Hallo zusammen,
ich will mein altes Auto in Zahlung geben und mir einen neuen eGolf zulegen. Ich kann den Behindertenrabatt in Anspruch nehmen. Somit läuft der Vertrag dann über VW und der Händler schreibt die Rechnung für die Werksabholung bzw. Überführung. Zusätlich zum Behindertenrabatt kann die Aktionsprämie von 2500 Euro sowie die Inzahlungsnahmeprämie von 2000 Euro - jeweils netto - in Anspruch genommen werden. Die reicht der Händler ja nur weiter.
Nun habe ich bei vielen gelesen, dass dieser Betrag auf der Rechnung dann auch vom Netto abgezogen wird und daher von dem zu zahlenden Brutto-Listenpreis also 5355 Euro abgezogen sind. Mein Händler behauptet nun aber, dass das so nicht korrekt wäre und er nur den Nettobetrag von 4500 ansetzen darf. Die anderen Händler würden da was falsch machen und müßten die Differenz ggf. dann selbst bezahlen.
Die Auftragsbestätigung wäre dann ohne Ausweisung der Prämien - dort tauchen die Prämien dann erst gar nicht auf.
Stimmt das so? Werden die Prämien nicht tatsächlich bereits von VW in der Auftragsbestätigung sowie der Rechnung netto vom Netto-Listenpreis abgezogen?
Falls ja, wäre jemand so nett und könnte mir eine Kopie der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung zukommen lassen - gerne per PN und ohne persönliche Daten (also geschwärtzt oder so)?
Wenn der Brutto-Listenpreis tatsächlich nur um 4500 Euro gekürzt werden darf, wäre das für mich auch ok - ist immer noch ein guter Preis. Mir geht es nur darum, dass es ja eigentlich für alle gleich sein müßte.
Danke und noch einen schönen Sonntag.
ich will mein altes Auto in Zahlung geben und mir einen neuen eGolf zulegen. Ich kann den Behindertenrabatt in Anspruch nehmen. Somit läuft der Vertrag dann über VW und der Händler schreibt die Rechnung für die Werksabholung bzw. Überführung. Zusätlich zum Behindertenrabatt kann die Aktionsprämie von 2500 Euro sowie die Inzahlungsnahmeprämie von 2000 Euro - jeweils netto - in Anspruch genommen werden. Die reicht der Händler ja nur weiter.
Nun habe ich bei vielen gelesen, dass dieser Betrag auf der Rechnung dann auch vom Netto abgezogen wird und daher von dem zu zahlenden Brutto-Listenpreis also 5355 Euro abgezogen sind. Mein Händler behauptet nun aber, dass das so nicht korrekt wäre und er nur den Nettobetrag von 4500 ansetzen darf. Die anderen Händler würden da was falsch machen und müßten die Differenz ggf. dann selbst bezahlen.
Die Auftragsbestätigung wäre dann ohne Ausweisung der Prämien - dort tauchen die Prämien dann erst gar nicht auf.
Stimmt das so? Werden die Prämien nicht tatsächlich bereits von VW in der Auftragsbestätigung sowie der Rechnung netto vom Netto-Listenpreis abgezogen?
Falls ja, wäre jemand so nett und könnte mir eine Kopie der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung zukommen lassen - gerne per PN und ohne persönliche Daten (also geschwärtzt oder so)?
Wenn der Brutto-Listenpreis tatsächlich nur um 4500 Euro gekürzt werden darf, wäre das für mich auch ok - ist immer noch ein guter Preis. Mir geht es nur darum, dass es ja eigentlich für alle gleich sein müßte.
Danke und noch einen schönen Sonntag.