Elektromobilitaet schrieb:
Und mal abgesehen davon, werden einige ihre Einkäufe auf Juli verschieben und im Juni nichts kaufen. Und Verschieben könnte dann auch Aufgehoben heißen, wenn es ein Spontankauf gewesen wäre.
Bafa-Erhöhung - bald ist es soweit
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Northbuddy schrieb:
Elektromobilitaet schrieb:
Und mal abgesehen davon, werden einige ihre Einkäufe auf Juli verschieben und im Juni nichts kaufen. Und Verschieben könnte dann auch Aufgehoben heißen, wenn es ein Spontankauf gewesen wäre.
Bestellt 16.3.20, vorauss. Lieferdatum KW 40, am 6.8.20 auf KW45 gefallen, angemeldet 2.11.20, abgeholt am 4.11.20 -
Northbuddy schrieb:
Elektromobilitaet schrieb:
Und mal abgesehen davon, werden einige ihre Einkäufe auf Juli verschieben und im Juni nichts kaufen. Und Verschieben könnte dann auch Aufgehoben heißen, wenn es ein Spontankauf gewesen wäre.
So wir hier letztens jemand meinte:
Sie: "Hey, ich geh mal zum Globus. Dort gibt es 20%"
Ich: "Weißt Du auch, dass Du dann noch 80% zahlen musst?"
Sie: "Oh....., dann doch nicht."
(Nein, meine Frau war's nicht.) -
Spiegel online
Die höhere Prämie soll nach Angaben des Wirtschaftsministeriums möglichst zügig gelten, dazu müsse sie allerdings noch von der EU-Kommission genehmigt werden. Sofern diese Genehmigung erfolge, sei die höhere Förderung voraussichtlich rückwirkend für alle Fahrzeuge, die ab dem 4. Juni zugelassen wurden, anwendbar, erklärte das Ministerium auf Anfrage.
Golf bestellt Ende April Lieferung kw 35 -
Hfre schrieb:
Spiegel online
Die höhere Prämie soll nach Angaben des Wirtschaftsministeriums möglichst zügig gelten, dazu müsse sie allerdings noch von der EU-Kommission genehmigt werden. Sofern diese Genehmigung erfolge, sei die höhere Förderung voraussichtlich rückwirkend für alle Fahrzeuge, die ab dem 4. Juni zugelassen wurden, anwendbar, erklärte das Ministerium auf Anfrage.
Golf bestellt Ende April Lieferung kw 35
e-Golf Nr. 2 am 14.10.2020 abgeholt - steht nun zum Verkauf, Ioniq5 ist auch schon wieder weg, nun kommt bald ein Kia EV6 in die Familie -
ralf1971 schrieb:
Hauptsache der eGolf ist noch auf deren Liste.
AB: 23.03.2020
LT:18.11.2020
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Hfre schrieb:
Die höhere Prämie soll nach Angaben des Wirtschaftsministeriums möglichst zügig gelten, dazu müsse sie allerdings noch von der EU-Kommission genehmigt werden. Sofern diese Genehmigung erfolge, sei die höhere Förderung voraussichtlich rückwirkend für alle Fahrzeuge, die ab dem 4. Juni zugelassen wurden, anwendbar, erklärte das Ministerium auf Anfrage.
Naja, ich gönne es trotzdem Jedem, durch die unverhoffte zusätzliche Prämie quasi für die lange Wartezeit entschädigt zu werden.Gruß, Karsten
seit 30.11.2018 elektrisch unterwegs, mittlerweile mit e-Golf Nummer zwei
Zusätzlich im Haushalt: VW e-Up, BMW i3 60 Ah,Tesla Model3, Renault Megane e-Tech -
Netsrak schrieb:
Die zusätzliche Prämie soll doch Kaufanreize schaffen und dadurch den Herstellern helfen. Bei bereits bestellten Fahrzeugen...?
AB: 23.03.2020
LT:18.11.2020
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Was wäre denn die Alternative zum Tag der (Erst-)Zulassung?
Es könnte auch vorkommen, speziell bei Fahrzeugen, wo die Wartezeit zu lange wird, dass die Leute zurück treten wollen und Dank Bafa doch auf das E-Auto warten und nicht einen Verbrenner als Ersatz wählen.
Rechnungsdatum? - Ist eh kurz vor Zulassung.
