Da es im anderen Thread nicht so wirklich passt, mal hier ein paar separate Überlegungen.
Kennt jemand den Wortlaut des Gesetzes, was die Abrechnung per kWh vorschreibt? Ist es laut diesem Gesetz denkbar, dass man eine Standzeitgebühr zusätzlich zu den verkauften kWh erhebt, die von der Ladeleistung abhängig ist?
Angenommen man hat als Betreiber eine 22 kW Station, verkauft für 0,30 €/kWh und verdient pro verkaufter kWh 10 Cent. Dann wären das pro Stunde 2,20 € Gewinn. Möchte man nicht dass der Gewinn durch Langsamlader kaputt gemacht wird, müsste man diese 2,20 € auf den Preis aufschlagen wenn einer langsam lädt. Wenn also jemand mit 7,2 kW lädt, wären das in der Stunde nur 0,72 € Gewinn. Man müsste also 1,48 € drauf schlagen und müsste damit den Preis um 0,21 €/kWh verteuern, macht 0,51 €/kWh. Bei Pluginhybriden, oder älteren E-Autos mit 3,6 kW Ladeleistung wären es 0,36 € Gewinn, 1,84 € draufzuschlagen, also 0,51 €/kWh extra, macht 0,81/kWh.
Für 11 kW Säulen:
Mit 7,2 kW Ladeleistung 0,38 € Verlust, 0,05 € Aufschlag, 0,35 €/kWh zu zahlen.
Mit 3,6 kW Ladeleistung 0,74 € Verlust, 0,21 € Aufschlag, 0,51 €/kWh zu zahlen.
Wobei ich mir selbst dann noch nicht vorstellen kann, dass damit jemals ohne Subvention Geld verdient werden kann, wenn man alle Einmal- und laufende Kosten einbezieht wie Ladesäule, Aufbau, Stromanschluss bereitstellen, Tiefbauarbeiten, Standortkauf oder -Miete, Kosten für Internetanbindung, Grundgebühren, Leistungsbereitstellung, Wartung wenn mal wieder etwas kaputt ging oder durch Vandalismus beschädigt wurde, Abrechnungssystem und Support.
Ich bin sehe auch nicht ein, dass ein Stromanbieter die ganze Stadt damit vollstellt und ich dann mit meinem Hausstrom solche Projekte finanziert werden, die dann noch nicht mal effektiv genutzt werden. Wenn es effektiv ist, ok. Aber nicht auf eine Art und Weise, die es für Leute sogar attraktiv macht die teure Infrastruktur möglichst lange zu blockieren.
Kennt jemand den Wortlaut des Gesetzes, was die Abrechnung per kWh vorschreibt? Ist es laut diesem Gesetz denkbar, dass man eine Standzeitgebühr zusätzlich zu den verkauften kWh erhebt, die von der Ladeleistung abhängig ist?
Angenommen man hat als Betreiber eine 22 kW Station, verkauft für 0,30 €/kWh und verdient pro verkaufter kWh 10 Cent. Dann wären das pro Stunde 2,20 € Gewinn. Möchte man nicht dass der Gewinn durch Langsamlader kaputt gemacht wird, müsste man diese 2,20 € auf den Preis aufschlagen wenn einer langsam lädt. Wenn also jemand mit 7,2 kW lädt, wären das in der Stunde nur 0,72 € Gewinn. Man müsste also 1,48 € drauf schlagen und müsste damit den Preis um 0,21 €/kWh verteuern, macht 0,51 €/kWh. Bei Pluginhybriden, oder älteren E-Autos mit 3,6 kW Ladeleistung wären es 0,36 € Gewinn, 1,84 € draufzuschlagen, also 0,51 €/kWh extra, macht 0,81/kWh.
Für 11 kW Säulen:
Mit 7,2 kW Ladeleistung 0,38 € Verlust, 0,05 € Aufschlag, 0,35 €/kWh zu zahlen.
Mit 3,6 kW Ladeleistung 0,74 € Verlust, 0,21 € Aufschlag, 0,51 €/kWh zu zahlen.
Wobei ich mir selbst dann noch nicht vorstellen kann, dass damit jemals ohne Subvention Geld verdient werden kann, wenn man alle Einmal- und laufende Kosten einbezieht wie Ladesäule, Aufbau, Stromanschluss bereitstellen, Tiefbauarbeiten, Standortkauf oder -Miete, Kosten für Internetanbindung, Grundgebühren, Leistungsbereitstellung, Wartung wenn mal wieder etwas kaputt ging oder durch Vandalismus beschädigt wurde, Abrechnungssystem und Support.
Ich bin sehe auch nicht ein, dass ein Stromanbieter die ganze Stadt damit vollstellt und ich dann mit meinem Hausstrom solche Projekte finanziert werden, die dann noch nicht mal effektiv genutzt werden. Wenn es effektiv ist, ok. Aber nicht auf eine Art und Weise, die es für Leute sogar attraktiv macht die teure Infrastruktur möglichst lange zu blockieren.
Gruß,
Stephan
Kraft macht keinen Lärm, sie ist da und wirkt. - Albert Schweitzer
Stephan
Kraft macht keinen Lärm, sie ist da und wirkt. - Albert Schweitzer