BAFA Nettolistenpreis E-Golf

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    • Mick schrieb:

      Meinst du denn, du bekommst bei Inkrafttreten der geplanten Regelung (wenn sie überhaupt kommt) noch einen e-Golf - und das zu den aktuellen Konditionen?
      Ich bin sicher es wird diese höhere Prämie von VW gegeben,allerdings wird auf der anderen Seite die freiwillige Leistung wie Inzahlungsnahme oder Loyalitätsprämie um den gleichen Betrag gekürzt!
      Der eGolf ist derzeit fast ein Minus Geschäft für VW, und zu verschenken haben die auch nichts mehr.
      Die Prämie ist nur angehoben wegen dem ID3 Einführung um den überteuerten Wagen und dessen Absatz anzukurbeln.Die Gewinnspanne beim ID3 VW lässt das auch zu.
    • Wichtiger Wäre es zu wissen was mit Listenpreis gemeint ist, weil diese bei 40.000 für 6.000 endet
      Jetzt kann ich mir, aber meinen fiktiven Porsche 918 bezuschussen lassen, ein Lichtblick!!!
      Sammle erst die Fakten, dann kannst du sie verdrehen, wie es dir passt.
      Marc Twain

      VW T5, Golf GTD, Porsche 993, Alfetta GTV, TR6, Pagode 230SL..... Ducatissssssss :thumbsup: bleiben alle da
    • Du meinst das Basismodell? Dann würden auch alle ID.3 einschließlich aller First-Modelle dort reinfallen.
      Grüße Andreas

      Ich: ID.4 Blue Dusk Metallic, bestellt 21.01.22, Abholung 02.02.23, Softwareverbund 8 (ID-Software 3.2.0)
      Frau: eGolf 300

      Strom: 100% CO2-frei. Seit November 2019 PV mit 7,0 kWp, Rest über Ökostromanbieter.
      Energieplushaus, Heizung/Warmwasser CO2-frei über Wärmepumpe.
    • MartinKo89 schrieb:

      Bei den derzeitigen e-Golf Angeboten hat der Hersteller bereits mehr als 2000EUR netto Rabatt gegeben, somit erfüllen die Fahrzeuge (wenn auch dei Rechnung neu umgeschrieben müsste die Anforderung vom Staat. Ich weiß wie es damals als die BAFA Prämie neu kam gewesen ist, die Kunden die kürzlich vorher unterschrieben haben haben auch rückwirkend die Prämie beantragen können, denkbar, dass auch diesmal das selbe eintrifft. Ich habe heute schon den ersten Storno auf meinem Schreibtisch, allerdings sage ich: "Cool bleiben" keine kurzfristigen Schlüsse ziehen.
      OK, wenn diese These zutrifft, dann wäre es ja eigentlich sogar ratsam noch zu warten mit der BAFA Beantragung. Im Best Case bleibt der eGolf auf der Förderliste und man kann die 3000 EUR Nachlass (auch wenn sie ursprünglich nicht gänzlich wegen der Umweltprämie waren) nachweisen und somit zumindest beim staatlichen Teil die höhere Prämie (3000 statt 2000) in Anspruch nehmen.

      Es bleibt aber dennoch die Gefahr, dass man gänzlich leer ausgeht, wenn die neue Regelung in Kraft ist und sich die Rechnung nicht entsprechend anpassen lässt und die BAFA nur 2000 EUR seitens des Herstellers anerkennt und somit den Antrag komplett ablehnt.

      Es ist wohl ein Pokerspiel 1000 gewinnen versus 2000 Eur verlieren
    • Also ich pokere nicht und habe heute den BafaAntrag online abgegeben. Man kann den Bogen auch überspannen.

      Wer jetzt für 22.000 Euro einen neuen eGolf bekommt, der hat Glück gehabt. Wenn die abverkauft sind kann man sich für 40.000 Euro einen ID.3 mit 6000 Euro Prämie kaufen. Sind dann aber unter dem Strich immer noch 12.000 Euro mehr.
      eGolf 300 seit 01.03.2020 (weiß, CCS, eSound, Winterpaket, 2J Garantieverlängerung)
    • Preissenkung e-Golf

      Leo schrieb:

      Also ich pokere nicht und habe heute den BafaAntrag online abgegeben. Man kann den Bogen auch überspannen.

