Was ist bei der Autoversicherung zu beachten? Werkstattbindung ja oder nein?

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    • Was ist bei der Autoversicherung zu beachten? Werkstattbindung ja oder nein?

      Hallo Leute,

      ich bin noch relativ neu im Forum und Elektromobilität ist für mich Neuland. Dabei gibt es einige Dinge zu beachten, unter anderem das Thema Versicherung. Ich bekomme meinen eGolf nächstes Jahr, gekauft per Finanzierung. Ich bin aktuell dabei, wegen einer Versicherung zu schauen. Insbesondere auch, weil wir die des Erstfahrzeugs wechseln wollen. Dabei habe ich folgende Anbieter und Tarife angefragt:
      • HUK Classic
      • vrk Classic
      • DEVK Komfort
      • R+V Plus
      Die Angebote unterscheiden sich dabei teilweise deutlich im Preis. Momentan tendiere ich dazu, den vrk Classic zu nehmen und zwar jeweils ohne GAP-Schutz, Schutzbrief und Werkstattbindung. Neupreiserstattung machen die 18 Monate automatisch, wenn man 36 Monate will, dann kostet das Aufpreis. Daher kein GAP. Schutzbrief macht keinen Sinn, bin außerdem im ADAC. Werkstattbindung ist so ein Thema. Ich befürchte, dass VW bezüglich Kulanz und Thema Akku Stress machen wird, wenn das Auto vorher eventuell in einer anderen Vertragswerkstatt des Versicherers repariert wurde. Eventuell können die das auch gar nicht, da Elektrofahrzeuge einer speziellen Ausbildung bedürfen. Was meint ihr dazu? Mit oder ohne Bindung? Wären 5 € mehr im Monat, eigentlich erträglich.

      Muss ich sonst noch etwas beachten im Speziellen? Was habt ihr so mit rein oder auch raus genommen? Eure Erfahrungen würden mich sehr interessieren. Vielen Dank schon mal vorab :dance:

      MfG DS
    • Ich habe einen Rabattretter. Kostet nicht viel, spart aber im Fall der Fälle. Die Werkstatt lasse ich mir nicht vorgeben. Es kann passieren, dass man zum nächsten Opel geschickt wird, der zwar Elektro darf, aber bislang keine Erfahrung hat. So der Stand vor 14 Monaten auf Nachfrage bei meiner Versicherung und besagtem, dann zuständigem Opel. Besser kein Risiko.
    • Bei dem Rabattretter muss man aufpassen. Viele Versicherungen stufen einen zwar nicht im Beitrag hoch, geben aber trotzdem den Schaden an das Zentralregister weiter. Das heißt in dem Fall wenn man irgendwann mal den Versicherer wechselt, wird man von der neuen Versicherung eingestuft als hätte man den Unfall trotzdem gehabt. Man bindet sich so praktisch ewig an die Versicherung. Seit ich das erfahren habe sehe ich das so: schön wenns dabei ist, aber viel Aufpreis darfs nicht kosten.

      Auf eine Werkstattbindung würde ich mich auch nie einlassen. Wenn schon die Versicherung mal herhalten muss, dann will ich das auch beim Vertragshändler gemacht sehen, bei dem ich volle Garantie- und Kulanzansprüche behalten kann und nicht bei der billigsten Butze in die ich von der Autoversicherung geschickt werde.

      Das ist etwa wie mit der Werbung von Ketten "Auch bei uns wird nach Werksvorgabe die Wartung gemacht und sie behalten die volle Herstellergarantie." Ja, das ist rechtlich gesehen so. Aber wenns um Kulanz geht, dann wird sich der Hersteller bei lückenlosem Service in der Vertragswerkstatt immer eher kulant zeigen, als wenn man nie dort war.
      Gruß,
      Stephan

      Kraft macht keinen Lärm, sie ist da und wirkt. - Albert Schweitzer
    • Outsider64 schrieb:

      Bei dem Rabattretter muss man aufpassen. Viele Versicherungen stufen einen zwar nicht im Beitrag hoch, geben aber trotzdem den Schaden an das Zentralregister weiter.
      Das dürfte stimmen. Aber wenn in den letzten drei Jahren nichts war, ist es relativ einfach möglich, die SF Klassen unverändert mitzunehmen, auch wenn vorher mal was war. Und die Ersparnis wiegt dann den Preis für den Rabatt-Retter mehr als ein. War nix hat man halt wenig, aber umsonst bezahlt.
    • Outsider64 schrieb:

