VW e-up, neues Modelljahr

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    • Emmi879 schrieb:

      Hallo zusammen,
      Ich hab mein VW e up bekommen. Bestellt habe ich am 18.06. Lieferung war am 12.11. und ich habe mich gewundert warum ich e sound und ein lederlenkrad bekommen habe obwohl ich nicht bestellt habe. Wie es aussieht ist es serienmäßig dafür ist aber der Basispreis gestiegen. Von ca. 18200 auf 19100 ca. Netto. Der Basispreis ist bei mir aber geblieben und Lenkrad sowie e sound habe ich nun quasi umsonst bekommen. Lieferung sollte ursprünglich in September erfolgen. Am 18.10 wurde produziert und am 21.10 war mein KGZ Brief da. Das Auto stand aber knapp 3 Wochen in Bratislava( kein Mensch weiß warum)
      Total verrückt. Ich freue mich für dich das du nur 4 Monate warten musstest. Ich habe meinen im März 2020 bestellt und bis vor kurzem noch die Info Auslieferung 11kw 2021 gehabt. Jetzt ist wieder alles offline.
      Das ist doch reine Willkür wie hier VW handelt. :(
      VW E-UP United mit allem im März 2020 bestellt.
      Auslieferung 09.04.2021
    • Bestellstatus online immer noch nicht verfügbar, den Verkäufer mehrmals Kontakte und endlich ne Rückmeldung erhalten. Nach erstmals Quartal 4 2020, dann KW 8 2021 nun KW 10 2021 :( .

      Ich hätte ja gedacht das sie ein paar Sonderschichten fahren, aber der Trend geht wohl eher nach hinten......

      Als ungeduldig Mensch ist das schwierig....
    • Balu schrieb:

      Bestellstatus online immer noch nicht verfügbar, den Verkäufer mehrmals Kontakte und endlich ne Rückmeldung erhalten. Nach erstmals Quartal 4 2020, dann KW 8 2021 nun KW 10 2021 :( .

      Ich hätte ja gedacht das sie ein paar Sonderschichten fahren, aber der Trend geht wohl eher nach hinten......

      Als ungeduldig Mensch ist das schwierig....
      Das kann ich gut nachvollziehen....wie lange wartest du schon?
      LG Michael

      ID 3 "City" seit dem 24.08.2021
      e-Up! seit Dezember 2020
    • Balu schrieb:

      24.03.2020
      Na da hats ja noch einige Zeit bis du an unsere Lieferzeit kommst ;)

      Ich drücke dir aber die Daumen das es schneller klappt :) Ich habe jedenfalls noch nie ein so kleines Auto gefahren was sich so erwachsen fährt.
      Meine Frau drückte sich früher vor jeder Autofahrt...mittlerweile hat der Kleine fast 2000 km auf dem Tacho und ich darf ihn nur fahren wenn er aufgeladen werden muss :rolleyes:
      LG Michael

      ID 3 "City" seit dem 24.08.2021
      e-Up! seit Dezember 2020
    • Meine Eltern haben ja auch einen neuen e-Up bestellt, freilich erst im August 2020. Unverbindlicher Liefertermin war 01/2021. Auch wenn bei beiden die biologische Uhr deutlich über 80 natürlich tickt, eilig haben sie's überhaupt nicht mit dem Wagen - das bisherige Auto meiner Mutter wird halt erst verkauft, wenn der neue da ist, alles überhaupt kein Problem. Die kämen nie auch nur auf die Idee zu drängeln, Verzugsschäden geltend zu machen oder sogar vom Kauf zurückzutreten.

      So weit so gut.

      Inzwischen hat der Händler allerdings schon mehrfach Briefe geschickt, in denen er meine Eltern um die "Bestätigung" eines neuen Liefertermins gebeten hat. Bisher haben meine Eltern immer kritiklos unterschrieben.

