Ergänzungsmobilität 2 x 30 Tage. Was wurde ausgeliehen ? Ablauf ?

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    • Also ich habe jetzt im September mir meinen Ersetn Termin reserviert. Einen Sharan
      Ein Auto zu bekommen an dem man Interesse hat, gestaltet sich doch sehr schwer.
      Ich muss nun Nach Frankfurt fahren, denn nur dort gibt es genug "Auswahl". 120km einfache Strecke
      Und selbst da wollten sie mir erst sagen, ich dürfte nur Golfklasse mieten.
      Alles was in der näheren Umgebung ist... hat nur nen golf oder Polo, als Ersatzwagen für Werkstatt ok.
      Aber ich will eben mehr... gerade wenn ich die möglichkeit habe.
      Also sehe das in meiner Gegen (Kaiserslautern) sekptisch mit der Ergänzungsmobilität
    • e-Golf_70794 schrieb:

      Elektromobilitaet schrieb:

      Weiß das jemand definitiv?
      Was ist denn auf deiner Karte aufgedruckt? Bei mir steht ein Verfallsdatum - wie auf einer Kreditkarte.
      Du weißt immer noch nicht, wie ich das meine:
      Natürlich gilt meine Karte nur 2 Jahre.
      Aber die 2 Jahre fallen nicht auf die Kalenderjahre!

      Nochmal: Wenn ich das Auto mitten im ersten Jahr zugelassen habe, kann ich in dem 1/2 Jahr 30 Tage mieten.
      Im nächsten Jahr 30 Tage und
      in der ersten Hälfte des übernächsten Jahres wieder 30 Tage.
      So sagte es mein Ansprechpartner.

      Ist das so? Weiß das hier jemand? Ich werd's wohl nicht brauchen. Aber vielleicht ist es für jemand anderes ein guter Tipp.
      Elektrisch seit 2017. aktuell: e-Golf MJ20, Polestar 2 Dual Motor MJ24
      PV 18kWp und Batterie BMZ 17 kWh + Notstromschaltung, kann tagsüber zu Hause laden
      Gruß, Bernd, P.S.: Auf die Kabeltrommel passen auch 12m 32A Kabel.
    • Nochmal, nein, es gilt 2 Jahre ab Erstzulassung.

      "Als Käufer eines Neufahrzeuges e-up! oder e-Golf von Volkswagen bieten wir Ihnen in den ersten zwei Jahren nach Neuzulassung für bis zu 30 Mietwagentage pro Jahr ein Fahrzeug aus der Volkswagen Flotte der Euromobil (ausgenommen Touareg und Phaeton) für Urlaubs- fahrten, Tages-, Wochen- oder Wochenendtouren an (bitte beachten Sie, dass das Mietfahrzeug ausschließlich für private Zwecke genutzt werden darf)."

      oder aus einem anderen Prospekt:

      "Der Anspruch auf Ergänzungsmobilität gilt für 2 Jahre ab dem Tag der Erstzulassung."

      Der gleiche Satz findet sich in dem von mir in Q3 2017 ausgefüllten Antragsformular. Gefolgt noch von:

      "Bis zu 30 Tage Ergänzungsmobilität pro Jahr mit einem Volkswagen Pkw."

      Das "pro Jahr" bezieht sich dann halt auf die "2 Jahre ab dem Tag der Erstzulassung", nicht auf "pro angefangenem Kalenderjahr innerhalb der 2 Jahre ab dem Tag der Erstzulassung".

      Ich finde das sehr eindeutig, und denke mal dein Ansprechpartner irrt sich da.
      Gruß, Daniel

      Unser Blog zur Elektromobilität, e-Golf und Ioniq: 1.21-gigawatt.net

      Immer einen Besuch wert, jeden 1. Samstag im Monat: Elektro-Stammtisch OWL
    • Bei mir ist das zum Beispiel so. Januar 2018 abgeholt, also gelten die 30 Tage bis Januar 2019. Dann nochmal 30 Tage bis einschließlich Januar 2020. So schwer ist das ja nicht zu verstehen.
      Grüße,
      Tobias

      e-Golf MJ 2018 bestellt am 29.9.2017, Abholung in DD KW 3/2018 31.1.18;
      BAFA Zusage am 20.1.2018, BAFA Stufe 2 26.1.2018, BAFA Auszahlung 5.2.2018;
      Konfiguration: VDRWLSAH
    • acurus schrieb:

      Ich finde das sehr eindeutig, und denke mal dein Ansprechpartner irrt sich da.
      Genau so ist das! :thumbup: .... wenn es anders wäre, dann wären die e-Golf-Käufer ja benach- oder bevorteiligt, je nachdem wann das Fahrzeug übernommen werden konnte. :klugorange:
      Gruß, Jürgen (ab 11/17)
      "Die Dauer um von A nach B zu kommen, wird von Strecke und Durchschnittsgeschwindigkeit bestimmt, NICHT von der Höchstgeschwindigkeit."
    • Der Rent-a-Car Mitarbeiter hat mich extra drauf hingewiesen, dass ich, wenn ich jetzt die 30 Tage nutzen würde, ab. 1.1.2019 noch bis der e-Golf 2 Jahre alt ist, 30 neue Tage hätte.
      Hab den Vertrag auch erst abgeschlossen.
      Ich kann's ja mal probieren, falls sich eine Möglichkeit ergibt. Muss aber sagen, eher nicht, Verbrennerfahren macht kein Spaß mehr.

