BAFA Nettolistenpreis E-Golf

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    • Tja, und was ist mit denen, die das Auto gerade schon abgeholt haben und dann abends die Meldung der höheren Umweltprämie gehört haben?

      Oder noch etwas früher?

      Und das ganze im Vertrauen darauf, dass sich erstmal nichts ändert, nachdem die Erhöhung zunächst mal abgelehnt und statt dessen nur eine Verlängerung erfolgte?
    • Auch nicht ganz.

      AGB-rechtlich wäre eine unbegrenzte Bindung des Bestellers an seine Bestellung unangemessen und unwirksam, denn dann hätte es der Verkäufer in der Hand, das Angebot erst nach Ewigkeiten anzunehmen (oder wahlfrei abzulehnen) - und der Besteller hängt solange in der Luft.

      In meinem Vertrag (VW Muster-AGB 2016 - hängt aber vom Händler ab) ist für Bestellfahrzeuge (PKW) deshalb eine 3-wöchige Antragsbindung für mich enthalten. Bekomme ich in dieser Zeit keine Auftragsbestätigung - der Zugang bei mir ist maßgeblich - , dann bin ich nicht mehr an meine Bestellung gebunden. Liefert der Händler später trotzdem, wäre das zivilrechtlich ein neues Angebot, das ich (auch schlüssig durch Abnahme) annehmen oder auch zurückweisen kann.

      Es liegt auf der Hand, dass man - ggf im Zusammenwirken mit dem Händler - so einen sehr späten oder auch völlig neuen Vertragsschluss erreichen kann, der dann die Fördervoraussetzungen der neuen Prämie erfüllt. Das muss nur ausreichend in Form eines neuen, vorlagefähigen Vertrags dokumentiert werden.
      e-Golf seit 03/2020
    • ab wann ist die höhere Förderung möglich?

      Hallo,

      wir haben letzte Woche einen eGolf bestellt und jetzt gehört, dass es die höhere Förderung (BAFA 3000€) schon ab dem 01.11.2019 gibt.
      Kann das jemand bestätigen?

      Viele Grüße
      Marko
      bisher war mein Motto: luftgekühlte Boxer oder V8, und bald fahre ich einen E Golf :rofl:
    • Ich meine die Spekulationen ab wann die neue Regelung greift, auch rückwirkend oder welches Datum gilt dann - Bestelldatum, Beantragungsdatum der Prämie, ........... und geht VW mit der Umweltprämie mit dem aktuellen Golf noch um 1000,- nach oben obwohl fast alles ausverkauft ist - oder werden dann die anderen Prämien entsprechend gekürzt?

      Also meine Glaskugel lade ich gerade auf. Müsste morgen funktionieren - wenn sie sich nicht über WE-Connect einloggt
    • Uwee schrieb:

      Ich meine die Spekulationen ab wann die neue Regelung greift, auch rückwirkend oder welches Datum gilt dann - Bestelldatum, Beantragungsdatum der Prämie, ........... und geht VW mit der Umweltprämie mit dem aktuellen Golf noch um 1000,- nach oben obwohl fast alles ausverkauft ist - oder werden dann die anderen Prämien entsprechend gekürzt?

      Also meine Glaskugel lade ich gerade auf. Müsste morgen funktionieren - wenn sie sich nicht über WE-Connect einloggt
      VW muss mit der Prämie nicht nach oben gehen, da sie bereits jetzt schon mehr als 3000 EUR beim eGolf nachlassen. Sie müssen den Nachlass dann nur einfach anders nennen......
    • Falco schrieb:

      VW muss mit der Prämie nicht nach oben gehen, da sie bereits jetzt schon mehr als 3000 EUR beim eGolf nachlassen. Sie müssen den Nachlass dann nur einfach anders nennen......

      Och Leute, das ist doch gar nicht nötig. Der Blick in die Richtlinien erleichtert die Rechtsfindung:

      BAFA schrieb:

      (...)
      - Zur Sicherung des Eigenbeitrags der Automobilindustrie wird der Bundesanteil am Umweltbonus nur gezahlt, wenn der Netto-Kaufpreis (exklusive Mehrwertsteuer) des Basismodells für den Endkunden um mindestens 2 000 Euro bei rein elektrischen Fahrzeugen und bei Brennstoffzellenfahrzeugen gemäß Nummer 3.1 der Richtlinie oder für ein anderes Fahrzeug, welches diesem gemäß Nummer 3.2 der Richtlinie gleichgestellt wurde, oder um mindestens 1 500 Euro für Hybridelektrofahrzeuge gemäß Nummer 3.1 der Richtlinie oder für ein anderes Fahrzeug, welches diesem gemäß Nummer 3.2 der Richtlinie gleichgestellt wurde, unterhalb des dem BAFA vorliegenden Netto-Listenpreises des Basismodells liegt (BAFA Listenpeis).
      (...)