      Bei dem Rabattretter muss man aufpassen. Viele Versicherungen stufen einen zwar nicht im Beitrag hoch, geben aber trotzdem den Schaden an das Zentralregister weiter. Das heißt in dem Fall wenn man irgendwann mal den Versicherer wechselt, wird man von der neuen Versicherung eingestuft als hätte man den Unfall trotzdem gehabt. Man bindet sich so praktisch ewig an die Versicherung. Seit ich das erfahren habe sehe ich das so: schön wenns dabei ist, aber viel Aufpreis darfs nicht kosten.
      Das stimmt so nicht ganz! Ein Unfall wird von ALLEN Versicherungen weitergegeben, aber wenn man bei der neuen Versicherung auch einen Rabattretter abschließt bekommt man seine Einstufung wie bei der alten.
      Dazu wird die Einstufung vom Versicherer nicht beim Zentralregister abgerufen sondern beim Vorversicherer! Dieser gibt dann die Einstufung ohne Sondereinstufung (z. B. Zweitwagenrabatt, Rabattretter usw.) weiter. Wenn der neue Versicherer diese Einstufungen auch anbietet und der Kunde diese abschließt, bekommt er auch seine Prozente wieder wie vorher.

      Von Bindung auf Lebenszeit kann da keine Rede sein...man sollte sich vielmehr Fragen welchem Vertreter bzw welcher Billigversicherung ich da aufgesessen bin wenn dies nicht der Fall ist.
    • Marco schrieb:

      Das stimmt so nicht ganz! Ein Unfall wird von ALLEN Versicherungen weitergegeben, aber wenn man bei der neuen Versicherung auch einen Rabattretter abschließt bekommt man seine Einstufung wie bei der alten.
      Nein das stimmt nicht. Ich habe von der HUK24 zur AXA gewechselt vor einigen Jahren, 2 Jahre nach einem VK Schaden, beide Versicherungen waren mit Rabattschutz. Die AXA hat mich Regulär MIT dem Schaden eingestuft. Die Rabattretter sind nur zur Kundenbindung da, wurde mir von der AXA gesagt, sie haben keine Relevanz für andere Versicherer. Ich habe den Rabattretter daher gekündigt weil der bei mir mittlerwele fast 25% des Gesamtbeitrages ausmacht (mit steigenden Stufen wird der Rabattretter teurer)
      e-Golf MJ15 ab 16.02.15
      e-Golf MJ18 ab 22.01.18
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    • Maverick78 schrieb:

      Marco schrieb:

      Das stimmt so nicht ganz! Ein Unfall wird von ALLEN Versicherungen weitergegeben, aber wenn man bei der neuen Versicherung auch einen Rabattretter abschließt bekommt man seine Einstufung wie bei der alten.
      Nein das stimmt nicht. Ich habe von der HUK24 zur AXA gewechselt vor einigen Jahren, 2 Jahre nach einem VK Schaden, beide Versicherungen waren mit Rabattschutz. Die AXA hat mich Regulär MIT dem Schaden eingestuft. Die Rabattretter sind nur zur Kundenbindung da, wurde mir von der AXA gesagt, sie haben keine Relevanz für andere Versicherer.
      Ich sage ja, man sollte sich den Versicherer und den Vertreter mal genauer ansehen.Genau diese Aussage ist vom Versicherer/Vertreter falsch. Für die Einstufung der Schadenfreien Jahre beim Nachversicherer ist dies relevant, denn im Schadenfall meldet dein alter Versicherer deinem neuen nur den Rabatt den du ohne Rabattretter hättest, also inkl Abzug nach Unfall.

      Wenn die AXA, wie in deinem Fall, das so regelt das sie auch ohne Rabattretter die Einstufung ohne Abzug übernimmt dann nur auf Kulanz oder interne Regelung. außerdem, wie du schreibst, sind ja beide Versicherungen mit Rabattschutz gewesen..

