Wallbox genehmigungspflichtig ?

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    • Wallbox genehmigungspflichtig ?

      Hallo liebe e-golfer ;)

      nachdem ich mich die letzten Tage / Wochen mit dem Thema Wallbox beschäftigt habe, kontaktierte ich heute Morgen die zuständige Hausverwaltung bezüglich der Montage einer Wallbox in der Tiefgarage meiner Eigentumswohnung (Bj. 2017).

      Nach einem kurzen Telefonat wurden zwei grundlegende Dinge für das Bauvorhaben eingewandt.

      1. Absprache mit den anderen Eigentümern bei der nächsten Eigentümerversammlung. --> Das war mir bereits bewusst und macht auch Sinn!
      2. Laut aussage der Hausverwaltung, wird scheinbar eine Genehmigung des Energieversorgers sowie der Stadt benötigt !!!

      Mein Plan ist es eine 11Kw Wallbox zu montieren, welche über eine CEE 16 A Zuleitung versorgt wird. Abrechnung soll über den Stromzähler laufen der auch den Strom der Wohnung zählt.
      Wallbox wird natürlich von einem entsprechenden Elektriker montiert sowie in Betrieb genommen.

      Über eine zusätzliche Genehmigungen war/ist mir nichts bekannt und würde aus meiner Sicht erst bei Leistungen 22Kw+ Sinn machen, falls sich jemand einen privaten DC-Charger zulegen möchte.
      Diese Leistung könnte ja dann gut und gerne den Stromverbrauch des gesamten Hauses kurzfristig übersteigen, was ggf. bei alten Wohnbauten zur Problemen führen könnte.

      Jedoch sehe ich 11Kw bei einem Neubau als sehr unkritisch.... (Auch wenn der E-Golf nur 7.4Kw kann wäre die Wallbox dafür ja ausgelegt).

      Ist jemanden etwas von einer solchen Genehmigung bei dieser Leistung bekannt ?


      Gruß
      Sven
    • Welche Stadt ?
      Stadtwerke anrufen und nachfragen, dass kann von Ort zu Ort verschieden sein.
      Wie viele Eigentümer haben da abzustimmen ?
      Warum nicht erst einmal eine CEE Dose beantragen.
      Das ist viel einfacher.
      Gruß Bernhard

      Wir waren dabei ! eGolf Treffen am Bodensee 2016, in Moers 2017, in Ha.-Mü. 2018, 2019, 2021, Heilbronn 2020, 2022 und 2023, Rutesheim 2021, Mühbrook 2022.
      ID. Buzz ab 05. 2023, eGolf ab 03.2015
    • Hallo Sven,

      soweit ich weiß besteht grundsätzlich erst ab 12kW Anschlussleistung eine Genehmigungpflicht.
      Jedoch können der Stromnetzbetreiber oder das Energie-Versorgungsunternehmen weitere Kriterien in ihren Technischen Anschlussbedingungen für Verbraucher festlegen. Vielleicht bestehen da bei dir ja weitere Vorgaben bei Ladestationen. :s05:
      Grüße aus dem Kraichgau
      Martin :)

      e-Golfer von 15.03.18 bis 12.05.22 (Modelljahr 2018, "300er", Leasing)
      ID.3 Pure Performance seit 12.05.22 (Leasing 30 Monate)
      ID.3 Move bestellt am 22.03.24

      Wallbox: Keba P30c
      PV seit 30.04.21 (12kWp, WR Fronius Symo, Speicher Tesla Powerwall 2)
    • Das ist von Netzbetreiber zu Netzbetreiber unterschiedlich. Die handhaben das höchst unterschiedlich.
      Grundlegend gemäß TAR der VDE ist jede Wallbox über 4,6kW seit Mitte diesen Jahres meldepflichtig, jedes Gerät (auch Wallboxen) über 11kW zustimmungspflichtig.
      e-Golf MJ15 ab 16.02.15
      e-Golf MJ18 ab 22.01.18
      e-Golf MJ18 ab 02.03.18
      e-Tron MJ20 ab 14.05.21

      26kW PV+15kWh Speicher

      Jetzt Smart Strom verbrauchen!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Maverick78 ()

    • Ich habe hier al das Formular Netze Stuttgart verlinkt.

