phasen unterschieden wird. Dazu wäre im Lader aber übermäßig viel Intelligenz notwendig.
      Grundsätzlich finde ich diese Vermischung von Stromstärke und Leistung fruchtbar. Wenn es statt "11kW Lader" "16A 3Phasen Lader" heißen würde, wäre alles klar.
      Meinen SolarCharger werde ich nochmal überarbeiten, damit 16A bei Schieflast nicht überschritten werden. Bislang ist es ihm egal wie viel Phasen aktiv sind. Wenn ich 7,4kW freigebe werden 7,4 kW freigegeben, Punkt. Wird nur auf einer Phase gezogen, werden 32A freigegeben, bei zwei 16A und bei drei knapp 11A. Das ist nicht korrekt und wird noch geändert.
      Gruß,
      Burkhard
      24.03.21 ID.4 Tech bestellt, mangangrau/schwarz mit allen Extras, unverb. Liefertermin Juli21 Oktoberr21
      01.04.21 Auftragsbestätigung erhalten.
      06.10.21 FIN im Portal sichtbar
      08.10.21 Termin buchbar
      24.10.21 Abholung in der Autostadt. 17.10. wäre möglich gewesen.
      Wallbox Keba P30 c-Serie mit RFID + IFEU Ladebox (Phoenix Contact). PV E3DC S10, 9,1kWp, 9,2kwh Speicher, SolarCharge
      VCDS, VCP und OBD11
    • Ich weiß, deswegen berechnet mein Programm ja aus den vorhandenen Phasen mit vorhandenem Ladestrom die Summenspannung. Die gewünschte Leisung / Summenspannung = einzustellender Strom. Ich weiß ja nicht, ob ich nicht in 4 Jahren ein Auto auf dem Hof stehen habe, das 3Phasig lädt.
      Da brauch ich mich auch nicht drum zu kümmern, dass macht das Programm selbstständig.

      int Summenspannung=0;
      if (WallboxV.Strom1>1000) Summenspannung += WallboxV.Spannung1;
      if (WallboxV.Strom2>1000) Summenspannung += WallboxV.Spannung2;
      if (WallboxV.Strom3>1000) Summenspannung += WallboxV.Spannung3;
      if (Summenspannung ==0) Summenspannung =230;//Grundannahme 1Phasig
      //...... Ermittlung der gewünschten Ladeleistung hier ausgeblendet
      int Ladestrom = Ladeleistung /Summenspannung;
      if (Summenspannung < 660 && Ladestrom > 16) Ladestrom =16; // Schieflast verhindern
      WallboxV.SetStrom(Ladestrom);


      So sieht das bei mir in etwa aus.
      Gruß,
      Burkhard
      PS: Die Schieflastbegrenzung habe ich gerade umgesetzt.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von JimKnopf ()

    • christech schrieb:

      Matthias hat Recht. Wenn die Elektroinstallation ordnungsgmäß vorgenommen wurde, hat der Elektriker bei der Verlegung der CEE32 Dose bereits die Meldung an den Netzbetreiber vorgenommen. .....
      Das ist mir klar. Die Frage ist nun: wenn ich bisher eine Fräsmaschine mit einem CEE32-Stecker (Anlagen abgenommen und angemeldet) in Betrieb hatte, darf ich die dann ausstecken und meine Wallbox einstecken oder brauche ich eine (erneute) Anmeldung?

      Dieter hat hoffentlich Glück und kann dies bei der Veranstaltung in Stuttgart in Erfahrung bringen...

      Habe noch eine Frage: wenn wir hier von ein/mehrphasigem Laden reden, dann doch immer mit 230V (Phase gegen Null) und nicht Drehstrom-mässig Phase gegen Phase also 400V oder?
      Gruß, Jürgen (ab 11/17)
      "Die Dauer um von A nach B zu kommen, wird von Strecke und Durchschnittsgeschwindigkeit bestimmt, NICHT von der Höchstgeschwindigkeit."

