Garantie Batterie nicht im Kaufvertrag?

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    • Garantie Batterie nicht im Kaufvertrag?

      Hallo zusammen,

      ich hatte letzte Woche eine Probefahrt samt Verkaufsgespräche für meinen neuen E-UP.
      Es fehlte nur noch die Unterschrift als mir beim Durchlesen der Vertrags zuhause aufgefallen ist, dass von der von VW versprochenen 8-Jahres Garantie kein Wort im Vertrag stand.
      Auf Nachfrage beim VW-Händler wurde mir mitgeteilt, dass diese Frage häufig gestellt wird, sie aber nur den Vertrag so ausdrucken können wie er im "System" vorliegt.
      Es sei allgemein bekannt, dass VW diese Garantie gibt und von daher nicht nötig dies zusäztlich in den Vertrag zu schreiben.
      Habe daraufhin bei VW angerufen: Laut VW gibt es eine extra Garantiebedingung, in der genau dieser Punkt beschrieben ist. Und diese wäre dem Vertrag beizulegen.
      Nun eskaliert das Thema insofern, als ich keinen Vertrag ohne diesen wichtigen Punkt unterschreiben möchte und sich das Autohaus aber nicht in der Lage sieht, weitere Vereinbarungen als die im VW-System vorhandenen beizulegen.

      Daher meine Frage an die Foristen: Hat jemand von Euch in den letzten Wochen/Monaten einen E-Up bestellt. Wurde in Eurem Kaufvertrag das Thema Batterie-Garantie entsprechend erwähnt? Wie seid Ihr damit umgegangen?

      Ich würde ja einfach den VW-Händler wechseln wenn es nicht so wäre, dass dieser genau mein Wunschfahrzeug (United mit passender Ausstattung) im Vorlauf hätte und dieses Fahrzeug schon im September liefern könnte.
      Bin jetzt aber ein bischen vorsichtig geworden, da das Thema Batterie-Garantie auch auf der VW-Website nicht mehr zu finden ist. Es gibt nur noch eine "alte" Presse-Meldung zu IAA 2019 auf den offiziellen Kanälen.

      Vielen Dank für Rückmeldungen,

      JJ N01
    • Ganz klar

      Die Garantie bekommst du nicht vom Händler, der dein Vertragspartner wird, sondern von VW direkt. Dafür braucht es aber keinen Vertrag, sondern eine einseitige Auslobung genügt, das "Garantieversprechen".

      Und das steht in der Bedienungsanleitung. Ich hab insoweit mal die Onlineanleitung von meinem eGolf rauskopiert, s. Anhang.
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      e-Golf seit 03/2020
    • Haha, lustig. Sehe gerade, dass VW mit der Auslobung den Händler belastet. Das ist zwar (sehr wahrscheinlich) ok, da intern zwischen Händler und VW vertraglich abgesichert.

      Es verlagert aber das Insolvenzrisiko des Händlers auf den Kunden. Geht der Händler insolvent, ist der Kunde auf Kulanz von VW angewiesen, da nach dem Garantieversprechen kein Direktanspruch gegen VW besteht.

      Außerdem fallen Erklärender (VW) und Gewährender (Händler) eben doch auseinandet. Im Streitfall ist es dann Sache des Klägers nachzuweisen, dass auch der Händler die Erklärung gegen sich gelten lassen wollte. Hat der Händler in den Verhandlungen ausdrücklich die Garantieerklärung abgelehnt, wird es schwierig.

      Dass die Garantie vermutlich nicht viel bringt steht noch auf einem anderen Blatt. Ich habe woanders gelesen, dass für die Prüfung des Garantiefalls 400€ berechnet werden, die nur erstattet werden, wenn der Garantiefall vorliegt. Dazu wird auch noch ein Software-update eingespielt, das die bisherigen Werte und Beweise möglicherweise vernichtet.
      e-Golf seit 03/2020

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mick ()

    • Mick schrieb:

      Es verlagert aber das Insolvenzrisiko des Händlers auf den Kunden. Geht der Händler insolvent,
      Das war ja bisher auch beim Kaufpreis so: den mußte man/ich an den Händler bezahlen bevor man das Fahrzeug übernehmen konnte. Jetzt gibt es ja das "neue" Agentur-Modell: da sollte so etwas kein Problem mehr sein, da man das Fahrzeug ja direkt bei VW bestellt und auch bezahlt. Bin aber nicht sicher ob das jetzt erst mal für die ID. 3 und weitere gilt oder auch für die anderen Fahrzeuge.
      Gruß, Jürgen (ab 11/17)
      "Die Dauer um von A nach B zu kommen, wird von Strecke und Durchschnittsgeschwindigkeit bestimmt, NICHT von der Höchstgeschwindigkeit."
    • Upps dann sorry, Karsten.
      @-Bernhard- vielleicht erinnerst Du Dich dran, wer damit schon mal in der Werkstatt war... @Naheris fiele mir noch ein, er kannte seinen Akku besser als wir alle hier, aber ehe ich grundlos alle zitiere, vielleicht meldet sich derjenige selbst. :search:
      Gruss Christian