      Wer jetzt für 22.000 Euro einen neuen eGolf bekommt, der hat Glück gehabt. Wenn die abverkauft sind kann man sich für 40.000 Euro einen ID.3 mit 6000 Euro Prämie kaufen. Sind dann aber unter dem Strich immer noch 12.000 Euro mehr.
      Ich habe meinen auch schon gestellt und halte es wie du. Lieber die Taube in der hand, als den Spatz auf dem Dach.

      Vielleicht bekommen wir ja auch die höhere Förderung (Wunschtraum)


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    • Warum sollte der E-Golf aus den förderfähigen Fahrzeugen fallen?

      Glaube nicht, dass diese Zeilen großartig geändert werden....





      Was für ein Fahrzeug ist förderfähig?

      Das Fahrzeug muss sich auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge (BAFA-Liste) befinden. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert und unter Informationen zum Thema – Publikationen zur Verfügung gestellt.
      Sollte das von Ihnen zu erwerbende Fahrzeug nicht auf der Liste stehen, wenden Sie sich bitte an den Automobilhersteller bzw. Händler.
      Förderfähig sind:
      • reine Batterieelektrofahrzeuge,
      • von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-In Hybride) und
      • Brennstoffzellenfahrzeuge
      • sowie Fahrzeuge, die keine lokalen CO2-Emmissionen aufweisen und
      • Fahrzeuge die höchstens 50 g CO2-Emmissionen pro km verursachen.
      Das Fahrzeug muss mit mindestens vier Rädern für die Personenbeförderung und höchstens acht Sitzplätzen ausgestattet sein (Klasse M1) bzw. für die Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen (Klasse N1). Fahrzeuge der Klasse N2 sind nur dann förderfähig, wenn sie mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B geführt werden dürfen.
      Es muss sich um ein Neufahrzeug mit einem Netto-Listenpreis für das Basismodell bis maximal 60.000 Euro handeln und erstmalig in Deutschland zugelassen werden.
      Der Automobilhersteller muss sich bereit erklären, seinen Eigenbeitrag mindestens in der Höhe des Bundesanteils am Umweltbonus zu leisten.
      Zusätzlich ist der Erwerb eines akustischen Warnsystems (AVAS) förderfähig. Das AVAS muss zum Zeitpunkt des Erwerbs serienmäßig vom Hersteller oder durch eine autorisierte Werkstatt eingebaut worden sein.
      E-Golf 1 von 04/18 bis 02/20 mit 34tkm. CCS / Winter / Fahrassi + / Außenspiegel / Wärmepumpe / Park Assist / weiß


      E-Golf 2 ab 02/20
      CCS / Winter / Fahrassi + / Außenspiegel / Wärmepumpe / Dab+ / Rear view / Keyless / Park Assist / Deep Black Perleffekt
      Bestellt 21.10., zugelassen 31.01.20
    • Hallo Forum!

      Listenpreis ohne Ausstattung muss unter 40‘ sein. So weiß ich es.

      VW wird meiner Meinung nach nicht den Umweltbonus erhöhen ohne andere Rabatte zu kürzen.

      Der der jetzt pokert fährt am Ende keinen Golf. Meine Meinung.

      und noch was: ein Gewerbekunde hat meines Wissens kein Rücktrittsrecht.

      Egal wie - meiner ist bestellt und in Kürze abholbereit. Der Preis war mehr als i.O.

      Ergo - alles gut

      Liebe Grüße

      Uwee
    • Boah, endlich daheim....

      So kommt es, Uwee hat recht und die Erhöhung MUSS zeitnah erfolgen. Wenn jetzt eine Rechtsunsicherheit folgt, wäre das fatal.
      VW wird die Rechnungen so gestalten, das sie den Anforderungen genügen, den Umweltbonus-Erhöhung mit der " Aktionsprämie des Herstellers" in Höhe von 5533,-€ verrechnen. Käufer haben "nur" die 3000,-€ statt 2000,-€ BAFA.
      Immerhin 4 % bei 25.000,-€ oder 3,3% bei 30.000,-€. Torschlusspanik wäre jetzt angebracht.

