Dreilicht-Spitzenbeleuchtung bei Motorrädern

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    • Dreilicht-Spitzenbeleuchtung bei Motorrädern

      Vorweg: hat nichts mit Elektromobilität zu tun, und auch bin ich kein Motorradfahrer und habe daher keine Ahnung, was sich da so im Gesetzeswesen tut. Mir fallen vermehrt grosse dicke Motorräder auf, die am Boxer rechts und links relativ leuchtstarke Beleuchtungsmittel (teilweise sauber ausgerichtet, teilweise schief leuchtend) installiert haben. Eine Begrenzungsleuchte kann es daher nicht sein. Allein die deutliche Helligkeit aber suggeriert, dass ein "Ausleuchten" gewünscht ist. Zusammen mit dem Hauptscheinwerfer (oder dem gleich hellen Tagfahrlicht) ergibt sich nun der Eindruck "Es kommt ein Zug". Nun könnt ihr mich für blöd oder zugversessen halten, aber: Explizit ist Dreilichtspitzenbeleuchtung ein Merkmal, das extra zur Unterscheidung von Zügen und Autos erfunden wurde und dafür reserviert ist.
      Könnt ihr mich mal aufklären bitte, wofür das Licht da ist, ob das werksseitig verbaut ist oder (zugelassenes oder nicht zugelassenes) Zubehör rangebastelt wurde.
      Gruss Christian

      1. e-Golf 300 (seit 04/2018) Schnee, Höhenmeter, Rom, Kroatien...alles kein Problem
      2. e-tron 55 (ab 04/2022)


      PV 14,4 kWp Nulleinspeisung (Fronius Symo/Ohm-/Wattpilot), +26qm Solar th.
    • christech schrieb:

      Vorweg: hat nichts mit Elektromobilität zu tun, und auch bin ich kein Motorradfahrer und habe daher keine Ahnung, was sich da so im Gesetzeswesen tut. Mir fallen vermehrt grosse dicke Motorräder auf, die am Boxer rechts und links relativ leuchtstarke Beleuchtungsmittel (teilweise sauber ausgerichtet, teilweise schief leuchtend) installiert haben. Eine Begrenzungsleuchte kann es daher nicht sein. Allein die deutliche Helligkeit aber suggeriert, dass ein "Ausleuchten" gewünscht ist. Zusammen mit dem Hauptscheinwerfer (oder dem gleich hellen Tagfahrlicht) ergibt sich nun der Eindruck "Es kommt ein Zug". Nun könnt ihr mich für blöd oder zugversessen halten, aber: Explizit ist Dreilichtspitzenbeleuchtung ein Merkmal, das extra zur Unterscheidung von Zügen und Autos erfunden wurde und dafür reserviert ist.
      Könnt ihr mich mal aufklären bitte, wofür das Licht da ist, ob das werksseitig verbaut ist oder (zugelassenes oder nicht zugelassenes) Zubehör rangebastelt wurde.

      Die beiden Zusatzscheinwerfer bei Motorrädern sind oft Nebelscheinwerfer. Sie dürfen paarweise und nur in Kombination mit dem Abblendlicht oder dem Fernlicht Leuchten.

      Sehr viele Motorradfahrer nutzen diese Kombination der Vollbeleuchtung nahezu immer als Fahrlicht.