      1. e-Golf 300 (seit 04/2018) Schnee, Höhenmeter, Rom, Kroatien...alles kein Problem
      2. e-tron 55 (ab 04/2022)


      PV 14,4 kWp Nulleinspeisung (Fronius Symo/Ohm-/Wattpilot), +26qm Solar th.
    • Mimikri schrieb:

      Mick schrieb:

      Es verlagert aber das Insolvenzrisiko des Händlers auf den Kunden. Geht der Händler insolvent,
      Das war ja bisher auch beim Kaufpreis so: den mußte man/ich an den Händler bezahlen bevor man das Fahrzeug übernehmen konnte.
      Das bestand aber nur für die paar Tage zwischen Zahlung und Abholung. Klar, trotzdem blöd für die Betroffenen zB in Hamburg, aber bei der Garantie sinds halt 8 Jahre.

      Stimmt, mit dem Agenturmodell bei IDx ändert sich der Vertragspartner und bestimmt auch der Garantiegeber dann generell direkt zu VW. Das hilft dem eGolf-Käufer aber natürlich nicht.
      e-Golf seit 03/2020
    • @Mick ich weiss nicht, was ihr für Probleme seht. Auch die 12-jährige Durchrostungsgarantie war von VW oder Audi werksseitig ausgelobt und im Serviceheft vermerkt, nie im Kaufvertrag. Man konnte die Garantie bei jedem VW/Audi Händler einlösen, der hat die Garantieleistung dann ggü dem Werk abgerechnet. Zum Begutachten kam der Bezirksleiter o.ä. vorab zu dem Händler hin, man musste sich also vorher das ok holen. Fand ich aber nicht störend. Einmal hab ich die Begutachtung direkt beim Werk in Ingolstadt machen lassen, da kam der Herr Leiter QS höchstpersönlich zum Werkstor.
      Gruss Christian

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    • christech schrieb:

      vielleicht erinnerst Du Dich dran, wer damit schon mal in der Werkstatt war
      Klaus ( @E-auto2014 ) hat beim 190ger einen neuen Akku bekommen.
      Gruß Bernhard

      Wir waren dabei ! eGolf Treffen am Bodensee 2016, in Moers 2017, in Ha.-Mü. 2018, 2019, 2021, Heilbronn 2020, 2022 und 2023, Rutesheim 2021, Mühbrook 2022.
      ID. Buzz ab 05. 2023, eGolf ab 03.2015
    • @christech
      Ich sehe keine Probleme, aber was du schilderst ist halt nicht aus dem Garantieversprechen (vgl Screenshot obrn) abzuleiten, sondern reine Kulanz.

      Bei BMW bestand praktisch die gesamte Mängelhaftung nach 2 Jahren nur noch aus Kulanz. Und komischerweise gabs ausgerechnet bei mir in 80% der Fälle angeblich gute Gründe, warum ausnahmsweise keine Kulanz gewährt werden konnte. Auf reine Kulanz verlasse ich mich daher nach bald 30 Jahren BMW nur noch äußerst ungern...
      e-Golf seit 03/2020
    • mmmhhh also ich habe gerade mal in alten Unterlagen früherer Fahrzeuge geblättert. Z.B. hat die sog. Mobilitätsgarantie immer der den Service ausführende Betrieb gewährt (was ja auch im Prinzip richtig war). Nur muss es im Hintergrund irgendwelche Verträge gegeben haben, die es erlaubten, die Mobilitätsgarantie bei jedem x-beliebigen VW/Audi Händler in Anspruch zu nehmen, auch wenn der dann wieder den ausführenden Betrieb belastete. Auch gab es im Dieselskandal in den ersten Verfahren die Notwendigkeit, den liefernden Händler zu verklagen, weil der eben Vertragspartner war. Bis dann später alle Klagen erfolgreich unmittelbar gegen die Volkswagen AG gelegt wurden (ganz gleich ob Audi oder eine andere Konzernmarke), trotz des Versuches von VW, erstmal die Klagen Richtung der betreffenden Konzernmarken abzuweisen. Insofern hast Du sicher formal recht, nachdem Du aber zumindest bislang alle Garantie- und Serviceleistungen bei jedem Händler (und nicht nur beim Verkäufer) geltend machen konntest und die EU das auch noch in Musterurteilen bestätigt hatte (inkl. grenzübergreifend), kann ich mir nicht vorstellen, dass sich irgendjemand bzgl. Garantie HV-Batterie Sorgen machen müsste - zumal ja beim Weiterverkauf etc. die Beziehung zum urspünglichen Verkäufer gelöscht ist. Garantiegeber dürfte daher immer die VW AG sein und nicht der Händler.

