Musikvideos während der Fahrt

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    • Maverick78 schrieb:

      Videowiedergabe ist halt gemäß §23 StVO untersagt.
      Das steht da doch gar nicht drin... oder welchen Absatz meinst du?
      Am 7.12.17 bestellt, voraussichtliche Abholung in KW22 -> KW46 -> KW43. (Seit 10.09. Mietwagen vom :-D) Wurde in KW42/43 gebaut und soll demnächst zum Händler kommen... -> 14.11.2018 angekommen, beim Abladen kaputt gemacht, aber am 19.11. hatte ich ihn dann endlich ;) - Die ersten 10.000km sind problemlos geschafft
    • @Marc512


      §23 schrieb:

      Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder. Handelt es sich bei dem Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, um ein auf dem Kopf getragenes visuelles Ausgabegerät, insbesondere eine Videobrille, darf dieses nicht benutzt werden

      Dir wird schlichtweg ein Strick draus gedreht wenn du ein Video auf dem Navi Bildschirm laufen lässt, das gleiche passiert den Leuten die ein Navi ohne Spracheingabe während der Fahrt bedienen. Deswegen sind nur Rearseat Entertainment Systeme zulässig.
      e-Golf MJ15 ab 16.02.15
      e-Golf MJ18 ab 22.01.18
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    • Maverick78 schrieb:

      @Marc512


      §23 schrieb:

      Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder. Handelt es sich bei dem Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, um ein auf dem Kopf getragenes visuelles Ausgabegerät, insbesondere eine Videobrille, darf dieses nicht benutzt werden
      Dir wird schlichtweg ein Strick draus gedreht wenn du ein Video auf dem Navi Bildschirm laufen lässt, das gleiche passiert den Leuten die ein Navi ohne Spracheingabe während der Fahrt bedienen. Deswegen sind nur Rearseat Entertainment Systeme zulässig.
      Die Beziehen sich aber auf den Satz 1 und dieser lautet:

      (1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
      1.hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
      2.entweder
      a)nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oderb)zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.


      D.h. man darf diese Geräte nicht aufnehmen.
      Wenn ich ein verbautes Gerät habe (fest oder auch nachträglich montiert) darf ich es bedienen, wenn durch die Nutzung nur eine angepasst Blickzuwendung erfolgt.

      Natürlich widerspricht sich das mit einem "Video", aber es ist nicht definiert, was eine "angepasste Blickzuwendung" ist.
      Ich habe gerade beruflich mit dem Thema zu tun und hier gibt es leider keine genaue Definition, zwischen 2 und 10 sek ist alles möglich, je nach Geschwindigkeit, Straßenverhältnisse, Verkehr etc.
      Aber wenn ein Kind auf die Straße läuft ist auch eine halbe Sekunden oftmals zu viel.. also am besten NUR auf die Straße schauen!!!

      P.S. Gerade noch diesen Absatz in dem anderen Link gesehen

      "Die Sperre beruht auf einer freiwilligen Verpflichtung der Hersteller der Systeme. Eine Manipulation der Sperrfunktion ist daher grundsätzlichnicht strafbar. Dennoch könnte die Veränderung dazu führen, dass das Auto als „nicht vorschriftsmäßig“ eingestuft wird."

      In China z.B. gibt es keine freiwillige Verpflichtung, hier kann man während der Fahrt Video schauen, bei uns ist das zum Glück nicht so einfach.
      Am 7.12.17 bestellt, voraussichtliche Abholung in KW22 -> KW46 -> KW43. (Seit 10.09. Mietwagen vom :-D) Wurde in KW42/43 gebaut und soll demnächst zum Händler kommen... -> 14.11.2018 angekommen, beim Abladen kaputt gemacht, aber am 19.11. hatte ich ihn dann endlich ;) - Die ersten 10.000km sind problemlos geschafft
    • Die entscheidenden Worte in 1a sind: ... Kommunikation, Information oder Organisation ...
      Von Unterhaltung ist keine Rede. Video anschauen ist damit meiner Meinung nach nicht inkludiert, mithin also auch nicht erlaubt.

      Im Ernstfall (also vor Gericht) gilt wahrscheinlich aber auch hier: Zwei Juristen, drei Meinungen - aber die des Richters zählt. Und der wird sich mutmaßlich auf § 1 StVO (Grundregeln) stützen:

      (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
      (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

      Video gucken während der Fahrt ist damit nicht in Einklang zu bringen.

      Übrigens: wer die Sperre in der Onboard-Multimedia-Einheit umgeht, riskiert im Schadensfall auch mit ziemlicher Sicherheit den Verlust des Versicherungsschutzes.
      Viele Grüße
      Norbert
      ____________________________________
      02/2021 - VW ID.3 Pro Max | E-Autobiografie


      Teilnehmer e-Golf-Treffen MO (2017), HMÜ (2018/2019/2021)
      , HN (2020), Mühbrook (2022)
    • e-Golf_70794 schrieb:

      Die entscheidenden Worte in 1a sind: ... Kommunikation, Information oder Organisation ...
      Von Unterhaltung ist keine Rede. Video anschauen ist damit meiner Meinung nach nicht inkludiert, mithin also auch nicht erlaubt.
      Nicht inkludiert heißt in Deutschland doch, dass es nicht verboten ist. ;)
      Sonst ist doch alles geregelt...

