Das VG Gelsenkirchen hat es jetzt in einem umfangreich begründeten Urteil für zulässig gehalten, wenn eine Ortspolizeibehörde ein nichtberechtigtes Fahrzeug von einem Sonderparkplatz für Elektrofahrzeuge abschleppen lässt.
Das Abschleppen sei sogar idR ohne eine Wartefrist verhältnismäßig, selbst wenn keine besondere Behinderung vorliegt.
justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_gel…5_18_Urteil_20200123.html
Das Recht zum Abschleppen durch die Polizeibehörde muss natürlich erst recht gelten, wenn Ladestationen von Nichtberechtigten blockiert werden. Voraussetzung ist natürlich wie immer die korrekte und widerspruchsfreie Beschilderung der Parkberechtigung für Elektrofahrzeuge nach StVO. Deshalb wird die Entscheidung in vielen Fällen leider nicht viel nützen.
Das Urteil zeigt aber auch, dass das E-Kennzeichen für uns immer wichtiger wird.
Das Abschleppen sei sogar idR ohne eine Wartefrist verhältnismäßig, selbst wenn keine besondere Behinderung vorliegt.
justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_gel…5_18_Urteil_20200123.html
Das Recht zum Abschleppen durch die Polizeibehörde muss natürlich erst recht gelten, wenn Ladestationen von Nichtberechtigten blockiert werden. Voraussetzung ist natürlich wie immer die korrekte und widerspruchsfreie Beschilderung der Parkberechtigung für Elektrofahrzeuge nach StVO. Deshalb wird die Entscheidung in vielen Fällen leider nicht viel nützen.
Das Urteil zeigt aber auch, dass das E-Kennzeichen für uns immer wichtiger wird.
e-Golf seit 03/2020