steuerliche Betrachtung von PV Anlagen

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    • Bin zwar selbständig, spielt aber keine Rolle. Lediglich nehme ich den Spitzen-Grenzsteuersatz an von 42%. Wobei das oben raus fallen würde, ist also egal.

      Ja, man muss meine Rechnung schon langsam lesen. Geht aber nciht anders.

      Nein, es geht nicht um den Gesamtgewinn.

      Es geht um die Frage, was ich ganz genau spare, wenn ich den Strom nicht aus dem Netz, sondern direkt aus PV nehme (nicht über Batterie).
      Du kannst mir das auch gerne anders vorrechnen.

      Meine Meinung ist: Einspeisevergütung (12ct/kWh) wird besteuert, wegen Privatentnahme (Die Steuern würden auch bei Einspeisung fällig werden!)
      und USt muss man so zahlen als hätte man den Strom (25,21 ct/kWh) aus dem Netz gezogen, (also 19% von 25,21 = 4,79)
      wobei das bisschen anteilige USt auf Grundgebühr (ca. 10 Euro/ Monat) mit gerechnet wird.
      Also, man versteuert den dem FA entgangenen Netto-Netzbezug mit 19% Umsatzsteuer.

      Klingt so für mich sehr plausibel und ist bis auf die nochmalige Versteuerung der (geringen) Grundgebühren auch absolut fair!
      Elektrisch seit 2017. aktuell: e-Golf MJ20, Polestar 2 Dual Motor MJ24
      PV 18kWp und Batterie BMZ 17 kWh + Notstromschaltung, kann tagsüber zu Hause laden
      Gruß, Bernd, P.S.: Auf die Kabeltrommel passen auch 12m 32A Kabel.
    • Oder eine ganz einfache Bitte an die, die Ihre Steuererklärung und Umsatzsteuervoranmeldung selbst machen und eine Software zur Berechnung nutzen:

      Bitte tragt mal beim Eigenverbrauch 1000 kWh mehr ein und schreibt hier, wie viel Gewinn dadruch mehr raus kommt und wie viel USt Ihr dadurch mehr zahlen musstet.
      Dann nennt Ihr noch Eure Einspeisevergütung und den Stromtarif inkl. Grundgebühr.
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    • Eigenverbrauch wird doch mit den Wert angesetzt, für den ihr auch den Strom ins Netz einspeist.

      Eigenverbrauch(Nutzungsentnahme)
      + Einspeisung
      + Umsatzsteuer (für beides)
      = Betriebseinnahmen

      Afa-Betrag(Nettoanschaffungskosten durch 20 Jahre Nutzungsdauer)
      +Versicherung
      +an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer
      +bissl Kleinkram( Grundgebühren,etc)
      = Betriebsausgaben

      Betriebseinnahmen
      -Betriebsausgaben
      = Gewinn/Verlust

      Selbst vom Gewinn kann man keine 42% Einkommensteuer abziehen, weil es ja schließlich den Grundfreibetrag i.H.v. ca 9400 € gibt. Desweiteren der Steuersatz ja stufenweise steigt. das heisst erst alles über 55.961 € erst mit 42 % versteuert wird.
    • Leute, Ihr versteht mich nicht:

      Ich will nur wissen, was mich die kWh aus PV weniger kostet als aus dem Netz
      Randdaten: 30ct/kWh Stromkosten + 10 Euro/Monat brutto
      12ct/kWh netto Einspeisevergütung
      19% USt, 42% Grenzsteuersatz

      Beispiel: 6000kWh aus PV, 2000 kWh aus dem Netz, 14000kWh einspeisen
      So, wie viel spare ich, wenn ich 7000 kWh aus PV, 1000 kWh aus dem Netz und 13000kWh einspeisen würde?
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    • Zoiglwirt schrieb:

      Eigenverbrauch wird doch mit den Wert angesetzt, für den ihr auch den Strom ins Netz einspeist.
      Nein, dass wäre ja logisch :dash: .
      Wobei .... kommt drauf an, ob bei der Einkommenssteuer oder bei der Umsatzsteuer.
      Also ganz einfach :rofl: :
      Zuerst die Umsatzsteuer:
      Auf die Einspeisevergütung sind 19% (bald 16%?) Umsatzsteuer fällig.
      Bei Eigenverbrauch (Geldfreie Wertabgabe) wird NICHT der Betrag der Einspeisevergütung zugrunde gelegt, sondern der Wiederbeschaffungswert. Bezieht man vom Stromversorger Energie, ist dieser kWh Preis zugrunde zu legen. Bezieht man keinen Strom (wohl eher selten) sind die Herstellungskosten einer kWh zugrunde zu legen. Zur Vereinfachung akzeptiert das Finanzamt aber auch pauschal 20 Cent/kWh.