      Was habt Ihr denn in der Zwischenzeit mit dem e-Golf gemacht? Zuhause abgestellt oder beim Verleiher stehen lassen?
      Oder muss man ihn sogar dort lassen?
      Meiner ist ja zwangsweise wegen Unfall dort geblieben.
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      Gruß, Bernd, P.S.: Auf die Kabeltrommel passen auch 12m 32A Kabel.
    • Elektromobilitaet schrieb:

      Der Rent-a-Car Mitarbeiter hat mich extra drauf hingewiesen, dass ich, wenn ich jetzt die 30 Tage nutzen würde, ab. 1.1.2019 noch bis der e-Golf 2 Jahre alt ist, 30 neue Tage hätte.
      Hab den Vertrag auch erst abgeschlossen.
      Ich kann's ja mal probieren, falls sich eine Möglichkeit ergibt. Muss aber sagen, eher nicht, Verbrennerfahren macht kein Spaß mehr.

      Was habt Ihr denn in der Zwischenzeit mit dem e-Golf gemacht? Zuhause abgestellt oder beim Verleiher stehen lassen?
      Oder muss man ihn sogar dort lassen?
      Meiner ist ja zwangsweise wegen Unfall dort geblieben.
      Wir haben den e-Golf zuhause stehen lassen und unsere alten Golf 4 Benziner dort geparkt.
      Wallboxen: Keba P30x, go-eCharger
      PV: 8,55 KWp
      Status e-Golf in 2017 (VTSBDLY2):
      07.12: Er ist da! Mitgebrachte WR wurden im Werk gewechselt: Conti TS 860 FR auf orig. VW Astana
      05.12: Fzg. zugelassen/Abholschein erhalten
      20.11: Termin KW49/07.12. in DRS (Prod. KW46 in WB)
      17.11: Letzte Fahrt mit Golf 4 TDI
      22.09: Bestellt
      Konfig.:AID,WP,ALS,Infrarot,VZE,Kamera,DAB+,eSound,kein Startknopf,Farbe:Indiumgrau

      Gruß aus Bayern
    • acurus schrieb:

      Verbrenner im Haushalt halten (der sich dann vermutlich 335 Tage im Jahr die Räder platt steht, ausser in Gerds Sonderfall
      In meinem persönlichen Umfeld ist das aber eher der Normal- als der Sonderfall.
      Wenn ich schon nicht repräsentativ bin, dieses Forum ist es ganz sicher nicht :D .
      Das liegt ganz einfach in der derzeitigen Natur der e-Sache, und ist auch nicht schlimm ;)

      Und leider war mit dem Kroatienurlaub die Ergänzungsmobilität für dieses Jahr auch schon "verballert" -
      es stehen in den gleichen 12 Monaten aber noch mindestens zwei Skiurlaube mit je 1.000 km Anfahrt an.
      Bevor ich da den e-Golf nehme, fahre ich lieber mit der Bahn (ernsthaft).

      Von den Aufgaben als Zugmaschine fange ich erst gar nicht an - aber auch das kein wirklich exotisches Einsatzprofil,
      zumindest außerhalb der e-Golf Gemeinde :D

      Und ja, ich liebe unseren e-Golf, damit da kein Missverständnis aufkommt ;)

      acurus schrieb:

      Nochmal, nein, es gilt 2 Jahre ab Erstzulassung.
      Danke für die Bestätigung, so hatte ich das auch verstanden. :thumbup:
      Ciao, Gerd
    • Bei Euromobil nachgefragt und ja, Ihr habt Recht:


      "Sehr geehrter Herr xxxxx,
      die 2 Jahre Ergänzungsmobilität gelten ab Erstzulassung.
      Also für das 1. und 2. Lebensjahr des Fahrzeuges."

      Also Lebensjahr des Fahrzeugs und nicht Kalenderjahr!
      Bis das Fahrzeug genau 1 Jahr alt ist 30 Tage Ergänzungsmobilität und
      das 2. Lebensjahr wieder 30 Tage.