      Von dieser Regelung einzelner Versicherer aber auf alle zu verweisen ist falsch.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Marco ()

    • Marco schrieb:

      Von dieser Regelung einzelner Versicherer aber auf alle zu verweisen ist falsch.
      Andersrum aber genauso. Es obliegt immer der einzelnen Versicherung das zu akzeptieren. Wie gesagt, Rabattschutz dient nur der Kundenbindung.
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    • Hallo an alle,

      vielen Dank für die zahlreichen Rückmeldungen. Ich sehe mich darin auch etwas bestätigt. Werkstattbindung auf jeden Fall nein, Rabattschutz wohl auch nein. Ich schwanke noch zwischen der R+V Plus und der vrk Classic, welche mehr oder weniger der HUK Classic entspricht. Im Vergleich zwischen den beiden Versicherungen ist mir folgender Punkt ins Auge gestoßen:

      Neupreisentschädigung bei PKW
      1. R+V: "Versicherungsschutz besteht, sofern innerhalb von 24 Monaten nach Erstzulassung ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust eintritt, für Elektro- und Hybridfahrzeuge gelten 30 Monate, für die Akkumulatoren besteht für ebenfalls für 30 Monate Versicherungsschutz, danach abzgl. 1% für jeden weiteren Monat".
      2. vrk: "Versicherungsschutz besteht, sofern innerhalb von 18 Monaten nach Erstzulassung ein Totalschaden, eine Zerstörung, eine Beschädigung oder ein Verlust eintritt"
      Wird der Zusatz der R+V überhaupt benötigt, wenn mir VW auf den Akku 8 Jahre oder 160.000 km Garantie gibt? Die R+V kostet nämlich fast 100 € mehr im Jahr. Tendiere daher aktuell zu vrk. Was meint ihr?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von derschlambi ()

    • Also die Seite von Peter Brieger finde ich ganz hilfreich. Es erschließt sich mir nur einfach nicht, warum ich den Akku explizit mitversichern muss. Dieser ist doch ein fester Bestandteil des Antriebsstrangs und damit des Autos. Das sagt auch der Berater der vrk. Damit sollte im Schadensfall der Akku doch genauso behandelt werden wie das restliche Fahrzeug auch, oder nicht? In welchen Schadensfällen konkret hilft mir denn so ein Zusatz mit dem Akku? Ich bin durchaus bereit, etwas mehr Geld für den richtigen Schutz zu bezahlen. Aber die Wahl auf den richtigen Versicherer fällt mir langsam echt schwer. Mir war nicht bewusst, dass das so kompliziert ist...
    • Ich denke diese Versicherungen der Batterie betreffen eher die Mietakkus. Da der Akku im Auto mitgekauft wurde und Bestandteil des versicherten Fahrzeugpreises ist, sehe ich das auch so, das der Akku mitversichert ist. Es gibt jedoch eine Versicherungslücke bei den meisten Versicherungen und das sind Überspannungsschäden während das Auto an der Ladestation hängt. Überspannungsschäden decken die meisten Versicherungen nur ab, wenn ein direkter Blitzeinschlag in das Fahrzeug erfolgt. Ich habe einen seperaten Überspannungschutz vor die Wallboxen geschalten, daher habe ich mir das gespart.
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    • Also ich habe jetzt nochmal bei der vrk nachgehakt, da kam folgendes zurück:
      • Wir verzichten auch beim Akku auf den Abzug neu für alt.
      • Wir schränken die Pannenhilfe beim Schutzbrief nicht ein.
      • 18 Monate Neupreisentschädigung, 36 Monate bei Abschluss von Kasko Plus.
      • Überspannungsschäden durch Blitzschlag. Beispiel: Blitz schlägt in Gebäude ein und verursacht einen Schaden an einem Elektrofahrzeug, das während des Ladevorgangs an das Stromnetz des Gebäudes angeschlossen ist.
      • Wir erlauben den Abschluss von Kasko SELECT, verzichten auf eine Werkstattsteuerung und nehmen hierfür keinen Abzug von 15 % bei der Erstattung vor.
      Das bedeutet, ich kann den Select Tarif wählen und kann trotzdem in die VW Werkstatt. Zusätzlich Kasko Plus für Neupreisentschädigung bis 36 Monate. Das Ganze dann für unter 400 € im Jahr mit SF-Klasse 4. Damit habe ich meinen Versicherer gefunden. Danke nochmal an alle für die Tipps.