Audi erhöht die Effizienz des e-tron

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    • Audi erhöht die Effizienz des e-tron

      Audi bringt ein Technik-Update für die gesamte e-tron-Baureihe. Mit einigen Anpassungen an Software und Hardware soll die Effizienz gesteigert werden, was die WLTP-Reichweite um rund 25 Kilometer erhöhen soll. Ein Update der bereits ausgelieferten Fahrzeuge ist aber nicht möglich.

      Die Hardware-Änderungen betreffen vor allem das Bremssystem. Hier wird laut der Mitteilung künftig eine neue Radbremse verbaut, bei der das Restbremsmoment geringer ausfällt – also Verluste, die durch die Nähe der Bremssättel zur Bremsscheibe entstehen. Die genauen Auswirkungen der neuen Bremse auf die Reichweite beziffert Audi aber nicht.

      Beim Antriebssystem wurde die Software – vor allem der Part für das Zusammenspiel der beiden E-Motoren an Vorder- und Hinterachse – optimiert. Wenn im normalen Fahrbetrieb bei geringem Leistungsbedarf nur der Motor an der Hinterachse für Vortrieb sorgt, soll der vordere Motor für so wenig Verluste wie möglich sorgen. Die Audi-Ingenieure wollen jetzt hier „dank einiger Optimierungen“ den vorderen Elektromotor „nahezu vollständig abkoppeln und stromlos schalten“ können. Dabei geht es vor allem um eine möglichst genaue Steuerung in der Leistungselektronik, denn der Motor wird nicht über eine Kupplung hardwareseitig vom Antrieb getrennt. „Das stromlose Mitlaufen ohne elektrische Schleppverluste, der große Konzeptvorteil des Asynchronmotors, kommt somit noch besser zur Wirkung“, schreibt Audi.

      Zudem wird die Netto-Kapazität, also der nutzbare Bereich der Batterie, etwas erhöht. Bislang konnten von den 95 kWh Brutto-Kapazität nur 83,6 kWh genutzt werden. Künftig (und auch beim vergangene Woche vorgestellten e-tron Sportback) sind nun 86,5 kWh nutzbar – alleine der Kapazitätszuwachs von 2,9 kWh sorgt bei einem WLTP-Verbrauch von bis zu 26 kWh/100 km für ein Reichweiten-Plus von elf Kilometern.

      Der Effekt des verbesserten Thermomanagements dürfte deutlich geringer ausfallen: Im Kühlmittelkreislauf für die Hochvolt-Komponenten konnten die Volumenströme verringert werden, womit die Pumpe weniger arbeiten muss und somit weniger Strom verbraucht. Im jetzt angebotenen „S line“-Exterieurpaket wurde zudem die Aerodynamik etwas verbessert: Größere Air Curtains in den neu gezeichneten Stoßfängern sollen den Luftstrom um das Auto herum verbessern.
      In der Mitteilung schreibt Audi nur, dass „alle Varianten des e-tron SUV, die künftig vom Band laufen, von rund 25 Kilometer mehr Reichweite“ profitieren. Ein Software-Update der bereits ausgelieferten Fahrzeuge ist nicht möglich, wie ein Sprecher auf Nachfrage bestätigt. Die Software-Änderungen seien wie Hardware-Änderungen „verbrauchs- und damit homologationsrelevant“. „Das bedeutet, dass ein Auto eine neue Homologation bräuchte“, so der Sprecher.
      Auch kann die im August angekündigte zweite Motorisierung e-tron 50 quattro mit reduzierten Leistungsdaten ab sofort in Europa bestellt werden. Der Audi e-tron 50 quattro wird ab einem Brutto-Listenpreis ab 69.100 Euro angeboten, der Audi e-tron Sportback 50 quattro kostet ab 71.350 Euro. Damit erfüllen beide Modelle die Voraussetzungen für den Umweltbonus in Deutschland. Der Einstiegspreis für den e-tron 55 quattro beträgt weiterhin 80.900 Euro, den Preis für den e-tron Sportback 55 nennt Audi bislang nicht.
      audi-mediacenter.com

      Quelle: electrive.net
      Gruß
      Uwe
    • boschinger schrieb:

      ... Restbremsmoment geringer ausfällt – also Verluste, die durch die Nähe der Bremssättel zur Bremsscheibe entstehen. ...
      Wurden die Scheiben oder die Sättel aerodynamisch verbessert damit die Luftverwirbelungen weniger stören?
      Ich musste mehrmals lesen, ob nicht vielleicht doch die Bremsklötze gemeint sind. :pardon:
      Mit e-Golf Model 2016 in Betrieb seit 28.12.2015 am 1. e-Golf Treffen am Bodensee, am 2. in Moers und am 3. in Hann. Münden dabei gewesen :thumbup: :musicextrem:
    • wenn ich einen e-tron gekauft hätte und jetzt kommt so ein upgrade der software bedingt ist und nicht rückwirkend freigeschaltet wird... ich würde glaubs durchdrehen...
      Ich dachte Audi könne bei. E-tron OTA!!
      Geschäftsauto: 300er e-Golf seit 14.02.2018
      Privat: Skoda Enyaq IV80X seit 30.09.2021
      Model X75 26.09.2018-28.05.2021

