Endlich soll es leichter werden, auf privaten Stellplätzen eine Ladevorrichtung fürs E-Auto anzubringen. Das sieht zumindest ein neuer Gesetzentwurf vor.
Die Einrichtung von Ladestationen für Elektromobile soll einfacher werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den der Bundesrat nun beschloss und der nun vom Bundestag weiterberaten werden muss. Ziele ist die weitere Verbreitung der Elektromobilität.
Zu den Maßnahmen gehören Verbesserungen bei der Installation von Ladestationen an privaten Kfz-Stellplätzen - hier soll zukünftig nicht mehr die Zustimmung anderer Wohnungseigentümer oder des Vermieters erforderlich sein. Die Länder sehen in dieser Privilegierung einen notwendigen Schritt, um mehr Elektroautos auf die Straße zu bringen. Die Bedeutung einer gut ausgebauten Ladeinfrastruktur für die Nutzung von Elektromobilität zeigten zudem Vergleiche mit Ländern wie Norwegen oder den Niederlanden, so die Länder-Vertretung.
Es ist schon der zweite Vorstoß des Gremiums: Der Bundesrat hatte einen entsprechenden Gesetzentwurf bereits im September 2016 in den Bundestag eingebracht. Dieser hatte ihn jedoch bis zum Ende der letzten Wahlperiode nicht aufgegriffen. (ree/dpa)
Quelle: automobilwoche.de
Die Einrichtung von Ladestationen für Elektromobile soll einfacher werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den der Bundesrat nun beschloss und der nun vom Bundestag weiterberaten werden muss. Ziele ist die weitere Verbreitung der Elektromobilität.
Zu den Maßnahmen gehören Verbesserungen bei der Installation von Ladestationen an privaten Kfz-Stellplätzen - hier soll zukünftig nicht mehr die Zustimmung anderer Wohnungseigentümer oder des Vermieters erforderlich sein. Die Länder sehen in dieser Privilegierung einen notwendigen Schritt, um mehr Elektroautos auf die Straße zu bringen. Die Bedeutung einer gut ausgebauten Ladeinfrastruktur für die Nutzung von Elektromobilität zeigten zudem Vergleiche mit Ländern wie Norwegen oder den Niederlanden, so die Länder-Vertretung.
Es ist schon der zweite Vorstoß des Gremiums: Der Bundesrat hatte einen entsprechenden Gesetzentwurf bereits im September 2016 in den Bundestag eingebracht. Dieser hatte ihn jedoch bis zum Ende der letzten Wahlperiode nicht aufgegriffen. (ree/dpa)
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Gruß
Uwe
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