Wer lädt wo? Gibt es eine Analyse?

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    • Um auf die Ausgangsfrage "wer lädt wo" zurückzukommen hier übrigens die Erwägungen des Gesetzgebers zum Bedarf von häuslichen Lademöglichkeiten (WEMoG-E, a.a.O. S.34f):


      BT-DRs. 19/18791 S.34ff schrieb:

      Wie viele Mieter und Wohnungseigentümer in zeitlichem Zusammenhang mit der Neuregelung eine Lademöglichkeit für elektrisch betriebene Fahrzeuge verlangen, kann nur annäherungsweise anhand der Zahl zugelassener elektrisch betriebener Fahrzeuge beziffert werden. Der Bestand der elektrisch betriebenen Fahrzeuge (vollelektrische und Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge) liegt gegenwärtig bei rund 225 000 Fahrzeugen (Kraftfahrt-Bundesamt,Neuzulassungsbarometer im September 2019). Für die Folgejahre ist mit weiterhin steigenden Zulassungszahlen zu rechnen. In einem mittelfristigen Zeitraum (drei bis fünf Jahre) erscheint beim gegenwärtigen Wachstum eine Zulassungszahl von 250 000 pro Jahr realistisch. Ausgehend von der allgemeinen Verteilung entfallen davon 90 Prozent (225 000) auf private Halter und 10 Prozent (25 000) auf gewerbliche Halter (Kraftfahrt-Bundesamt, Bestand an Pkw am 1. Januar 2019 nach privaten und gewerblichen Haltern).Eine Lademöglichkeit können nur Halter verlangen, die in einer gemieteten oder ihnen selbst gehörenden Eigentumswohnung leben und über einen Stellplatz verfügen, der noch nicht mit einer Lademöglichkeit versehen ist.Gemäß einer konstanten Verteilung der privaten Halter über die unterschiedlichen Wohnformen wohnen rund 58 Prozent der privaten Halter zur Miete (vergleiche Statistisches Bundesamt, Wirtschaftsrechnungen, Fachserie 15 Heft 2, 2018, Seite 38); rund 14 Prozent der privaten Halter besitzen eine Eigentumswohnung. Von den Mietern haben rund 45 Prozent einen eigenen Stellplatz, von den Wohnungseigentümern rund 59 Prozent (vergleiche Statistisches Bundesamt, Fachserie 15, Sonderheft 1, Seite 16). Es wird unterstellt, dass bereits 4 Prozent der Stellplätze mit einer Lademöglichkeit versehen sind und von den übrigen Mietern beziehungsweise Wohnungseigentümern 50 Prozent ein entsprechendes Verlangen stellen werden. Aus alledem folgt, dass von den privaten Haltern von elektrisch betriebenen Fahrzeugen zum einen rund 12,5 Prozent Mieter sind, von denen anzunehmen ist, dass sie eine Lademöglichkeit verlangen werden. Zum anderen sind sie zu 4,0 Prozent Wohnungseigentümer, vondenen anzunehmen ist, dass sie eine Lademöglichkeit verlangen werden; dabei entfallen 2,0 Prozent auf selbstnutzende Wohnungseigentümer und 2,0 Prozent auf vermietende Wohnungseigentümer.Im Hinblick auf gewerbliche Halter wird unterstellt, dass diese zu 30 Prozent gewerbliche Mieter sind, von diesenwiederum 50 Prozent über einen Stellplatz verfügen und wiederum zu 50 Prozent ein entsprechendes Verlangen äußern werden. Insgesamt ist also davon auszugehen, dass 7,5 Prozent der gewerblichen Halter eine Lademöglichkeit verlangen werden.


      Demnach ist in zeitlichem Zusammenhang mit der Neuregelung im Hinblick auf private Halter von rund 25 300
      privaten Mietern, rund 4 000 selbstnutzenden Wohnungseigentümern, rund 4 000 vermietenden Wohnungseigentümern sowie von rund 1 700 gewerblichen Mietern auszugehen, die den Einbau einer Lademöglichkeit verlangen werden. Für die Folgejahre ist unter den gleichen Annahmen von rund 28 100 privaten Mietern, rund 4 500 selbstnutzenden Wohnungseigentümern, rund 4 500 vermietenden Wohnungseigentümern sowie von rund 1 900 gewerbliche Mietern auszugehen.
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