Ladesäule Versorger auf Grundstück Autohaus

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    • Hi „Energieberater“ - danke für deine Ausführungen - dass werde ich bei der nächsten Gelegenheit mal in Angriff nehmen.

      Jedoch muss ich zur Situation sagen dass die Ladesäule NICHT dem Autohaus gehört - hierbei handelt es ich um eine vom Energieversorger betriebene Ladesäule welche lediglich auf dem Firmengelände installiert ist...

      Das mit dem „Kaffee“ ist safe (sofern die sich darauf einlassen), den Versorger werde ich auch mal fragen...
      ... Leisetreter …

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    • Vllt zur rechtlichen Klarstellung:

      Ich bekomme auch Förderung für meine geschäftlich genutzte Wallbox (BW). Die Förderbedingungen hier lassen eindeutig auch eine exklusive Nutzung durch mich oder zB meine Mitarbeiter und Kunden und den Ausschluß Dritter zu.

      Die von @Elektromobilitaet verlinkten Förderbedingungen betreffen eine Bundesförderung, für die Voraussetzung dagegen die "öffentliche Zugänglichkeit" ist. Das entscheidet sich dann durch entsprechende Referenzierung nach § 2 Nr. 9 LSV:

      "Im Sinne dieser Verordnung ist ein Ladepunkt öffentlich zugänglich, wenn er sich entweder im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund befindet, sofern der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann;"

      gesetze-im-internet.de/lsv/BJNR045700016.html

      Deshalb kann man leider weder aus der Existenz der Säulen noch der Beteiligung eines Versorgers noch aus dem Wissen, dass es irgendeine Förderung gegeben hat, sicher ableiten, dass die Säule eigentlich öffentlich zugänglich sein müsste.

      Und selbst wenns im Einzelfall so ist, ein subjektives individuelles Zugangsrecht gibt es dennoch nicht. Der Betreiber würde bei Verweigerung des Zugangs allenfalls die Fördervoraussetzungen verfehlen und sich ggf eines Subventionsbetrugs schuldig machen.

      Beste Lösung ist daher wirklich und immer das freundliche Gespräch :)
      e-Golf seit 03/2020
    • Also - wenn es um VW Autohäuser hier geht - die sind gefühlt alle knapp an Parkplätzen. Und damit werden deren Säulen gnadenlos zugeparkt.
      Wenn ich zu dem in D fahre, wo ich das Auto gekauft hatte - oh Gott, die würden am liebsten noch hochkant parken. Da könnt ihr euch leicht vorstellen, dass man nur mit "grober Gewalt" an die Steckdose kommt. Besonders: Die haben nebeneinander einen VW und Audi Showroom. Darin natürlich entsprechende Anzahl von Verkäufern; denen muss man wohl großenteils schlechte Kinderstube unterstellen, was das Parken angeht.
      Viele Grüße Jürgen

      Happy elektrisch seit 19.11.18 :D
      Seit 31.12.2013 Model Y Besitzer.
    • So es gibt eine Auskunft seitens des Versorgers (sehr schnell und echt gut):

      zur Frage wie es sich mit den Ladesäulen bei den Autohäusern verhält:

      Ladesäulen, welche in der App gezeigt werden, sind grundsätzlich öffentliche Ladesäulen. D.h. jeder hat hier die Möglichkeit (zumeist) 24/7 sein Fahrzeug zu laden. Autohäuser sind angehalten, die Ladesäulen nur dann zu nutzen, wenn sie auch wirklich gebraucht werden. Dies können wir aber nicht dauerhaft überblicken. Wenden Sie sich gerne direkt an das Autohaus und fragen Sie, ob der Platz frei gemacht werden kann. Sollte es hier Probleme geben, wenden Sie sich gerne direkt an uns. Wir würden dann nochmal in den Austausch gehen. Solche „Blockaden“ kommen leider öfter vor. Wir versuchen hier dann die Autohäuser zu sensibilisieren. Den defekten Ladepunkt geben wir auch direkt weiter.

      Mittlerweile is der smart da auch weg...
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