Vorweg: hat nichts mit Elektromobilität zu tun, und auch bin ich kein Motorradfahrer und habe daher keine Ahnung, was sich da so im Gesetzeswesen tut. Mir fallen vermehrt grosse dicke Motorräder auf, die am Boxer rechts und links relativ leuchtstarke Beleuchtungsmittel (teilweise sauber ausgerichtet, teilweise schief leuchtend) installiert haben. Eine Begrenzungsleuchte kann es daher nicht sein. Allein die deutliche Helligkeit aber suggeriert, dass ein "Ausleuchten" gewünscht ist. Zusammen mit dem Hauptscheinwerfer (oder dem gleich hellen Tagfahrlicht) ergibt sich nun der Eindruck "Es kommt ein Zug". Nun könnt ihr mich für blöd oder zugversessen halten, aber: Explizit ist Dreilichtspitzenbeleuchtung ein Merkmal, das extra zur Unterscheidung von Zügen und Autos erfunden wurde und dafür reserviert ist.
Könnt ihr mich mal aufklären bitte, wofür das Licht da ist, ob das werksseitig verbaut ist oder (zugelassenes oder nicht zugelassenes) Zubehör rangebastelt wurde.
Könnt ihr mich mal aufklären bitte, wofür das Licht da ist, ob das werksseitig verbaut ist oder (zugelassenes oder nicht zugelassenes) Zubehör rangebastelt wurde.
Gruss Christian
1. e-Golf 300 (seit 04/2018) Schnee, Höhenmeter, Rom, Kroatien...alles kein Problem
2. e-tron 55 (ab 04/2022)
PV 14,4 kWp Nulleinspeisung (Fronius Symo/Ohm-/Wattpilot), +26qm Solar th.
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