      Edit: bei der Anschlussgarantie zumindest in der Garantiegeber die VW AG: volkswagen.de/idhub/content/da…ssgarantiebedingungen.pdf

      Edit II: und für die, die es sich ausdrucken wollen für den Fall der Fälle, hier die öffentliche Aussage zur HV Batterie Garantie von VW volkswagenag.com/de/news/stori…t-the-life-of-a-car.html#
      Gruss Christian

      1. e-Golf 300 (seit 04/2018) Schnee, Höhenmeter, Rom, Kroatien...alles kein Problem
      2. e-tron 55 (ab 04/2022)


      PV 14,4 kWp Nulleinspeisung (Fronius Symo/Ohm-/Wattpilot), +26qm Solar th.
    • Ja, so ungefähr ist es wohl.

      Die Urteile unmittelbar gegen VW aus dem Abgasskandal haben allerdings einen anderen Grund: nicht der Vertrag, sondern Deliktsrecht begründet da die Passivlegitimation von VW. Das klappt bei der Garantie natürlich nicht (jedenfalls nicht ohne den Nachweis eines besonderen Verschuldens, was dann mit der Garantie aber nichts mehr zu tun hätte).
      e-Golf seit 03/2020
    • Generell sagt meine Erfahrung:

      Eine Garantie dient oft Verkaufsunterstüzung, selten dem Kunden. Das ist auch gut so, das Gegenstände länger halten. Sollte es aber doch dazu kommen endet es sehr oft im Streitfall, egal ob zwischen den Parteien oder mit Hilfe von Gerichten.
      Klaus
      e-Golf 190, 12/2014 Schnarchlader > 121.000km
      Model 3 LR AWD, 03/2019 > 118.000km
      HW3.0

      e-Golf-Treffen 0.1 bis 8.0 :thumbup: eVW-Treffen

      Smarter Ökostrom nicht nur für dein e-Auto
    • @E-auto2014
      Ja, da ist viel Wahres dran. Wie bei allen vollmundigen Werbeaussagen, Versprechungen und Bildchen, die oft genug mehr suggerieren als die Leistung halten kann. Ich prüfe regelmäßig solche Sachen, daher kenne ich die Überlegungen dahinter nur zu gut.

      Für den Vertrag langt das oft, aber danach halt nimmer. Es ist die Gratwanderung des Herstellers, die Produkte mit möglichst wenig Geld gerade gut genug zu machen, dass sie gekauft werden, das Ersatzteilgeschäft läuft und trotzdem der Ruf nicht zu sehr unter den Problemen leiden muss, um künftige Verkäufe nicht zu gefährden. Mal so ganz grob gesagt.

      Inwieweit die Batterie vom eGolf betroffen ist, kann ich noch nicht sagen - eine Schwalbe macht ja noch keinen Sommer. Nachdem der Wagen einige Jahre und insoweit ohne größere Fehlermeldungen vom Band gelaufen ist, bin ich aber ganz zuversichtlich :)
      e-Golf seit 03/2020
    • So, zunächst Danke für Euren Input und die rege Diskussion.

      Ich habe mich diese Woche rechtlich beraten lassen. Zumindest juristisch ist der Fall eindeutig.
      Sämtliche Garantien müssen im Kaufvertrag enthalten sein oder zumindest muss ein eindeutiger Bezug auf den Garantiegeber vorhanden sein.
      Inwiefern diese Garantie erlöschen würde, wenn das Auto weiterverkauft wird habe ich nicht erfragt. Vermutlich ja.

      Nachdem mein Händler nicht in der Lage war, eine entsprechende Garantie schriftlich zu formulieren habe ich beim Werk angerufen.
      Die nette Dame in der Hotline hat mir bestätigt, dass es ein entsprechendes Garantieschreiben der VW AG gibt und dieses auch bei Kaufverträgen beizufügen wäre.
      Das Dokument sei über das "Info-Net" für alle Verkäufer abrufbar und kann dem Vertrag hinzugefügt werden.

      Es handelt sich um das angehängte Dokument.
      Es stellte sich heraus, dass mein VW Händler keine (Zugriffs-) Berechtigung hatte, dieses Dokument herunterzuladen. Er musste erst über seinen Administrator einen ensprechenden Zugriff einrichten lassen.
      Nun hängt das Dokunent zusätzlich an meinem Vertrag mit dran. Ergänzend zu den automatisch beigefügten restlichen Garantiebedingungen wie "Lack- und Karrosseriegarantie" und natürlich auch den entsprechenden Ausschlüssen.

      Habe heute meinen Vertrag unterschieben (bzw. heißt es ja "Verbindliche Bestellung bei Volkswagen").
      Es ist natürlich davon auszugehen, dass die Garantieleistungen für die Batterien auch ohne die separate Erwähnung durch VW erbracht wird. Aber einen Rechtsansprucht gibt es eben nur, wenn es im Vertrag steht.

      Mal sehen, wann der UP dann auch kommt. Angeblich Ende August.....

      JJ No1
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