      Nun wurde in der vom Händler verlangten "Bestätigung" aber auch noch kommentarlos der vereinbarte Bruttoendpreis erhöht (wohl um die Erhöhung der MWSt am 1.1.2021 von 16% auf 19% auszugleichen). Das ist dann auch meinen Eltern aufgefallen. Ich hab mir das jetzt alles mal genauer angesehen - letztlich waren die abverlangten Bestätigungen nichts anderes, als jeweils ein komplett neuer Vertragsantrag mit einem neuen Liefertermin, vermutlich um Ansprüche wegen Verzug von vornherein zu blockieren. Dass nun auch noch ein neuer Endpreis untergeschoben werden soll, schlägt dem Fass den Boden aus, zumal der Händler ausdrücklich damit geworben hatte, dass meine Eltern bei Vertragsschluss in 2020 noch von der niedrigeren MWSt profitieren würden (das funktioniert durch Vereinbarung eines Bruttoendpreises, deshalb wird zwar bei Lieferung nach dem 1.1.2021 die höhere MWSt berechnet, der Endpreis bleibt aber gleich).

      Habt Ihr sowas auch schon mal erlebt? Wie gehen eure Händler mit der höheren MWSt und den Lieferverzögerungen um? Melden die sich wie hier proaktiv, um ihren Arsch zu retten und die Kunden zu übervorteilen oder muss man selbst auf die zugehen?

      (Mir gehts nicht um die juristische Bewertung, das bekomm ich u.a. mit § 29 UStG auch selbst hin ;) )
      e-Golf seit 03/2020
    • Konkrete, deckungsgleiche Erfahrungen zu dem geschilderten Vorgehen des Händlers scheints also nicht zu geben. Das Nachschieben neuer Verträge ist also wohl entweder eine ganz neue Masche oder ein singulärer Vorgang. Ist ein recht großer Händler mit etlichen Filialen, der damals auch offensiv für den e-Up geworben hatte - etwas verwunderlich ist die fehlende Resonanz dann schon.

      Ansonsten, wie gesagt - für den rechtlichen Umgang mit der Sache brauch ich eher keine Tipps und will mögliche Strategien auch nicht unbedingt öffentlich diskutieren ;)
      e-Golf seit 03/2020
    • @Balu Ich bin mir nicht sicher, was du mit der Ausweitung von Rücktrittsmöglichkeiten meinst und warum du irgendwelchen "Abmahnanwälten" und nicht etwa den unlauteren Händlern selbst die Schuld an der Situation gibst.

      Rücktritt ist für meine Eltern natürlich keine Option - der Vertrag ist gut, meine Eltern wollen Erfüllung genau so, wie mit dem Händler vertraglich vereinbart. Dass klagebefugte Verbände das wenigstens windige Verhalten des Händlers etwa wegen Irreführung, Verletzung von § 308 Nr.1 BGB oder wegen anderen unlauteren bzw. verbraucherschädigenden Geschäftspraktiken abmahnen könnten, ist naheliegend, die Drohung damit ist auch Bestandteil meiner Strategie. Ich nehme an, derartige Überlegungen meintest du nicht mit deiner Kritik an Abmahnanwälten?
      e-Golf seit 03/2020
    • Mick schrieb:

      du scheinst tatsächlich eine sehr festgefahrene Sicht zu haben und das Geschäft der unlauteren Händler führen zu wollen.
      Wie kommst Du auf dieses schmale Brett?

      Auch wenn ich ein gewisses Bild von unseriösen Händlern selber habe, so bekommt jeder Laden mit dem ich verhandele erst mal eine Chance. Aber vielleicht kannst du ja fundierte Indizien darüber bringen, warum der Händler aus Deiner Sicht unlauteren Handel betreibt, wenn er sich Lieferverzögerungen schriftlich bestätigen lässt? Gerade in den letzten Jahren, führten fehlende Informationen an Kunden zu überraschenden Urteilen und Abmahnwellen.

      Und nun wird eben "überinformiert" mit schriftlicher Bestätigung. Wenn erst mal 2/3 des Schriftverkehrs Rechtsmittelbelehrungen sind, dann weis man was die Zeit geschlagen hat. Und genau auf diesem Weg sind wir!