      Lassen wir das Thema damit auf sich beruhen.
      ich persönlich schaue kein Video während dem Fahren und rate es auch keinem, aber verboten ist es unter bestimmten Voraussetzungen nicht, Versicherungsschutz hin oder her...
      Am 7.12.17 bestellt, voraussichtliche Abholung in KW22 -> KW46 -> KW43. (Seit 10.09. Mietwagen vom :-D) Wurde in KW42/43 gebaut und soll demnächst zum Händler kommen... -> 14.11.2018 angekommen, beim Abladen kaputt gemacht, aber am 19.11. hatte ich ihn dann endlich ;) - Die ersten 10.000km sind problemlos geschafft
    • § 23 bezieht sich auf die konkrete, und nicht die abstrakte Gefahr.
      Soll heißen, wenn du Schlangenlinien fährst, weil du durch das Videoschauen abgelenkt bist, bist du dran. Im Falle eines Unfalles ebenso.
      Wenn mich nicht alles täuscht, lautet die korrekte Tatbestandsnummer des bundesweiten Verwarnungsgeldkataloges 123624.
      Bedeutet 100 Euro und ein Punkt. Solltest du vorbelastet bei der Bußgeldstelle in Erscheinung treten, dann kann es ganz schnell mal das 3 fache sein. Und wenn du vor Gericht ziehst, ist es auch ein Glücksspiel. Der Richter (und die urteilen ganz unterschiedlich) entscheidet eigenständig, und das kann richtig ins Geld gehen.
      Ich habe aber auch schon Freisprüche erlebt.
      Lass es lieber sein. Vielleicht rettest du irgendeinen Doofen, weil der gerade ein Video schaut.
      Nett grüßend,
      Norman


      Alle Menschen sind schlau. Die einen vorher, die anderen hinterher.
    • Ich habe tatsächlich noch nie versucht, eine DVD im Stand zu schauen. VIM interessiert mich nicht, aber ich fände es super, wenn man über Google Android Auto auch an der Ladesäule Netflix schauen könnte. Bisher hab ich das aber nicht hinbekommen, die Netflix-App wird mit Android Auto gar nicht angezeigt... nur die blöden Podcast-Apps. Weiß jemand, ob das doch recht einfach geht?
      Liebe Grüße,
      Christoph

      e-Golf 300 seit 03/2018
    • Ich muss vorausschicken, dass ich die Nutzung von Android Auto nach einem kurzen Test für mich ad acta gelegt habe. Beim Test konnte ich aber die Android Auto App beenden, und dann hat das Smartphone den Homescreen des Smartphones aufs DP gespiegelt. Aber dann habe ich das Kabel gezogen und weiß daher nicht, ob andere Anwendungen auch aufs DP gespiegelt worden wären.
      Viele Grüße
      Norbert
      ____________________________________
      02/2021 - VW ID.3 Pro Max | E-Autobiografie


      Teilnehmer e-Golf-Treffen MO (2017), HMÜ (2018/2019/2021)
      , HN (2020), Mühbrook (2022)
    • Herr K schrieb:

      Ich habe tatsächlich noch nie versucht, eine DVD im Stand zu schauen. VIM interessiert mich nicht, aber ich fände es super, wenn man über Google Android Auto auch an der Ladesäule Netflix schauen könnte. Bisher hab ich das aber nicht hinbekommen, die Netflix-App wird mit Android Auto gar nicht angezeigt... nur die blöden Podcast-Apps. Weiß jemand, ob das doch recht einfach geht?
      Nein mit Android Auto geht Netflix nicht. Evtl mal Mirror Link probieren, dafür brauchst du aber USB Kabel angeschlossen.
      e-Golf MJ15 ab 16.02.15
      e-Golf MJ18 ab 22.01.18
      e-Golf MJ18 ab 02.03.18
      e-Tron MJ20 ab 14.05.21

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    • Maverick78 schrieb:

      Herr K schrieb:

      Ich habe tatsächlich noch nie versucht, eine DVD im Stand zu schauen. VIM interessiert mich nicht, aber ich fände es super, wenn man über Google Android Auto auch an der Ladesäule Netflix schauen könnte. Bisher hab ich das aber nicht hinbekommen, die Netflix-App wird mit Android Auto gar nicht angezeigt... nur die blöden Podcast-Apps. Weiß jemand, ob das doch recht einfach geht?
      Nein mit Android Auto geht Netflix nicht. Evtl mal Mirror Link probieren, dafür brauchst du aber USB Kabel angeschlossen.
      Das ist schade. MirrorLink habe ich schon versucht. Das geht dummerweise irgendwie auch nicht, weil mein Handy kein MirrorLink, sondern nur MirrorShare unterstützt (oder andersrum). Keine Ahnung was der Unterschied ist. Auf meinem Smart-TV zuhause kann ich ohne Probleme das Display des Handys spiegeln, nur im DP geht es nicht :cursing:
      Liebe Grüße,
      Christoph

      e-Golf 300 seit 03/2018