8 Stellplätze in kleiner WEG verkabeln.

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    • Maverick78 schrieb:

      Die machen im Vorfeld generell für einige Monate ein Lastprofil vom Anschluss. Erst dann fangen die Planungen an.
      Das hat der Elektriker wohl auch erwähnt.
      Gruß Bernhard

      Wir waren dabei ! eGolf Treffen am Bodensee 2016, in Moers 2017, in Ha.-Mü. 2018, 2019, 2021, Heilbronn 2020, 2022 und 2023, Rutesheim 2021, Mühbrook 2022.
      ID. Buzz ab 05. 2023, eGolf ab 03.2015
    • Roland333 schrieb:

      Haben die Wohnungen E-Herd und Backofen.
      Ja und zusätzlich Waschmaschine, Trockner, Gefriertruhe, Mikrowelle, und ...............
      Gruß Bernhard

      Wir waren dabei ! eGolf Treffen am Bodensee 2016, in Moers 2017, in Ha.-Mü. 2018, 2019, 2021, Heilbronn 2020, 2022 und 2023, Rutesheim 2021, Mühbrook 2022.
      ID. Buzz ab 05. 2023, eGolf ab 03.2015
    • -Bernhard- schrieb:

      In diesem Fall haben demnach nur die 8 Eigentümer der Stellplätze ein Stimmrecht, nicht aber die anderen Gemeinschaften und auch nicht die anderen Eigentümer der WEG ohne Stellplatz.
      Aber da eh alles parallel über den Verwalter läuft, wird es schon schief gehen.
      Die WEG ist ja eine Verwaltungseinheit und im weitesten Sinn auch eine GBR.

      Ich denke nicht dass die Stellplatzbesitzer alleinig bestimmen dürfen, die Anteile am Sondereigentum sind ja über die Fläche definiert, das gleiche gilt für das Stimmrecht. Danach hat das Stimmrecht eines Eigentümers mit Stellplatz mehr Gewicht wie der ohne Stellplatz.
      Aber so wie es sich darstellt werden die angesprochenen 100% Zustimmung benötigt.

      @-Bernhard-, wenn Du es schaffst es als Bestandsverbesserung ohne Reparaturanlass (WEGesetz §22 Abs.2) hinzubekommen, dann genügt die doppelt qualifizierte Mehrheit (75% der Eigentümer mit mindestens 50% der Stimmrechte / Eigentumsanteile)
      Gruß Dieter
      seit 10.02.2015. über 136.000 km mit dem eGolf...….
      seit 02.11.2020 über 20.000 km mit dem ID.3 1st Max

      Wir waren dabei! e-Golf Treffen am Bodensee Oktober 2016 ,in Moers Oktober 2017, Hann.Münden September 2018 und Hann.Münden September 2019, Heilbronn September 2020, Hann.Münden Oktober 2021
    • energieberater schrieb:

      ich denke nicht dass die Stellplatzbesitzer alleinig bestimmen dürfen, die Anteile am Sondereigentum sind ja über die Fläche definiert, das gleiche gilt für das Stimmrecht.
      Zitat:
      Was ist der Unterschied zwischen Sondernutzungsrecht und Sondereigentum?
      Im Gegensatz zum Sondernutzungsrecht bezeichnet das Sondereigentum eine erworbene Fläche, die nur dem Käufer gehört (z.B. eine Wohnung). Das Entscheidende hierbei ist, dass der Eigentümer volle Entscheidungsgewalt über sein Sondereigentum hat und nicht erst wie beim Sondernutzungsrecht das Einverständnis der Wohnungseigentümergemeinschaft einholen muss, wenn er etwas verändern möchte.

      Eine Garage, die zum Beispiel dem Sondernutzungsrecht eines Eigentümers unterliegt, bleibt immer Gemeinschaftseigentum. Sondereigentum ist dagegen kein Gemeinschaftseigentum und auch nicht als solches zu behandeln.

      Da sollte man es drauf ankommen lassen.
      Dazu habe ich noch folgendes gefunden:
      Gem. § 13 I WEG können Sie mit Ihrem Sondereigentum nach Belieben verfahren, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen.
      Eine Fahrradhalterung wäre deshalb ohne weiteres möglich.

