Anhängerkupplung am eGolf, eine zwecklose Diskussion

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    • Ich fand diese Formulierung bei Aukup für die Zoe.

      Hier handelt es sich nicht um eine Anhängerkupplung für den ZOE. Die AHK ist für den Clio geprüft. Im Falle des ZOE handelt es sich bei unserem Produkt, nicht um eine Anhängekupplung sondern um eine Halterung für einen Heckträger, da der Fahrzeughersteller keine Anhängelasten frei gibt. Und Halterungen für Heckträger bedarfen keiner Prüfung und keiner ABE. !! Darüber gibt es in der EU. für Heckträgerhalterungen keine gesetzlichen Vorschriften. Für Heckträger schon !!
      Das gleiche gilt für die Stützlast: Im Fahrzeugschein ist keine Stützlast eingetragen. Die Stützlast die normalerweise im neuen Fahrzeugschein eingetragen ist, gilt nur für den Anhänger, entsprechend wie die Anhängelasten.
      Bei Halterungen für Heckträger gilt nur die Stützlast der Anhängekupplung. In diesem Fall z.B. die 80kg. Natürlich darf die Hinterachslast des Fahrzeuges nicht überschritten werden.


      Das würde bei der Oris quasi grünes Licht für Fahrradträger oder Transportbox hund Towbox bedeuten...mehr will ich ja garnicht.
      Kurvenräuber, Freund von Analogen, Konzertsaal auf Räder
      Vw code: VINNYP9X

      7 Jahre Japanleaf ohne größere Mälässen...nur die Traggelenke schlagen aus. Und der Akku schmilzt dahin...

      Jedes E Suv bereitet mir Schmerzen...wo bleibt ein Kombi Bev in Form eines A4 avants?
    • Ich würde das Thema AHK e-Golf nicht so barsch beenden. Es gibt genügend Bedarf dafür, und jeder Vorschlag, wie es auf legalem Weg gehen könnte, wäre willkommen. Hirnen muss erlaubt sein, irgendwelche Analogien ebenfalls, dazu ist ein Forum da. Wer es als verschwendete Zeit einstufen will, bitte sehr, der kann ja für sich das Thema als abgeschlossen behandeln. Über Lieferzeiten wurde ja auch endlos diskutiert, ohne dass jemand eine Lösung gehabt hätte. Es gibt Menschen, die möchten das Thema AHK während der 10-15-jährigen Nutzungszeit immer noch gerne lösen, und sich nicht einen verbrenner oder in 4 Jahren -wenn dann erhältlich - ein neues Mobil kaufen. Ist nämlich auch kein Beitrag zur Ressourcenschonung...
      Gruss Christian

      1. e-Golf 300 (seit 04/2018) Schnee, Höhenmeter, Rom, Kroatien...alles kein Problem
      2. e-tron 55 (ab 04/2022)


      PV 14,4 kWp Nulleinspeisung (Fronius Symo/Ohm-/Wattpilot), +26qm Solar th.
    • Es gibt keine Lösung für den eGolf und Anhängerkupplung auf dem legalen Weg,wie oft muss man das noch widerholen?VW erteilt keine Zullasung bzw. Betriebserlaubniss für AHK.( Punkt).
      Das muss man einfach so akzeptieren oder sich ein anderes Auto mit AHK zulegen.
      Es wird auch nicht besser durch ständiges wiederholen wie bei der tibetischen Gebetsmühlen.
    • Du kannst gerne bei Deiner Meinung bleiben - lass Dir aber von erfahreneren Forumsmitgliedern sagen: es gibt (zumindest einige 190er), die noch legal eine AHK mit eingetragener Zuglast erhalten haben.
      Und Du hast sicherlich eine schriftliche Quelle von VW für Deine Meinung, die Du gerne hier posten kannst.
      Gruss Christian

      1. e-Golf 300 (seit 04/2018) Schnee, Höhenmeter, Rom, Kroatien...alles kein Problem
      2. e-tron 55 (ab 04/2022)


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    • Garantieverlust ist das Druckmittel zur Verhinderung einer Lösung. Gilt auch für die Kias oder die Zoe. Nur noch Ängste in der Gesellschaft.