Bestelldatum? - Kann man nachträglich ändern. Wer soll das prüfen. -
Also ich kann mir gut vorstellen dass die Kombination, verfügbare Fahrzeuge, höhere Prämien, niedrige Mwst in Kombination mit der zeitlichen Begrenzung die Hybridfahrzeuge beflügelt.
Denn als letzte Hürde vor dem BEV kommt der Verkäufer im Verkaufsraum, "haben Sie dieses Fahrzeug schon mal angeschaut, ist ein Hybrid, Sie bekommen etwas weniger Prämie, aber das können wir eventuell ausgleichen und Sie bekommen das Fahrzeug noch in der Zeit der reduzierten Mehrwertsteuer, lassen Sie uns das mal rechnen.."
Mit dem Gedanken eines BEV in den Verkaufsraum, mit einem Hybriden wieder aus dem Verkaufsraum.
Und nun zum Thema, der Bundestag muss ja noch zustimmen, aber aus der Erfahrung der Vergangenheit gehe ich davon aus das es die erhöhte Prämie ab Beschluss des Kabinetts gilt und nicht ab Beschluss des Bundestags. Sonst kann man die Automobilverkäufer gleich weiterhin in Kurzarbeit lassen.Gruß Dieter
seit 10.02.2015. über 136.000 km mit dem eGolf...….
seit 02.11.2020 über 20.000 km mit dem ID.3 1st Max
Wir waren dabei! e-Golf Treffen am Bodensee Oktober 2016 ,in Moers Oktober 2017, Hann.Münden September 2018 und Hann.Münden September 2019, Heilbronn September 2020, Hann.Münden Oktober 2021 -
Rastelli schrieb:
ralf1971 schrieb:
Hauptsache der eGolf ist noch auf deren Liste.
e-Golf Nr. 2 am 14.10.2020 abgeholt - steht nun zum Verkauf, Ioniq5 ist auch schon wieder weg, nun kommt bald ein Kia EV6 in die Familie -
Ja, ich bin da auch guter Dinge.AB: 23.03.2020
LT:18.11.2020
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Mal eine frage an die Selbständigen:
Wenn ich ein Fahrzeug kaufe, dann werden die 6000 Euro(netto) doch quai als Gewinn gebucht?
Wenn ich es 6 Monate später ins Privatvermögen nehme, weil der Kia als Geschäftsauto kommt, dann spielt die Bafa-Prämie da nicht mehr mit rein. Die ist gebucht und vergessen.
Der e-Golf würde ja ohne Bafa rund 26000 Euro (inkl. USt) kosten, abzüglich Bafa 20000 Euro, inkl. USt.
Wenn ich den nun in Anfang 2021 evtl. für ca. 20000 Euro oder gar mehr, ins Privatvermögen nehmen muss, dann hab ich ja nichts gewonnen. Mache ja keinen großen Verlust.
Da die Bafa-Prämie so stark erhöht wurde, werde ich den bestellten e-Golf direkt privat kaufen und auch ncoh von der niedrigeren USt profitieren. Somit kostet er unter 20000 Euro.
Den lassen wir dann als Zweitwagen in der Garage stehen und fahren den jetzigen e-Golf privat und geschäftlich, so dass der die Kilometer sammelt und verkaufen den dann Anfang 2021, wenn der Kia e-niro für's Geschäft kommt.
DAnn liege ich unter 50% Nutzung und kann die 30ct-Methode anwenden. Bringt mir in dem Fall wohl ausnahmsweise mehr. Sonst hatte ich die Autos immer geschäftlich gebucht und zu fast 100% geschäftlich gefahren.
Ja, OK, dass sind "Wohlstandsprobleme". Aber auch ich muss rechnen.
Würdet Ihr das auch so machen? Ich hoffe sogar, dass ich Anfang 2021 einen gut ausgestatteten e-Golf aus 2019-11 für mind. 20000 Euro verkaufen werde. - Spekulation.
P.S.: Und bis Anfang 2021 habe ich noch 2 x 30 Tage Mietwagen frei, obwohl die Autos ja schon verkauft sind. - Danke VW FS -
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Den vorrausichtlich im August 2020 gelieferten E-Golf halte ich ja ewig. Den aus 2019-11 verkauten wir Anfang 2021, alles mehr als 6 Monate.
Mein Gedanke in obiger Betrachtung ist, dass es keinen Sinn macht , ein Auto aufs Geschäft laufen zu lassen, wenn man beim Verkauf keinen Verlust macht? -
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Wenn Du Gegenstände aus deinem Betrieb verkaufst geht es ja um den Restwert, ist ja alles Netto und dann kommt die Mwst. drauf.