      Warum keine Wallbox ?

      Gruß Bernhard

      Wir waren dabei ! eGolf Treffen am Bodensee 2016, in Moers 2017, in Ha.-Mü. 2018, 2019, 2021, Heilbronn 2020, 2022 und 2023, Rutesheim 2021, Mühbrook 2022.
      ID. Buzz ab 05. 2023, eGolf ab 03.2015

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von -Bernhard- ()

    • Eines ist aber anders als 2017: Dank "Fridays for Future" wird das Thema stärker in der Öffentlichkeit wahrgenommen und auch der politische Druck ist größer. Daher stehen die Chancen ganz gut, dass das diesmal was wird.
      Grüße Andreas

      Ich: ID.4 Blue Dusk Metallic, bestellt 21.01.22, Abholung 02.02.23, Softwareverbund 8 (ID-Software 3.2.0)
      Frau: eGolf 300

      Strom: 100% CO2-frei. Seit November 2019 PV mit 7,0 kWp, Rest über Ökostromanbieter.
      Energieplushaus, Heizung/Warmwasser CO2-frei über Wärmepumpe.
    • mobafan schrieb:

      Daher stehen die Chancen ganz gut, dass das diesmal was wird.
      Nun wenn man bedenkt dass diesen Vorschlag der Bundesrat eingebracht hat und man die ausstehenden Zustimmungen des Bundesrats zu anderen Gesetzen/Verordnungen *) ansieht wird es auf einen Kuhhandel hinauslaufen an dessen Ende uns eine lila Kuh präsentiert wird.

      *) z.B. steuerliche Abschreibung von energetischen Maßnahmen an und in der Immobilie. (ist eigentlich Ländersache)

      @-Bernhard-, ich weiß der Post bringt dich nicht weiter. :s30:
      Gruß Dieter
      seit 10.02.2015. über 136.000 km mit dem eGolf...….
      seit 02.11.2020 über 20.000 km mit dem ID.3 1st Max

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    • energieberater schrieb:

      ich weiß der Post bringt dich nicht weiter
      Alles bringt mich weiter. ;)
      Inzwischen weiß ich zu 100 %, dass die 8 Stellplätze jeweils zum Sondereigentum der dazugehörigen Wohnung gehören !
      Es muss also niemand gefragt werden ob dort eine Dose oder eine Wallbox angebracht werden darf.
      Was allerdings noch fraglich ist, was mit den Leitungen die durch das WEG Gemeinschaftseigentum laufen geregelt ist.
      In der Garage ist das geregelt, da gibt es eine positive notarielle Vereinbarung.
      Aber was ist mit E-Raum, der Durchgang und der Durchbruch durch die Wände ? ?(
      Gruß Bernhard

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      ID. Buzz ab 05. 2023, eGolf ab 03.2015
    • Es läuft: 7 von 12 benötigten Stimmen sind schon vorhanden. :thumbup: Und der Verwalter hat sich schon ein e-Auto bestellt. :beer:

      Zu Tagesordnungspunkt 14
      • Der Eigentümer Herr M. spricht das Thema Ladeinfrastruktur E-Mobilität (am 10.10.2019) an und fragt das
      Interesse bei den anwesenden Eigentümern ab. Herr M. berichtet kurz zur Thematik und der
      Möglichkeit zur Installation von sog. Wallboxen im Bereich der Tiefgarage. Herr M. hat
      bereits eine erste Begehung mit einem ihm bekannten Elektriker durchgeführt. Die Verwaltung
      erläutert kurz, dass zwar die Installation (auch an die jeweilige Wohnungsverteilung) relativ
      unproblematisch möglich sei, jedoch muss im Vorfeld geprüft werden, wie viel Kapazität am
      jeweiligen Hausanschluss (und ggf. an der Trafostation des Netzbetreibers) vorhanden ist und ob
      nach einem Stellplatz noch weitere angeschlossen werden konnten, insbesondere da verschiedene
      Leistungen für das Aufladen von Elektrofahrzeugen benötigt werden. Es empfiehlt sich daher im
      Vorwege einen Elektrofachplaner (z.B. die Firma Technotherm GmbH) mit der Bestandsaufnahme,
      Prüfung und Planung zu beauftragen. Der Verwalter wird zur nächsten Eigentümerversammlung
      einen entsprechenden Antrag zur Beschlussfassung stellen.