      Formular Ladestation Netze Stuttgart
      Gruß Dieter
      seit 10.02.2015. über 136.000 km mit dem eGolf...….
      seit 02.11.2020 über 20.000 km mit dem ID.3 1st Max

      Wir waren dabei! e-Golf Treffen am Bodensee Oktober 2016 ,in Moers Oktober 2017, Hann.Münden September 2018 und Hann.Münden September 2019, Heilbronn September 2020, Hann.Münden Oktober 2021
    • Maverick78 schrieb:

      Das ist von Netzbetreiber zu Netzbetreiber unterschiedlich. Die handhaben das höchst unterschiedlich.
      Grundlegend gemäß TAR der VDE ist jede Wallbox über 4,6kW seit Mitte diesen Jahres meldepflichtig, jedes Gerät (auch Wallboxen) über 11kW zustimmungspflichtig.
      Meldepflichtig ... wo melden? Zustimmungspflichtig ... wer muß zustimmen? Könntest Du da einen Link zur Quelle posten, weil das nämlich bedeuten würde, daß (fast) alle, die eine Wallbox gekauft oder selber gebaut haben, betroffen wären, oder?

      Update: habe parallel per eMail bei der EnBW angefragt...
      Gruß, Jürgen (ab 11/17)
      "Die Dauer um von A nach B zu kommen, wird von Strecke und Durchschnittsgeschwindigkeit bestimmt, NICHT von der Höchstgeschwindigkeit."

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mimikri () aus folgendem Grund: Update

    • Mimikri schrieb:

      habe parallel per eMail bei der EnBW angefragt...
      Da solltest Du Netze BW anfragen.

      Oder Morgen zur Veranstaltung kommen.
      EnBW-EG, Herbstveranstaltung mit Themen zur e-Mobilität am 5.12.
      Gruß Dieter
      seit 10.02.2015. über 136.000 km mit dem eGolf...….
      seit 02.11.2020 über 20.000 km mit dem ID.3 1st Max

      Wir waren dabei! e-Golf Treffen am Bodensee Oktober 2016 ,in Moers Oktober 2017, Hann.Münden September 2018 und Hann.Münden September 2019, Heilbronn September 2020, Hann.Münden Oktober 2021
    • vde.com/resource/blob/988408/7…mobilitaet-2016--data.pdf
      Seite 13

      TAB sagt einphasig bis 4.6 kVA zulässig.
      Abhängig vom jeweiligen Netzbetreiber ist jeder fest installierte Einzelverbraucher (3-phasig) mit größerer Leistung beim Netzbetreiber anzumelden, bei uns im Netzgebiet vom Bayernwerk sind es 9kW z.B. auch für Elektroheizstab im Pufferspeicher.
      Gruss Christian

      1. e-Golf 300 (seit 04/2018) Schnee, Höhenmeter, Rom, Kroatien...alles kein Problem
      2. e-tron 55 (ab 04/2022)


      PV 14,4 kWp Nulleinspeisung (Fronius Symo/Ohm-/Wattpilot), +26qm Solar th.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von christech ()

    • Hi Jürgen!
      Du hast Recht, es sind alle Betroffen, die mehr als 4,6 kW fest installieren.
      Ansprechpartner ist der entsprechende Netzbetreiber (nicht der Stromanbieter).
      Der Netzbetreiber wird wohlmöglich das Abnahmeprotokoll des Installateurs einfordern.
      By the way, vom Grundsatz dürfen nur zugelassene Installateure an der Hausinstallation arbeiten und die müssten das wissen.
      Ich habs bei mir aber auch selbst installiert und der Elektriker hat es nur abgenommen, weil wir uns gut kennen.

      Gruß,
      Burkhard
      24.03.21 ID.4 Tech bestellt, mangangrau/schwarz mit allen Extras, unverb. Liefertermin Juli21 Oktoberr21
      01.04.21 Auftragsbestätigung erhalten.
      06.10.21 FIN im Portal sichtbar
      08.10.21 Termin buchbar
      24.10.21 Abholung in der Autostadt. 17.10. wäre möglich gewesen.
      Wallbox Keba P30 c-Serie mit RFID + IFEU Ladebox (Phoenix Contact). PV E3DC S10, 9,1kWp, 9,2kwh Speicher, SolarCharge
      VCDS, VCP und OBD11
    • JimKnopf schrieb:

      ... Du hast Recht, es sind alle Betroffen, die mehr als 4,6 kW fest installieren.

      Ansprechpartner ist der entsprechende Netzbetreiber (nicht der Stromanbieter)....
      Danke Burkhard, genau das wollte ich auch gerade schreiben. Ich musste mich vom Techniker (von Mobility House) auch schon belehren lassen und dementsprechend eine Anfrage an meinen Grundversorger stellen ...
      Nordisch by Nature

      E-Golf bestellt am 05.09.2017
      Abholung in WOB am 23.01.2018
      BAfA-Antrag Teil 2 hochgeladen am 24.01.2018
      BAfA-Auszahlung am 29.01.2018

      Nun sind wir glücklich :D


      Wallbox: KEBA 98.152 KeContact P30
    • JimKnopf schrieb:

      Hi Jürgen!
      Du hast Recht, es sind alle Betroffen, die mehr als 4,6 kW fest installieren.
      Ansprechpartner ist der entsprechende Netzbetreiber (nicht der Stromanbieter).
      Der Netzbetreiber wird wohlmöglich das Abnahmeprotokoll des Installateurs einfordern.
      By the way, vom Grundsatz dürfen nur zugelassene Installateure an der Hausinstallation arbeiten und die müssten das wissen.
      Ich habs bei mir aber auch selbst installiert und der Elektriker hat es nur abgenommen, weil wir uns gut kennen.