Du bezahlst dass Fahrzeug komplett und hast es dann im Betriebsvermögen, nach Abschreibung hast Du noch den Buchwert in den Büchern. Die Abschreibung wird im ersten Jahr sicher niedriger sein als der Wertverlust des Fahrzeugs. Nach sechs Jahren ist das Fahrzeug abgeschrieben und Du verkaufst es an dich zum Buchwert von einem Euro..... natürlich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Ach ja 20% Sonderabschreibung gibt es eventuell auch noch, aber das ist an Bedingungen geknüpft.
Wenn Du dann irgendwann am ein Euro eGolf kein Interesse mehr hast, kannst Du ja privat mal schauen ob Du jemand findest der für einen 6 Jahre alten eGolf mehr bezahlt wie einen Euro.
Nehmen wir mal an Du würdest jemand finden und diesen dann für 100 Euro los bekommen, wären das eine Gewinnspanne von 9.900%
Was schreibt man nicht alles an einem verregneten SamstagGruß Dieter
seit 10.02.2015. über 136.000 km mit dem eGolf...….
seit 02.11.2020 über 20.000 km mit dem ID.3 1st Max
Wir waren dabei! e-Golf Treffen am Bodensee Oktober 2016 ,in Moers Oktober 2017, Hann.Münden September 2018 und Hann.Münden September 2019, Heilbronn September 2020, Hann.Münden Oktober 2021 -
Und das Finanzamt akzeptiert dass man das Auto für 1 Euro verkauft, obwohl es bei Mobile.de dann vielleicht für 10.000 gehandelt wird?Gruß,
Stephan
Kraft macht keinen Lärm, sie ist da und wirkt. - Albert Schweitzer -
O go Gerd schrieb:
Ich habe gehört, dass es in der Autos tat eine Zulassungsstelle geben soll. Kann man dort sein Auto zulassen?
Beim letzten Mal sind wir mit dem ICE hin und direkt in der Autostadt ausgestiegen.
Im Info-Center haben wir unsere mitgebrachten Kennzeichen (von der heimischen Zulassungsstelle ausgegeben) abgegeben.
Alles andere würde mich wundern.
Aber wer weiß ... ist ja schon ein paar Jahre her ... letzte Abwrackprämie ... also 2009„Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.“
Konrad Adenauer
PV 1: 36 Solarworld SW 165 C, 2 SMA SunnyBoy 2500 seit 2004 | PV 2: 98 Solarworld SW 155 Compact Mono black, 1 SMA Sunny Tripower 10000 TL seit 2012
Heizung: Ochsner GMLW 14 plus | Fahrzeug: Enyaq iV 80 seit 20.5.2021 | WB: Myenergi Zappi V 2.0 mit FW 5.410 Harvi und Hub | über mich: klick -
Outsider64 schrieb:
Und das Finanzamt akzeptiert dass man das Auto für 1 Euro verkauft, obwohl es bei Mobile.de dann vielleicht für 10.000 gehandelt wird?
Wenn der Restwert 1 Euro ist und es ist am Markt noch 8403 Euro netto (10000 Euro brutto) wert, und Du nimmst es in Dein Privatvermögen oder verkaufst es, dann
musst Du die 8402 Euro zusätzlich versteuern (was Du ja vorher mal zurück bekommen hast) und die USt kommt noch drauf.
Also, ich gehe mal dann davon aus, dass es bei mir so ist:
Auto kostet mich netto 22414 Euro (26000 Euro Brutto, 16%USt.), bekomme von dem BAFA 6000 Euro, so dass ich Ausgaben in Höhe von 16.414 Euro habe, die meinen Gewinn schmälern.
Verkaufe ich das Auto nach 6 Monaten für 20000 Euro Brutto (19%USt), dann muss ich die 3193 Euro USt abführen und 16806 Euro versteuern.
Am Ende also eine Null-Rechnung, so ungefähr.
Also, lasse ich das mit der betrieblichen Nutzung und spare mir das Fahrtenbuchführen - juhu! Und für die Nutzung des anderen privaten e-Golfs führe ich einen einfacheren Fahrtennachweis mit Excel und setze die
Fahrten mit 30ct/km an (könnte auch mal mehr werden).
Dann habe ich nach ca. 10000km wenigstens 3000 Euro, die sich steuermindernd auswirken (absetzen).
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