    • Naja aber wenn zur Verbesserung eine Änderung der Hardware nötig ist, hilft dir das OTA eben nichts. Das ist das gleiche bei Tesla, ältere Model S können auch nicht alle Neuerungen nutzen, vor allem im Bereich des Autopiloten.
      e-Golf MJ15 ab 16.02.15
      e-Golf MJ18 ab 22.01.18
      e-Golf MJ18 ab 02.03.18
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    • Beim Antriebssystem wurde die Software – vor allem der Part für das Zusammenspiel der beiden E-Motoren an Vorder- und Hinterachse – optimiert
      Softwareseitig


      Zudem wird die Netto-Kapazität, also der nutzbare Bereich der Batterie, etwas erhöht. Bislang konnten von den 95 kWh Brutto-Kapazität nur 83,6 kWh genutzt werden. Künftig (und auch beim vergangene Woche vorgestellten e-tron Sportback) sind nun 86,5 kWh nutzbar – alleine der Kapazitätszuwachs von 2,9 kWh sorgt bei einem WLTP-Verbrauch von bis zu 26 kWh/100 km für ein Reichweiten-Plus von elf Kilometern.

      Softwareseitig


      Ein Software-Update der bereits ausgelieferten Fahrzeuge ist nicht möglich, wie ein Sprecher auf Nachfrage bestätigt. Die Software-Änderungen seien wie Hardware-Änderungen „verbrauchs- und damit homologationsrelevant“. „Das bedeutet, dass ein Auto eine neue Homologation bräuchte“, so der Sprecher.
      Was eine Lüge....
      Dann dürften keine Software Updates mehr in Werkstätten gemacht werden, wie es bei fast allen Modellen statt findet wegen diversen fehlern, motor Anpassungen etc....
      Auch würden wohl keine Teslas mehr fahren...


      Für mich sieht das aus nach:
      Wir haben den E-tron unfertig auf den Markt geworfen und jetzt die groben Fehler ausgebügelt.
      Da wir aber keine OTA haben und wohl auch Motor + Leistungselektronik nicht einfach über den canbus flashen können, ist uns das für bisherige Käufer zu teuer, die Autos auseinander zu bauen um an die Schnittstellen zu kommen zum flashen….

      Jo Danke Audi :)
      E-Golf 1 von 04/18 bis 02/20 mit 34tkm. CCS / Winter / Fahrassi + / Außenspiegel / Wärmepumpe / Park Assist / weiß


      E-Golf 2 ab 02/20
      CCS / Winter / Fahrassi + / Außenspiegel / Wärmepumpe / Dab+ / Rear view / Keyless / Park Assist / Deep Black Perleffekt
      Bestellt 21.10., zugelassen 31.01.20
    • Selbst heute gibt es noch viel Verbesserungspotential bei den Verbrennern, Motoren, Effizienz, Abgassystem,...
      Warum soll es das nicht bei E-Autos genau so sein.
      Ist doch ganz normal und nichts Besonderes.
      Elektrisch seit 2017. aktuell: e-Golf MJ20, Polestar 2 Dual Motor MJ24
      PV 18kWp und Batterie BMZ 17 kWh + Notstromschaltung, kann tagsüber zu Hause laden
      Gruß, Bernd, P.S.: Auf die Kabeltrommel passen auch 12m 32A Kabel.
    • fanatic schrieb:


      Ein Software-Update der bereits ausgelieferten Fahrzeuge ist nicht möglich, wie ein Sprecher auf Nachfrage bestätigt. Die Software-Änderungen seien wie Hardware-Änderungen „verbrauchs- und damit homologationsrelevant“. „Das bedeutet, dass ein Auto eine neue Homologation bräuchte“, so der Sprecher.
      Was eine Lüge....Dann dürften keine Software Updates mehr in Werkstätten gemacht werden, wie es bei fast allen Modellen statt findet wegen diversen fehlern, motor Anpassungen etc....
      Auch würden wohl keine Teslas mehr fahren...
      Was genau auch immer wieder ein Thema in Foren ist (auch ich werfe das immer wieder auf) und regelmäßig damit abgetan wird, das Tesla in Holland homologisiert wurde und damit einer etwas anderen (lockeren?) handhabe unterliegt. Wenn dem so wäre, ist was faul im Staate Dänemark, Deutschland, Europa.
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    • Northbuddy schrieb:

      Wenn dem so wäre, ist was faul im Staate Dänemark, Deutschland, Europa.
      Also mal eine Betrachtung aus einer anderen Richtung: hat man schon mal was von unerlaubten Abschalt- oder sonstwas-Einrichtungen bei FIAT gehört bzw warum nicht??? ?(
      Gruß, Jürgen (ab 11/17)
      "Die Dauer um von A nach B zu kommen, wird von Strecke und Durchschnittsgeschwindigkeit bestimmt, NICHT von der Höchstgeschwindigkeit."