Standzeitgebühr abhängig von der Ladeleistung?

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    • Standzeitgebühr abhängig von der Ladeleistung?

      Da es im anderen Thread nicht so wirklich passt, mal hier ein paar separate Überlegungen.

      Kennt jemand den Wortlaut des Gesetzes, was die Abrechnung per kWh vorschreibt? Ist es laut diesem Gesetz denkbar, dass man eine Standzeitgebühr zusätzlich zu den verkauften kWh erhebt, die von der Ladeleistung abhängig ist?

      Angenommen man hat als Betreiber eine 22 kW Station, verkauft für 0,30 €/kWh und verdient pro verkaufter kWh 10 Cent. Dann wären das pro Stunde 2,20 € Gewinn. Möchte man nicht dass der Gewinn durch Langsamlader kaputt gemacht wird, müsste man diese 2,20 € auf den Preis aufschlagen wenn einer langsam lädt. Wenn also jemand mit 7,2 kW lädt, wären das in der Stunde nur 0,72 € Gewinn. Man müsste also 1,48 € drauf schlagen und müsste damit den Preis um 0,21 €/kWh verteuern, macht 0,51 €/kWh. Bei Pluginhybriden, oder älteren E-Autos mit 3,6 kW Ladeleistung wären es 0,36 € Gewinn, 1,84 € draufzuschlagen, also 0,51 €/kWh extra, macht 0,81/kWh.

      Für 11 kW Säulen:
      Mit 7,2 kW Ladeleistung 0,38 € Verlust, 0,05 € Aufschlag, 0,35 €/kWh zu zahlen.
      Mit 3,6 kW Ladeleistung 0,74 € Verlust, 0,21 € Aufschlag, 0,51 €/kWh zu zahlen.

      Wobei ich mir selbst dann noch nicht vorstellen kann, dass damit jemals ohne Subvention Geld verdient werden kann, wenn man alle Einmal- und laufende Kosten einbezieht wie Ladesäule, Aufbau, Stromanschluss bereitstellen, Tiefbauarbeiten, Standortkauf oder -Miete, Kosten für Internetanbindung, Grundgebühren, Leistungsbereitstellung, Wartung wenn mal wieder etwas kaputt ging oder durch Vandalismus beschädigt wurde, Abrechnungssystem und Support.

      Ich bin sehe auch nicht ein, dass ein Stromanbieter die ganze Stadt damit vollstellt und ich dann mit meinem Hausstrom solche Projekte finanziert werden, die dann noch nicht mal effektiv genutzt werden. Wenn es effektiv ist, ok. Aber nicht auf eine Art und Weise, die es für Leute sogar attraktiv macht die teure Infrastruktur möglichst lange zu blockieren.
      Gruß,
      Stephan

      Kraft macht keinen Lärm, sie ist da und wirkt. - Albert Schweitzer
    • Warum so kompliziert?
      Strom = €/kWh und oben drauf kommt eine Park/Nutzungsgebühr die sich an den umliegenden Parkgebühren orientiert.

      Wer lange steht und wenig lädt finanziert eben über die Standgebühr den Standort. Vor allem beendet es auch die Neiddiskussionen bei den Verbrennern bzgl kostenfreiem Parken und Laden. Außerdem haben Betreiber dann auch etwas handfestes gegenüber Blockierern in der Hand.
      Alle gewinnen...

      Zum Nachlesen bzgl der Preisangaben bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads…bile-rechtsgutachten.html
      e-Golf MJ15 ab 16.02.15
      e-Golf MJ18 ab 22.01.18
      e-Golf MJ18 ab 02.03.18
      e-Tron MJ20 ab 14.05.21

      26kW PV+15kWh Speicher

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    • Wenn keine zusätzlichen Parkgebühren anfallen, könnte man sich sowas überlegen. Ich kenne leider viele Säulenstandorte, wo ein kWh Preis kombiniert mit Zeittarif per Kärtchen / App bezahlt werden muss. Als Sahnehäubchen sind die Säulen dann im öffentlichen Parkbereich angesiedelt, wo der Stadt per Parkautomat noch zusätzlich die Parkdauer bezahlt werden muss.
      Ich bezahle also die Parkgebühr doppelt.
      Als "Pionier und Einheizer der E-Mobilität" werde ich dort dafür bestraft, dass der Erbauer meines Autos keinen anständige AC Lader verbaut hat...da lade ich doch lieber am vorherigen Schnelllader und benutze vor Ort einen normalen Parkplatz und dafür muss dann ein Verbrenner die Säule zuparken, weil ich ihm "seinen Parkplatz" genommen habe. :ironie:
      Mit e-Golf Model 2016 in Betrieb seit 28.12.2015 am 1. e-Golf Treffen am Bodensee, am 2. in Moers und am 3. in Hann. Münden dabei gewesen :thumbup: :musicextrem:
    • Hm - also mit Gesetz - weiß nicht, da muss man eine Reihe von Gesetzen heranziehen.

      Leichter wird es durch ein Gutachten des BMWI, worin die Abrechnung !!! aus Sicht des Kunden !!! rechtlich bewertet wird.
      Einerseits steht darin ganz klar die Abrechnung MUSS verbrauchsabhängig erfolgen, ABER es wird ausdrücklich eine Park Komponente als statthaft erachtet.

      bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads…bile-rechtsgutachten.html

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      Zu Deinem Post:
      ich bin etwas verwundert, das ein Verbraucher so sehr die Belange des Betreibers überdenkt - der tut das mit unseren Belangen auch nicht.

      Also: Wenn ich so was berechnen sollte (hab ich früher beruflich gemacht), dann mache ich mir erst mal ein Bild, wie groß der Markt ist, also wie viele Autos so laden würden. Da ich genau bin, würde ich mir die Zulassungs- Statistiken holen, und die Mengen der Autos mit ihren Ladeeigenschaften "multiplizieren". Dann muss ich mir noch ein Modell ausdenken, wie viele dieses Auto mix wohl dort laden werden.

      Also - bei mir (weiß nicht, ob die Stromanbieter so plitsch sind) käme dabei raus, das der typische Wagen x Stunde steht und dabei y kw lädt. Da mit den 22kw - im Mittel - zu rechnen wäre in meinen Augen einfach zu kurz gegriffen. Denke, da kämen so was unter 10kw raus.

      Die Investition für die Säulen wird vermutlich stark subventioniert. Das Zweite ist die Frage, zu welchen Preisen die das wirklich einkaufen. Nun kommt das wirklich spannende: Wie wird die abgeschrieben? Bei Stromindustrie denke ich sehr lange. Damit wären die Fixkosten nicht so hoch.
      Viele Grüße Jürgen

      Happy elektrisch seit 19.11.18 :D
      Seit 31.12.2013 Model Y Besitzer.