ACDCisenough4me schrieb:
Naja, was sie jetzt zugesagt haben, ist eine sehr freie Interpretation, die jederzeit gerichtlich oder intern gekippt werden kann. Also wäre eine Idee, deinen Antrag schnell offiziell zurückzuziehen. Denn vermutlich ist er noch nicht beschieden worden.
#1: Empfangsbestätigung des Widerspruchs vom 15.2. gegen den Ablehnungsbescheid vom 10.2.
#2: Abhilfe des Widerspruchs und Aufhebung des Ablehnungsbescheids.
#3: Zuwendungsbescheid über 6000€
Herzlichen Dank an NEXTMOVE an dieser Stelle!
AB: 23.03.2020
LT:18.11.2020
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