      Es ist eine Einnahmen/Überschussrechnung zu erstellen. Bei Überschuss wird das bei der Einkommenssteuer als Einkommen hinzugerechnet, bei Verlust abgezogen.
      Damit ist die Betriebliche Betrachtung durch.

      Nun kommt nochmal die Einkommenssteuer als Privatperson:
      Eigenverbrauch ist geldwerter Vorteil der als Einkommen dazugerechnet werden muss. Hier darf wohl tatsächlich der Betrag der Einspeisevergütung zugrundegelegt werden.

      Ich hoffe ich habe jetzt nichts falsches erzählt, so halte ich das.
      Für die Rechnung: "Kosten kWh Einkauf" - "Einspeisevergütung je kWh" - 19% von 20 Cent - (Einkommenssteuersatz * "Einspeisevergütung je kWh") = Einsparung je kWh
      30Cent - 12 Cent - 3,8 - (0,42*12) = 9,16 Cent Einsparung je kWh.

      Die Grundgebühr spielt keine Rolle, da sie ja immer Fällig ist. Was nicht berücksichtigt ist, ist die Anschaffung der Anlage. Anschaffung / 20 Jahre/produzierte kWh im Jahr = Anlagenkosten je kWh.

      Gruß,Burkhard
      24.03.21 ID.4 Tech bestellt, mangangrau/schwarz mit allen Extras, unverb. Liefertermin Juli21 Oktoberr21
      01.04.21 Auftragsbestätigung erhalten.
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    • JimKnopf schrieb:

      Nun kommt nochmal die Einkommenssteuer als Privatperson:
      Eigenverbrauch ist geldwerter Vorteil der als Einkommen dazugerechnet werden muss. Hier darf wohl tatsächlich der Betrag der Einspeisevergütung zugrundegelegt werden.
      Mit der PV-Anlage(Ausser Insellösung ) ist man grundsätzlich Unternehmer. geldwerter Vorteil ist der falsche Begriff.
      Nutzungs- oder Leistungsentnahme heisst es da
    • Burkhardt:
      ich zitier Dich mal:
      "Bei Eigenverbrauch (Geldfreie Wertabgabe) wird NICHT der Betrag der Einspeisevergütung zugrunde gelegt, sondern der Wiederbeschaffungswert. Bezieht man vom Stromversorger Energie, ist dieser kWh Preis zugrunde zu legen. Bezieht man keinen Strom (wohl eher selten) sind die Herstellungskosten einer kWh zugrunde zu legen. Zur Vereinfachung akzeptiert das Finanzamt aber auch pauschal 20 Cent/kWh."
      "
      Für die Rechnung: "Kosten kWh Einkauf" - "Einspeisevergütung je kWh" - 19% von 20 Cent - (Einkommenssteuersatz * "Einspeisevergütung je kWh") = Einsparung je kWh
      30Cent - 12 Cent - 3,8 - (0,42*12) = 9,16 Cent Einsparung je kWh."

      Wieso hast Du dann die 20ct für die USt eingesetzt?
      Da ich vor habe zu awattar zu wechseln, komme ich netto unter die 20ct. Daher rechne ich hier nicht mit den 20 ct, sondern aktuell mit meinen 30/1,19 ct = 25,21 ct und später wird es mal viel weniger sein.

      Nun setze ich diese 25,21 ct / kWh für die USt in Deine Rechnung ein:
      Für die Rechnung: "Kosten kWh Einkauf" - "Einspeisevergütung je kWh" - 19% von 25,21 Cent - (Einkommenssteuersatz * "Einspeisevergütung je kWh") = Einsparung je kWh
      30Cent - 12 Cent - 4,79 - (0,42*12) = 8,17 Cent Einsparung je kWh."

      Damit kostet Dich, nach Deiner Rechnung, die kWh aus PV statt aus dem Netz (Es geht hier nicht um Gewinne, sondern nur um eine einzelne kWh oder mehrere):

      30 cent - 8,17 cent = 21,83 cent ?
      Oder: 12 cent + 4,79 +(0,42*12) = 21,83 cent.

      Die Einkommenssteuer bezahlst Du aber doch auch, wenn Du nicht den Strom privat entnimmst. Daher denke ich, dass die 0,42*12 cent bei Deiner Rechnung zu viel sind.