      Gruß,
      Burkhar

      christech schrieb:

      vde.com/resource/blob/988408/7…mobilitaet-2016--data.pdf
      Seite 13

      TAB sagt einphasig bis 4.6 kVA zulässig.
      Abhängig vom jeweiligen Netzbetreiber ist jeder fest installierte Einzelverbraucher (3-phasig) mit größerer Leistung beim Netzbetreiber anzumelden, bei uns im Netzgebiet vom Bayernwerk sind es 9kW z.B. auch für Elektroheizstab im Pufferspeicher.
      Vielen Dank an euch drei! Hier habe ich den Link zu "meinem" Netzbetreiber Netze BW (bin bei EnBW): netze-bw.de/hausanschluss/elektromobilit%C3%A4t

      @Dieter: bin ja echt am überlegen, da tatsächlich hinzukommen, ist halt leider nicht gerade um die Ecke ;)
      Gruß, Jürgen (ab 11/17)
      "Die Dauer um von A nach B zu kommen, wird von Strecke und Durchschnittsgeschwindigkeit bestimmt, NICHT von der Höchstgeschwindigkeit."
    • Mimikri schrieb:

      @Dieter: bin ja echt am überlegen, da tatsächlich hinzukommen, ist halt leider nicht gerade um die Ecke
      Irgend jemand aus dem Forum hat die Veranstaltung schon besucht. Ich bin mir nicht sicher ob eine Anfahrt >100 km zur Veranstaltung wirklich lohnt? Ist zwar eine kleine Ausstellung der Industrie (Ladenboxen, Netzbetreiber usw.) mit dabei.
      Gruß Dieter
      seit 10.02.2015. über 136.000 km mit dem eGolf...….
      seit 02.11.2020 über 20.000 km mit dem ID.3 1st Max

      Wir waren dabei! e-Golf Treffen am Bodensee Oktober 2016 ,in Moers Oktober 2017, Hann.Münden September 2018 und Hann.Münden September 2019, Heilbronn September 2020, Hann.Münden Oktober 2021
    • Hallo,
      diese 4.6KW sind der zulässige Grenzwert für eine Phase (230Vx20A). Wenn nur eine Phase verwendet wird, besteht eine Schieflast.Bei einer 11KW Box
      wären alle drei Phasen mit a 230V*16A= 3.68KW also zusammen mit rund 11KW belastet. Ich habe schon vor 30 Jahren meine Garage mit Drehstrom versorgt.Der Querschnitt für
      eine Strecke von ist rund 5 m mit einem Querschnitt 2.5mm². Das ist ausreichend für 16A je Phase. War damals für eine Kreissäge gedacht.
      Meines Wissen muss man das nicht genehmigen lassen. Die Schieflast über 4.6KW mag der Netzversorger nicht. Das muss genehmigt werden.
      Beim eGolf wären es ja nur 7.36KW verteilt auf 2 Phasen.
      Ich hatte damals die komplette Hausinstallation selbst ausgeführt (bin Elektroingenieur). Hat dann ein eingetragener Elektrikermeister abgenommen. :pleasantry:
      Bei der euer Installation müßte sich eigentlich eurer Elektriker auskennen und auch beraten können. :nono:
      Größer als 11KW würde ich gar nicht installieren, da der Aufwand doch höher ist. Kabelquerschnitt zur Garage 6mm², Anmeldung, evtl Haussicherung auf 64A etc. :grumble:
      Selbst wenn ihr mal ein Auto mit 60KWh Akku habt ist es leicht über Nacht mit einer Ladeleistung von 11KW wieder voll.