      Das werde ich dann dem Berater bei der Euromobil-Leihstation mal mitteilen.
      Elektrisch seit 2017. aktuell: e-Golf MJ20, Polestar 2 Dual Motor MJ24
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      Gruß, Bernd, P.S.: Auf die Kabeltrommel passen auch 12m 32A Kabel.
    • Hummelbrummel schrieb:

      Ich hatte mir gestern über die Kartee/Euromobil einen Passat Variant, TDI mit 190PS und 4x4 mit DSG ausgeliehen (4 Tage). Bisher gute 1200KM runtergespult (pro Tag gibt es max. 400KM kostenfrei).
      ...Der Passat hatte EZ Juni 2018. Aber es waren keinerlei VW-Notrufknöpfe an Bord (vorne am Dachhimmel...da war nur das Gehäuse verbaut ohne Inhalt). Ich dachte das wäre mittlerweile Pflicht?!?
      Für diejenigen die es interessiert: Ich habe deswegen nochmal mit dem Euromobil-Vertreter gesprochen. Bgzl. des Notrufssystems zählt das Datum der Herstellung und nicht das Datum der Erstzulassung.
      Auf Focus Online habe ich dazu noch folgende Info gefunden:
      Die E-Call-Pflicht gilt nicht für alle Neuwagen, sondern für neue Pkw-Typen, die ab Ende März eine europäische Typgenehmigung erhalten. Diese kann bei einem Wechsel der Modellgeneration nötig sein, in der Regel wird jedoch ein Zertifikat für zwei Generationen genutzt, was die Verbreitung des Assistenten verlangsamen dürfte.
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      Status e-Golf in 2017 (VTSBDLY2):
      07.12: Er ist da! Mitgebrachte WR wurden im Werk gewechselt: Conti TS 860 FR auf orig. VW Astana
      05.12: Fzg. zugelassen/Abholschein erhalten
      20.11: Termin KW49/07.12. in DRS (Prod. KW46 in WB)
      17.11: Letzte Fahrt mit Golf 4 TDI
      22.09: Bestellt
      Konfig.:AID,WP,ALS,Infrarot,VZE,Kamera,DAB+,eSound,kein Startknopf,Farbe:Indiumgrau

      Gruß aus Bayern
    • fanatic schrieb:

      1 woche nen tiguan 150ps tsi.
      Hab Anhänger und laderaum gebraucht.

      12 Liter auf 100km gebraucht. Hat aber Zweck erfüllt und 2500km abgespult.


      Und 1 Wochenende wollte ich nen "fun" Auto.
      Hab gesagt "was mit Power, Rest egal".
      Freitags stand dann nen Arteon 280ps Allrad mit voller Hütte da...
      Geiles Teil :)
      Wobei ich die Massage Sitze echt Müll finde... hab jetzt nicht geschaut was das kostet, aber dafür das so zwei Kugeln sich bewegen sicher zu viel :)
      Ich dachte, Arteon und Amarok sind als einzige Modelle vom Angebot der Ergänzungsmobilität explizit ausgeschlossen? Da wird deine Autovermietung wieder Probleme mit der Rückerstattung bekommen :D Echt unglaublich, wie uninformiert diese ganzen Vermietungsstellen sind. Gab es da keine Schulung oder so?
      Liebe Grüße,
      Christoph

      e-Golf 300 seit 03/2018
    • Herr K schrieb:

      Ich dachte, Arteon und Amarok sind als einzige Modelle vom Angebot der Ergänzungsmobilität explizit ausgeschlossen? Da wird deine Autovermietung wieder Probleme mit der Rückerstattung bekommen :D Echt unglaublich, wie uninformiert diese ganzen Vermietungsstellen sind. Gab es da keine Schulung oder so?
      Phaeton, Tuareg und alle Nutzfahrzeuge (auch Multivan) sind ausgeschlossen. Erstaunlich, wie viele Nutzer uninformiert schreiben. Gibt es da keine Flyer?
      Grüße,
      Tobias

      e-Golf MJ 2018 bestellt am 29.9.2017, Abholung in DD KW 3/2018 31.1.18;
      BAFA Zusage am 20.1.2018, BAFA Stufe 2 26.1.2018, BAFA Auszahlung 5.2.2018;
      Konfiguration: VDRWLSAH
    • Ich hatte bisher Leihwagen, meist fürs Wochenende:

      • VW Golf,
      • VW Tiguan,
      • Audi Q2 und Audi Q3
        (da gab es dann wohl ein großes Donnerwetter von Euromobil an das Autohaus, es dürfen nur Autos Marke VW ausgeliehen werden wenn dies über die Ergänzungsmobilität abgerechnet werden soll)
      • VW Touran
      • VW Passat
      • VW T6 mal angefragt, nicht bekommen, da der wohl als Nutzfahrzeug eingestuft wird :(
      • VW Golf Cabriolet

      aber meist Tiguan oder Turan ...
    • 300 Einwohner und muss 50km fahren für Euromobilstation und hab 'nen Golf SV DSG bekommen. Für andere Autos hätte ich länger warten müssen oder früher bestellen.
      Aber irgendwie bekomme ich den Eindruck, dass Leute gerne von den 30 Tagen Gebrauch machen, mehr fahren, als wenn sie selbst noch einen Verbrenner hätten.
      Naja, die Versuchung ist groß, kostet ja nur den Sprit.
      Elektrisch seit 2017. aktuell: e-Golf MJ20, Polestar 2 Dual Motor MJ24
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      Gruß, Bernd, P.S.: Auf die Kabeltrommel passen auch 12m 32A Kabel.