Hallo zusammen,
ich hatte letzte Woche eine Probefahrt samt Verkaufsgespräche für meinen neuen E-UP.
Es fehlte nur noch die Unterschrift als mir beim Durchlesen der Vertrags zuhause aufgefallen ist, dass von der von VW versprochenen 8-Jahres Garantie kein Wort im Vertrag stand.
Auf Nachfrage beim VW-Händler wurde mir mitgeteilt, dass diese Frage häufig gestellt wird, sie aber nur den Vertrag so ausdrucken können wie er im "System" vorliegt.
Es sei allgemein bekannt, dass VW diese Garantie gibt und von daher nicht nötig dies zusäztlich in den Vertrag zu schreiben.
Habe daraufhin bei VW angerufen: Laut VW gibt es eine extra Garantiebedingung, in der genau dieser Punkt beschrieben ist. Und diese wäre dem Vertrag beizulegen.
Nun eskaliert das Thema insofern, als ich keinen Vertrag ohne diesen wichtigen Punkt unterschreiben möchte und sich das Autohaus aber nicht in der Lage sieht, weitere Vereinbarungen als die im VW-System vorhandenen beizulegen.
Daher meine Frage an die Foristen: Hat jemand von Euch in den letzten Wochen/Monaten einen E-Up bestellt. Wurde in Eurem Kaufvertrag das Thema Batterie-Garantie entsprechend erwähnt? Wie seid Ihr damit umgegangen?
Ich würde ja einfach den VW-Händler wechseln wenn es nicht so wäre, dass dieser genau mein Wunschfahrzeug (United mit passender Ausstattung) im Vorlauf hätte und dieses Fahrzeug schon im September liefern könnte.
Bin jetzt aber ein bischen vorsichtig geworden, da das Thema Batterie-Garantie auch auf der VW-Website nicht mehr zu finden ist. Es gibt nur noch eine "alte" Presse-Meldung zu IAA 2019 auf den offiziellen Kanälen.
Vielen Dank für Rückmeldungen,
JJ N01
ich hatte letzte Woche eine Probefahrt samt Verkaufsgespräche für meinen neuen E-UP.
Es fehlte nur noch die Unterschrift als mir beim Durchlesen der Vertrags zuhause aufgefallen ist, dass von der von VW versprochenen 8-Jahres Garantie kein Wort im Vertrag stand.
Auf Nachfrage beim VW-Händler wurde mir mitgeteilt, dass diese Frage häufig gestellt wird, sie aber nur den Vertrag so ausdrucken können wie er im "System" vorliegt.
Es sei allgemein bekannt, dass VW diese Garantie gibt und von daher nicht nötig dies zusäztlich in den Vertrag zu schreiben.
Habe daraufhin bei VW angerufen: Laut VW gibt es eine extra Garantiebedingung, in der genau dieser Punkt beschrieben ist. Und diese wäre dem Vertrag beizulegen.
Nun eskaliert das Thema insofern, als ich keinen Vertrag ohne diesen wichtigen Punkt unterschreiben möchte und sich das Autohaus aber nicht in der Lage sieht, weitere Vereinbarungen als die im VW-System vorhandenen beizulegen.
Daher meine Frage an die Foristen: Hat jemand von Euch in den letzten Wochen/Monaten einen E-Up bestellt. Wurde in Eurem Kaufvertrag das Thema Batterie-Garantie entsprechend erwähnt? Wie seid Ihr damit umgegangen?
Ich würde ja einfach den VW-Händler wechseln wenn es nicht so wäre, dass dieser genau mein Wunschfahrzeug (United mit passender Ausstattung) im Vorlauf hätte und dieses Fahrzeug schon im September liefern könnte.
Bin jetzt aber ein bischen vorsichtig geworden, da das Thema Batterie-Garantie auch auf der VW-Website nicht mehr zu finden ist. Es gibt nur noch eine "alte" Presse-Meldung zu IAA 2019 auf den offiziellen Kanälen.
Vielen Dank für Rückmeldungen,
JJ N01