Mimikri schrieb:
"Verhindern" ist zumindest für e-Golf und ID.3 von der Bedeutung her angebracht, da die Zulassungs-/Genehmigungs-Unterlagen seitens VW solch eine Lösung explizit ausschließen.
Ich habe im Forum das Genehmigungsverfahren für den e-up verfolgt. Misterdotcom hat offenbar Erfahrung mit solchen Zulassungen. Dennoch war der Knackpunkt offenbar, dass VW bestätigen musste, dass nicht technische Gründe der Grund waren, dass VW keine Kupplung anbietet. Eine recht niederschwellige Bestätigung und die wurde offenbar erteilt.
Gab es die für ID.3 und e-Golf nicht? Oder haben sich lediglich im Behördendschungel nicht so versierte Experten an der Zulassung versucht? Und hat sich schon einmal ein ID.3 Fahrer an Misterdotcom gewendet?