      Gruß Sinan
      Sammle erst die Fakten, dann kannst du sie verdrehen, wie es dir passt.
      Marc Twain

      VW T5, Golf GTD, Porsche 993, Alfetta GTV, TR6, Pagode 230SL..... Ducatissssssss :thumbsup: bleiben alle da
    • Mal eine simple Frage Freunde, in welchem Zeitraum muss der erste Antrag auf den BAFA Zuschuss für den Kauf eines EV ab Kauf, bzw. Bestellung/Unterschrift für ein Leasing gestellt werden?

      Die Erhöhung der Prämie auf 6.000€ soll noch diesen Monat in Kraft treten.

      PS: Gerade jetzt auf der BAFA Webseite folgender neuer Hinweis:

      Achtung
      .Zum jetzigen Zeitpunkt liegen dem BAFA keine Informationen vor, wann und wie die Richtlinie zur Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen geändert wird. Bitte sehen Sie von telefonischen Anfragen ab. Sobald entsprechende Informationen zur Verfügung gestellt werden können, werden sie auf dieser Seite veröffentlicht. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
      Für Mustang Mach-E Interessenten
    • LastSamuraj schrieb:

      noch diesen Monat
      Das ist doch eine Standpunkt Frage. In jedem Monat ist doch wieder "dieser Monat"... :klugorange: Politiker eben! Muss ich noch weiter ausführen? :patsch:
      Gruss Aragon / Rene
      Mein black-Sioux wurde KW43 2014 produziert also VFL (Vor-Face-Lift) oder 190
      Zusätzlich golden-Arrow ab 16.11.2021 Polestar2 AWD

      Ich war dabei ! e-Golf-Treffen eins am Bodensee / zwei in Moers / drei und vier in Hann Münden / fünf in Heilbronn / sechs in Mühbrook - weil es so schön war // aber schön waren auch die vielen kleinen Treffen!!! :thumbup:
    • fanatic schrieb:

      Warum sollte der E-Golf aus den förderfähigen Fahrzeugen fallen?

      Glaube nicht, dass diese Zeilen großartig geändert werden....


      Was für ein Fahrzeug ist förderfähig?

      Das Fahrzeug muss sich auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge (BAFA-Liste) befinden. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert und unter Informationen zum Thema – Publikationen zur Verfügung gestellt.
      Sollte das von Ihnen zu erwerbende Fahrzeug nicht auf der Liste stehen, wenden Sie sich bitte an den Automobilhersteller bzw. Händler.
      Förderfähig sind:
      • reine Batterieelektrofahrzeuge,
      • von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-In Hybride) und
      • Brennstoffzellenfahrzeuge
      • sowie Fahrzeuge, die keine lokalen CO2-Emmissionen aufweisen und
      • Fahrzeuge die höchstens 50 g CO2-Emmissionen pro km verursachen.
      Das Fahrzeug muss mit mindestens vier Rädern für die Personenbeförderung und höchstens acht Sitzplätzen ausgestattet sein (Klasse M1) bzw. für die Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen (Klasse N1). Fahrzeuge der Klasse N2 sind nur dann förderfähig, wenn sie mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B geführt werden dürfen.
      Es muss sich um ein Neufahrzeug mit einem Netto-Listenpreis für das Basismodell bis maximal 60.000 Euro handeln und erstmalig in Deutschland zugelassen werden.
      Der Automobilhersteller muss sich bereit erklären, seinen Eigenbeitrag mindestens in der Höhe des Bundesanteils am Umweltbonus zu leisten.
      Zusätzlich ist der Erwerb eines akustischen Warnsystems (AVAS) förderfähig. Das AVAS muss zum Zeitpunkt des Erwerbs serienmäßig vom Hersteller oder durch eine autorisierte Werkstatt eingebaut worden sein.

      Nein, die Grundvoraussetzungen werden sich nicht ändern, da bin ich mir auch sicher. Die reichen aber nicht aus um automatisch auf diese Liste zu kommen. Das größte Problem an dieser Liste ist folgender Satz: "...Der Automobilhersteller muss sich bereit erklären, seinen Eigenbeitrag mindestens in der Höhe des Bundesanteils am Umweltbonus zu leisten...."