      (Ziff. 4 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen(Umweltbonus), 28. Mai 2019 (BAnz AT 05.06.2019 B1)
      Wie der Rabatt in der Rechnung bezeichnet wird, ist piepegal. Wichtig ist nur, dass es ein Herstellerrabatt sein muss. Warum sich daran was in der neuen Fassung ändern sollte, ist mir schleierhaft. *)

      *) GIlt auch für die neue Prämie jedenfalls dann, wenn der Kaufpreis lt. Rechnung max. 28.330,-€ brutto beträgt.
      e-Golf seit 03/2020
    • Mick schrieb:



      BAFA schrieb:

      (...)
      - Zur Sicherung des Eigenbeitrags der Automobilindustrie wird der Bundesanteil am Umweltbonus nur gezahlt, wenn der Netto-Kaufpreis (exklusive Mehrwertsteuer) des Basismodells für den Endkunden um mindestens 2 000 Euro bei rein elektrischen Fahrzeugen und bei Brennstoffzellenfahrzeugen gemäß Nummer 3.1 der Richtlinie oder für ein anderes Fahrzeug, welches diesem gemäß Nummer 3.2 der Richtlinie gleichgestellt wurde, oder um mindestens 1 500 Euro für Hybridelektrofahrzeuge gemäß Nummer 3.1 der Richtlinie oder für ein anderes Fahrzeug, welches diesem gemäß Nummer 3.2 der Richtlinie gleichgestellt wurde, unterhalb des dem BAFA vorliegenden Netto-Listenpreises des Basismodells liegt (BAFA Listenpeis).
      (...)

      (Ziff. 4 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen(Umweltbonus), 28. Mai 2019 (BAnz AT 05.06.2019 B1)
      Wie der Rabatt in der Rechnung bezeichnet wird, ist piepegal. Wichtig ist nur, dass es ein Herstellerrabatt sein muss. Warum sich daran was in der neuen Fassung ändern sollte, ist mir schleierhaft. *)
      *) Gilt auch für die neue Prämie jedenfalls dann, wenn der Kaufpreis lt. Rechnung max. 28.330,-€ brutto beträgt
      Das sehe ich nicht so, was die max. brutto von 28.300,-€ betrifft. Weil die BAFA sagt;

      Das Basismodell für den Endkunden um mindestens 2 000 Euro bei rein elektrischen Fahrzeugen und bei Brennstoffzellenfahrzeugen gemäß Nummer 3.1 der Richtlinie ............unterhalb des, dem BAFA vorliegenden Netto-Listenpreises des Basismodells liegt (BAFA Listenpeis).

      Da scheinen die Extras ausgenommen und der Preis ist ausstattungsbereinigt
      Also, streiche 2000 setze 3000 Euro ein. Wenn VW 5355,- € Herstellerrabatt gibt macht das 1000,-€ mehr BAFA


      Gruß Sinan
      Sammle erst die Fakten, dann kannst du sie verdrehen, wie es dir passt.
      Marc Twain

      VW T5, Golf GTD, Porsche 993, Alfetta GTV, TR6, Pagode 230SL..... Ducatissssssss :thumbsup: bleiben alle da
    • @Sinan

      Dann zeig doch einfach mal ein Beispiel mit Sonderausstattung, in dem der Kaufpreis unter 28330 liegt, der Nettolistenpreis des Basismodells aber um weniger als 3k reduziert wurde (unter den angegebenen Bedingungen).

      Der Clou ist ja gerade, dass es unter dem genannten Betrag in keinem Fall auf die Sonderausstattung und den Rabatt darauf ankommt.
      e-Golf seit 03/2020
    • Hallo,

      eigentlich ist das mit der BAFA einfach, der Wagen steht auf der Liste und der Verkaufspreis ist laut Rechnung 3000,- € (neue Förderung)
      unter dem Listenpreis. Die dazu bestellten Extras scheinen keine Rolle zuspielen, diese werden scheinbar neutral betrachtet.

      Kann sein, dass der Hersteller extra anzeigen muss, dass er den Rabatt gewährt und nicht das Autohaus.
      Ist dieser über der von der BAFA verlangten Summe und der Wagen auf der BAFA Liste, steht einer Förderung nichts mehr im Weg.

      So habe ich das verstanden, wer weiss es besser? Mal ausser Mick.

      Gruß
      Sinan
      Sammle erst die Fakten, dann kannst du sie verdrehen, wie es dir passt.
      Marc Twain

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