Belege Betriebkosten Stromverbrauch

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    • Hallo Bernd

      Ich habe so einen Dongel im Auto der die Fahrten aufzeichnet und auf dem Mobilen Gerät anzeigt.
      Die Fahrten kann man automatisch oder Manuel zuweisen. Alle Daten kann man an sich Emailen und bekommt diese als Excel Tabelle.

      In der Schweiz ist diese Auswertung vom Steueramt vollumfänglich akzeptiert.

      Strom kannst du ja problemlos ausrechnen.

      Gruss Peter

      PS ich brauche die Daten nicht fürs Steueramt sondern um km in Rechnung zu stellen.
      Honda E

      Seit 13.10.2021
    • Elektromobilitaet schrieb:


      Ist jemand hier, der auch selbständig arbeitet und ein BEV als Geschäftswagen hat und Fahrtenbuch führt?
      (Momentan stelle ich in alle Richtungen Überlegungen an, wie es weiter geht.)
      Geh zum Steuerberater, lass Dich beraten und es Dir dann schriftlich geben.
      Selbst wenn ich schon ein Jahresabschluss habe der vom Finanzamt vorläufig angenommen wird, kann der Steuerprüfer das noch einkassieren.
      eGolf seit 10/2018
    • Ja, werde ich machen.
      Vielleicht wäre ein 2. Zähler und eine extra Abrechnung für die Firmenräume samt Steckdose für E-Auto am sinnvollsten.
      Aber auch da könnte das Finanzamt fragen, ob nicht das private E-Auto mal dran hängen würde, wobei man das mit der Laufleistung in etwa belegen könnte.
      Benzinquittung war einfacher. Aber, davon will ich ja weg.
      Elektrisch seit 2017. aktuell: e-Golf MJ20, Polestar 2 Dual Motor MJ24
      PV 18kWp und Batterie BMZ 17 kWh + Notstromschaltung, kann tagsüber zu Hause laden
      Gruß, Bernd, P.S.: Auf die Kabeltrommel passen auch 12m 32A Kabel.
    • Wie immer geht es um "Glaubhaftmachung" der Aufwendungen, und das sieht jeder Finanzbeamte etwas unterschiedlich. Ich würde zunächst versuchen, mit Durchschnittsverbrauch und Stromrechnung von zuhause zu argumentieren, wenn Du eh weit überwiegend zuhause lädst. Schliesslich darfst Du auch Verbräuche im ZFH nach einem Schlüssel zwischen den Wohnungen (eine vermietet/beruflich und eine Eigennutzung) aufteilen.
      Gruss Christian

      1. e-Golf 300 (seit 04/2018) Schnee, Höhenmeter, Rom, Kroatien...alles kein Problem
      2. e-tron 55 (ab 04/2022)


      PV 14,4 kWp Nulleinspeisung (Fronius Symo/Ohm-/Wattpilot), +26qm Solar th.
    • Elektromobilitaet schrieb:

      Benzinquittung war einfacher. Aber, davon will ich ja weg.

      Hätte das Finanzamt nicht immer anzweifeln können das die Quittung beim Gewerbefahrzeug statt beim Privatfahrzeug angefallen ist (oder gibt es eindeutige Kriterien zur Unterscheidung bei dir - Diesel /Otto)?


      Wie oben schon geschrieben, gehe zum Steuerberater. Wenn er gut ist, kennt er sich bereits mit dem Thema aus bzw. schafft sich das noch nicht vorhandene Wissen drauf.
      Selbst Finanzämter sind teilweise noch sehr überfragt weil es zu manchen Fragestellungen noch keine einheitliche Richtlinie/Vorgabe gibt...

