Garantie bei Tieferlegung

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    • Garantie bei Tieferlegung

      Moin!

      Ich habe mir nach wochenlangem suchen ein paar LM Räder ausgesucht. Soweit bin ich schon mal.
      Allerdings möchte ich diese gerne in 19“ haben, was sich natürlich auf die Reifengröße auswirkt. Und das wirkt sich wieder deutlich auf die Optik auf.
      Es könnte also sein das ich den Golf dezent tiefer legen muss. Und da liegt der Hase im Pfeffer:
      Was sagt VW im Rahmen der Werksgarantie bzw. der Anschlussgarantie dazu ?
      Hatte von euch schonmal jemand diesen Fall, oder kennt jemand der jemanden kennt?

      Viele Grüße

      Bibo
    • Bibo schrieb:


      Und da liegt der Hase im Pfeffer:
      Was sagt VW im Rahmen der Werksgarantie bzw. der Anschlussgarantie dazu ?
      Ich würde da alles, was im Zusammenhang steht als problematisch sehen. Und Kulanz dürfte dann ggf. überhaupt nicht mehr gewährt werden.

      Siehe auch die Garantiebedingungen der Anschlussgarantie.

      Garantieversicherungsbedingungen schrieb:

      I. Welcher Gegenstand ist versichert?


      1. Versichert ist das im Versicherungsantrag näher bezeichnete Kraftfahrzeug, für welches bis zum Ablauf von zwei Jahren ab Erstzulassung ein Antrag auf Abschluss dieses Versicherungs- vertrags gestellt wurde.

      2. Nicht versichert sind
      ...
      c) Fahrzeuge, an denen Fahrwerksänderungen vorgenommen wurden, die nicht vom Fahrzeughersteller vorgesehen sind (Fahrwerkstuning);
      ...
      Insofern: WENN etwas geprüft werden sollte (z.B. bei einem größeren Schaden, oder weil VW einfach pingelig ist oder wird), hat man schlechte Karten.
      Mini SE (7/2021) - iX3 (5/2022) - Z4 3.0is Bj. 2007
      2x GO-eCharger - 9,6kWp PV mit 11.5kWh RCT-Power Akku - Überschuss-Laderegelung via IP-Symcon Haussteuerung
    • Northbuddy schrieb:

      WENN etwas geprüft werden sollte (z.B. bei einem größeren Schaden, oder weil VW einfach pingelig ist oder wird), hat man schlechte Karten.
      Deswegen habe ich bisher auf das KW-Fahrwerk verzichtet ... und wird wohl, wenn der ID.3 denn mal kommt, auch nicht mehr realisiert werden.
      Gruß, Jürgen (ab 11/17)
      "Die Dauer um von A nach B zu kommen, wird von Strecke und Durchschnittsgeschwindigkeit bestimmt, NICHT von der Höchstgeschwindigkeit."
    • Okay. Damit kann ich was anfangen.
      Auch wenn es mir natürlich nicht in den Kram passt.
      Aber besser als nachher mit runtergelassenen Hosen dazustehen.
      Dann gibt es eben „nur“ 18“ mit Serienfahrwerk.
      Vielleicht sogar besser so, denn das Serienfahrwerk ist schon echt super. Das kann man durch eine Tieferlegung auch kaputt optimieren.

      Dankeschön!
    • Bei Distanzscheiben (hatte ich auf dem S-Max) unbedingt vorher die TüV-Bescheinigungen lesen.

      Distanzscheiben müssen allgemein abgenommen werden (also beim TüV vorgeführt werden z.B. wg. Freigängigkeit).

      ABER: Es gibt Hersteller, deren TüV-Gutachten verlangt eine sofortige Eintragung in die Fahrzeugpapiere und andere Hersteller, die haben im TüV-Gutachten stehen, das die Abnahme sofort zu erfolgen habe, die Eintragung aber "bei nächster Möglichkeit" (sprich Bearbeitung bei der Zulassungsbehörde) zu erfolgen hat und solange die Abnahmebescheinigung des TüV mitzuführen ist. Letzteres kann man also auch ggf. gar nicht eintragen, weil man eben nie an den Papieren was machen lassen musste. Insofern kann man im Problemfall die Scheiben auch einfach wieder runtermachen und fertig. In den Papieren steht dann nichts drin. Geht natürlich nur bei moderaten Scheiben (die keine Karosseriearbeiten verlangen).
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    • Northbuddy schrieb:

      Letzteres kann man also auch ggf. gar nicht eintragen, weil man eben nie an den Papieren was machen lassen musste.
      Manche Zulassungsstellen sind da allerdings komisch und gehen von einer nur begrenzten zeitlichen Haltbarkeit der Änderungsabhnahme aus, wenn längere Zeit keine Eintragung erfolgt. Ich bin vier Jahre nach Abnahme umgezogen, wollte die neue Adresse eintragen lassen und hatte größte Schwierigkeiten, die für diesen Fall im Gutachten geforderte Eintragung der Änderung ohne erneute Änderungsabnahme zu bekommen (Lkr. Waldshut).

      Die Rechtsgrundlage für dieses Verhalten ist mir unkar, ich weiß auch nicht, wie verbreitet es ist. Das Risiko solltet ihr aber kennen.
      e-Golf seit 03/2020
    • Bibo schrieb:

      Okay. Damit kann ich was anfangen.
      Auch wenn es mir natürlich nicht in den Kram passt.
      Aber besser als nachher mit runtergelassenen Hosen dazustehen.
      Dann gibt es eben „nur“ 18“ mit Serienfahrwerk.
      Vielleicht sogar besser so, denn das Serienfahrwerk ist schon echt super. Das kann man durch eine Tieferlegung auch kaputt optimieren.

      Dankeschön!
      Meiner ist im Sommer auch mit 18ern unterwegs und ich kann bestätigen, was ich hier im Forum schon mehrfach gelesen habe: Geht gerade noch so. Sobald die Garantie abgelaufen ist (in knapp fünf Jahren :rolleyes: ) werde ich da auch noch nachbessern, allein schon wegen der Kurvenlage, aber mit Serienfahrwerk ist es bis dahin auch okay.