      Natürlich verändert sich das Crashverhalten....ich würde vermuten der egolf wird sogar stabiler und schützt den Akku mehr als der Prallträger.

      Deine Erklärung klingt wie ein Märchen der Gebrüder Grimm.

      Der Beitrag ist doch eine Analogie....oris AHK geprüft für Golf Verbrenner hat eine Traglast von 80 kg. Im egolf bleibt sie erhalten. Nur die 1800 kg zuglast fällt zum Opfer, weil VW es so will....und nicht der egolf könnte. Die Befestigungslöcher sind sogar schon drin und VW hat sogar den diffusor mit Loch drangebaut.

      Und das thema bleibt bis Sommer 2020 bestimmt noch am Köcheln...und danach gehts mit dem id3 noch weiter...
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    • Hi!

      Habe ich schon erwähnt, dass meine Garantie dieses Wochenende abläuft?
      Bleibt noch die Garantie für den Akku, die aber von einer Fahrradträgerhalterung sachlich nicht berührt wird. Das VW das sicher anders sehen wird ist klar, aber dafür gibt es ja Anwälte.
      Sprich für mich wäre eine Lösung sehr interessant.
      Vor allem wenn es stimmt, dass es für Fahrradträgerhalterungen keine Rechtlichen Auflagen gibt.

      Gruß,
      Burkhard
      24.03.21 ID.4 Tech bestellt, mangangrau/schwarz mit allen Extras, unverb. Liefertermin Juli21 Oktoberr21
      01.04.21 Auftragsbestätigung erhalten.
      06.10.21 FIN im Portal sichtbar
      08.10.21 Termin buchbar
      24.10.21 Abholung in der Autostadt. 17.10. wäre möglich gewesen.
      Wallbox Keba P30 c-Serie mit RFID + IFEU Ladebox (Phoenix Contact). PV E3DC S10, 9,1kWp, 9,2kwh Speicher, SolarCharge
      VCDS, VCP und OBD11
    • ElektroGolf schrieb:

      Mit Einbau einer AHK auf eigene Verantwortung verliert man beim eGolf Garantie.Es hat mit dem Crashverhalten zu tun, mit einer AHK würde sich das Crashverhalten am Heck verändern und die Akkus würden bei einem Heckunfall zusätzlich gefährdet.Deshalb lässt VW eine AHK beim eGolf nicht zu.
      Das kann nicht stimmen:
      - es ist nicht nur VW die keine AHK "zulassen" sondern auch die meisten anderen Hersteller (Opel, Peugeot....)...leider...
      - für einen Verbrenner-Golf bekommt man eine AHK und der hat den Benzin/Diesel-Tank hinten direkt vor der AHK...
      - es gibt offensichtlich eine zulässige Fahrradträger-Halterung und die würde sich im Falle eines Unfall ähnlich verhalten wie eine "richtige" AHK

      Denkbar wäre, daß die Rekuperation Probleme bereitet: die Rekuperations-Leistung ist meist deutlich geringer wie die maximale Motorleistung, und im Anhängerbetrieb muss ggf. eine deutlich größere Masse abgebremst werden ... aber das ist Spekulation.

      Das Haupt-Problem an der Diskussion: es gibt von keinem Hersteller - warum auch immer - eine klare Aussage warum keine AHK zugelassen ist.

