Ich stimme der Antwort von JimKnopf so absolut nicht überein.
Vielleicht entspricht es den Vertragsbestimmungen der KFW440 Förderung, dass man diese 11kW Limitierung entfernen dürfe. Muss man sich mal genau in den Bestimmungen durchlesen. Aber ganz sicher nicht den Netzanschlussbestimmungen der jeweiligen Netzbetreiber. Nachzulesen ist dies in der § 13 NAV. Hier heisst es deutlich, dass Leistungen über 11kW bzw. 12KVA zustimmungspflichtig sind. Also bei solch einer Aussage bitte immer zwischen der "Förderung durch die KFW" und deinem Netzbetreiber "Zustimmung liegt vor? Ja/Nein" und ist es wirklich erforderlich auch mit 22kW laden zu müssen. i.d.R. ist es daheim (meist über Nacht) durchaus vollkommen ausreichend die 50kWh Batterie mit 11kW zu laden. Zumal es ja vielleicht auch weitere in der entsprechenden Straße/Versorgungsbereich gibt, die vielleicht ganz genau dann auch ein eAuto laden wollen, den Backofen benutzen wollen, die Wärmepumpe soll es wohlig-warm machen.
LG
Vielleicht entspricht es den Vertragsbestimmungen der KFW440 Förderung, dass man diese 11kW Limitierung entfernen dürfe. Muss man sich mal genau in den Bestimmungen durchlesen. Aber ganz sicher nicht den Netzanschlussbestimmungen der jeweiligen Netzbetreiber. Nachzulesen ist dies in der § 13 NAV. Hier heisst es deutlich, dass Leistungen über 11kW bzw. 12KVA zustimmungspflichtig sind. Also bei solch einer Aussage bitte immer zwischen der "Förderung durch die KFW" und deinem Netzbetreiber "Zustimmung liegt vor? Ja/Nein" und ist es wirklich erforderlich auch mit 22kW laden zu müssen. i.d.R. ist es daheim (meist über Nacht) durchaus vollkommen ausreichend die 50kWh Batterie mit 11kW zu laden. Zumal es ja vielleicht auch weitere in der entsprechenden Straße/Versorgungsbereich gibt, die vielleicht ganz genau dann auch ein eAuto laden wollen, den Backofen benutzen wollen, die Wärmepumpe soll es wohlig-warm machen.
LG