      Viele Grüße
      Andreas

      Egolf am 14.9.2017 bestellt
      Lieferung (hoffentlich) 4KW/2018
    • Ich steh gerade vor demselben „Problem“. Am Freitag habe ich mit meinem EVU telefoniert. Auskunft der Stadtwerke Tübingen war, wie hier bereits richtig erwähnt wurde, Anzeigepflicht ab 4,6 bis 11 kW; Genehmigungspflicht ab 12 kW. Schieflast über 4,6 kW unzulässig.
      Das zweite Problem habe ich ebenfalls am Freitag bei der Hausverwaltung angefragt. Nach langer Recherche habe ich im GE-Forum einen Zeitungsauschnitt entdeckt, der besagt, dass eine Ladestation für Elektroautos von der Hausgemeinschaft zu dulden ist. Die regle §21 Abs. 5 Nr. 6 Wohneigentumsgesetz; es wurde auf einen Artikel der Zeitschrift „Das Grundeigentum“ (Heft 11/2015) Bezug genommen.
      Bestellt am 14.11.2017 • Konfigcode VHTEQ352 • Antrag BAFA am 15.11.2017 • Zuwendungsbescheid am 05.12.2017 • I-FEU Lade-Box am 25.11.2017 und nochmal eine am 10.02.2018

      Gruß Tobi
    • Das mit der Duldung ist m.W.n. nicht richtig. Nicht umsonst liegt eine Gesetzesnovelle dazu in Berlin (auf Eis). Ein Fall für eine neue Bundesregierung.

      Und hier gibt es fachkundige Ausführungen zu genau diesem Thema:

      rayermann.com/files/Downloads/…it%C3%A4t-D%C3%B6tsch.pdf

      Wer die Zustimmung seiner WEG erhält, darf sich glücklich schätzen!
      Viele Grüße
      Norbert
      ____________________________________
      02/2021 - VW ID.3 Pro Max | E-Autobiografie


      Teilnehmer e-Golf-Treffen MO (2017), HMÜ (2018/2019/2021)
      , HN (2020), Mühbrook (2022)
    • Ja so ein Mist. Da es sich um einen Neubau handelt, hoffe ich, dass die Einlassung der erstmaligen Herstellung Aussicht auf Erfolg hat.
      Bestellt am 14.11.2017 • Konfigcode VHTEQ352 • Antrag BAFA am 15.11.2017 • Zuwendungsbescheid am 05.12.2017 • I-FEU Lade-Box am 25.11.2017 und nochmal eine am 10.02.2018

      Gruß Tobi
    • Und nochmals der Hinweis: der eGolf zieht bei nur einer Phase auch 32A! Wenn die Wallbox es freigibt. Ich gehe davon aus, dass 11kW Wallboxen maximal 16A freigeben, bin mir aber nicht sicher.
      Gruß,
      Burkhard
      24.03.21 ID.4 Tech bestellt, mangangrau/schwarz mit allen Extras, unverb. Liefertermin Juli21 Oktoberr21
      01.04.21 Auftragsbestätigung erhalten.
      06.10.21 FIN im Portal sichtbar
      08.10.21 Termin buchbar
      24.10.21 Abholung in der Autostadt. 17.10. wäre möglich gewesen.
      Wallbox Keba P30 c-Serie mit RFID + IFEU Ladebox (Phoenix Contact). PV E3DC S10, 9,1kWp, 9,2kwh Speicher, SolarCharge
      VCDS, VCP und OBD11
    • Die "elektrische Genehmigung" betreffend will die Netze BW (EnBW): "Ladeeinrichtungen ab einer Anschlussleistung größer 4,6 kVA (20A) sind anmeldepflichtig." Das heißt klar, daß die meisten Wallboxen genehmigt werden müssen.
      In einem anderen Thread wurde dargelegt, daß der eGolf 300 mit 7.2kW auch einphasig geladen werden kann. Das dürfte dann nach den Unterlagen der Netze BW nicht zulässig sein.
      Gruß, Jürgen (ab 11/17)
      "Die Dauer um von A nach B zu kommen, wird von Strecke und Durchschnittsgeschwindigkeit bestimmt, NICHT von der Höchstgeschwindigkeit."
    • Gilt die genannte Thematik eigentlich nur bei fest installierten Wallboxen, oder auch für mobile wie den Juice Booster 2? Wie mach ich es da mit der Abnahme durch den Elektriker, wenn ich ja eigentlich gar nix zum installieren hab?
      Gruß, Dominik

      e-Golf in White-Silver Metallic
      Bestellt am 21.10.2017, produziert am 22.08.2018, abgeholt in WOB am 29.10.2018

      5. Internationales e-Golf-Treffen 2020 in Heilbronn.
    • Ich denke, dass die Abnahme nur für die fest installierten Wallboxen erforderlich ist. Die mobilen Varianten werden ja an CEE rot (oder manchmal auch an CEE blau) angeschlossen. :)

      Und da ist es ja egal, ob du eine Kreissäge, oder einen Häcksler oder ... anschließt.
      Viele Grüße
      Norbert
      ____________________________________
      02/2021 - VW ID.3 Pro Max | E-Autobiografie


      Teilnehmer e-Golf-Treffen MO (2017), HMÜ (2018/2019/2021)
      , HN (2020), Mühbrook (2022)