      Ich halte euch auf dem laufenden.
      Gruß Bernhard

      Wir waren dabei ! eGolf Treffen am Bodensee 2016, in Moers 2017, in Ha.-Mü. 2018, 2019, 2021, Heilbronn 2020, 2022 und 2023, Rutesheim 2021, Mühbrook 2022.
      ID. Buzz ab 05. 2023, eGolf ab 03.2015

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von -Bernhard- ()

    • Lastmanagement, an eigenen Zähler etc.

      Denke, da sollte der Elektriker mal schnell eine Anfrage an den Energieversorger stellen.
      Ich möchte da an andere Threads erinnern, dass Wallboxen zu den anmeldepflichtigen Geräten zählen.

      - An eigenen Zähler: Da gibt es techn. Anmerkungen: 1.) sind die Zähler im Keller beisammen? 2.) haben die einzelnen Zählerkästen noch Platz für 6 Sicherungsplätze (entweder 3 Sicherungen + FI oder Kombi Gerät in gleicher Breite)? Weitere Frage, was Netzbetreiber dazu sagt. 8 dicke Kabel - das wird eine etwas aufwändige Installation, die sehr sichtbar sein wird.

      - gemeinsam: Man muss da generell an eine Abrechnung (regelmäßiger Vorgang) denken. Eventuell gibt es noch weitere Herausforderungen, dass Unterzähler geeicht sein müssen. Der neue Anschluss muss von der Grundgebühr bezahlt werden. Vorteil seitens Netzbetreiber: Lastmanagement kann implementiert werden.
      Viele Grüße Jürgen

      Happy elektrisch seit 19.11.18 :D
      Seit 31.12.2013 Model Y Besitzer.
    • -Bernhard- schrieb:

      Auf einer WEG-Versammlung stellte ein noch Verbrennerfahrer (Michael) die Frage, ob ein Interesse an e-Mobilität vorhanden wäre und ob wir uns vorstellen könnten,
      bei der nächsten Versammlung das Thema Ladesäulen in der Tiefgarage auf die Tagesordnung zu nehmen.
      Ich rede ja nicht viel, aber da musste ich dann doch und meinte nur, dass mein e-Golf gerne draußen steht zum Laden. :D

      Lange Rede kurzer Sinn, ich darf bei der nächsten Versammlung 30 Minuten lang Vorschläge zur Realisierung von 8 Wallboxen unterbreiten. :rofl:

      Zum Objekt: kleine WEG mit 16 Wohneinheiten und 8 Stellplätzen (Eigentum). Das Objekt ist innerhalb der riesigen Tiefgarage aber nur eins von 9 Objekten.
      Dazu meine erste Frage, wer muss zustimmen ? Alle Eigentümer der gesamten Anlage, nur die Eigentümer der gesamten Stellplätze oder nur die der 8 Stellplätze.

      Die Eigentümer der 8 Stellplätze dürften keine Einwände haben, die Hälfte der Stimmen sind schon sicher.
      Michael hat zwei Stimmen, sein Nachbar eine und der Vater vom Nachbarn auch zwei. Wären sogar schon 5.
      Die anderen waren nicht dabei, aber da gab es noch nie gegen irgendetwas einen Widerspruch.
      Ich habe mal einen Plan von der Lage der 8 Stellplätze angehängt, wobei ich nicht weiß was der Erstplaner (Elektriker) vor hat.
      Gesprochen hat der wohl von einem extra Schaltschrank. Das hört sich schon teurer an als die vorhandenen Wohnungsverteilungen mit Zähler direkt zu nutzen.
      Die sind alle im E.- Raum vorhanden. Also 8 Leitungen mit Sicherheit für die Zukunft 5 x 5² ? Wallboxen kann sich wohl jeder nach Bedarf aussuchen.
      Wobei ja wohl bei 11 kW Schluss ist. Oder gibt es da neue Erkenntnisse ?

      Wie bekommt man am Besten einen Internet/Smartphone Empfang in die Tiefgarage ?

      Rote oder Blaue Trasse wären möglich
      Und? was ist daraus geworden? :search: