BAFA Wartehalle

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    • Bei mir ging es überraschend fix:

      Antragseingang: 24.10.2020
      Zuwendungsbescheid: 16.12.2020

      Allerdings wurden mir die 100€ für AVAS beim e-Golf nicht bewilligt und die Hotline ist aktuell nicht verfügbar :S

      Die Begründung in Kurzform; Zuschuss nicht bewilligt, weil:
      - AVAS nicht förderfähig, da zum Zeitpunkt des Erwerbs gesetzlich verpflichtend --> war aber aufpreispflichtige Sonderausstattung!?
      - AVAS nicht EG-Typgenehmigt --> ??
      - Fzg. über kein AVAS verfügt --> äh, doch?

      Klingt irgendwie nach wahllos aneinander gereihten Textbausteinen.
    • Rastelli schrieb:

      noch nicht mal die eine Wartehalle verlassen, schon in der nächsten Platz genommen... :sleeping:
      Der Deutschen liebstes Hobby...Warteschlangen(hallen)...gestellt hab ich den Antrag natürlich auch schon...aber noch nichts gehört, ist aber auch erst nen guten Monat her...
      Bestellt 16.3.20, vorauss. Lieferdatum KW 40, am 6.8.20 auf KW45 gefallen, angemeldet 2.11.20, abgeholt am 4.11.20
    • Moin,
      wir haben den Antrag am 20.10.20 gestellt und aktuell heute kam der Zuwendungsbescheid. :) :beer:
      ID3 1St pro :rolleyes: am 20.07.020 bestellt und am 20.10.2020 geliefert - seit dem (nach ein paar erwartbaren Fehlern bei Serienanlauf) läuft das Auto einfach klasse. Photovoltaikanlage in Betrieb seit 20.04.21 (5,02 kWp) und Mennekes Xtra C2 11 mit SMA Home Manager und SMA-Sunny-Tripower 5.0 Wechselrichter (im Sommer 1-Phasig im Überschussladen-Betrieb) in Betrieb.
    • KenS schrieb:

      Allerdings wurden mir die 100€ für AVAS beim e-Golf nicht bewilligt und die Hotline ist


      Die Begründung in Kurzform; Zuschuss nicht bewilligt, weil:
      - AVAS nicht förderfähig, da zum Zeitpunkt des Erwerbs gesetzlich verpflichtend --> war aber aufpreispflichtige Sonderausstattung!?
      - AVAS nicht EG-Typgenehmigt --> ??
      - Fzg. über kein AVAS verfügt --> äh, doch?

      Klingt irgendwie nach wahllos aneinander gereihten Textbausteinen.

      Antwort A ist richtig !
      Kannst Du in den Bedingungen nachlesen. Wird seit Juli 2020 nicht mehr gefördert.
    • Stromer G7 schrieb:

      Antwort A ist richtig !
      Kannst Du in den Bedingungen nachlesen. Wird seit Juli 2020 nicht mehr gefördert.
      Falsch, das gilt erst ab 2021:

      "Zusätzlich ist der Erwerb eines akustischen Warnsystems (AVAS)unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 30. Juni 2021 förderfähig. Das AVASmuss zum Zeitpunkt des Erwerbs serienmäßig vom Hersteller oder durch eine autorisierte Werkstatt eingebaut worden sein. Ein AVAS ist förderfähig, wenn zum Zeitpunkt der Fahrzeughomologation ein solches System nicht verpflichtend in das Fahrzeug eingebaut werden musste und zudem im Sinne der Richtlinie EU-Typengenehmigt ist. Bei der Zulassung ab dem 1. Juli 2021 ist der Einbau eines AVAS für alle Fahrzeugtypen verpflichtend und damit nicht mehr förderfähig."

      Ich konnte es auch im Antrag vom 24.10. auswählen.
    • KenS schrieb:

      Stromer G7 schrieb:

      Antwort A ist richtig !
      Kannst Du in den Bedingungen nachlesen. Wird seit Juli 2020 nicht mehr gefördert.
      Falsch, das gilt erst ab 2021:
      "Zusätzlich ist der Erwerb eines akustischen Warnsystems (AVAS)unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 30. Juni 2021 förderfähig. Das AVASmuss zum Zeitpunkt des Erwerbs serienmäßig vom Hersteller oder durch eine autorisierte Werkstatt eingebaut worden sein. Ein AVAS ist förderfähig, wenn zum Zeitpunkt der Fahrzeughomologation ein solches System nicht verpflichtend in das Fahrzeug eingebaut werden musste und zudem im Sinne der Richtlinie EU-Typengenehmigt ist. Bei der Zulassung ab dem 1. Juli 2021 ist der Einbau eines AVAS für alle Fahrzeugtypen verpflichtend und damit nicht mehr förderfähig."

      Ich konnte es auch im Antrag vom 24.10. auswählen.
      Bei mir wurden auch die 100 Euro gekürzt, ich habe dem widersprochen und um einen neuen Bescheid gebeten. Die 6.000 sind schon auf dem Konto. Mal sehen, ob und wann der Änderungsbescheid kommt.
      e-Golf Nr. 2 am 14.10.2020 abgeholt - steht nun zum Verkauf, Ioniq5 ist auch schon wieder weg, nun kommt bald ein Kia EV6 in die Familie :thumbsup:
    • Die Abwicklung scheint wieder etwas schneller zu gehen:
      Meine Tochter hat für Ihren citigo-e am 26.10. beantragt und am 16.12. die 6000 € ausbezahlt bekommen.. Kann man nicht mecckern.
      Es grüßt Martin vom westlichen Ende des Bodensee.
      ---
      e-Golf seit 01.03.18 und i-MiEV seit Juni 16.
      Erneuerbare-Energien-Fan und Kraftwerksbetreiber (3 PV-Anlagen mit insgesamt 22kWp)

      "Viele kleine Leute an vielen kleinen Orten, die viele kleine Schritte tun, können das Gesicht der Welt verändern." (afrikanisches Sprichwort)
    • ralf1971 schrieb:

      KenS schrieb:

      Stromer G7 schrieb:

      Antwort A ist richtig !
      Kannst Du in den Bedingungen nachlesen. Wird seit Juli 2020 nicht mehr gefördert.
      Falsch, das gilt erst ab 2021:"Zusätzlich ist der Erwerb eines akustischen Warnsystems (AVAS)unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 30. Juni 2021 förderfähig. Das AVASmuss zum Zeitpunkt des Erwerbs serienmäßig vom Hersteller oder durch eine autorisierte Werkstatt eingebaut worden sein. Ein AVAS ist förderfähig, wenn zum Zeitpunkt der Fahrzeughomologation ein solches System nicht verpflichtend in das Fahrzeug eingebaut werden musste und zudem im Sinne der Richtlinie EU-Typengenehmigt ist. Bei der Zulassung ab dem 1. Juli 2021 ist der Einbau eines AVAS für alle Fahrzeugtypen verpflichtend und damit nicht mehr förderfähig."

      Ich konnte es auch im Antrag vom 24.10. auswählen.
      Bei mir wurden auch die 100 Euro gekürzt, ich habe dem widersprochen und um einen neuen Bescheid gebeten. Die 6.000 sind schon auf dem Konto. Mal sehen, ob und wann der Änderungsbescheid kommt.
      Kannst Du den Widerspruchstext zur Verfügung stellen? Das würde mir sehr helfen, denn für unseren ID3 1ST pro mit Lieferung vom 20.10.20 wurden die 100 Euro auch abgelehnt.
      ID3 1St pro :rolleyes: am 20.07.020 bestellt und am 20.10.2020 geliefert - seit dem (nach ein paar erwartbaren Fehlern bei Serienanlauf) läuft das Auto einfach klasse. Photovoltaikanlage in Betrieb seit 20.04.21 (5,02 kWp) und Mennekes Xtra C2 11 mit SMA Home Manager und SMA-Sunny-Tripower 5.0 Wechselrichter (im Sommer 1-Phasig im Überschussladen-Betrieb) in Betrieb.
    • E- Treiber schrieb:

      Kannst Du den Widerspruchstext zur Verfügung stellen? Das würde mir sehr helfen, denn für unseren ID3 1ST pro mit Lieferung vom 20.10.20 wurden die 100 Euro auch abgelehnt.
      Habe mir das Verfahren gerade angeschaut bzw. den Zuwendungsbescheid bis ganz unten gelesen: da muss man wohl per Brief einen Widerspruch an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Eschborn (Adresse ?) stellen. Vermutlich formlos ... Argggg, die KfW ist da schon wesentlich moderner wie es scheint?!
      Gruß, Jürgen (ab 11/17)
      "Die Dauer um von A nach B zu kommen, wird von Strecke und Durchschnittsgeschwindigkeit bestimmt, NICHT von der Höchstgeschwindigkeit."
    • Wo steht denn, dass das per Post erfolgen muss. Bei mir steht auf der letzten Seite des Bescheids "Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Eichborn, Widerspruch erhoben werden". Hab es per mail gemacht.
      e-Golf Nr. 2 am 14.10.2020 abgeholt - steht nun zum Verkauf, Ioniq5 ist auch schon wieder weg, nun kommt bald ein Kia EV6 in die Familie :thumbsup:
    • Ich werfe mal ein, dass die Kürzung nach meiner Info richtig ist!

      Das AVAS ist bereits für alle nach dem 1.7.2019 homologisierten BEV verpfliichtend, und damit entfällt die Fördergrundlage.
      Aber 2021 gilt das dann auch für alle anderen „geräuschlosen“ Fahrzeuge, wie PHEV und H2.

      Der ID.3 ist nach dem 1.7.2019 zur Zulassung gebracht worden, damit ist AVAS Pflicht.
      Beim E-Golf 300 liegt die Zulassung 2017 - also optional.
    • Hat von euch kürzlich einen positiven Bescheid bekommen? Arbeiten die mittlerweile wieder? Würde gerne mal in Erfahrung bringen wie lange die Bearbeitungszeit momentan so ist. Vor Weihnachten hatte man den Eindruck es würde wider erwarten ja sogar wieder deutlich schneller gehen, aber durch Weihnachten könnte sich das wieder verzögert haben und ich hätte das Geld schon gerne bevor ich das Auto wieder weiter veräußere :)

      Weiß das hier vielleicht jemand wie das ist?
      - Gilt die 6-monatige Haltefrist ab Tag der Erstzulassung? Oder ab Tag der Abholung? Oder ab Tag der Beantragung?
      - Kann man das Auto auch schon verkauft haben wenn die 6 Monate vorbei sind, trotzdem die Förderung noch bekommen?

      Im Prinzip ist es für den Staat ja egal, da das Auto ja um den Förderbetrag günstiger verkauft wird und sie dadurch keinen Aufwand mit dem Neueigentümer mehr haben, wenn die Förderung schon über den Erstbesitzer abgewickelt wurde.
      Gruß,
      Stephan

      Kraft macht keinen Lärm, sie ist da und wirkt. - Albert Schweitzer
    • So schnell kann's gehen: heute hab ich den Brief zur Bewilligung im Briefkasten. Am 14.11. Antrag gestellt, gut 2 Monate und Weihnachten dazwischen, da kann man nicht meckern. Fehlt nur noch das Geld auf dem Konto.

      Die Sache mit der Haltefrist ist auch im Schreiben beantwortet: 6 Monate ab Erstzulassung, nicht ab Antragstellung oder Bewilligung. Somit alles gut. Und die Frage ob man den Bonus noch bekommt wenn man nach 6 Monaten verkauft, aber der Antrag noch nicht durch war, hat sich damit ja auch erledigt.
      Gruß,
      Stephan

      Kraft macht keinen Lärm, sie ist da und wirkt. - Albert Schweitzer