Bafa-Erhöhung - bald ist es soweit

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    • Was zahlen? Den NEUEN Umweltbonus?

      Du vergisst, dass die Leute, die da sitzen, nicht einfach so ohne Durchführungdanordnungen auszahlen dürfen.

      Und es dürften im Schnitt 1,5 Millionen Bürger da täglich anrufen oder eine E-Mail schreiben, obwohl auf der Webseite alles gesagt wird zu dem Thema.
      Gruß Rainer

      Teilnehmer 1., 2., 3., 4. und 6. e-Golf Treffen

      e-Golf 190 von 01.2015 bis 03.2019 Verbrauch ab Steckdose
    • DaftWully schrieb:

      Was zahlen? Den NEUEN Umweltbonus?

      Du vergisst, dass die Leute, die da sitzen, nicht einfach so ohne Durchführungdanordnungen auszahlen dürfen.

      Und es dürften im Schnitt 1,5 Millionen Bürger da täglich anrufen oder eine E-Mail schreiben, obwohl auf der Webseite alles gesagt wird zu dem Thema.
      Nein, den alten Bonus. Den Zuwendungsbescheid habe ich vor 10 Wochen erhalten. Die gewünschten Unterlagen für die Auszahlung habe ich am 11.12. eingereicht. Die sind einfach unverschämt unhöflich! Wieso geben die eine Emailadresse im Zuwendungsbescheid an, wenn doch keine Antwort kommt!!!! Ich habe lediglich gefragt, ob der unterschriebene Verwendungsnachweis angekommen ist - habe nämlich keine (automatische) Bestätigung bekommen! Nun habe ich Sorge, dass es nicht weitergeht, weil das irgendwie fehlt.
      e-Golf Nr. 2 am 14.10.2020 abgeholt - steht nun zum Verkauf, Ioniq5 ist auch schon wieder weg, nun kommt bald ein Kia EV6 in die Familie :thumbsup:
    • Tja, da lese ich gerade im Moove-Letter von der AMS, dass es einen stattlichen Anreiz eigentlich gar nicht benötigt.

      Wurde an der ein oder anderen Stelle ja auch schon hier thematisiert, dass die EU Strafen (seit 2009 sind die CO2 Grenzwerte für 2020 bekannt) so joch sind, dass die Automobilhersteller von alleine aus hohe Rabatte bei E-Fahrzeugen geben.

      Aber lest gerne selbst: x2n6m.mjt.lu/nl2/x2n6m/zoi.htm…mvkOva0Bi4SEEnBTeR4UdRUno

      Mal sehen ob das mit der Bafa dann noch was wird ...

      Gruß
      Michael
      „Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.“
      Konrad Adenauer
      PV 1: 36 Solarworld SW 165 C, 2 SMA SunnyBoy 2500 seit 2004 | PV 2: 98 Solarworld SW 155 Compact Mono black, 1 SMA Sunny Tripower 10000 TL seit 2012
      Heizung: Ochsner GMLW 14 plus | Fahrzeug: Enyaq iV 80 seit 20.5.2021 | WB: Myenergi Zappi V 2.0 mit FW 5.410 Harvi und Hub | über mich: klick
    • Sorry für OT:

      feinstaubaer schrieb:

      ID3 1st Linie 3 und Polestar 2 reserviert. Alternativ wird M3 beäugt und im April entschieden.
      Sehr gute Idee!
      „Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.“
      Konrad Adenauer
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    • Morgen gibt es eine Pressekonferenz, und folgende Meldung gibts heute schon:


      BMWi schrieb:

      Altmaier: Erhöhter Umweltbonus für Elektroautos kann starten – grünes Licht aus BrüsselEU-Beihilferecht steht Umsetzung des Umweltbonus nicht entgegen


      Die Europäische Kommission hat heute mitgeteilt, dass sie keine Einwände gegen eine höhere finanzielle Förderung von Elektrofahrzeugen in Deutschland hat. Die Bundesregierung kann somit den Umweltbonus für Elektrofahrzeuge wie angekündigt erhöhen. Die neuen Fördersätze sind für alle Fahrzeuge anwendbar, die nach dem 4. November 2019 zugelassen wurden.

      Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Ich freue mich, dass die Europäische Kommission heute grünes Licht für die Anpassung des Umweltbonus für Elektrofahrzeuge gegeben hat. Das ist ein gutes Signal, da es mit der neuen Förderung nun in Kürze losgehen kann. Die neue Förderrichtlinie wird demnächst in Kraft treten. Käuferinnen und Käufer profitieren dann von erhöhten Fördersätzen für rein elektrische Fahrzeuge und Plug-In-Hybride.“

      Die Bundesregierung hatte Ende 2019 beschlossen, den Umweltbonus bis zum 31. Dezember 2025 zu verlängern und deutlich zu erhöhen. Diese Verlängerung und Erhöhung wurde mit dem heutigen Schreiben im Grundsatz gebilligt.

      Die Förderung wird um 50 Prozent bei Fahrzeugen bis 40.000 Euro Nettolistenpreis angehoben. Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro Nettolistenpreis steigt sie um 25 Prozent. Das gilt für rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEVs) ebenso wie für Plug-In-Hybride (PHEVs). Die Industrie wird sich weiterhin zur Hälfte am Umweltbonus beteiligen.

      Die angepasste Förderrichtlinie wird noch im Februar im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit in Kraft treten.

      (Hervorhebung in rot von mir)


      Damit wäre das Thema „Stichtag“ vom Tisch, und es bleibt nur die Frage was genau auf der Rechnung stehen muss. Bei den aktuellen e-Golf Bestellungen heisst es ja „Umweltbonus“ in Höhe von 2380 EUR, was ja für sich alleine zu wenig wäre. Allerdings dürfte ja kaum jemand eine Rechnung/Kaufvertrag haben in dem ein höherer Umweltbonus ausgewiesen ist, was ja die rückwirkende Gültigkeit unsinnig machen würde.

      Hoffentlich gilt die „Aktionsprämie“, die ja auch von VW kommt (und nicht vom Händler) und die die nötige Höhe von 3570 EUR locker überschreitet auch für die Förderung...
      Gruß, Daniel

      Unser Blog zur Elektromobilität, e-Golf und Ioniq: 1.21-gigawatt.net

      Immer einen Besuch wert, jeden 1. Samstag im Monat: Elektro-Stammtisch OWL
    • acurus schrieb:

      Hoffentlich gilt die „Aktionsprämie“, die ja auch von VW kommt (und nicht vom Händler) und die die nötige Höhe von 3570 EUR locker überschreitet auch für die Förderung...
      Gut, dazu sind die bisherigen Förderrichtlinien gem. Homepage BAFA explizit

      „Aktueller Netto Listenpreis Basismodell...ggf. zzgl. Sonderausstattung, Überführung usw. ggf. abzgl. Inzahlungnahme Altfahrzeug... abzgl. Eigenanteil des Herstellers 2.000 Euro
      abzgl. Preisnachlässe...(inkl. Eigenanteil des Herstellers min. 2.000 €....)
      Ergebnis = Vergleichspreis für die Förderung“

      Das bedeutet, der Preis, den du bezahlst bzw. als Referenzpreis im Leasingvertrag stehen hast, wird mit Listenpreis des Autos mit dieser Ausstattung verglichen. Also, ja, wenn das nicht geändert wird, kriegt man die 3.000€ so man 3570€ zwischen Listenpreis und Preis bringen kann. Was bei mir locker der Fall ist trotz Leasing. Sehr geil!
    • Irgendso eine Variante muss es ja eigentlich sein, sonst macht die rückwirkende Regelung ja so gar keinen Sinn.