      Hier noch mal meine Rechnung, was eine kWh aus PV kostet, statt aus dem Netz: (lasse jetzt mal die Grundgebühr weg)


      _______Einspeisevergütung____Steuern___Stromkosten____USt.kWh______Summe/kWh
      Netz:_________12 ct_________-5,04 ct____-25,21 ct______-4,79 ct_______-23,04 ct
      PV: ___________0 ct_________-5,04 ct______0 ct_________-4,79 ct________-9,83 ct
      PV-Netz :_____-12 ct____________________25,21 ct_____________________13,21 ct(gespart)

      Somit kostet mich die kWh aus PV: 30 ct - 13,21ct = 16,79 ct.
      Also genauer: Netz - (PV-Netz) = -PV = (25,21 + 4,79) - (-12 +25,21) = 12 + 4,79

      Somit kostet die kWh aus PV: - (12+4,79), was bedeutet: 12ct Einspeisevergütung + USt von Strombezugspreis aus kWh-Preis
      Aus Sicht des FAs: Was geht dem FA verloren, wenn ich die kWh bei Sonnenschein entnehme anstatt nachts bei Dunkelheit?
      Doch nur die USt auf den Strombezugspreis und das sind die 4,79cent.
      Die 12cent *42% gehen dem FA nicht verloren. Die muss ich in beiden Fällen abführen, siehe oben.


      (Hinweis: Es geht um die kWh on Top, wo ich wählen kann, ob ich sie aus dem Netz nehme oder aus PV. Die anderen kWh aus PV sind schon mit der Abschreibung, Steuerberater, Versicherung,... verrechnet.)


      Der Unterschied ist nun, dass nach meiner Rechnung die Einkommenssteuer nicht mit rein geht.
      Sie wird doch sowieso gezahlt, ob Du einspeist oder eine Privatentnahme vornimmst.
      Von daher sollte sie doch bei dem Vergleich raus fallen, oder?

      Wer hat nun richtig gerechnet?
      Danke übrigens für Deine Mühe!
      (Mein Steuerberater wird mir hoffentlich auch bald ncoh ein Beispiel rechnen.)

      Also: Bei den Kosten für kWh aus PV beziehe ich mich auf die kWh aus Netz: Wenn ich sage, die kWh aus dem Netz kostet mich 30ct, muss ich sagen die kWh aus PV kostet mich 16,79 ct.
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      Gruß, Bernd, P.S.: Auf die Kabeltrommel passen auch 12m 32A Kabel.
    • JimKnopf schrieb:

      Zur Vereinfachung akzeptiert das Finanzamt aber auch pauschal 20 Cent/kWh.

      Schön wär's.

      Ich halte diese Regelung übrigens für rechtlich nicht haltbar. Dass bislang keiner geklagt hat dürfte daran liegen, dass das Prozessrisiko im Vergleich zu den Mehrkosten in keinem Verhältnis steht. Wir haben im Wahlkreis drei Bundestagsabgeordnete, die beiden der demokratischen Parteien habe ich dazu mal angeschrieben.

      Dass nicht die Einspeisevergütung als Grundlage genommen werden soll sondern der Wiederbeschaffungswert aus variable Kosten zzgl. anteilige fixe Kosten ist übrigens auf eine Mitteilung des Bundesfinanzministeriums aus 2009 (!!) zurückzuführen. Damals standen die Werte für Einspeisung, Eigenverbrauch und Strombezug noch in einem ganz anderen Verhältnis.
      Grüße Andreas

      Ich: ID.4 Blue Dusk Metallic, bestellt 21.01.22, Abholung 02.02.23, Softwareverbund 8 (ID-Software 3.2.0)
      Frau: eGolf 300

      Strom: 100% CO2-frei. Seit November 2019 PV mit 7,0 kWp, Rest über Ökostromanbieter.
      Energieplushaus, Heizung/Warmwasser CO2-frei über Wärmepumpe.
    • mobafan schrieb:

      JimKnopf schrieb:

      Zur Vereinfachung akzeptiert das Finanzamt aber auch pauschal 20 Cent/kWh.
      Schön wär's.

      Ich halte diese Regelung übrigens für rechtlich nicht haltbar. Dass bislang keiner geklagt hat dürfte daran liegen, dass das Prozessrisiko im Vergleich zu den Mehrkosten in keinem Verhältnis steht. Wir haben im Wahlkreis drei Bundestagsabgeordnete, die beiden der demokratischen Parteien habe ich dazu mal angeschrieben.

      Dass nicht die Einspeisevergütung als Grundlage genommen werden soll sondern der Wiederbeschaffungswert aus variable Kosten zzgl. anteilige fixe Kosten ist übrigens auf eine Mitteilung des Bundesfinanzministeriums aus 2009 (!!) zurückzuführen. Damals standen die Werte für Einspeisung, Eigenverbrauch und Strombezug noch in einem ganz anderen Verhältnis.
      Richtig fände ich auch, wenn die USt nur auf die privat entnommenen 12 ct abgeführt werden müsste.
      Das ist auch überall sonst so, wenn ich eine Privatentnahme mache: Wenn ich aus meinem Betrieb etwas entnehme, wird geschaut, was es wert war oder was es gekostet hatte und die USt genommen und nicht, was ich evtl. hätte von einem Kunden dafür bekommen können!
      Wenigsens ist es aber so, dass es für das FA egal ist, ob man den Strom privat entnimmt oder aus dem Netz. Von daher bin ich nicht allzusehr sauer.
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