richtig CEE ist aktuell noch Grauzone.
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ride the lightning schrieb:
Gilt die genannte Thematik eigentlich nur bei fest installierten Wallboxen, oder auch für mobile wie den Juice Booster 2? Wie mach ich es da mit der Abnahme durch den Elektriker, wenn ich ja eigentlich gar nix zum installieren hab?
Mimikri schrieb:
Die "elektrische Genehmigung" betreffend will die Netze BW (EnBW): "Ladeeinrichtungen ab einer Anschlussleistung größer 4,6 kVA (20A) sind anmeldepflichtig." Das heißt klar, daß die meisten Wallboxen genehmigt werden müssen.
Mimikri schrieb:
In den Unterlagen des Netzbetreibers Netze BW ist darüber nichts zu finden bzw. es sieht so aus, als ob die Anschlußart keinen Unterschied macht???
JimKnopf schrieb:
Und nochmals der Hinweis: der eGolf zieht bei nur einer Phase auch 32A! Wenn die Wallbox es freigibt. Ich gehe davon aus, dass 11kW Wallboxen maximal 16A freigeben, bin mir aber nicht sicher.
Gruß,
Burkhard
Mimikri schrieb:
Die Frage ist aber durchaus berechtigt: wenn ich statt einer festen Verdrahtung einfach eine CEE (16A oder 32 A rot) Dose und Stecker verwende? Muß ich dann nichts anmelden/genehmigen? In den Unterlagen des Netzbetreibers Netze BW ist darüber nichts zu finden bzw. es sieht so aus, als ob die Anschlußart keinen Unterschied macht???
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von christech ()
ringpfeil schrieb:
Hallo Burkhard,es erfolgt ein Kommunikation über die CP/PP Pins im Typ 2 Stecker. Mit Pilotkontakt CP wird eine Rechteckspannung ausgesendet, das Puls/Pausenverhältnis zeigt dem Auto den maximal zulässigen Strom an.JimKnopf schrieb:
Und nochmals der Hinweis: der eGolf zieht bei nur einer Phase auch 32A! Wenn die Wallbox es freigibt. Ich gehe davon aus, dass 11kW Wallboxen maximal 16A freigeben, bin mir aber nicht sicher.
Gruß,
Burkhard
Grüße
Andreas
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von JimKnopf ()
christech schrieb:
Matthias hat Recht. Wenn die Elektroinstallation ordnungsgmäß vorgenommen wurde, hat der Elektriker bei der Verlegung der CEE32 Dose bereits die Meldung an den Netzbetreiber vorgenommen. .....
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mimikri ()
Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von christech ()
JimKnopf schrieb:
Hi Andreas!Das ist mir durchaus bekannt, ich habe auch schon mal den genauen Ablauf beschrieben.ringpfeil schrieb:
Hallo Burkhard,es erfolgt ein Kommunikation über die CP/PP Pins im Typ 2 Stecker. Mit Pilotkontakt CP wird eine Rechteckspannung ausgesendet, das Puls/Pausenverhältnis zeigt dem Auto den maximal zulässigen Strom an.JimKnopf schrieb:
Und nochmals der Hinweis: der eGolf zieht bei nur einer Phase auch 32A! Wenn die Wallbox es freigibt. Ich gehe davon aus, dass 11kW Wallboxen maximal 16A freigeben, bin mir aber nicht sicher.
Gruß,
Burkhard
Grüße
Andreas
Ich weiß aber nicht, ob ein 11kW Lader maximal 16A zulässt, oder ob da nach Anzahl der Phasen unterschieden wird. Dazu wäre im Lader aber übermäßig viel Intelligenz notwendig.
Grundsätzlich finde ich diese Vermischung von Stromstärke und Leistung fruchtbar. Wenn es statt "11kW Lader" "16A 3Phasen Lader" heißen würde, wäre alles klar.
Meinen SolarCharger werde ich nochmal überarbeiten, damit 16A bei Schieflast nicht überschritten werden. Bislang ist es ihm egal wie viel Phasen aktiv sind. Wenn ich 7,4kW freigebe werden 7,4 kW freigegeben, Punkt. Wird nur auf einer Phase gezogen, werden 32A freigegeben, bei zwei 16A und bei drei knapp 11A. Das ist nicht korrekt und wird noch geändert.
Gruß,
Burkhard
christech schrieb:
Normalerweise nicht. Den Netzbetreiber interessiert im Regelfall nicht, welcher Verbraucher da dran ist ...
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Impact ()