      Zum Thema Fahrtenbuch würde ich die App Fahrtenbuch Triptracker Pro empfehlen. Wird wohl vom FA akzeptiert.
      Euch Uwe

      e-Golf Atlantic blue
      01.08.2017 Bestellung
      01.11.2017 Abholung in DD :nummer1:
      15.000 km im ersten Jahr
    • Damals Diesel / Benzin
      Heute Geschäftsauto PHEV, PRivatauto BEV

      Fahrtenbuch mache ich von Hand. Die paar Fahrten sind nicht tragisch.

      Steuerberater habe ich angeschrieben. Werde berichten.
      Elektrisch seit 2017. aktuell: e-Golf MJ20, Polestar 2 Dual Motor MJ24
      PV 18kWp und Batterie BMZ 17 kWh + Notstromschaltung, kann tagsüber zu Hause laden
      Gruß, Bernd, P.S.: Auf die Kabeltrommel passen auch 12m 32A Kabel.
    • Hallo Bernd,

      ich denke mal, das ist das gleiche Thema wie mit einem Verbrenner. Wenn Du mit Deinem Geschäftsauto tanken gefahren bist, hattest Du dafür auch einen Beleg für Deine Buchhaltung. Wenn Du hingegen den Beleg von Deinem Privaten Fahrzeug reingibst, ist das nicht zulässig - geht aber "technisch" natürlich auch.

      Nur wie willst Du das eine oder andere beweisen? Ich hatte die gleiche Konstellation im Verbrenner-Bereich. In Summe müssen die Tank-Belege mit dem gefahrenen km schlüssig sein. Das Thema kam auch bei der letzten GPLA Prüfung 2018 zur Sprache. Der Prüfer hat sich tatsächlich alle Tankbelege angesehen und geschaut, was am Wochenende war. Diese Belege waren aber alle schlüssig.

      Beim e-Mobil muss es wohl in Summe auch schlüssig bleiben. 30 kWh / 100km für Deine geschäftlichen km würden dann über's Jahr doch zu viel sein - aber 20 kWh kann man im Durchschnitt beim e-Golf sicher zur Diskussion stellen.
      Lg,

      Lothar
      --------
      31.08.2021 Tesla Model Y LR AWD MiC Pearl White FSD 20''
      16.04.2021 Tesla Model 3 LR AWD MiA Pearl White FSD 19''
      10.04-2018 - 03.05.2023 e-Golf 300 Orxyweiß
    • Nachtrag: Ich empfehle bei rechtlich relevanten Fragen immer einen Fachmann zu Bemühen - das wäre hier der Steuerberater.
      Lg,

      Lothar
      --------
      31.08.2021 Tesla Model Y LR AWD MiC Pearl White FSD 20''
      16.04.2021 Tesla Model 3 LR AWD MiA Pearl White FSD 19''
      10.04-2018 - 03.05.2023 e-Golf 300 Orxyweiß
    • Ja, habe ich eben gemacht.
      Denke, dass ich Montag Antwort bekomme.

      Speziell interessiert mich die Frage, wie die Rechnung aussieht, auch Richtung USt.
      Ich werde berichten.
      Elektrisch seit 2017. aktuell: e-Golf MJ20, Polestar 2 Dual Motor MJ24
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      Gruß, Bernd, P.S.: Auf die Kabeltrommel passen auch 12m 32A Kabel.
    • Hallo Bernd,

      bei uns in Österreich ist das betriebliche e-KFZ zumindest bis Ende 2020 massiv gefördert: Kein Sachbezug bei Privatfahrten, daher auch kein Fahrtenbuch erforderlich, keine MwSt. auf Fahrzeug und Betriebskosten inkl. Garagenplatz, keine KFZ Steuer.

      Das ganze aber auch limitiert betreffend Anschaffungspreis. Mit einem Tesla S / X geht das meines Wissens nach nicht.

      Ich hoffe, dass sich das so auch nach 2020 bei uns sich so fortsetzt...
      Lg,

      Lothar
      --------
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      16.04.2021 Tesla Model 3 LR AWD MiA Pearl White FSD 19''
      10.04-2018 - 03.05.2023 e-Golf 300 Orxyweiß