In meinem Vertrag war die Berechnung angegebe, also Nettoeinzelpreise zzgl MwSt. Daraus ergibt sich für mich eindeutig, dass ich den Vorteil mitnehmen dürfte.
In Fällen nur mit Bruttopreisangaben halte ich die MwSt Senkung anders als bei Änderungen von Beschaffungspreisen für eine beiderseits unerwartete Änderung der Geschäftsgrundlage (§313 BGB), die sich systematisch und wirtschaftlich nicht einmal anteilig in der Sphäre des Händlers (durchlaufender Posten), sondern nur auf den Letztverbraucher auswirkt. Deshalb kann der Kunde mE eine Vertragsanpassung verlangen.
In Fällen nur mit Bruttopreisangaben halte ich die MwSt Senkung anders als bei Änderungen von Beschaffungspreisen für eine beiderseits unerwartete Änderung der Geschäftsgrundlage (§313 BGB), die sich systematisch und wirtschaftlich nicht einmal anteilig in der Sphäre des Händlers (durchlaufender Posten), sondern nur auf den Letztverbraucher auswirkt. Deshalb kann der Kunde mE eine Vertragsanpassung verlangen.
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