      Natürlich gibt es auch Fernscheinwerfer als Zusatzbeleuchtung. Ich glaube nicht, dass man im Entgegenkommenden Verkehr dieses Fernlicht benutzt hat. Soll heißen, dass Dir sicher Motorräder mit Nebelscheinwerfern aufgefallen sind.
    • Ist bei den Motorrädern die selbe Leier, wie bei den Autos: Zusatzscheinwerfer sind nicht eintragungspflichtig. Im Klartext: jeder Laie darf sich im Zubehörmarkt bedienen und die Dinger (natürlich nur mit "E-Prüfzeichen" und eigentlich nur gemäss Vorschriften, welche die allermeisten nicht kennen und die meisten ohnehin ignorieren) montieren. Nachdem die Zusatzlichter nun montiert sind, sollten (nein, müssten :s24: ) diese nun Vorschriftskonform verkabelt werden. Es dürfen Tagfahrlichter NICHT mit anderen Leuchten zusammen leuchten (ausnahme Lichthupe und Rücklicht). Es dürfen beim Motorrad maximal 3 Lichter gleichzeitig leuchten (unter einhaltung der gesetzlichen Maximallichtstärke). :klugorange:
      Ich habe mir bei meinem Motorrad Zeit genommen und die Lichinstallation sauber nach Vorschrift vorgenommen. :pump:
      Es schmerzt mich jedes Mal, wenn mir so Fahrzeuge mit Vorschriftswiederiger Beleuchtung entgegenkommen... :heulen:
      Bei manchen Verkehrsteilnehmern zählt das Gefühl nun weniger übersehen zu werden halt mehr als die für alle (im Internet) frei zugänglichen Vorschriften... :pardon:
      Mit e-Golf Model 2016 in Betrieb seit 28.12.2015 am 1. e-Golf Treffen am Bodensee, am 2. in Moers und am 3. in Hann. Münden dabei gewesen :thumbup: :musicextrem:
    • Und wäre dann korrekte Verkabelung als Nebelscheinwerfer, dass das Hauptfahrlicht ausgeschaltet wird und die beiden unteren den Nebel "unterleuchten" (oder ist es wie beim Auto, dass Motorrad-Nebelscheinwerfer zusammen mit dem Fahrlicht, was beim Motorrad nur eins ist, leuchten)?Ich nehme an, dass der hochsitzende Fahrscheinwerfer beim Motorrad im Nebel eher Eigenblendung verursacht, daher die vielleicht abstruse Vorstelleung von mir...
      Und ich frag mich immer noch, wie die Zulassungsbehörden die Dreilichtspitzenbeleuchtung, die exklusiv der Bahn zugewiesen ist, umgangen haben könnten.... ?( Freilich, die Kurvenlage eines Motorrads bringt die Bahn nicht her ;) , von daher keine Verwechslungsgefahr...
      Gruss Christian

      1. e-Golf 300 (seit 04/2018) Schnee, Höhenmeter, Rom, Kroatien...alles kein Problem
      2. e-tron 55 (ab 04/2022)


      PV 14,4 kWp Nulleinspeisung (Fronius Symo/Ohm-/Wattpilot), +26qm Solar th.
    • Stromer G7 schrieb:

      christech schrieb:

      Vorweg: hat nichts mit Elektromobilität zu tun, und auch bin ich kein Motorradfahrer und habe daher keine Ahnung, was sich da so im Gesetzeswesen tut. Mir fallen vermehrt grosse dicke Motorräder auf, die am Boxer rechts und links relativ leuchtstarke Beleuchtungsmittel (teilweise sauber ausgerichtet, teilweise schief leuchtend) installiert haben. Eine Begrenzungsleuchte kann es daher nicht sein. Allein die deutliche Helligkeit aber suggeriert, dass ein "Ausleuchten" gewünscht ist. Zusammen mit dem Hauptscheinwerfer (oder dem gleich hellen Tagfahrlicht) ergibt sich nun der Eindruck "Es kommt ein Zug". Nun könnt ihr mich für blöd oder zugversessen halten, aber: Explizit ist Dreilichtspitzenbeleuchtung ein Merkmal, das extra zur Unterscheidung von Zügen und Autos erfunden wurde und dafür reserviert ist.
      Könnt ihr mich mal aufklären bitte, wofür das Licht da ist, ob das werksseitig verbaut ist oder (zugelassenes oder nicht zugelassenes) Zubehör rangebastelt wurde.
      Die beiden Zusatzscheinwerfer bei Motorrädern sind oft Nebelscheinwerfer. Sie dürfen paarweise und nur in Kombination mit dem Abblendlicht oder dem Fernlicht Leuchten.

      Sehr viele Motorradfahrer nutzen diese Kombination der Vollbeleuchtung nahezu immer als Fahrlicht.

      Natürlich gibt es auch Fernscheinwerfer als Zusatzbeleuchtung. Ich glaube nicht, dass man im Entgegenkommenden Verkehr dieses Fernlicht benutzt hat. Soll heißen, dass Dir sicher Motorräder mit Nebelscheinwerfern aufgefallen sind.
      Es ist so, wie ich bereits berichtete.

      Die Nebelscheinwerfer dürfen nicht allein, also ausschließlich zusammen mit Fahrlicht oder Fernlicht betrieben werden.

      Die Eigenblendung ist ein Teil für sich...
    • Ich sehe öfters Harleys mit 3 LED Scheinwerfern, auf einer unbeleuchteten Landstrasse macht’s sinn.