      Das hat mir auch der Herr von der Bafa so am Telefon erklärt. Wenn VW jetzt für den eGolf nicht mehr bereit ist diese erhöhte Förderung zu tätigen, da für das Auslaufmodell keine weiteren verkaufsfördernden Maßnahmen mehr ergriffen werden, dann verschwindet er eventuell von der Liste. Muss nicht sein, aber kann theoretisch passieren.
    • kleno86 schrieb:

      Meint ihr es kommt auf das Datum der Bestellung an, oder wann man den Antrage stellt? Sprich lohnt es sich noch zu warten um dann 3000€ von der BAFA zu bekommen?
      VW hat ja genug Rabatt gegeben (5355 Aktionsprämie), die ja nicht explizit als Umweltbonus ausgewiesen werden muss?
      Der Herr von der Bafa meinte am Telefon, es zählt die Regelung an dem Tag an dem der Bafa Antrag eingeht, das hat mit dem Kaufdatum erstmal nichts zu tun. D.h. wenn die restlichen Rahmenbedingungen zutreffen (eGolf ist auch bei Neuregelung noch auf der Förderliste und man kann mindestens 3000 EUR Nachlasss nachweisen) sollte man aus meiner Sicht die höhere Förderung bekommen (natürlich nur den Bafa Anteil, am VW Nachlass ändert sich nichts mehr)
    • Ich denke es wird eine Stichtagsregelung wie beim Model S geben, also Zeitpunkt des verbindlichen Vertrages. Mein Kaffeesatz sagt mir das dies der 4.11.2019 sein wird. :hmm:
      Aber nur meine Meinung... weil du gefragt hast...
      Gruss
      Matthias

      E-Golf seit 4.11.2017
      Herbst 2018 Urlaub in der Bretagne
      Ostern 2019 Packagetour durch GB

      Zweitwagen: T5
    • Falco schrieb:

      kleno86 schrieb:

      Meint ihr es kommt auf das Datum der Bestellung an, oder wann man den Antrage stellt? Sprich lohnt es sich noch zu warten um dann 3000€ von der BAFA zu bekommen?
      VW hat ja genug Rabatt gegeben (5355 Aktionsprämie), die ja nicht explizit als Umweltbonus ausgewiesen werden muss?
      Der Herr von der Bafa meinte am Telefon, es zählt die Regelung an dem Tag an dem der Bafa Antrag eingeht, das hat mit dem Kaufdatum erstmal nichts zu tun. D.h. wenn die restlichen Rahmenbedingungen zutreffen (eGolf ist auch bei Neuregelung noch auf der Förderliste und man kann mindestens 3000 EUR Nachlasss nachweisen) sollte man aus meiner Sicht die höhere Förderung bekommen (natürlich nur den Bafa Anteil, am VW Nachlass ändert sich nichts mehr)
      Jetzt stellt sich dann halt die Frage ob VW den eGolf noch auf die Liste setzt, wie wahrscheinlich ist das? Bzw. wie wahrscheinlich ist es dass sie es nicht tun? Was spricht dafür, was spricht dagegen? Theoretisch ändert sich ja nichts für VW, sie müssen selbst nichtmal mehr bezahlen bzw. Nachlass geben, von daher könnten Sie den eGolf doch ohne weitere wieder auf die neue Liste setzen, oder?
    • kleno86 schrieb:

      Falco schrieb:

      kleno86 schrieb:

      Meint ihr es kommt auf das Datum der Bestellung an, oder wann man den Antrage stellt? Sprich lohnt es sich noch zu warten um dann 3000€ von der BAFA zu bekommen?
      VW hat ja genug Rabatt gegeben (5355 Aktionsprämie), die ja nicht explizit als Umweltbonus ausgewiesen werden muss?
      Der Herr von der Bafa meinte am Telefon, es zählt die Regelung an dem Tag an dem der Bafa Antrag eingeht, das hat mit dem Kaufdatum erstmal nichts zu tun. D.h. wenn die restlichen Rahmenbedingungen zutreffen (eGolf ist auch bei Neuregelung noch auf der Förderliste und man kann mindestens 3000 EUR Nachlasss nachweisen) sollte man aus meiner Sicht die höhere Förderung bekommen (natürlich nur den Bafa Anteil, am VW Nachlass ändert sich nichts mehr)
      Jetzt stellt sich dann halt die Frage ob VW den eGolf noch auf die Liste setzt, wie wahrscheinlich ist das? Bzw. wie wahrscheinlich ist es dass sie es nicht tun? Was spricht dafür, was spricht dagegen? Theoretisch ändert sich ja nichts für VW, sie müssen selbst nichtmal mehr bezahlen bzw. Nachlass geben, von daher könnten Sie den eGolf doch ohne weitere wieder auf die neue Liste setzen, oder?
      Tja das ist jetzt echt fraglich.

      Dafür sprechen würde:

      Man will die Kunden die sich jetzt einen eGolf gekauft haben nicht verärgern

      Der Rabatt der gegeben wird ist jetzt schon ohne Umweltprämie höher als 3000 EUR, er wird halt nur nicht Umweltbonus genannt da es eine Herstelleraktion ist

      Dagegen sprechen würde:

      Eine weitere verkaufsfördernde Aktion ist bei diesem Auslaufmodell eventuell nicht mehr gewünscht, da die Bestellungen bis Ende Dezember eh kaum noch bedient werden könnten. Mein VW Händler meinte, wenn ich heute bestellen würde, würde es ein Jahr dauern bis der eGolf fertig ist

      Aber wie man es auch nimmt, man kann nur spekulieren.

      Ich hab mich entschieden erstmal abzuwarten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie nach inkrafttreten einer neuen Regelung die Kunden die noch nach der alten Regelung gefördert werden sollten ganz unter den Tisch fallen lassen (was theoretisch passieren könnte). Das würde glaub ich einen viel zu großen Tumult auslösen bei den Menschen die sich "getraut" haben ein Elektroauto zu bestellen. Ich vermute mal im schlimmsten Fall bekommt man auch nach inkranftreten der neuen Regelung noch die alte Förderung. Im besten Fall schon die neue. Daher lautet meine Taktik abwarten, auch wenn ein gewisses Restrisiko bleibt.
    • Da Hersteller und Staat die Prämie zu gleichen Teilen (das war ein Kernpunkt im bisherigen Procedere) gewähren, kann es für e-Golf und e-Up nur dann von der Bafa den neuen, höheren Umweltbonus geben, wenn VW bzw. der Händler diesen höheren Satz auch im Kaufvertrag ausweist.

      Wie die Handhabung nach der bevorstehenden Änderung sein wird, steht in den Sternen, denn die entsprechende Verordnung wurde noch nicht veröffentlicht. Ich gehe aber mal davon aus, dass vom Grundsatz des 50:50 nicht abgewichen wird.
      Viele Grüße
      Norbert
      ____________________________________
      02/2021 - VW ID.3 Pro Max | E-Autobiografie


      Teilnehmer e-Golf-Treffen MO (2017), HMÜ (2018/2019/2021)
      , HN (2020), Mühbrook (2022)
    • e-Golf_70794 schrieb:

      Da Hersteller und Staat die Prämie zu gleichen Teilen (das war ein Kernpunkt im bisherigen Procedere) gewähren, kann es für e-Golf und e-Up nur dann von der Bafa den neuen, höheren Umweltbonus geben, wenn VW bzw. der Händler diesen höheren Satz auch im Kaufvertrag ausweist.

      Wie die Handhabung nach der bevorstehenden Änderung sein wird, steht in den Sternen, denn die entsprechende Verordnung wurde noch nicht veröffentlicht. Ich gehe aber mal davon aus, dass vom Grundsatz des 50:50 nicht abgewichen wird.
      Von dem Grundsatz 50:50 wird nicht abgewichen, das haben die von der Bafa am Telefon schon gesagt. Die Frage ist halt nur die Auslegung.

      Muss da explizit stehen 3000 Umweltbonus, oder kann da z.B. auch generell stehen 5000 EUR Nachlass zum Listenpreis.

      Ich meine dass der BAFA bisher der Nachweis eines Nachlasses ausgereicht hat, wie auch immer der genannt wird.