      Richtig gekniffen sind Käufer von Fahrzeugen wie den e-208, wo es genau und ausschließlich die 2380 EUR vom Hersteller gab, und keinen Cent sonstige Aktionen oder Rabatte.
      Gruß, Daniel

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    • Oder VW erhöht ab sofort die Preise indem sie Rabatte reduzieren, gibt dann die 3570 Euro Umweltbonus und erhöht den Umweltbonus für bereits bestellte Fahrzeuge um 1190, damit Leute die bereits bestellt haben nicht verärgert sind und auch die 3000 Bafa bekommen können. Das wäre dann der Jackpot für alle die bereits bestellt haben und gerade auf ihr Auto warten ^^
      Gruß,
      Stephan

      Kraft macht keinen Lärm, sie ist da und wirkt. - Albert Schweitzer
    • acurus schrieb:

      @ACDCisenough4me bis auf die Formulierung „min. 2.000 EUR“ halt.
      Ja, denkst du, das spricht dagegen? Ich habe die Infos verkürzt dargestellt.
      @all: Schaut mal selber, wie lest ihr das? Ich lese das so, dass es nur auf die Differenz zwischen Listenpreis und Vertragspreis ankommt. Wenn es nur auf die ausgewiesene Förderung des Herstellers ankäme, warum muss man dann die anderen Rabatte ausweisen, oder?

      Seite 3:
      bafa.de/SharedDocs/Downloads/D…_blob=publicationFile&v=5
    • Ich finde es halt widersprüchlich.

      "Wenn der Netto-Kaufpreis des Basismodells unter Berücksichtigung aller vom Automobilhersteller bzw. Händler gewährten Nachlässe und Rabatte den Schwellenwert unterschreitet, dann ist der Eigenanteil des Automobilherstellers am Umweltbonus nachgewiesen." (Seite 3, letzter Satz von Punkt 3)

      Das für sich wäre eindeutig, und ich würde die Flasche Sekt aufmachen.

      Aber auf Seite 4, wo die Mindestanforderungen an die Unterlagen dargestellt werden:

      abzgl. Preisnachlässe(inkl. Eigenanteil des Herstellers min. 2.000 bzw. 1.500 Euro und ggf. abzgl. Bundesanteil am Umweltbonus bei Abtretung im gewerblichen Leasing)

      Da finde ich es nicht mehr so eindeutig. Wenn in den Preisnachlässen jetzt explitzit mindestens 2.000 EUR Eigenanteil des Herstellers am Umweltbonus ausgewiesen sein müssen wäre das doof. Oder ist gemeint das die Preisnachlässe inklusive dem Eigenanteil des Herstellers mindestens 2.000 EUR (also demnächst 3.000 EUR netto) sein müssen? Dann wäre es wieder gut.

      Lassen wir uns überraschen.
      Gruß, Daniel

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    • Ich steh da gerade ein wenig auf dem Schlauch.
      Was bedeutet das für mich?
      Mein Auto hat EZ 12/19 und der Bafa Antrag wurde im Oktober gestellt. Der Zuwendungsbescheid lautet über 2000€. Geld habe ich noch keines bekommen.
      Heißt dass, das ich jetzt 1000€ mehr bekomme? Oder bleibt es bei den 2000€?
    • Na, dann bin ich mal gespannt, wie weit dann tatsächlich rückwirkend gezahlt wird.
      Tja, wir hatten ein paar Tage vor dem 04.11. zugelassen.
      6000 Euro statt 4000 wären nett gewesen. Nun ist es halt mal nicht so gekommen :popcorn:
      Mal schauen, wie viel Förderung es beim e-Passat geben wird, in wenigen Jahren.
      Elektrisch seit 2017. aktuell: e-Golf MJ20, Polestar 2 Dual Motor MJ24
      PV 18kWp und Batterie BMZ 17 kWh + Notstromschaltung, kann tagsüber zu Hause laden
      Gruß, Bernd, P.S.: Auf die Kabeltrommel passen auch 12m 32A Kabel.