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mimikri ()

    • Normalerweise nicht. Den Netzbetreiber interessiert im Regelfall nicht, welcher Verbraucher da dran ist, es sei denn, es wäre einer, der das Netz stört (Netzrückwirkungen, Oberschwingungen etc.). Und da sind die meisten Wallboxen/e-Fahrzeuge harmlos.

      Manche Netzbetreiber gewähren bei fest installierten fernabschaltbaren Anlagen Nachlässe im Netzentgelt (siehe Anmeldeformular von Dieter für Stuttagrt-Netze oben), für Anlagen mit Stecker gibt es den aber nicht.

      Mehrphasig reden wir immer von L1/L2/L3/N/PE, also im Stern. Reiner Drehstrom (L1/L2/L3/(PE), also Dreiecksschaltung) kommt beim privaten Laden von e-Autos nicht vor, außer beim eigentlichen Netzanschluss (Haus ans Netz), wo dann abhängig von der Schaltung deines Verteilungsnetzes z.B. N auf PE läuft. Häüser sind halt vom Verbrauchsverhalten her keine symmetrischen Verbraucher, die aus allen Phasen immer den gleichen Strom ziehen, sondern sind in gewissem Sinne immer Schieflasten. Daher brauchst Du auch immer einen N Leiter als Rückleitung für die Schieflast.

      Bei DC Ladern (z.B. die an der Straße, mit eigenem Hauptanschluss) schließt man diese aber 3-phasig mit 6-Puls-Brückengleichrichtung "400V" verkettete Spannung an, weil durch die Gleichrichtung gewähleistet ist, dass der DC Lader symmetrisch arbeitet und nur vernachläsigbare Rückströme auftreten. Aber auch diese DC Lader haben min L1/L2/L3/PE im Kabel herangeführt.
      Gruss Christian

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    • JimKnopf schrieb:

      ringpfeil schrieb:

      JimKnopf schrieb:

      Und nochmals der Hinweis: der eGolf zieht bei nur einer Phase auch 32A! Wenn die Wallbox es freigibt. Ich gehe davon aus, dass 11kW Wallboxen maximal 16A freigeben, bin mir aber nicht sicher.
      Gruß,
      Burkhard
      Hallo Burkhard,es erfolgt ein Kommunikation über die CP/PP Pins im Typ 2 Stecker. Mit Pilotkontakt CP wird eine Rechteckspannung ausgesendet, das Puls/Pausenverhältnis zeigt dem Auto den maximal zulässigen Strom an. :klugorange:
      Grüße
      Andreas
      Hi Andreas!Das ist mir durchaus bekannt, ich habe auch schon mal den genauen Ablauf beschrieben.
      Ich weiß aber nicht, ob ein 11kW Lader maximal 16A zulässt, oder ob da nach Anzahl der Phasen unterschieden wird. Dazu wäre im Lader aber übermäßig viel Intelligenz notwendig.
      Grundsätzlich finde ich diese Vermischung von Stromstärke und Leistung fruchtbar. Wenn es statt "11kW Lader" "16A 3Phasen Lader" heißen würde, wäre alles klar.
      Meinen SolarCharger werde ich nochmal überarbeiten, damit 16A bei Schieflast nicht überschritten werden. Bislang ist es ihm egal wie viel Phasen aktiv sind. Wenn ich 7,4kW freigebe werden 7,4 kW freigegeben, Punkt. Wird nur auf einer Phase gezogen, werden 32A freigegeben, bei zwei 16A und bei drei knapp 11A. Das ist nicht korrekt und wird noch geändert.
      Gruß,
      Burkhard
      Hallo Burkhard,
      du meinst den Lader im Auto, oder? In der Wallbox ist nur ein simpler Schütz und die Ladesteuerung (FI/Leitungschutz im Haus). Die Wallbox liefert durch die Rechteckspannung den zulässigen Ladestrom je Phase! Bei einer 11kW Wallbox haben die Kabel normalerweise nur 2.5 mm^2 Querschnittsfläche. Wäre schlecht, wenn das Elektroauto 32A über die eine Phase ziehen würde. :cursing: Das Zusammenspiel mit deiner Solaranlage kenne ich allerdings nicht.

      Grüße
      Andreas
    • Hi!
      Mit dem Lader meint ich diesmal das externe Gerät.
      11kW find ich, ist keine klare Bezeichnung, für ein externes Ladegerät.
      Ich bin mit der Steuerung und dem Aufbau im allgemeinen bestens vertraut, wie sich externe Ladeschaltungen im speziellen verhalten weiß ich dagegen nicht.
      Ich habe eine IFEU Ladebox bereits selbst gebaut und das Programm zum PV-Laden selbst geschrieben.
      Nochmal, eine 11kW Ladebox könnte rechnerisch die 11kW auf einer Phase freigeben, sollte aber besser nicht passieren.
      Gruß,
      Burkhard
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      Wallbox Keba P30 c-Serie mit RFID + IFEU Ladebox (Phoenix Contact). PV E3DC S10, 9,1kWp, 9,2kwh Speicher, SolarCharge
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    • Ich hatte gerade die Techniker der Telekom im Haus, welche die Installation der Wallbox (über Mobility House) durchgeführt haben.

      Wallbox ist bereit - Fotos der Installation folgen heute Abend.

      @JimKnopf
      Der eGolf lädt mit 7,2KW über 3-Phasen ... zumindest ist meine Keba-Wallbox nun so eingestellt und so konnte ich es dem Datenblatt von VW entnehmen.
      Nordisch by Nature

      E-Golf bestellt am 05.09.2017
      Abholung in WOB am 23.01.2018
      BAfA-Antrag Teil 2 hochgeladen am 24.01.2018
      BAfA-Auszahlung am 29.01.2018

      Nun sind wir glücklich :D


      Wallbox: KEBA 98.152 KeContact P30
    • christech schrieb:

      Normalerweise nicht. Den Netzbetreiber interessiert im Regelfall nicht, welcher Verbraucher da dran ist ...
      Das ist Falsch ... seit dem 01.08.17 müssen laut Techniker, alle Wallboxen dem jeweiligen Grundversorger gemeldet und alle >11KW vom Grundversorger genehmigt werden.

      Der Techniker sagte ausdrücklich, dass inzwischen alle Lademöglichkeiten auf jeden Fall gemeldet sein müssen

      edit: Ich finde gerade keine Grundlage, worauf ich die Aussage von dem Techniker begründen könnte. Aber ich setze mich da heute Abend noch mal dran - aber laut dem Gespräch mit ihm und meinen bisherigen Erfahrungen (ich musste meine Wallbox anmelden) klang es doch alles recht fest verankert. Aber ich finde nichts!
      Nordisch by Nature

      E-Golf bestellt am 05.09.2017
      Abholung in WOB am 23.01.2018
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      Nun sind wir glücklich :D


      Wallbox: KEBA 98.152 KeContact P30

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    • Es gilt die TAR E VDE-AR-N 4100, Zitat:

      Diese VDE-Anwendungsregel TAR Niederspannung fasst die technischen Anforderungen zusammen, die bei der Planung, bei der Errichtung, beim Anschluss und beim Betrieb von elektrischen Anlagen an das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers zu beachten sind. Sie ist für Anlagen anzuwenden, die neu an das Niederspannungsnetz angeschlossen werden, sowie bei einer Erweiterung oder Änderung. Für einen bestehenden, unveränderten Teil der elektrischen Anlage gibt es seitens der TAR keine Anpassungspflicht, sofern eine sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist.

      NEU an das Niederspannungsnetz = Fester Anschluss einer neuen Wallbox
      NEU an das Niederspannungsnetz = Anschluss einer Wallbox hinter einer neuen CEE
      bestehend unveränderter Teil = Anschluss einer Wallbox mit Stecker an einer bestehenden CEE
      Gruss Christian

      1. e-Golf 300 (seit 04/2018) Schnee, Höhenmeter, Rom, Kroatien...alles kein Problem
      2. e-tron 55 (ab 04/2022)


      PV 14,4 kWp Nulleinspeisung (Fronius Symo/Ohm-/Wattpilot), +26qm Solar th.