      P.S: Garantie verliert man generell durch einen (TÜV/DEKRA usw) geprüften An/Einbau nicht, denn die ist gesetzlich. Ggf. würde der Hersteller versuchen bei Problem einen Zusammenhang zwischen einem Defekt und einem An/Einbau herzustellen, aber wenn z.B. das DP ausfällt, oder senkrechte Linien im Display auftauchen, dürfte das selbst für VW schwer werden einen Zusammenhang zu einer verbauten Fahrradträger-Halterung nachzuweisen.
      Gruß, Jürgen (ab 11/17)
      "Die Dauer um von A nach B zu kommen, wird von Strecke und Durchschnittsgeschwindigkeit bestimmt, NICHT von der Höchstgeschwindigkeit."
    • Mimikri schrieb:

      ElektroGolf schrieb:

      Mit Einbau einer AHK auf eigene Verantwortung verliert man beim eGolf Garantie.Es hat mit dem Crashverhalten zu tun, mit einer AHK würde sich das Crashverhalten am Heck verändern und die Akkus würden bei einem Heckunfall zusätzlich gefährdet.Deshalb lässt VW eine AHK beim eGolf nicht zu.
      Das kann nicht stimmen:- es ist nicht nur VW die keine AHK "zulassen" sondern auch die meisten anderen Hersteller (Opel, Peugeot....)...leider...
      - für einen Verbrenner-Golf bekommt man eine AHK und der hat den Benzin/Diesel-Tank hinten direkt vor der AHK...
      - es gibt offensichtlich eine zulässige Fahrradträger-Halterung und die würde sich im Falle eines Unfall ähnlich verhalten wie eine "richtige" AHK

      Denkbar wäre, daß die Rekuperation Probleme bereitet: die Rekuperations-Leistung ist meist deutlich geringer wie die maximale Motorleistung, und im Anhängerbetrieb muss ggf. eine deutlich größere Masse abgebremst werden ... aber das ist Spekulation.

      Das Haupt-Problem an der Diskussion: es gibt von keinem Hersteller - warum auch immer - eine klare Aussage warum keine AHK zugelassen ist.

      P.S: Garantie verliert man generell durch einen (TÜV/DEKRA usw) geprüften An/Einbau nicht, denn die ist gesetzlich. Ggf. würde der Hersteller versuchen bei Problem einen Zusammenhang zwischen einem Defekt und einem An/Einbau herzustellen, aber wenn z.B. das DP ausfällt, oder senkrechte Linien im Display auftauchen, dürfte das selbst für VW schwer werden einen Zusammenhang zu einer verbauten Fahrradträger-Halterung nachzuweisen.
      Dann baue dir eine ein,was hält dich davon noch ab.Und danke für dislike. :ironie:
    • Für einen Daimler B ed gab es jetzt den Segen...

      goingelectric.de/forum/viewtopic.php?f=94&t=34991&start=30
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    • b ed hats...

      Inzwischen liegt ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß §19 / 21 StVZO vor.
      Das Fahrzeug ist Baujahr 2017, die abnehmbare Anhängerkupplung ist mit Typbezeichnung spezifiziert.
      Fahrzeug und AHK sind damit ein Teil des Gutachtens.
      Die eingetragene Zuglast beträgt:
      O.1: 1200
      O.2: 750

      Kleingedrucktes:
      Da seitens Mercedes keine Freigabe vorliegt, ist der Einbau und die Nutzung Euer Risiko.
      Das muss jeder für sich entscheiden.

      Der initiale Aufwand und die damit verbundenen Kosten sind hoch. Damit weitere Fahrzeuge günstiger nachgerüstet werden können suchen wir noch nach Skalierungseffekten in der Community für eine bezahlbare Variante.
      Besteht noch Interesse?
      Wir sammeln unverbindlich Interessenten bis Mitte März 2020.
      Grüße aus dem Süden, BBIO
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    • Bei transport evolved ist Nikki im bolt und Anhänger unterwegs....
      Leider auch keine EU legale Lösung.

      Mir hatte der babytesla mit stern eigentlich gefallen....nur der Verbrauch hat mich abgeschreckt.

      Ich hoffe, daß ich einen von Tüvprüfern die alles begleitet haben in Finger bekomme.
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    • chademo ist mittlerweile nachrüstbar....

      Ich würde wohl eher auf AC 22kW umbauen.

      Wp hätte ich auch vermisst...
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