      Ich habe allerdings den Eindruck dass Motorräder generell relativ schwaches Licht haben.

      Hier hat’s deswegen öfters gekracht, klassisches Beispiel: Linksabbiegen Richtung Autobahn mit anschliessender 180Grad Rechtskurve, der Gegenverkehr kommt aus der Unterführung, Fahrzeuge mit schwachem Licht sieht man kaum.

      Im Kanton Schwyz hat’s solche Stellen, in Luzern hat man sie teilweise mit Kreiseln entschärft.
    • Stromer G7 schrieb:

      Es ist so, wie ich bereits berichtete.
      Die Nebelscheinwerfer dürfen nicht allein, also ausschließlich zusammen mit Fahrlicht oder Fernlicht betrieben werden.
      Wurde das kürzlich geändert? Als ich das Gesetz das letzte mal gelesen habe, war es auch zulässig mit Nebelscheinwerfern und Standlicht zu fahren. Ohne Abblend- oder Fernlicht. Angeblich ein Relikt aus Zeiten als die Lima mit 4x 55 W überfordert gewesen wäre.
      Gruß,
      Stephan

      Kraft macht keinen Lärm, sie ist da und wirkt. - Albert Schweitzer
    • Anbei ein Auszug aus den Schweizerischen Verordnungen über Motorradbeleuchtungen. Anscheinend dürfen in gewissen Fällen auch an Motorrädern 4 Lichter gleichzeitig leuchten. :hmm:
      Ich erinnere mich noch vage daran, dass früher nur 1 Nebelscheinwerfer und 1 Zusatzfernscheinwerfer pro Motorrad erlaubt waren. :pardon:
      Dateien
      Mit e-Golf Model 2016 in Betrieb seit 28.12.2015 am 1. e-Golf Treffen am Bodensee, am 2. in Moers und am 3. in Hann. Münden dabei gewesen :thumbup: :musicextrem:
    • Stromer G7 schrieb:

      Bei Dunkelheit darf nicht mit Standlicht gefahren werden, denke ich :klugorange:

      Welch ein Glück, dass wir so große Akkus in unseren Fahrzeugen haben ... :thumbsup:
      Wir könnten glatt noch ein paar Suchscheinwerfer auf dem Dach betreiben.

      ;( Ach nee, ist nicht erlaubt. ODER ?
      Hierzulande fahren viele Subaru Impreza's mit Standlicht und Nebelscheinwerfern herum, weil deren Fahrer finden, es sähe cooler aus als mit den normalen Abblendlichtern und manche davon glauben sogar, dass die 55W Nebelscheinwerfer inkl. Standlicht und dazugehöriger Amaturenbeleuchtung weniger Energie verbrauche, als die 55W Abblendlichter (bei neuernen Modellen 35W Xenon) inkl. den identischen restlichen Lichtern. :patsch:

      Gemäss oben angefügter VTS sind Suchscheinwerver leider nicht erlaubt. Aber wer braucht in Zeiten von 5500lm Taschenlampen schon fest angebrachte (Halogen)Suchscheinwerver? :saint: :evil: :whistling:
      Mit e-Golf Model 2016 in Betrieb seit 28.12.2015 am 1. e-Golf Treffen am Bodensee, am 2. in Moers und am 3. in Hann. Münden dabei gewesen :thumbup: :musicextrem:
    • Adi schrieb:


      Aber wer braucht in Zeiten von 5500lm Taschenlampen schon fest angebrachte (Halogen)Suchscheinwerver? :saint: :evil: :whistling:
      Mei, da kannst Du ja vom Gornergrat das Matterhorn noch bei Nebel beleuchten und eine riesige Sternschnuppe simulieren :ironie:
      Gruss Christian

      1. e-Golf 300 (seit 04/2018) Schnee, Höhenmeter, Rom, Kroatien...alles kein Problem
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      PV 14,4 kWp Nulleinspeisung (Fronius Symo/Ohm-/Wattpilot), +26qm Solar th.
    • Stromer G7 schrieb:

      Bei Dunkelheit darf nicht mit Standlicht gefahren werden, denke ich
      Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind dass man Nebelscheinwerfer einschalten darf und diese einschaltet, dann darf man auch mit Standlicht fahren.

      StVO §17 Abs. 3:

      stvo.de/strassenverkehrsordnung/101-17-beleuchtung
      Gruß,
      Stephan

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